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Empfohlene Beiträge

  • 2 Monate später...

Ich hole das noch mal hoch. 
 

Wollte in den nächsten Tagen zum TÜV und jetzt will der Prüfer ein Datenblatt. 
 

Hat jemand zufällig ein Datenblatt zur Hand oder vlt. eine Kopie von einem Fahrzeugschein oder den Papieren ?

 

Die stellen sich immer blöder an beim TÜV….. :rotwerd:

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Also, das Forum lebt ja vom Teilen und das mache ich auch gern. Ausserdem muss ich Bertram @Kebra glaub ich mal geißeln wegen paar Schweißarbeiten an meiner SL :-D Ich habe sogar ein Datenblatt. Meine SL hat noch das 762C Suffix von der Super. Den eigenen Suffix gabs erst später.

 

Hier das Datenblatt:

Super_Gutachten_2.thumb.jpg.eedd2d95f44e85166ee24bacf942f320.jpg

 

Hier das Gutachten dazu:

 

Super_Gutachten.thumb.jpg.8fc1a8d485e4acfbd88c580b2159a2b0.jpg

Bearbeitet von Dr.Tyrell
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  • 3 Wochen später...

Kurzer Bericht von mir zum Thema Zulassung:

 

War mit dem Roller beim TÜV und habe einen 21er machen lassen. 
Dauer für das Prozedere 10 !!! Tage. :wallbash:
Der Prüfer hat das Fahrzeug technisch abgenommen, allerdings konnte er dank Inkompetenz mir nicht direkt die Bescheinigung aushändigen, da er das Fahrzeug nicht in der Datenbank gefunden hat. 
Nach 10 Tagen kam dann endlich der Bericht mit der Post. 
Heute dann Zulassungsstelle…..

Folgende Papiere hatte ich dabei:

21er TÜV Bericht, Baja definitva, Informe, Kaufvertrag. KEINE org. Papiere. 
Laut Aussage des Verkäufers werden die Papiere bei der Abmeldung für 6 Monate einbehalten. 
Ob das so ist kann ich nicht sagen…..


Ende der Geschichte:

Zulassung des Fahrzeuges NICHT möglich. :censored:
Laut Aussage der Sachbearbeiterin, wird beim Einbehalten der Papiere ein Schriftstück ausgestellt. Diese habe ich nicht, daher gibt es keine Zulassung.
Diskussionen mit der Sachbearbeiterin kann man sich sparen, da die keine Ahnung von dem Vorgang haben. 
Es wurde jetzt eine KBA Anfrage gestellt. Aus eigener Erfahrung kann ich sagen, dass diese zu nichts führen wird, da ausländische Behörden hierauf nicht reagieren oder wenn überhaupt sich das Monate hinzieht. 
 

Fazit für mich:

Kaufe niemals mehr ein Fahrzeug ohne vollständige Papiere. 
:mad:

Bearbeitet von Housefrau
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Scheiße das!
Und das bei nem Roller u 125 ccm.
Das es bei Einzug der Papiere in Spanien einen Wisch gibt... selbst wenn - damit wäre die Tante hier in D zufrieden gewesen? Ich zweifle...

 

Falls es dir moralisch hilft: Deinen Fall hab ich auch noch vor mir (andere Kiste).

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Zulassung meiner Super braucht aber auch noch Zeit.

Ich will erstmal was "Leichtes" zum Eingrooven machen und ne 50L sowie ne 125 SL zulassen. Da scheitert es gerade schon daran, für beide Roller zeitnah einen gemeinsamen §21-Termin in der Gegend zu bekommen.

 

Sollte das (irgendwann mal) gelingen, gehe ich mit dem Prüfer in den Advance-Modus und lasse mir die Super mit ET3-Motorupgrade absegnen.

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vor 29 Minuten hat gegenüber folgendes von sich gegeben:

Scheiße das!
Und das bei nem Roller u 125 ccm.
Das es bei Einzug der Papiere in Spanien einen Wisch gibt... selbst wenn - damit wäre die Tante hier in D zufrieden gewesen? Ich zweifle...

 

Falls es dir moralisch hilft: Deinen Fall hab ich auch noch vor mir (andere Kiste).


