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Roller Verkauf unbesichtigt per Spedition


Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Folgender Sachverhalt: Mofa ist online inseriert. Interessent meldet sich, sprechen über das Fahrzeug, Bilder per Whatsapp etc. Möchte kaufen, vorab überweisen und den Eimer ohne zu besichtigen per Spedition auf eigene Kosten abholen lassen. Gibt's da fiese Fallstricke? Auf die schnelle habe ich nur Fernabsatzgesetz als für mich bedrohlich wahrgenommen. 

Geschrieben

also ich hab das auch schon paar Mal gemacht (gekauft & auch so verkauft).

 

Wenn die Kohle vorab da ist (Banküberweisung) - why not?

Kaufvertrag im Vorfeld von beiden Seiten unterschrieben ala "unbesichtigt gekauft blablabla"

Geschrieben
vor 8 Minuten hat spondy folgendes von sich gegeben:

Bitte aber nicht per paypal an Freunde und Bekannte und auch nicht mit Western Union! 

Im Streitfall ist die Kohle dann weg.

 

Hä?

Bei pp Freunde und Bekannte ist die Kohle natürlich nicht weg. 

Da gibt's keinen Käuferschutz.

@Herr Gawasiist doch der Verkäufer.  ;-)

Geschrieben

Nene, der würde überweisen, an die Kohle kommt er dann nicht mehr ran. Ich bin leider ein von Grund auf misstrauischer Mensch und da liest man natürlich erst mal die Horrorstories aus anderen Foren. 

Geschrieben (bearbeitet)
vor 25 Minuten hat sucram70 folgendes von sich gegeben:

 

@Herr Gawasiist doch der Verkäufer.  ;-)

Sorry, zu schnell gelesen, dachte das er ist der Käufer :crybaby:

Bearbeitet von spondy
Geschrieben (bearbeitet)

Da er nicht persönlich erscheinen wird macht mir eher das Fernabsatzgesetz Sorgen weil er ja theoretisch 14 Tage Rückgaberecht hat. Oder trifft das in solchen Fällen nicht zu.?

Bearbeitet von Herr Gawasi
Geschrieben

Ich wäre vorsichtig mit der Zusicherung bestimmter Eigenschaften. Ist das Teil denn so schlecht verkäuflich, dass niemand vorbeikommen will und den Stuhl nach Besichtigung kauft? Eigentlich gehen Mofas doch momentan wie geschnitten Brot???

Mir ist so ein Verkauf ohne Besichtigung zu heiß....

Geschrieben
vor einer Stunde hat sucram70 folgendes von sich gegeben:

 

Hä?

Bei pp Freunde und Bekannte ist die Kohle natürlich nicht weg. 

Da gibt's keinen Käuferschutz.

@Herr Gawasiist doch der Verkäufer.  ;-)

Vorsicht hier bei pp!

darauf achten, dass das Konto auch wirklich dem Vertragspartner gehört!!!

gab da vor ein paar Monaten mal so ne Masche:

konto lief auf Ehefrau, Cousin oder sonst was. Danach war das Konto angeblich gehackt - und pp hat die kohle wegen käuferschutz zurückgebucht.

Ware weg - Kohle weg.

also genau hinschauen...

 

jan

  • Like 1
Geschrieben

Würde ich mich nicht drauf verlassen. Überweisung ist da schon deutlich sicherer. 

 

Die Widerrufsmöglichkeit nach Fernabsatzgesetz gilt nur für gewerbliche Anbieter. 

 

Problematisch könnte nur sein, wenn der Verkauf unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung erfolgt und der Käufer im Nachhinein Mängel geltend macht, auf die der Verkäufer vorher hätte hinweisen müssen. Das bietet reichlich Spielraum zur Auslegung... 

Geschrieben (bearbeitet)

Kommt auch drauf an um welche Summe es geht. Wenn die Mopede eher günstig ist, dann würde ich persönlich nur als "defekte Bastlerware. Zum aufarbeiten. Altersbedingte Mängel" usw. verkaufen.

 

Bei höheren Preisen auf jeden Fall "unter Ausschluß jeglicher Gewährleistung. keine Rücknahme, kein Umtausch". Und evtl. auch auf "altersbedingte Mängel" im Kaufvertrag hinweisen. Und: keine Zustandsnote angeben oder Aussagen fixieren wie "restauriert" oder so was!

Bearbeitet von *Wolfgang*
Geschrieben

Steht doch oben: um eine rattige TX für 1.6 FP geht es

 

Ich habe schon öfter ungesehen gekauft und verkauft und nie Probleme gehabt

Was soll denn an einer 1600€ TX auch schon dran seien

(Könnte sich da als Käufer überhaupt irgendwas lohnen außer der Rahmen ist komplett krumm?!)

 

Überweisen lassen

dem Transportunternehmen zeigen wie man den Roller fest macht

und glücklich bleiben

Geschrieben
vor 15 Stunden hat great8ride folgendes von sich gegeben:

Hallo Jan

Sollte nicht in dem Fall Paypal haften ?

Vergiss es, Ähnliches hatte ich auch mal, Hilfe oder Haftung von PP Fehlanzeige

Geschrieben

Ich würde es ein wenig von meinem Bauchgefühl abhängig machen. Macht der Typ einen vernünftigen Eindruck, kann man das bringen. Kommt er rüber wie ein Billigkacker, dann besser nicht. Sonst will er nachher noch Geld zurück, weil der Auspuff der 35 Jahre alten Karre ein paar Rostflecken hat, oder der Tacho ausgeblichen ist, usw... :wacko:

 

Ich habe zweimal einen Roller verkauft, den der Käufer nicht vorab besichtigt hatte. Beim ersten Mal lief alles glatt. Beim zweiten Mal gab es hinterher eine Menge Genörgel, und der Typ wollte einen Teil des Kaufpreises zurück, weil ihm irgendwelche Kleinigkeiten nicht gefallen haben. Dabei hatte er zur Abholung einen Kumpel vorbei geschickt, der wirklich Ahnung hatte und sich die Kiste genau angesehen hat. Absolut nervig... 

Geschrieben

Interessant ist hierbei handelt es sich um einen Auslandskäufer? Da kann man nämlich auch Geld zurückbuchen. Wenn der Käufer dann auch noch aus England kommt dann würde ich einfach mal die Finger von lassen.

 

 

Geschrieben
vor 5 Minuten hat broncolor folgendes von sich gegeben:

Interessant ist hierbei handelt es sich um einen Auslandskäufer? Da kann man nämlich auch Geld zurückbuchen. Wenn der Käufer dann auch noch aus England kommt dann würde ich einfach mal die Finger von lassen.

 

 

Man muß ja nicht mal im Ausland wohnen, soll ja auch Deutsche geben, die eine "Limited" haben

Geschrieben
vor 1 Minute hat Champ folgendes von sich gegeben:

 

Man muß ja nicht mal im Ausland wohnen, soll ja auch Deutsche geben, die eine "Limited" haben

Okay das stimmt natürlich braucht ja nur eine Auslandsbank dafür....

 

Geschrieben
vor 19 Stunden hat spondy folgendes von sich gegeben:

Bitte aber nicht per paypal an Freunde und Bekannte

 

Für Fahrzeuge mit Motor gibt es so und so keinen Käuferschutz!

  • 4 Wochen später...

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