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Geschrieben

klick

 

da musst bissl scrollen. das steht da doppelt drin.

unten nochmal explizit.

 

ich verstehe das so:

A1 Führerschein  darf alle A1 Fahrzeuge führen.

 

Alte A1 Fahrzeuge vor 2013 haben Bestandsschutz als A1 und dürfen geführt werden.

Alte A1 Führerscheine selbiges...

 

wenn ich recht habe, steht das original nicht direkt in der jetzigen FEV drin, sondern ist als Bestandsschutz aus drr alten fev...?

 

bin da Anfänger. Ich würde evtl zum Anwalt gehen oder so.

ADAC fragen ?

wir haben hier noch paar Tage Luft.

Will aber die Karre tüven jetze. und das Gutachten kostet wirklich teuer....

Geschrieben
Am 30.5.2022 um 20:35 hat mcmulle folgendes von sich gegeben:

Kenne keine Ausnahmeregelung für das Leistungsgewicht, aber wenn du eine Quelle dafür hast gib bitte Bescheid.

google übergangsrecht a1 2013

 

Paragraf 76 steht drüber.

es steht ziemlich glasklar drin.

Damit dann die Führerscheinstelle mal konfrontieren für n Kommentar.

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