Daran zweifle ich auch, da die „Damen“ vom Amt halt Null Ahnung haben bei Zulassung aus dem Ausland. 
Ich mache denen auch keinen Vorwurf, die müssen sich halt auch nur daran halten was die vorgegeben bekommen. 
Einen Blick über den Tellerrand wäre hier Zuviel verlangt. 
Mein letzter Stand war auch, dass es bei 125er eigentlich keine Probleme gibt, da kein Brief vorhanden sein muss, sondern nur eine Betriebserlaubnis. 
Wurde halt Heute eines besseren belehrt. 

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Du kannst den Spieß auch rumdrehen... §21 hast Du ja schon.

 

Ich hatte selbes Spiel mit MV 160 aus Espana. In meinem Kaufvertrag steht/stand nur, dass der Verkäufer die Papiere nicht hat bzw. verloren hat.

 

Bei der Zulassung gab es auch erstmal einen riesen Aufstand wie ich auf die Idee komme sowas überhaupt zulassen zu können. Mit Verweis auf eine Mail ihres Vorgesetzten, welche Unterlagen ich zu bringen hatte war das dann auch ok.

Inhalt der Mail:

"...eine Unbedenklichkeitsbescheinigung kann vorab nicht ausgestellt werden. Diese ist allerding zur Erstellung eines Gutachtens nach §  21 StVZO auch nicht erforderlich.

Für die Zulassung des Fahrzeugs sind folgende Unterlagen erforderlich:

-          Kaufvertrag

-          Personalausweis

-          eVB-Nummer der Versicherung

-          SEPA-Lastschriftmandat

-          Gutachten nach § 21 StVZO

..."

 

Gab dann aber erstmal doch wieder Tamtam und ich kam nicht weiter. Habe dann gesagt, dass ich einen rechtsgültigen Bescheid möchte, dass ich meine Vespa in der mittlerweile über 5.000 € stecken nicht zulassen kann und darin beinhaltet auch eine Begründung. Der hätte dann auch was gekostet. Problem ist: darauf haben die 1. keinen Bock, weil es genauso lange dauert wie der Papierkram. 2. kann der von einem Juristen so auseinandergenommen werden, dass sie es am Ende doch machen müssen.

 

Ich musste dann eidesstattlich erklären, dass mir ebenfalls keine Papiere vorliegen und nie vorlagen. Dann war alles einfach.

 

Die Feststellung über die Richtigkeit der Fahrzeugangaben hat bereits der Prüfer beim §21 gemacht. Das ist nicht die Aufgabe der Zulassungsstelle mMn.

 

Schildere den Ablauf und schreibe das an den Leiter der Zulassungsstelle. Die KBA Anfrage wird glaube ich innerhalb von Sekunden beantwortet. Die hat sie nämlich auch gemacht.

 

Nicht den Kopf in den Sand stecken! Wird schon :-)

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3 hours ago, Housefrau said:

Kurzer Bericht von mir zum Thema Zulassung:

 

War mit dem Roller beim TÜV und habe einen 21er machen lassen. 
Dauer für das Prozedere 10 !!! Tage. :wallbash:
Der Prüfer hat das Fahrzeug technisch abgenommen, allerdings konnte er dank Inkompetenz mir nicht direkt die Bescheinigung aushändigen, da er das Fahrzeug nicht in der Datenbank gefunden hat. 
Nach 10 Tagen kam dann endlich der Bericht mit der Post. 
Heute dann Zulassungsstelle…..

Folgende Papiere hatte ich dabei:

21er TÜV Bericht, Baja definitva, Informe, Kaufvertrag. KEINE org. Papiere. 
Laut Aussage des Verkäufers werden die Papiere bei der Abmeldung für 6 Monate einbehalten. 
Ob das so ist kann ich nicht sagen…..


