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GSFWA - Autos "gefunden"


Empfohlene Beiträge

Geschrieben
vor 19 Minuten hat ElBarto666 folgendes von sich gegeben:

 

Seh ich genauso. Bei uns kostet ein Stellplatz 70€. x2 Fahrzeuge x10 Jahre ~ 17000€ 

 

 

Wobei man wohl die Zeit, solgange die Miete von der verstorbenen Dame noch gezahlt wurde nicht ansetzten kann, denn da ist ja dem Wohnungseigentümer kein Schaden entstanden und es ist ja auch nicht bekannt, ob da nicht eine Vereinbarung zwischen dem Autobesitzer und der Mieterin bestand.

 

Ab dem Moment, ab dem keine Miete mehr gezahlt wurde, entsteht dem Eigentümer jedoch der Schaden, weil der die beiden Stellplätze ja nicht mit der Wohnung neu vermieten kann.

Geschrieben

Stellt sich halt wirklich die Frage was passiert, wenn da irgendwann mal einer mit den beiden Fahrzeugbriefen angedackelt kommt und sagt "Danke, daß Du mir die aufbewahrt hast. Nehm ich jetze mal beide wieder mit."

 

Ich gönne dem TE von Herzen daß er an beiden Fahrzeuge das Eigentum zugesprochen  bekommt und alles für einen angemessenen Preis verkaufen kann, aber ganz von der Hand zu weisen ist es ja nicht daß da doch noch mal einer antrabt und Besitzansprüche geltend macht.

Geschrieben

Deshalb gibt es ja vor Ausstellung einer neuen Zulassungsbescheinigung Teil II (ehemals Fahrzeugbrief) das Aufbietungsverfahren, d. h. es wird öffentlich bekannt gemacht, dass die ursprünglichen Papiere verloren gegangen sein sollen.

 

Wenn sich niemand innerhalb der Aufbietungsfrist meldet und die Originalpapiere vorlegen kann, werden für den neuen Eigentümer neue Papiere ausgestellt, die alten verlieren m. W. damit ihre Gültigkeit, selbst wenn sie später irgendwann nochmal auftauchen sollten.  

  • Thanks 1
Geschrieben
vor 58 Minuten hat sidewalksurfer folgendes von sich gegeben:

Deshalb gibt es ja vor Ausstellung einer neuen Zulassungsbescheinigung Teil II (ehemals Fahrzeugbrief) das Aufbietungsverfahren, d. h. es wird öffentlich bekannt gemacht, dass die ursprünglichen Papiere verloren gegangen sein sollen.

 

Wenn sich niemand innerhalb der Aufbietungsfrist meldet und die Originalpapiere vorlegen kann, werden für den neuen Eigentümer neue Papiere ausgestellt, die alten verlieren m. W. damit ihre Gültigkeit, selbst wenn sie später irgendwann nochmal auftauchen sollten.  

 

Rein aus Interesse:

Woher würde ich dann, wenn ich die Papiere bei mir in der Schublade hab, denn erfahren, dass ich "aufgeboten" werde?

Wenn ich ja nicht weiss, dass ich irgendwo hin muss, dann geh ich da ja auch nicht hin...

Geschrieben
vor 20 Minuten hat Tanatos folgendes von sich gegeben:

 

Rein aus Interesse:

Woher würde ich dann, wenn ich die Papiere bei mir in der Schublade hab, denn erfahren, dass ich "aufgeboten" werde?

Wenn ich ja nicht weiss, dass ich irgendwo hin muss, dann geh ich da ja auch nicht hin...

 

Du müsstest halt regelmäßig die entsprechenden Veröffentlichungen beobachten. Klar macht wohl kaum eine Privatperson das, aber es "vergisst" ja auch nur höchst selten jemand 2 Autos über Jahre in einer Tiefgarage. 

 

Interessant ist die Beobachtung der Veröffentlichungen vor allem für Leasingfirmen, die üblicherweise die Zulassungsbescheinigungen Teil II der verleasten Fahrzeuge behalten. Es soll schon vorgekommen sein, dass Leasingnehmer versucht haben, sich per Aufbietungsverfahren eigene Zulassungsbescheinigungen Teil II für das in ihrem Besitz (nicht Eigentum!) befindliche Fahrzeug zu beschaffen, um das Fahrzeug in eigenem Namen verkaufen und die Kohle einstecken zu können. 

  • Thanks 1
Geschrieben (bearbeitet)
vor 12 Stunden hat *Wolfgang* folgendes von sich gegeben:

Ich gönne dem TE von Herzen daß er an beiden Fahrzeuge das Eigentum zugesprochen  bekommt

 

Ich wiederhole mich: Das Eigentum kann auf diesem Weg nicht "zugesprochen" werden.

