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Geschrieben

Das Alter schlägt zu, langsam kommen die Seniorenthemen...  Als Besitzer der alten Klase 1 und 3 Führerscheine hab ich mir im Kartenführerschein auch den CE 79 (C1E>12000kg, L>3)  mit eintragen lassen. Dahinter steht befristet bis zum 50. Den müsste ich jetzt mit ärztlicher Untersuchung, Sehtest usw verlängern lassen.

Die anderen Klassen, C1 und C1E sind unbefristet und bleiben so erhalten.

Wenn ich das jetzt richtig sehe, darf ich ab dem 50. keine 7,5t Laster mit Anhängern >12t mehr fahren, ansonsten bleibt alles beim Alten. Stimmt das so oder hab ich da noch irgendeinen Denkfehler? Wenn mir nur die ganz großen Anhänger wegfallen würde ich auf die Beantragung vermutlich verzichten.

Geschrieben

Richtig. CE wird mit Beendigung des 50. Lebensjahres ungültig. Alles andere bleibt. 

Meiner ist seit gestern auch Geschichte. Verlängern geht, kostet aber richtig Geld und Du musst ärztliche Bescheinigungen über Fahrtüchtigkeit einholen.  Das lohnt sich m. E. Nur, wenn man den Schein beruflich braucht. 

Hab meinen CE Schein nach der Bundeswehr zwar umgeschrieben, aber nie wieder benötigt. 

  • Thanks 1
Geschrieben
  Am 20.5.2021 um 05:20 schrieb px211:

braucht man das nur, wenn man auf kartenführerschein umstellt?

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Brauchte man für Klasse 2 schon ewig. Der CE 79 ist ja auch nur so ne Krücke, 7,5t mit großem Anhänger. Das gabs bei klasse 3 nicht, ist aber irgendwie bei der EU Harmonisierung abgefallen

Geschrieben

Ich sehe gerade dass C und CE getrennt aufgeführt sind. Gilt natürlich für beide. Also alles Ü 7,5 to ist ab 50 Geschichte. 

IMG_20210520_072442.jpg

Geschrieben

hatte mir für meinen alten 3er/1er aus Mitte der '80er vor 13 Jahren das EU-Kärtchen geholt,

die Dame fragte ob sie das dann "auf 7,5t LKW + 12t Anhänger hochschreiben" soll - na klar! :thumbsup:

 

Als Lezteres dann zum 50. auszulaufen drohte bin ich (der nie >3,5t fuhr) zur Fahrschule

nur um für die Verlängerung mal mit vollem Gespann durch Nürnberg "brettern" zu dürfen :-D:

das gab's nicht, nur Theorie, Ladungssicherung, Umweltschutz, etc. ... hab's dann aber gelassen

Geschrieben (bearbeitet)
  Am 20.5.2021 um 05:30 schrieb skoot:

Ja genau, alles bis 7,5 bleibt. Dann ist ja gut. Versehentlich nur noch B zu haben würde mich nerven 

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Was ich aber  hier nicht verstehe ist, dass Du CE hast, aber nicht C. Das ist normalerweise ein Führerschein bzw gehört zusammen. 

Bearbeitet von Elbratte
Rechtschreibung
Geschrieben
  Am 20.5.2021 um 05:25 schrieb Elbratte:

Ich sehe gerade dass C und CE getrennt aufgeführt sind. Gilt natürlich für beide. Also alles Ü 7,5 to ist ab 50 Geschichte. 

IMG_20210520_072442.jpg

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du mußt nur sehtest und gesundheitscheck machen, ums zu behalten

 

 

Rita

 

Geschrieben (bearbeitet)
  Am 20.5.2021 um 04:41 schrieb skoot:

Das Alter schlägt zu, langsam kommen die Seniorenthemen...  Als Besitzer der alten Klase 1 und 3 Führerscheine hab ich mir im Kartenführerschein auch den CE 79 (C1E>12000kg, L>3)  mit eintragen lassen. Dahinter steht befristet bis zum 50. Den müsste ich jetzt mit ärztlicher Untersuchung, Sehtest usw verlängern lassen.

Die anderen Klassen, C1 und C1E sind unbefristet und bleiben so erhalten.

Wenn ich das jetzt richtig sehe, darf ich ab dem 50. keine 7,5t Laster mit Anhängern >12t mehr fahren, ansonsten bleibt alles beim Alten. Stimmt das so oder hab ich da noch irgendeinen Denkfehler? Wenn mir nur die ganz großen Anhänger wegfallen würde ich auf die Beantragung vermutlich verzichten.