Ende der Geschichte:

Zulassung des Fahrzeuges NICHT möglich. :censored:
Laut Aussage der Sachbearbeiterin, wird beim Einbehalten der Papiere ein Schriftstück ausgestellt. Diese habe ich nicht, daher gibt es keine Zulassung.
Diskussionen mit der Sachbearbeiterin kann man sich sparen, da die keine Ahnung von dem Vorgang haben. 
Es wurde jetzt eine KBA Anfrage gestellt. Aus eigener Erfahrung kann ich sagen, dass diese zu nichts führen wird, da ausländische Behörden hierauf nicht reagieren oder wenn überhaupt sich das Monate hinzieht. 
 

Fazit für mich:

Kaufe niemals mehr ein Fahrzeug ohne vollständige Papiere. 
:mad:

 

Ggf. mach nen KV mit nem Kumpel hier in D. Der geht zum Notar und macht für 25€ eine Eidesstattliche, das er dir die Vespa ohne vollständige Papiere verkauft hat und ER die Papiere verbummelt hat. Nur noch das was du beschreibst auffinden kann. Klappt auch. 

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vor 15 Minuten hat ElBarto666 folgendes von sich gegeben:

 

Ggf. mach nen KV mit nem Kumpel hier in D. Der geht zum Notar und macht für 25€ eine Eidesstattliche, das er dir die Vespa ohne vollständige Papiere verkauft hat und ER die Papiere verbummelt hat. Nur noch das was du beschreibst auffinden kann. Klappt auch. 


Die Variante kenne ich auch. So habe ich es eigentlich immer gemacht. 
Nachdem aber der Verkäufer mir das Prozedere anhand der vorhandenen Papiere erklärt hat, wollte ich mal den „normalen“ Weg versuchen. 
Jetzt bin ich schlauer….

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Am 28.4.2022 um 14:32 hat ElBarto666 folgendes von sich gegeben:

 

Ggf. mach nen KV mit nem Kumpel hier in D. Der geht zum Notar und macht für 25€ eine Eidesstattliche, das er dir die Vespa ohne vollständige Papiere verkauft hat und ER die Papiere verbummelt hat. Nur noch das was du beschreibst auffinden kann. Klappt auch. 

Hier sei ein rechtlicher Hinweis erlaubt: Das erfüllt den Tatbestand des Meineides und ist strafbar. Ich wäre vorsichtig, sowas in einem öffentlich zugänglichen Forum zu posten.

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20 hours ago, Dr.Tyrell said:

Das könnte man hier suchen. Dann würde man auch den einen oder anderen Beitrag sehen, wo das beschrieben wurde. Schon mehrere Male.

 

Wenn in dem TÜV Dokument Steht "Erstzulassung in spanischen Fahrzeugpapieren" ist auch Sense mit Scheunenfund....

 

19 hours ago, subway said:

Hier sei ein rechtlicher Hinweis erlaubt: Das erfüllt den Tatbestand des Meineides und ist strafbar. Ich wäre vorsichtig, sowas in einem öffentlich zugänglichen Forum zu posten.

 

Danke für den Hinweis! Du hast völlig recht, das ist Meineid. Der "Scheunenfund" aber auch. ;-) 

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vor 3 Stunden hat ElBarto666 folgendes von sich gegeben:

 

Wenn in dem TÜV Dokument Steht "Erstzulassung in spanischen Fahrzeugpapieren" ist auch Sense mit Scheunenfund....

 

 

Danke für den Hinweis! Du hast völlig recht, das ist Meineid. Der "Scheunenfund" aber auch. ;-) 

 

Ich habe das ja nicht genauer ausgeführt 😉

 

Wenn es aber so ist, dass das Fahrzeug schon mal in Deutschland vor etlichen Jahren, sagen wir vor 1987, zugelassen war, dann könnte man das Fahrzeug auch legal als Scheunenfund sehen und auch so zulassen.

 

Aber natürlich nur, wenn das auch wirklich so war. Ansonsten begibt man sich auf sehr dünnes Eis.

Bearbeitet von Dr.Tyrell
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  • 2 Wochen später...
1 hour ago, Housefrau said:

Update:

Gestern hat mich die Zulassungsstelle angerufen. 
Sie haben jetzt Rückmeldung vom KBA erhalten. 
 

Eine Zulassung ist jetzt möglich. 
:wheeeha:

 

Warum nicht gleich so….:-D

 

warum hat es jetzt funktioniert?

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  • 3 Wochen später...

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