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Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Buon Giorno!

Ich habe mir im Frühjahr meinen Traum von einer VM1T erfüllt. Nun hat mir die Versicherung die Jahresrechnung zugeschickt: 207 Euro bei 100 % (nur Haftpflicht)! Grund hierfür sei die Eintragung als "Kraftrad mit Leistungsbeschränkung". Bei meiner VNB ist das gleiche eingetragen, die kostet jedoch nur 49 Euro im Jahr. Grund für den höheren Beitrag seien neue Tarife seit Beginn des Jahres 2004, so die Versicherung.

Nun zu meiner Frage: Wie kann ich die Eintragung in "Kraftrad ohne Leistungsbeschränkung" ändern lassen, damit mir die Versicherung nicht das letzte Hemd wegnimmt? :grr:

Eingetragen ist eine Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h, was ja nicht auf eine Drosselung zurückzuführen ist. Damals ging es nun mal etwas gemächlicher auf den Straßen zu, mehr war eben nicht drin und wahrscheinlich auch nicht nötig, um gut im Verkehr mitzuschwimmen. :satisfied:

Die Suche habe ich übrigens schon bemüht, bin aber leider nicht recht fündig geworden. Also schon mal schönen Dank im Voraus für die Hilfe.

Tanti saluti

Italienfreund

Geschrieben (bearbeitet)

Moin,

bei "+kraftrad +leistungsbeschränkung" kommt dieses Ergebnis raus, wobei die spannenden Threads dieser und dieser sind.

Edith zieht das Fazit:

Versicherung wechseln; nimm eine, die das Ding "aufgrund des Alters und weil damals gab's ja keine Leichtkrafträder" als Motorrad einstuft. Oder zum TÜV und das Ding irgendwie mit 82 km/h eintragen lassen (erklär dem Dein Anliegen; vielleicht hast Du da Glück) ...

2thumbsup.gif

Bearbeitet von t4.
Geschrieben
Edith zieht das Fazit:

Versicherung wechseln; nimm eine, die das Ding "aufgrund des Alters und weil damals gab's ja keine Leichtkrafträder" als Motorrad einstuft.

das klappt, wenn du direkt in ein versicherungsbüro gehst! versuch doch erstmal mit der sachbearbeitung zu reden. kannst ja die vorläufige deckung kündigen, wenn du mit der prämie nicht einverstanden bist.

umschreibung beim tüv ist auch nicht so einfach. wenn die sich quer stellen, wollen die ein leistungsgutachten etc. und die neue be kostet auch einiges.

Geschrieben

Vielen Dank für die Links, T4.

Werde mal versuchen, ob ich auf einen verständnisvollen Versicherungsvertreter stoße (obwohl ich da wenig Hoffnung hege :angry: ). Vielleicht lassen die sich ja ein klein wenig erpressen, wenn man damit liebäugelt, auch mit den anderen Rollern zur Konkurrenz zu wechseln.

Ist aber auch wirklich zu blöde, in einen Topf mit den "jungen Wilden" geworfen zu werden, wenn man ein 51 Jahre altes Fahrzeug mit 125 ccm und 70 km/h Höchstgeschwindigkeit bewegt. Da scheint doch was bei der Differenzierung der Versicherungsklassen nicht zu stimmen.

Wenn das alles nicht funzt, werde ich das gute Stück wohl im Herbst abmelden. Davor bin ich bislang zurückgeschreckt, weil mich der Gang zum Straßenverkehrsamt mit all seinen Unannehmlichkeiten (Urlaub nehmen und teuer :grr: ) ankotzt (entschuldigt meine rohe Ausdrucksweise). Bisher habe ich meine Roller nie abgemeldet. Man hofft ja auch immer mal auf einen schönen Wintertag, an dem man die guten Stücke ausführen kann.

Geschrieben

@ Bulli: Meine Versicherung (HUK) bekommt schon nasse Hände, wenn man nur "Oldtimer" erwähnt. Die versichern sowas äußerst ungern. Die Würtembergische versichert Oldtimer, will aber ein aktuelles Fahrzeuggutachten sehen, das nach meinen Erkundigungen rd. 140 Euro kostet. Ist ja nicht gerade ein Schnapper.