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der Zug darf jetzt nur noch 12T haben ..... also 7,5+4,5

Rita

Bearbeitet von Rita
Geschrieben
  Am 20.5.2021 um 05:53 schrieb Elbratte:

Was ich aber  hier nicht verstehe ist, dass Du CE hast, aber nicht C. Das ist normalerweise ein Führerschein bzw gehört zusammen. 

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Das ist nur CE79, das sind 7,5t Laster mit Anhängern über 12t , bis 18,5t Zuggewicht. C1E extension sozusagen

Geschrieben (bearbeitet)
  Am 20.5.2021 um 05:20 schrieb px211:

braucht man das nur, wenn man auf kartenführerschein umstellt?

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Irgendwann muss man gezwungenermaßen auf den Kartenführerschein umstellen.

Es wird eine Umtauschpflicht geben.

Das ist ne EU-Sache.

Zeitpunkt richtet sich nach Geburtsjahrgang - Stichtag ist (voraussichtlich) ab Januar 2022...

 

Edit:

https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/StV/Strassenverkehr/pflichtumtausch-von-fuehrerscheinen.html

 

Edit2:

Ich habe aber andere Tabellen mit den Fristen im Kopf.

Das müsste ich mal nachschauen, was wir da als Info bekommen haben.

Den Antrag zum Tausch machen wir im Amt nur kommissarisch für die hiesige Zulassungsstelle.

 

Edit3:

Fristen sind in Hamburg auch wie auf der BMVI-Seite.

Bearbeitet von AAAB507
Link eingefügt / Kommentar
Geschrieben

Hmm, Ihr bringt mich zum Grübeln...

Ich habe immer noch die rosa Pappe als Fahrerlaubnis, keine Löcher drin, nur Stempel.

Nächstes Jahr ist's bei mir dann auch soweit, das die 5 im Alter als Zehnerziffer auftaucht. 
 

Mir ist derzeit nicht bewusst, das ich die Hand heben müsste, um die Pappe gegen das Kärtchen zu tauschen, wird man dazu kontaktiert?

Freiwillig melden werd ich mich bestimmt nicht.

  • Like 1
Geschrieben
  Am 20.5.2021 um 06:47 schrieb schindol broer:

Mir ist derzeit nicht bewusst, das ich die Hand heben müsste, um die Pappe gegen das Kärtchen zu tauschen, wird man dazu kontaktiert?

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Das geht nach und nach durch die Presse.

Dass dein Roller zum TÜV muss schreibt dir auch keiner.

Geschrieben
  Am 20.5.2021 um 06:47 schrieb schindol broer:

Hmm, Ihr bringt mich zum Grübeln...

Ich habe immer noch die rosa Pappe als Fahrerlaubnis, keine Löcher drin, nur Stempel.

Nächstes Jahr ist's bei mir dann auch soweit, das die 5 im Alter als Zehnerziffer auftaucht. 
 

Mir ist derzeit nicht bewusst, das ich die Hand heben müsste, um die Pappe gegen das Kärtchen zu tauschen, wird man dazu kontaktiert?

Freiwillig melden werd ich mich bestimmt nicht.

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Ich zitier mal von der oben verlinkten Seite:

 

"Nach Ablauf der o.g. Frist wird ihr alter Führerschein ungültig."

 

Man muß sich da wohl schon selber kümmern, sonst kommt irgendwann bei einer allgm. Verkehrskontrolle oder bei einem Unfall das böse Erwachen.

 

Ich habe noch bis Januar 24 Schonfrist, dann muß ich auch...

Geschrieben (bearbeitet)
  Am 20.5.2021 um 07:03 schrieb Champ:

 

Ich zitier mal von der oben verlinkten Seite:

 

"Nach Ablauf der o.g. Frist wird ihr alter Führerschein ungültig."

 

Man muß sich da wohl schon selber kümmern, sonst kommt irgendwann bei einer allgm. Verkehrskontrolle oder bei einem Unfall das böse Erwachen.

 

Ich habe noch bis Januar 24 Schonfrist, dann muß ich auch...

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Bedankt!

 

Den Link hab ich natürlich überlesen...

 

Januar 2025 ist bei mir Schluss..