 

 

vor 17 Minuten hat sidewalksurfer folgendes von sich gegeben:

Es soll schon vorgekommen sein, dass Leasingnehmer versucht haben, sich per Aufbietungsverfahren eigene Zulassungsbescheinigungen Teil II für das in ihrem Besitz (nicht Eigentum!) befindliche Fahrzeug zu beschaffen, um das Fahrzeug in eigenem Namen verkaufen und die Kohle einstecken zu können. 

 

Und genau darauf liefe es dann hinaus.

 

vor 1 Stunde hat sidewalksurfer folgendes von sich gegeben:

Wenn sich niemand innerhalb der Aufbietungsfrist meldet und die Originalpapiere vorlegen kann, werden für den neuen Eigentümer neue Papiere ausgestellt, die alten verlieren m. W. damit ihre Gültigkeit, selbst wenn sie später irgendwann nochmal auftauchen sollten.  

 

Ja, das Aufgebotsverfahren setzt aber gerade das Eigentum des Aufbietenden voraus. Und hier beißt sich die Katze wieder in den Schwanz. Und ich wiederhole mich schon wieder...

 

 

Edit: Ich fürchte, ich bin auf zu vielen Ignorelisten..:rotwerd:

Bearbeitet von milan
  • Haha 1
Geschrieben
vor 30 Minuten hat milan folgendes von sich gegeben:

Ja, das Aufgebotsverfahren setzt aber gerade das Eigentum des Aufbietenden voraus. Und hier beißt sich die Katze wieder in den Schwanz. Und ich wiederhole mich schon wieder...

 

Schon klar - aber wenn sich die Zulassungsstelle mit der eventuell später (von wem auch immer) ausgestellten Bescheinigung über den Eigentumsübergang an den Fundsachen zufrieden gibt und in der Folge dann neue Papiere für den TE ausstellt, sollte ihn das ja nicht weiter jucken. 

Geschrieben
vor 38 Minuten hat milan folgendes von sich gegeben:

Edit: Ich fürchte, ich bin auf zu vielen Ignorelisten..:rotwerd:

Rein rechtlich hast Du sicherlich Recht :-D

Ich halte es für ausgesprochen unwahrscheinlich dass der Besitzer jemals auftaucht und selbst wenn muss er dem TE ja erstmal nachweisen dass er die Dinger vom Hof geschaffen hat. 

Geschrieben

Er muss erstmal wissen das der TE überhaupt derjenige ist der die Autos jetzt hat. 

 

Aber ich glaube (ich weiß, glauben heißt nichts wissen) das sich da niemals nie jemand melden wird. 

Geschrieben
vor 11 Stunden hat milan folgendes von sich gegeben:

 

Ich wiederhole mich: Das Eigentum kann auf diesem Weg nicht "zugesprochen" werden.

 

 

 

 

 

Du hattest aber schon meinen ganzen Beitrag gelesen ?!?

Geschrieben
vor 5 Minuten hat *Wolfgang* folgendes von sich gegeben:

 

Du hattest aber schon meinen ganzen Beitrag gelesen ?!?

 

Ja. Sorry wegen Korintenkackerei, du hattest inhaltlich denselben Ansatz. Ich wollte es nur noch einmal klarstellen, da es hier terminologisch und dann auch daran anknüpfend in der Rechtsfolge teilweise durcheinander geht. Für das nachfolgen diskutierte Aufgebotsverfahren kommt es aber entscheidend auf diese Klarstellung an.

  • Like 1
Geschrieben

Ich freu mich schon darauf mit dem TE in einem roten Manta auf der  Leopoldstraße in München ne Runde zu drehen. Wenn nicht zugelassen dann wenigstens mit roter Nummer. Die Kiste ist genau unser Style. Da wird die Schickeria Augen machen.

 

  • Like 2
  • Haha 3
Geschrieben
vor einer Stunde hat *Wolfgang* folgendes von sich gegeben:

Rote Nummer geht ohne HU nicht.

Ich glaube das stimmt nicht.

Selbst die gelbe Nummer geht ohne HU, für Fahrten zur Hauptuntersuchung und Zulassungsstelle.

Geschrieben
vor 1 Minute hat krankerfrank folgendes von sich gegeben:

Vieleicht meint er die Rote 07er nummer.

Ok, ich war gedanklich bei der 06er für Werkstätten etc.

Geschrieben
vor 8 Stunden hat krankerfrank folgendes von sich gegeben:

Vieleicht meint er die Rote 07er nummer. Aber brauch man für die zwingend eine HU?

Nein, es gibt aber einige Einschränkungen 

  • 5 Monate später...
Geschrieben
Am 11.10.2021 um 17:12 hat Mr.Green folgendes von sich gegeben:

 

Hier gehts also dann am 11.04.22 mit Fotos, Verkaufsberatung und exklusivem Angebot weiter

 

 

 

Bisschen Geduld noch. 