Geschrieben

?kann man nicht was mit dem Hubraum tricksen? Gut - dann zahlt man Steuern, aber die 10 Euro machen den Braten ja auch nicht fett?

Geschrieben

Dann sag mal deinen WGV Vertreter, daß er ein aktuelles Gutachten erst aab 20 000 ? braucht ! Und ich denke, daß wird die LU vielleicht gerade nicht mehr Wert sein! :-D

Geschrieben
?kann man nicht was mit dem Hubraum tricksen? Gut - dann zahlt man Steuern, aber die 10 Euro machen den Braten ja auch nicht fett?

hubraum spielt dabei keine rolle, sondern nur die endgeschwindigkeit > oder < 80 km/h.

Geschrieben

?ich darf doch als 16jähriger Bursche keine 150er fahren ? egal ob das Ding nur 50 fährt? oder hab' ich da was verpasst? Entsprechend müsste es sich dann auch um ein Kraftrad handeln, oder?

Geschrieben

scheiss auf die huk und württembergische.

stellen sich beide an.

hatte auch probs mit dem versichern von einem alten auto.

huk wollte keine teilkasko machen und württembergische war zu teuer.

der gute mann von der allianz war billiger als HUK und versicherte mit teilkasko ohne meckern.

die vertreter von denen haben mehr spielraum für sonderregelungen und rabatte.

Geschrieben
?ich darf doch als 16jähriger Bursche keine 150er fahren ? egal ob das Ding nur 50 fährt? oder hab' ich da was verpasst? Entsprechend müsste es sich dann auch um ein Kraftrad handeln, oder?

und ? was hat das mit dem topic-problem zu tun. ist er erst 16 ?

Geschrieben
und ? was hat das mit dem topic-problem zu tun. ist er erst 16 ?

?das hat schon was damit zu tun! Entweder er bekommt das so geregelt, oder er muß schneller als 80 km/h eingetragen bekommen, oder eben mehr als 125 ccm!

Das sind die drei Varianten die möglich sind?

Geschrieben

@ andreasnagy: Bin Baujahr '70 und somit weit von einem "jungen Wilden" entfernt.

@ gravedigger: Weißt Du, ob die Allianz für die Versicherung eines Oldtimers (mit Versicherung meine ich in diesem Fall nicht Haftpflicht, sondern Teilkasko wegen der Diebstahlversicherung) ein Gutachten haben will?

Geschrieben

gutachten bei diebstahl ist immer gut für dich, machen es bestimmt aber auch ohne.

nur ist die frage, wieviel du noch dafür bekommst.

daher lieber eines machen....................

ist ja nicht so teuer.

Geschrieben (bearbeitet)

Beim HDI kannst Du einen Oldtimer zum speziellen Tarif bis 5.000 EUR "Fahrzeugwert" (bin nimmer ganz sicher) auch Kasko-versichern, und zwar auf Selbstauskunfts-/Eigengutachtenbasis. Deine Angaben werden auf der Basis eines Fragebogens, den Du ausfüllen mußt, sowie auf der Basis von Photos, die beizulegen sind, "geprüft". Alleinige Voraussetzung dafür ist/war, daß es nicht Dein Alltagsfahrzeug ist, wenn ich mich recht entsinne. Das Alltagsfahrzeug mußte allerdings nicht ebenfalls beim HDI versichert sein. Ich hab meine 125er aus demselben Grund just dort versichert.

Bearbeitet von Lacknase
Geschrieben
und ? was hat das mit dem topic-problem zu tun. ist er erst 16 ?

?das hat schon was damit zu tun! Entweder er bekommt das so geregelt, oder er muß schneller als 80 km/h eingetragen bekommen, oder eben mehr als 125 ccm!

Das sind die drei Varianten die möglich sind?

es geht hier nicht um hubraum, sondern um die leistungsbeschränkung. darüberhinaus wird dir kein tüv-prüfer der welt für ne vm1t 150 cc eintragen- es sei denn er hat 5 dioptrin und hat seine lesebrille zu hause vergessen!! also es geht nicht um die grundsätzliche frage ob ein 16 jähriger eine 150 er mit leistungsbeschränkungen fahren darf oder nicht, sondern um den konkreten fall einer vm1t (125 cc) die lt. homolgation eine höchstgeschwindigkeit von 72 km/h bringt und deshalb von der versicherung standardmäßig als krad m. lb. tarifiert worden ist! und das kann man ganz einfach mit dem von gravedigger beschriebenen weg lösen.