Bearbeitet von schindol broer
Geschrieben
  Am 20.5.2021 um 05:23 schrieb skoot:

 

Brauchte man für Klasse 2 schon ewig. Der CE 79 ist ja auch nur so ne Krücke, 7,5t mit großem Anhänger. Das gabs bei klasse 3 nicht, ist aber irgendwie bei der EU Harmonisierung abgefallen

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Ist nicht der EU geschuldet sondern Umsetzung der alten Klasse 3 in die neuen Führerscheine. Klasse 3 war bis 7,5t und einachsiger, gebremster Anhänger mit maximal 1,5fachem Gewicht des Zugfahrzeugs. Die alten Coca-Cola Laster waren solche Konstrukte, damit der Lieferfahrer keinen teuren LKW Führerschein braucht und trotzdem 18,75t durch die Gegend schaukeln durfte...

Geschrieben
  Am 21.5.2021 um 08:48 schrieb kuchenfreund:

Warum dürft ihr eigentlich einen 7,5-Tonner mit einem riesigen Anhänger fahren? Ich habe meinen Führerschein auch 95 gemacht, aber von einem 12-Tonnen-Zug steht da nichts. 

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Besorg dir einen neuen im Scheckkartenformat, da steht es dann auch drin.

  • Like 1
Geschrieben
  Am 20.5.2021 um 19:32 schrieb Mad Marc:

Ist nicht der EU geschuldet sondern Umsetzung der alten Klasse 3 in die neuen Führerscheine. Klasse 3 war bis 7,5t und einachsiger, gebremster Anhänger mit maximal 1,5fachem Gewicht des Zugfahrzeugs. Die alten Coca-Cola Laster waren solche Konstrukte, damit der Lieferfahrer keinen teuren LKW Führerschein braucht und trotzdem 18,75t durch die Gegend schaukeln durfte...

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Das ist ja auch weiter mit dem C1E abgedeckt. Der CE 79 darf ja bei gleichem Zuggewicht auch Anhänger über 12t

  • 2 Wochen später...
Geschrieben (bearbeitet)

Nein. Die nämlich die Achszahl des Zugs angegeben ist, nämlich 3 (steht auf der Karte als "L<3"). Doppelachse zählt als eine.

 

Auf einer Achse darfst du aber nur 11t haben und somit darf der Zug "nur" 18,5t haben. Rechnerisch 18,75 (7,5tx1,5=11,25+7,5=18,75).

 

Also darfst du mit dem CE79 NICHT Anhänger über 12t fahren.

 

Also CE >12 Tonnen Zuggewicht, da das Zugfahrzeug aber immer noch nur 7,5t haben darf, dürft ihr nur bis INSGESAMT 18,5t.

 

UND NEIN; ihr dürft euch auch nicht einfach ne geile Sattelzugmaschine kaufen und damit rumkacheln ;)

Bearbeitet von Schlork
Geschrieben
  Am 1.6.2021 um 19:42 schrieb Schlork:

UND NEIN; ihr dürft euch auch nicht einfach ne geile Sattelzugmaschine kaufen und damit rumkacheln ;)

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Menno :(

 

Wegen Euch mal nachgesehen: Ich hab meinen alten Auto-Führerschein in der Übergangszeit 1999 gemacht (gleich die Plastik-Karte bekommen). 

Noch darf ich C1E, 7,5er mit Hänger. Ab 2027 nicht mehr. Auch C1 (7.5er) nicht mehr. 

Den Hänger brauch ich nicht, den 7.5er schon manchmal- ärgerlich. 

 

 

Geschrieben

So die Herren,

 

vielleicht bring ich mal etwas Licht ins Dunkle (Ich hab bis 2014 selbst lange in einer Fahrerlaubnisbehörde gearbeitet):

 

Bevor die Scheckkartenführerscheine (und damit auch die neuen Klassen) kamen, gabs ja bekanntlich den uralten grauen Lappen

und später dann den rosa Lappen. Bei den rosa Lappen wurden die Klassen die man fahren durfte entweder gestempelt oder 

speziell gestanzt. Mit der alten Klasse 3 durfte man ein Auto, einen Anhänger, einen max. 7,5 Tonner inkl. Anhänger bis 12 Tonnen 

fahren. Was viele immer nicht gewusst haben: Wer die Klasse 3 vor dem 01.04.1980 erworben hatte, durfte damit auch 125er fahren.

