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Geschrieben

an meinem schönen trapezlenker hat einer mal ein kontrollleuchte nachgerüstet.

müsste das fürs fernlicht gewesen sein.

würde es aber gerne wieder entfernen.

gibt es da probs beim tüv?

Geschrieben (bearbeitet)

Hi Gravedigger,

Fernlicht- und Blinkerkontrollleuchten sind nur notwendig, wenn sich die Funktion nicht aus der Schalterstellung ergibt (Fernlicht), bzw. die Blinker nicht im Gesichtsfeld liegen.
Hab's hier gefunden

Und ausserdem denk ich mal, wenns original keine gab, können die nicht verlangen das du eine hast. Eingetragen iss ja ned, oder?

Und noch eins:

Eingeschaltetes Fernlicht muß durch eine blau leuchtende Kontrollampe im Blickfeld des Fahrers erkennbar sein, bei Krafträdern genügt auch eine bestimmte Stellung des Fernlichtschalters.

§50

Viele Grüße

sNoWmaX

Bearbeitet von sNoWmaX

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