Geschrieben (bearbeitet)

Nun ja, die Leistungsbeschränkung macht hier nur "teils" den Tarif. Derselbe Bock mit derselben Geschwindigkeit wäre als 150er (selbst mit Leistungsbeschränkungseintrag) definitiv billiger - ebenso wie als 125er mit mehr als 12kW oder mehr als 80km/h eingetragener Höchstgeschwindigkeit. So gesehen ... ;-)

Bearbeitet von Lacknase
Geschrieben (bearbeitet)

?eben drum! Und ich bekomme auch bei einer VM1 150 ccm eingetragen wenn es denn sein muß. Gibt wirklich komplizierteres.

Aber egal ? anscheinend verstehst Du nicht um was es mir ging ? also zurück zur Theorie?

Bearbeitet von Motorhuhn
Geschrieben (bearbeitet)

Kraftrad mit Leistungsbeschränkung auf 25kw, 0,16 KW pro Kilo Max

wenn du die leistung erhöhst, dann kommt auch der zusatz leistungsbeschränkung weg.

brauchst also über 16 kw.

mit malle, langhub und membran sowie rap sollte das klappen.

Bearbeitet von gravedigger
Geschrieben
Nun ja, die Leistungsbeschränkung macht hier nur "teils" den Tarif. Derselbe Bock mit derselben Geschwindigkeit wäre als 150er (selbst mit Leistungsbeschränkungseintrag) definitiv billiger - ebenso wie als 125er mit mehr als 12kW oder mehr als 80km/h eingetragener Höchstgeschwindigkeit. So gesehen ... ;-)

der tarif leichtkraftroller m.lb. wird vollkommen anders kalkuliert als der "normale" leichtkraftroller bis 12 kw, da die risikogruppe eine andere ist. es geht dabei also definitiv nicht um das fahrzeug- sicher wäre derselbe Bock mit derselben Geschwindigkeit als 150er günstiger, als der tarif leichtkraftroller m.lb., da er dann unter den normalen kw-tarif der versicherung für motorräder fallen würde.

Geschrieben

@ gravedigger: Hast Recht, was so ein Gutachten angeht. Ist eine sinnvolle Investition, wenn der Fall eintritt, vor dem ich mich so fürchte :lookaround: ! Wenn die VM geklaut würde, könnte ich trotz des von der Versicherung gezahlten Geldes ja nicht einfach eine andere kaufen, so einfach findet man die alten Damen ja auch nicht, schon gar nicht in schönem Zustand. Außerdem ist so eine Vespa ja nicht beliebig austauschbar, selbst wenn es sich um das selbe Modell handelt. Vespas haben eine Seele :love: .

@ lacknase: Danke für den Tipp mit der HDI! Könnte neben Allianz eine Adresse werden, wenn meine HUK für mein Anliegen kein Verständnis zeigt.

@ Motorhuhn: Hättest Du einen konkreten Vorschlag, wie ich dem TÜV-Prüfer klar machen könnte, den Hubraum meiner VM zu erhöhen? Einfaches Verständnis für mein Problem wird dem Prüfer wohl nicht für eine Änderung der Fahrzeugdaten ausreichen.

Geschrieben

Ich habe bislang 3 Wertgutachten (1 Mal für ein Auto und 2 Mal für ein Motorrad) anfertigen lassen. Die Kosten beliefen sich auf 250 DM (im Jahr 2000) und knapp 140 Euro (im Jahr 2002). Bei der Höhe des Gutachtens fließt neben der Qualität des Fahrzeuges (also aktueller technischer und optischer Zustand) auch der derzeitige Marktwert des speziellen Models mit ein. Hat man z. B. ein Fahrzeug in 1a Zustand, das aber keiner haben will, fällt der Wert nicht angemessen hoch aus.