 

So ganz grob kamen dann mit der Plastikkarte auch die neuen Führerscheinklassen. Wenn ich dann umschreiben wollte (was am Anfang

viele nicht gemacht haben, weil sie Angst hatten, sie könnten durch die Umschreibung irgendwelche Klassen verlieren, hab ich dann für die

alte Klasse 3 die neuen Klassen, B, BE, C1 und C1E bekommen (Bulldog und Roller lass ich jetzt mal weg). Als "Schmankerl" hat man dann, um

mehr Leute zur Umschreibung zu bewegen, mit einem kleinen Bonus gewunken... und das ist dann genau der CE79. Diesen hab ich dann bei einer

Umschreibung quasi on Top dazubekommen, jedoch befristet bis zum 50. Lebensjahr. Wer den ab dem 50ten Geburtstag darüber hinaus noch 

fahren möchte... musste den quasi verlängern lassen (jede Verlängerung gilt für 5 Jahre). Ich weiß jedoch genau keine einzige Person, die diesen 

CE79 verlängert hat.

 

Bonuswissen: Bei uns in Bayern gab es bei der Umschreibung von alt auf neu sogar noch ein weiteres "Schmankerl": Wenn ich nachweisen konnte,

dass ich eine Landwirtschaft daheim habe oder mir irgend ein Landwirt bestätigt hat, dass ich öfter bei ihm aufm Hof helfe, dann wurde sogar noch 

die Klasse T (also die große offene Bulldogklasse) eingetragen.

Geschrieben
  Am 2.6.2021 um 11:17 schrieb Sebi1111:

So die Herren,

 

vielleicht bring ich mal etwas Licht ins Dunkle (Ich hab bis 2014 selbst lange in einer Fahrerlaubnisbehörde gearbeitet):

 

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Ich hab deshalb nochmal Tante google gefragt. Ernsthaft? Führerschein am 14.1.99 gemacht (da war ich schon recht lange nicht mehr 18, ähem. Hatte ja immer die Vespa, die hat bis dahin gereicht). 

 

Ganze 2 Wochen früher - und ich hätte C1 und C1E unbefristet gehabt. 

 

Ich raste aus! :wallbash:

Geschrieben

Da hatte ich die gnade der frühen geburt und habe sie auch teilweise genutzt.

 

15-Mofa

16-1B 80er

18-3er (mit Prüfungsfahrt 4! Fahrstunden und 1000 Mark)

 

Hätte ich doch damals bloß den 1er mitgemacht, die anmeldung und Theorieprüfung war ja schon gemacht. Aber es war schon ende Oktober und das Auto war da..........

 

Könnte mir heute in den Arsch beißen :wallbash:

Geschrieben
  Am 2.6.2021 um 11:17 schrieb Sebi1111:

... der CE79. Diesen hab ich dann bei einerUmschreibung quasi on Top dazubekommen, jedoch befristet bis zum 50. Lebensjahr. Wer den ab dem 50ten Geburtstag darüber hinaus noch fahren möchte... musste den quasi verlängern lassen (jede Verlängerung gilt für 5 Jahre). Ich weiß jedoch genau keine einzige Person, die diesen CE79 verlängert hat.

 

Bonuswissen: Bei uns in Bayern gab es bei der Umschreibung von alt auf neu sogar noch ein weiteres "Schmankerl": Wenn ich nachweisen konnte,

dass ich eine Landwirtschaft daheim habe oder mir irgend ein Landwirt bestätigt hat, dass ich öfter bei ihm aufm Hof helfe, dann wurde sogar noch 

die Klasse T (also die große offene Bulldogklasse) eingetragen.

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Könnte ich mir diesen CE79 denn grundsätzlich noch nachtragen lassen, falls mir diese Fahrzeugkombination noch unterkommen sollte?

(Ich frage für einen Freund ...)

 

Scan_20210603.jpg.9794ce12f78693172ae2f9b7be8ea82f.jpg

 

Geschrieben

Also bei uns wars damals auf alle Fälle so, dass wenn der alte 3er einmal schon auf Scheckkarte umgeschrieben worden ist und damals der CE79 als Bonus vergessen wurde zum beantragen (musste man auf dem Umschreibeantrag selbst ankreuzen) dann ging das im Nachhinein nicht mehr. Aber fragen kostet nix... Einfach bei seiner Behörde mal nachfragen! 

  • Thanks 1
Geschrieben
  Am 3.6.2021 um 20:39 schrieb t4.:

 

Könnte ich mir diesen CE79 denn grundsätzlich noch nachtragen lassen, falls mir diese Fahrzeugkombination noch unterkommen sollte?

(Ich frage für einen Freund ...)

 

Scan_20210603.jpg.9794ce12f78693172ae2f9b7be8ea82f.jpg

 

Aufklappen  

 

Nachtragen ging bei mir in Schleswig Holstein auch viele Jahre später. Da brauchte ich mal einen neuen Schein, da die alte Karte zerbrochen war. Über 50 wirst Du dann gleich mit der ärztlichen Bescheinigung anzanzen müssen.

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