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GSFwA - Garantie bei Kauf aus UK - Verkäufer reagiert nicht mehr.


Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hab im Juni 2020 über Ebay bei einem UK-Verkäufer einen AFR-Controller von Innovate gekauft. Der Controller ist vor 2 Wochen leider kaputt gegangen. Hab den Verkäufer angeschrieben, da ja 2 Jahre Garantie auf das Teil sind. Der verweist nur auf die US-Garantie von Innovate (1 Jahr), sprich Garantie abgelaufen und reagiert seitdem auf keine Emails mehr.

Jemand eine Idee wie ich weiter vorgehen kann? Bei Ebay habe ich keine Möglichkeit gefunden, den Fall weiter eskalieren zu lassen. Da geht das offenbar nur bei Käufen aus jüngerer Zeit.

Geschrieben

Und wie sieht es mit der Unterscheidung Garantie und gesetzlicher Gewährleistung aus? Garantie ist auch in Deutschland immer nur eine freiwillige Leistung des Verkäufers.

Geschrieben

Ja, geht letztendlich um Gewährleistung. Gewährleistung auch in UK 2 Jahre.

 

Bin grad selber über folgenden Link gestolpert:

 

https://europa.eu/youreurope/citizens/consumers/shopping/guarantees-returns/faq/index_de.htm

 

Bei >6 Monate nach Kauf kann der Verkäufer darauf bestehen, daß ich nachweise, daß die Ursache für den Schaden schon von Anfang an bestand. Das ist natürlich nur schwer möglich.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 14 Minuten hat benji folgendes von sich gegeben:

Ja, geht letztendlich um Gewährleistung. Gewährleistung auch in UK 2 Jahre.

 

Bin grad selber über folgenden Link gestolpert:

 

https://europa.eu/youreurope/citizens/consumers/shopping/guarantees-returns/faq/index_de.htm

 

Bei >6 Monate nach Kauf kann der Verkäufer darauf bestehen, daß ich nachweise, daß die Ursache für den Schaden schon von Anfang an bestand. Das ist natürlich nur schwer möglich.

 

Die Beweislastumkehr gibts doch hier auch -> §477 BGB. Nach den 6 Monaten liegt der Käufer in der Beweislast. In Deutschland ist mir das noch nie passiert, dass ich bei nem Defekt innerhalb der 2 Jahre etwas "beweisen" musste. Aber wenn sich der UK-Verkäufer stur stellt, guckste wahrscheinlich in die Röhre (außer du strebst ein Verfahren an, dass wahrscheinlich die Kosten des Gerätes um ein vielfaches übersteigen wird).

Bearbeitet von daviddavid
Geschrieben
vor 18 Minuten hat daviddavid folgendes von sich gegeben:

Aber wenn sich der UK-Verkäufer stur stellt, guckste wahrscheinlich in die Röhre (außer du strebst ein Verfahren an, dass wahrscheinlich die Kosten des Gerätes um ein vielfaches übersteigen wird).

 

So seh ich das inzwischen auch. Über Ebay geht auch nix. Das interessiert die einfach nicht.

Geschrieben
vor 50 Minuten hat daviddavid folgendes von sich gegeben:

 

Die Beweislastumkehr gibts doch hier auch -> §477 BGB. Nach den 6 Monaten liegt der Käufer in der Beweislast. In Deutschland ist mir das noch nie passiert, dass ich bei nem Defekt innerhalb der 2 Jahre etwas "beweisen" musste. Aber wenn sich der UK-Verkäufer stur stellt, guckste wahrscheinlich in die Röhre (außer du strebst ein Verfahren an, dass wahrscheinlich die Kosten des Gerätes um ein vielfaches übersteigen wird).

 

Oh doch, das passiert und ist quasi ein unmögliches Unterfangen. Zuletzt in Sachen hochwertigen Gartenmöbelauflagen, die nach kürzester Zeit bzw. einer halben Saison komplett ausgeblichen waren wider der bezreffenden Artikelbeschreibung.

 

Keine Chance.

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