Geschrieben
?eben drum! Und ich bekomme auch bei einer VM1 150 ccm eingetragen wenn es denn sein muß. Gibt wirklich komplizierteres.

Aber egal ? anscheinend verstehst Du nicht um was es mir ging ? also zurück zur Theorie?

motorhuhn:

ich verstehe sehr wohl was du sagen willst, du aber offensichtlich nicht was ich sagen will:

wenn du dir vom tüv-prüfer eine andere cc-zahl eintragen lässt, schützt dich das nicht davor, dass du im extremfall bei einem schweren unfall ganz schön probleme kriegen kannst, wenn ein gutachter die kiste zerlegt und feststellt, dass du "einen anderen zylinder" montiert hast, als lt. fahrzeugpapieren zugelassen. bei teuren personenschäden evtl. mit lebenslangen rentenansprüchen garantiere ich dir, dass sich deine haftpflichtversicherung darauf berufen wird, dass das fahrzeug modifiziert und damit in der form zum zeitpunkt des unfalls nicht für den betrieb im strassenverkehr zugelassen war!! warum sich also unnötig dieser situation aussetzen, wenn es einen legalen weg gibt ? wenn die versicherung auf die argumentation eingeht und den roller unter kenntnis der sachlage anders einstuft ist das im schadenfall ihr problem und nicht deins.

also: erst nachdenken, bevor man den leuten hier solche vermeintlich guten ratschläge gibt!

;-)

Geschrieben

? die meisten Tüv-Prüfer würden hier den Hubraum sowieso nicht überprüfen. Auf Verständniss hoffen, erklären wo der Knackpunkt bei der ganzen Sache ist, erklären, das man z.B. umgerüstet hat ? z.B. die nötige Bauteile der VB1 oder VL1-3 (150ccm) am besten noch eine Briefkopie oder Datenblatt einer solchen mitnehmen und schon sollte das funktionieren. Ich weiß ja nicht, was Ihr für TÜV-Prüfer habt, aber den Unterschied wird der wohl nicht merken ? bei mir sind die angehenden 20 PS auch nicht aufgefallen :-D

Naja - wie auch immer. Eine pausible Erklärung, gute Vorbereitung und Unterlagen ? dann ist das meistens kein Problem?

Grüße

MH

Geschrieben
Ich habe bislang 3 Wertgutachten (1 Mal für ein Auto und 2 Mal für ein Motorrad) anfertigen lassen. Die Kosten beliefen sich auf 250 DM (im Jahr 2000) und knapp 140 Euro (im Jahr 2002). Bei der Höhe des Gutachtens fließt neben der Qualität des Fahrzeuges (also aktueller technischer und optischer Zustand) auch der derzeitige Marktwert des speziellen Models mit ein. Hat man z. B. ein Fahrzeug in 1a Zustand, das aber keiner haben will, fällt der Wert nicht angemessen hoch aus.

es gibt auch einen anderen, günstigeren weg. einfach zur eigenen versicherung gehen und ein gutachten durch den hauseigenen sachverständigen erstellen lassen, weil man darüber nachdenkt eine teil- oder vollkasko einzuschliessen. wenn die prämie dann zu hoch ist muss man ja nicht einschliessen und hat trotzdem ein offizielles gutachten.

Geschrieben
also: erst nachdenken, bevor man den leuten hier solche vermeintlich guten ratschläge gibt!

;-)

?ach so ? vermeintlich guter Ratschlag? Na dann kommt jetzt ein guter Ratschlag: Umrüsten ? und zwar tatsächlich. Nicht nur so tun! Oder man versichert die Gurke halt als Oldtimer und tut sich einen Haufen an Auflagen an! Und wer sich nicht dran hält ? ist genauso dran!

Ach ? ist mir doch alles egal :-D

Geschrieben

@ andreasnagy: Wird der Prüfer dann von der Versicherung gestellt und auch bezahlt? Ich hätte nicht gedacht, dass sich Versicherungen solch einen Aufwand an die Beine binden, nur um einem Kunden eine bestimmte Versicherung zu verkaufen. Aber versteh' mich nicht falsch, mir wäre es natürlich recht :grins: !

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