Karren stehen immer noch an Ort und Stelle :cheers:

Geschrieben
Am 15.10.2021 um 14:02 hat PK-HD folgendes von sich gegeben:

 

Selbst die gelbe Nummer geht ohne HU, für Fahrten zur Hauptuntersuchung und Zulassungsstelle.

Leider nicht mehr. Ohne HU kein Kurzzeitkennzeichen :wallbash:

Geschrieben (bearbeitet)

Ich hab irgendwie ein deja vus... Hab ich da schonmal scheiße erzählt? :lookaround:

Aber für Probe und Überführungsfahrten gilt schon, was ich schrub?! 

Bearbeitet von Humma Kavula
Geschrieben

doch....

genau dafür....um zur HU vorzufahren.....

aber nur auf kütrzestem Weg.....

keine 300km Überführung bevor die HU gemacht wurde...

 

Rita

Geschrieben
vor 35 Minuten hat Humma Kavula folgendes von sich gegeben:

Aber für Probe und Überführungsfahrten gilt schon, was ich schrub?! 

Jup. Leider. Nimmt irgendwie den Spaß.

Geschrieben
vor 44 Minuten hat Rita folgendes von sich gegeben:

doch....

genau dafür....um zur HU vorzufahren.....

aber nur auf kütrzestem Weg.....

keine 300km Überführung bevor die HU gemacht wurde...

 

Rita

Nächste Tüvstelle anfahren und Mängelbericht mitnehmen.. dann nach Hause ;-)

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    • Ich habe letzte Woche von BGM herkömmlicher (die bieten jetzt auch VAPE an) auf SIP VAPE Touring Zündung gewechselt. Warum? Weil mir langweilig war und sich einmal vor Jahren dank der "Spaxschraube" der Pickup auf der ZGP gelöst hat. Beim SIP VAPE Halterset für Regler und CDI waren die Schrauben zu dick, um durch die bestehenden Löcher beim LIS Rahmenrohr zu kommen. M4 x 55mm oder M4 x 50 mm passen. Das Dichtplättchen beim Maghouse musste ich auch tauschen, da war das Loch zu klein. Gefahren bin ich noch nicht wirklich, aber das Licht bei Standgas ist heller. Auf die in der Anleitung gelobte Einstellung ohne Blitzpistole würde ich mich nicht verlassen, zumindest bei mir war das einige Grad daneben. Zumindest bei der LIS Junction Box kannst Du sie nicht wie in der Anleitung beschrieben verkabeln, da muss man die Masseverbindung außerhalb machen, ist aber nur ein Steckkontakt, den man ändern muss. Ansonsten sind alle Stecker und Kabel dabei.   Ah ja, beim Befestigen der CDI an der Halteplatte darauf achten, dass die CDI nicht direkt an die Halteplatte stößt (liest sich seltsam, aber beim Montieren siehst Du was ich meine), sonst ist die Gummilagerung ohne Funktion und die CDI wird schneller kaputt, da sie keine Vibrationen mag.
    • ...besser den Finger rein als den Lörres - das gilt erfahrungsgemäß allerdings nicht bei allen Auslässen. 
    • Geht dabei wohl weniger um den Schutz aufgrund amtsschimmeliger Erfahrungen potenziell suizidaler Bürger, als um den Schutz der Bediensteten.    Heutzutage leider durchaus nicht ungewöhnlich, dass Bürger oder Einwohner gegenüber öffentlich Bediensteten -sei es in der Notaufnahme des Kreiskrankenhauses oder im städtischen Bürgerbüro-  ausrasten aufgrund gefühlter Benachteiligung.    In arbeitgeberseitig aus Gründen der Fürsorgepflicht angebotenen Schulungen zum Umgang mit schwierigem Klientel wird normalerweise als erstes gelehrt, dass bei Schreibtischjobs mit Publikumsverkehr sämtliche als Waffe gegen Beschäftigte einsetzbaren Gegenstände außerhalb der Griffweite des Publikums aufzubewahren sind.    Auch wenn Bürger sukram psychisch stabil ist und mit einer ihm zum Zuschnitt des Parkausweises ausgehändigten Schere niemals auf öffentlich Bedienstete losgehen würde, steht das für selbige nicht lesbar auf seiner Stirn. Deshalb ist die Verweigerung der Scherennutzung absolut begründet und nachvollziehbar. 
    • Grundvoraussetzung:  Mitglieder Eintritt vor 2019: Die DSGVO ist unterschrieben, die damals an alle Mitglieder versandt wurde. Mitglieder Eintritt nach 2019: Die DSGVO im Anhang an den Mitgliedsantrag ist unterschrieben. Generell: Falls DSGVO unterschrieben und kein Rabatt, bitte an den entsprechenden Shop (Support) wenden mit der Club Mailadresse in cc. Normalerweise läuft das dann über Bestätigung der Mitgliedschaft seitens LCD.  
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