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Empfohlene Beiträge

Geschrieben (bearbeitet)

Aufgrund des Urheberthreads Anfang 2009 von mir gelöscht. :love:

Bearbeitet von artax
Geschrieben

wo ist die Öffnung? Waren vorher Lenkerendenblinker drin? Da helfen andere Griffe, ansonsten etwas Spachtelmasse und ein klein wenig Schleifen und überlackieren

Geschrieben

hi...

die öffnung ist am linken griff - am rechten ist licht/hupe. blinker waren vorher keine dran.

pygar

Geschrieben

achso, für den Blinkerschalter, hmmmh, würds einfach mit ner platte verschrauben und sagen der Lenker ist vom neueren Modell mit Blinkern oder so, ist ja auch schon n bissken älter deine vespa  :D hat bestimmt schon mehrere Vorbesitzer gehabt...

oder du macht dir Schalter oder kontrollleuchten rein dass der Prüfer nicht mehr auf die Idee kommen könnte dass da jemals ein Blinkerschalter gewesen sein könnte

Geschrieben

hi...

Ja, soweit, sogut, aber bei ner HU ist es doch klar, das der Prüfer nicht die (nichtvorhandene) Blinkanlage übersieht. Oder gibts so Typen ? Deshalb muß ich ihm ja irgendwas erzählen. Wenn ich mit der Story von nem neueren Lenker komme , ändert das ja nichts an der Tatsache das der Roller keine Blinker hat und dies nicht über ne entsprechende Eintragung im Fahrzeugschein abgesegnet ist. Da wird er ja wohl eher fragen , ob es rechtens ist nen anderen Lenker draufzusetzen  :D . Wie gesagt ich bin da absloutes Newbie und weiss nicht wie das bei ner HU abläuft. Am liebsten wäre es mir wenn ich nen 50 EURO Schein an den Lenker klemmen würde und das alles schnell geritzt ist.  :grins:   :grins:   Diskrete Tips nehme ich auch gerne per PM an :)

Pygar

Geschrieben

Er : hat die keine Blinker

Du: Nö, die hat keine!

Er: bremsen sie mal

das wars... wenn du den richtigen Prüfer erwischt

frag halt mal unauffällig bei ein paar Tüv Prüfern nach, du hast ne PV gekauft die keine Blinker hat und jetzt ne HU braucht

Geschrieben

o.k...

noch was : der Roller war ja im selben Zustand ohne Blinker vom Vorbesitzer schon in Betrieb. Was müsste ich u.U. mir vom Vorbesitzer besorgen, damit ich mich auf den bereits in dieser Form schonmal zugelassenen Roller berufen kann ?

Pygar

Geschrieben

Ich würd erstmal genau wie Gerhard gar nix sagen. Kannst dich ja erstmal dumm stellen "was, Blinker, da dran??". Und wenn es nicht klappt, geh mal zum TÜV bei nem guten Händler, da ist es etwas einfacher.

Außerdem: wenn du weniger als 80km/h Höchstgeschwindigkeit eingetragen haben solltest, brauchst du sowieso keine Blinker.

der Vorbesitzer nutzt dir da gar nix.

Geschrieben

Ein Vermerk im Kaufvertrag dass der Roller (Fahrg Nummer blabla) keine Blinker besitzt wär doch net schlecht! Oder ein Foto aus der Zeit oder so-kannst ja auch beim Tüv fragen, nicht gleich aufgeben, mit dem richtigen Prüfer kann man über sowas reden!

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