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Kann zu!


Bene80

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo zusammen

 

Verkauft wird eine Motovespa 150 S   Tag der ersten Zulassung 23.12.63, Keine Blinker wegen Baujahr 1961. 125er Schild ist eingetragen.

 

Der Motor wurde neu gelagert und eine PX Antriebswelle verbaut.

 

Roller hat deutsche Papiere. TÜV ist seit 2020 abgelaufen.

Ich wohne in 84503 Altötting, der Roller gehört meiner Frau, steht aber aktuell bei ClassicMoto24 in 94447 Plattling, falls ihn jemand besichtigen will. Wird aber ausdrücklich von uns verkauft und wird aktuell nur hier angeboten.

Der Roller läuft (siehe youtube Link, Video wurde aufgenommen, kurz bevor Torsten von ClassicMoto24 den Roller letztes Jahr abgeholt hat), schaltet und hupt und hat meines Erachtens einen ziemlich geilen Sound. Springt allerdings vor allem kalt etwas schlecht an. An der Zündung wurde noch nicht gebastelt. Das wäre wahrscheinlich mal nötig. Der grüne Lack war schon drauf als wir den Roller gekauft haben. An sich eine schöne Farbe aber nicht die allerbeste Lackierung!:-D Und die eine oder andere Schramme hat er leider auch schon.

 

VHB: €3000

 

Motovespa Video

 

 

 

 

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Geschrieben

Steht denn der 23.12.63 als Tag der ersten Zulassung in den Papieren? Dann müssten nämlich Blinker dran, sofern keine Ausnahmegenehmigung erteilt wurde. Das Baujahr ist da ja erstmal zweitranig.

Geschrieben
vor 4 Minuten hat Cpt.Howdy folgendes von sich gegeben:

Steht denn der 23.12.63 als Tag der ersten Zulassung in den Papieren? Dann müssten nämlich Blinker dran, sofern keine Ausnahmegenehmigung erteilt wurde. Das Baujahr ist da ja erstmal zweitranig.

Ja, aber es ist auch Baujahr 1961 in den Papieren eingetragen. Das zählt. So hat es zumindest der vom TÜV, der die Abnahme damals gemacht hat, erklärt. 

Geschrieben
vor einer Stunde hat Cpt.Howdy folgendes von sich gegeben:

Kenne ich anders...aber ok. 

Das gab damals bei der Anmeldung und dann später beim TÜV nie Probleme. 

  • 2 Wochen später...
Geschrieben

Sorry - es gilt immer Tag der Zulassung!

Andere Frage: Baujahr ´61 müsste doch ein Rundlicht und ein anderes Rücklicht haben, oder?

Geschrieben
vor 13 Minuten hat Bader folgendes von sich gegeben:

Sorry - es gilt immer Tag der Zulassung!

Andere Frage: Baujahr ´61 müsste doch ein Rundlicht und ein anderes Rücklicht haben, oder?

Ich hab trotzdem immer TÜV damit bekommen. Wurde deswegen bei der Abnahme damals so eingetragen.

Geschrieben

Es gibt doch immer wieder Roller, die teilweise mehrere Jahre oder auch Jahrzehnte rumstanden, bevor Sie erstmalig zugelassen wurden.

Ich erinnere mich da u.a. an eine Hoffmann, da baut ja dann niemand Blinker dran und würde auch kein Tüvler verlangen. 

 

Also ich finde den Kurs für ein spanisches Gayfährt mit deutschen Papieren und TÜV recht fair! 

Geschrieben
vor 22 Minuten hat citydick folgendes von sich gegeben:

Es gibt doch immer wieder Roller, die teilweise mehrere Jahre oder auch Jahrzehnte rumstanden, bevor Sie erstmalig zugelassen wurden.

Ich erinnere mich da u.a. an eine Hoffmann, da baut ja dann niemand Blinker dran und würde auch kein Tüvler verlangen. 

 

 

Aber sicher, wenn die Hoffmann 10 Jahre stand und erst 63 erstmalig zugelassen wurde braucht die Blinker. 
 

 

Geschrieben
vor 12 Stunden hat citydick folgendes von sich gegeben:

Es gibt doch immer wieder Roller, die teilweise mehrere Jahre oder auch Jahrzehnte rumstanden, bevor Sie erstmalig zugelassen wurden.

Ich erinnere mich da u.a. an eine Hoffmann, da baut ja dann niemand Blinker dran und würde auch kein Tüvler verlangen. 

 

Also ich finde den Kurs für ein spanisches Gayfährt mit deutschen Papieren und TÜV recht fair! 

Danke dir. :satisfied: 

 

vor 12 Stunden hat matzmann folgendes von sich gegeben:

 

Aber sicher, wenn die Hoffmann 10 Jahre stand und erst 63 erstmalig zugelassen wurde braucht die Blinker. 
 

 

Fakt ist, ich hab TÜV bekommen. 

 

Und falls bei jemandem ernsthaftes Kaufinteresse besteht, lass ich gerne nochmal TÜV machen. :satisfied:

Geschrieben

Fakt ist aber genauso, dass die Erstzulassung entscheidend ist. Das Baujahr ist an sich vollkommen uninteressant. Ich finde ein potentieller Käufer sollte wissen das, auch wenn du da Tüv drauf gekriegt hast und noch nie jemand was gesagt hat, das so nicht rechtens ist und bei der nächsten Polizeikontrolle oder bei der nächsten HU beanstandet werden KANN.

  • 3 Wochen später...
Geschrieben
Am 1.6.2021 um 09:45 hat Cpt.Howdy folgendes von sich gegeben:

Fakt ist aber genauso, dass die Erstzulassung entscheidend ist. Das Baujahr ist an sich vollkommen uninteressant. Ich finde ein potentieller Käufer sollte wissen das, auch wenn du da Tüv drauf gekriegt hast und noch nie jemand was gesagt hat, das so nicht rechtens ist und bei der nächsten Polizeikontrolle oder bei der nächsten HU beanstandet werden KANN.

Ich gehe davon aus, dass Du die Karre ernsthaft kaufen willst. Ansonsten kann ich nicht nachvollziehen was das von Dir hier soll.

Hast Deine Meinung kund getan und gut. :cheers:

Geschrieben
vor 15 Stunden hat Komalainen folgendes von sich gegeben:

Ich gehe davon aus, dass Du die Karre ernsthaft kaufen willst. Ansonsten kann ich nicht nachvollziehen was das von Dir hier soll.

Hast Deine Meinung kund getan und gut. :cheers:

Nein wie kommst du darauf das ich die Kiste kaufen will. 

Wenn du den Beitrag gelesen hast verstehe ich nicht was du nicht verstehst. 

Inwieweit ich in irgendeiner Weise meine Meinung kundgetan habe erschließt sich mir allerdings nicht. Die StVZO hat wenig mit meiner Meinung zu tun. 

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