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Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hatte früher schon ab und an den Fall, dass der TÜV Splittergutachten sehen wollte bei GFK oder CFK Teilen wie Spoilern, Scheiben, Verkleidungen oder Kotflügeln.

 

Wie sieht es mit zeitgenössischem Zubehör aus, das ca. ein halbes Jahrhundert alt ist und damit nunmal ohne ABE und/oder andersartigen Gutachten?

 

Wie ist da die Lage a) in der HU und b) außerhalb dieser halben Stunde für den Rest des Jahres?

Geschrieben

Willst du die Frage rechtlich oder praxisvermutlich beantwortet haben? Diese Frage zieht sich meiner Erfahrung nach über fast alle Fragen bzgl. des leidigen “TÜV“ Thema wenn es um irgendwelche Eintragungen oder HU geht und sorgt deshalb auch immer in der Vergangenheit und auch zukünftig für anstrengende ewige Diskussionen...

Geschrieben (bearbeitet)

@Lenki

Würde gern eine Serie 3 zur Datenblatterlangung und HU beim TÜV vorstellen.

Der Roller zeigt eine riesige Windschutzscheibe von anno dazumal.

 

* wegbauen oder gar nicht erst montieren fände ich reichlich ungeschickt denn

 

* würde der Roller hernach authentizitätsbedingt mit der Scheibe unterwegs sein.

 

 

Im Falle eines Unfalls ginge die Scheibe vielleicht oder auch sicher zu Bruch. Kein Mensch kann sagen, wie die splittert.

Bearbeitet von M210
Geschrieben

Meine Empfehlung wäre demontieren, da dann unwahrscheinlicher in Diskussionsnot zu gelangen. Ein Unwissender oder großer Fan lässt sowas auch sicher mal durch sofern keine Bilder für die Datenerlangung gemacht werden müssen.

 

Später auf der Straße läuft das ähnlich würde ich behaupten, wobei bei der Seltenheit solch einer Lahmbretta ich die Wahrscheinlichkeit für sehr gering einschätze das es wirklich mal Stress gibt (was im Normalfall halt ne Mängelkarte nachziehen würde).

Geschrieben (bearbeitet)

Okay, ja, danke. :thumbsup:

 

Bliebe der mögliche Fall des Unfalles.

Der Fahrer könnte dabei verletzt werden, wie auch ein Passant. Dieser würde zudem eine tiefe Fleischwunde davontragen von den originalen Falbo Extensions/Trittbrettverbreiterungen. 

 

Hm. :dontgetit:

Dafür in Regress genommen zu werden, wäre ein Ding, Halelulja.

 

Bearbeitet von M210
Geschrieben

Ich glaube für Scheiben die im Sichtbereich des Fahrer sind, also wo man durch gucken muss, um die Strasse zu sehen zu könne, brauchen eine Scheibenwischanlage laut StVZO.

Klar gibt es eigentlich oft ausnahmen für zeitgenössisches Zubehör bei alten Fahrzeugen, aber meiner Erfahrung nach haben TÜV Prüfer da oft keine Ahnung von oder wollen sich aus anderen Gründen lieber an die akuelle StVZO halten.

Nur als Hinweis gemeint, wo du mit der Scheibe eventuell auf weitere Probleme stoßen könntest, ausser beim Splitterverhalten...

Geschrieben

Scheibenwischer hat Sie

vor einer Stunde hat M210 folgendes von sich gegeben:

.... hat sie. :thumbsup:

Was? Scheibenwischer? Ist der Einsatz für den Wischer aus Glas? Das gabs ja früher mal. Zubehörteile die irgendwo auf der Welt verkauft wurden/werden haben nicht per se eine Zulassung für Deutschland/Europa, selbst wenn Sie vom Hersteller selber verkauft werden.

  • Like 1
Geschrieben
vor 15 Minuten hat matzmann folgendes von sich gegeben:

Scheibenwischer hat Sie

Was? Scheibenwischer? Ist der Einsatz für den Wischer aus Glas? Das gabs ja früher mal.

 

Mechanisch bzw. manuell zu betreibender Wischer. Das ist sicher mega einträglich am Pass im Schneeregen, wenn man immer mal wieder eine Hand vom Lenkerende nehmen muss. :laugh:

 

Je länger ich hier Input bekomme, desto benagelter befinde ich meine Eingangsfrage. Applaus!

Geschrieben
vor einer Stunde hat Lenki folgendes von sich gegeben:

Ich will Bilder sehen :-)

 

Es ist nicht exakt diese, aber so eine.

 

 

20210208_131519.jpg

Geschrieben
vor 56 Minuten hat matzmann folgendes von sich gegeben:

Nochmal die Frage, der Wischbereich aus Glas? Dann scheitert es an der Bauartgenehmigung der Scheibe.

 

Kunststoff. :-P

Geschrieben

OK, Bauartgenehmigung zieht dann nicht.

