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Brauche eure Hilfe


Gast akinci

Empfohlene Beiträge

hab heute ne px abgeholt.

im brief steht folgender Eintrag:

"Das Fahrzeug ist aus dem Zulassungsverfahren ausgeschieden. Das Fahrzeug is zulassungsfrei gem §18 Abs. 2 Ziff. $4a StVZO. Fahrzeugbrief wird gem. §18 Abs. 7 StVZO weitergeführt."

Was heisst das denn jetzt? Kann ich das Teil etwa nicht mehr zulassen? :haeh:

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Ist 'ne 125er, ja? Zumindest 125er Eintrag.

§18 Zulassungspflichtigkeit

...

(2) Ausgenommen von den Vorschriften über das Zulassungsverfahren sind

...

4a.   Leichtkrafträder (Krafträder mit einer elektrischen Antriebsmaschine mit einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW oder einem Verbrennungsmotor mit einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW und einem Hubraum von mehr als 50 cm3, aber nicht mehr als 125 cm3),

und weiter:

(7) Auf Antrag lönnen für die in Absatz 2 genannten Fahrzeuge Fahrzeugbriefe ausgestellt werden; die Fahrzeuge sind dann in dem üblichen Zulassungsverfahren zu behandeln.

Also: normale Zulassung (die eigentlich wg. des §18 keine is' ... :plemplem: )

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Bearbeitet von t4.
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Ich werde trotzdem nicht schlau daraus. Trotzdem Danke.

habs als 125er ersteigert, war aber zu meiner Überraschung ein 200er drin :-D .

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Klartext:

Eigentlich kein Zulassungsverfahren im herkömmlichen Sinne, da ABE und kein Fahrzeugbrief! Dann kam die Änderung im Zulassungsverfahren und im Führerscheinrecht wegen der EU-Anpassung usw. und da heisst es nun, kann, muss aber nicht ein Fahrzeugbrief ausgestellt werden. Damit also herkömmliches Zulassungsverfahren. Würde dort muss stehen, müssten alle mit Ihren ABEs ja auch hin oder man müsste eine Ausnahmeregelung ähnlich der Besitzstandswahrungen im Führerscheinrecht einpflegen!

....................oder so!

:-D

Gruß Gerri!

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