 

30 STVZO

 

„Fahrzeuge müssen so gebaut sein das ihr Verkehrsüblicher Betrieb niemanden schädigt oder mehr als unvermeidbar gefährdet behindert oder belästigt.“. 8-).

Geschrieben
4 hours ago, Brosi said:

Ich glaube für Scheiben die im Sichtbereich des Fahrer sind, also wo man durch gucken muss, um die Strasse zu sehen zu könne, brauchen eine Scheibenwischanlage laut StVZO.

Klar gibt es eigentlich oft ausnahmen für zeitgenössisches Zubehör bei alten Fahrzeugen, aber meiner Erfahrung nach haben TÜV Prüfer da oft keine Ahnung von oder wollen sich aus anderen Gründen lieber an die akuelle StVZO halten.

Nur als Hinweis gemeint, wo du mit der Scheibe eventuell auf weitere Probleme stoßen könntest, ausser beim Splitterverhalten...

 

Echt?

Wie geht das dann mit den ganzen Piaggio Scheiben für Vespa? Also diese Vigano-Dinger?!?

Hab es zwar schon mal gesehen, dass die in den Papieren "wahlweise" stehen, aber grundsätzlich haben die ja keine Wischer....

Geschrieben
vor 9 Minuten hat wasserbuschi folgendes von sich gegeben:

 

Echt?

Wie geht das dann mit den ganzen Piaggio Scheiben für Vespa? Also diese Vigano-Dinger?!?

Hab es zwar schon mal gesehen, dass die in den Papieren "wahlweise" stehen, aber grundsätzlich haben die ja keine Wischer....

 

Brauchen Sie auch nicht, Wischer nur für mehrspurige Fahrzeuge.

  • Thanks 1
Geschrieben

Ich glaube hier wird wieder sinnfrei über ein Thema der Kategorie "Winterloch" diskutiert.

 

Nutzbarer Gehalt geht gegen Null.

 

Bau den Kagg an und fahr zum TÜV damit.....aus die Maus.

 

Axo....doch nutzbarer Gehalt: Scheibenwischwaschreinigungseinrichtung nur bei mehrspurigen KfZ.

 

Also weitermachen und Gruß *****

Geschrieben
vor 12 Minuten hat matzmann folgendes von sich gegeben:

 

Brauchen Sie auch nicht, Wischer nur für mehrspurige Fahrzeuge.

 Ok. Dann hab ich das wohl falsch abgespeichert... :rotwerd:

Geschrieben
18 minutes ago, kobaltblau said:

Ich glaube hier wird wieder sinnfrei über ein Thema der Kategorie "Winterloch" diskutiert.

 

Nutzbarer Gehalt geht gegen Null.

 

Bau den Kagg an und fahr zum TÜV damit.....aus die Maus.

 

Axo....doch nutzbarer Gehalt: Scheibenwischwaschreinigungseinrichtung nur bei mehrspurigen KfZ.

 

Also weitermachen und Gruß *****

 

Der einzig sinnfreie Beitrag dazu war Deiner :thumbsup:

  • Like 1
Geschrieben
vor 3 Minuten hat wasserbuschi folgendes von sich gegeben:

 

Der einzig sinnfreie Beitrag dazu war Deiner :thumbsup:

Das Topic ist ausbaufähig,  bitte weiter machen :gsf_chips:

Geschrieben

Polarisierung jedenfalls.

 

Ich glaube das sich kein TÜVer für zeitgenössisches Zubehör interessiert, solange es keine fiesen Wheel-Spinner im Ben Hur Stil oder krass blendende Scheinwerfer oder ähnlich monströses Anbauzeug ist.

  • Thanks 1
Geschrieben
vor einer Stunde hat matzmann folgendes von sich gegeben:

OK, Bauartgenehmigung zieht dann nicht.

 

30 STVZO

 

„Fahrzeuge müssen so gebaut sein das ihr Verkehrsüblicher Betrieb niemanden schädigt oder mehr als unvermeidbar gefährdet behindert oder belästigt.“. 8-).

Ich glaube der Teil mit der vermeidbaren Belästigung zieht bei so einer Scheibe ;-)

 

  • Like 1
  • Haha 3
Geschrieben
vor 1 Stunde hat kobaltblau folgendes von sich gegeben:

Polarisierung jedenfalls.

 

Ich glaube das sich kein TÜVer für zeitgenössisches Zubehör interessiert, solange es keine fiesen Wheel-Spinner im Ben Hur Stil oder krass blendende Scheinwerfer oder ähnlich monströses Anbauzeug ist.

 

Falsch. Siehe Eingangsposting.

Und in Deinem Satz hier widersprichst Du Dir selbst - außer eine 50 x 60 cm große Verkleidung wird nicht als monströses Anbauzeug anerkannt.

Geschrieben

Ja stimmt, jetzt wo du es sagst...es ist monströs.

Lass es einfach ab oder ist das Anbauen um des Anbauens willens oder weil dein Herz so daran hängt?

 

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