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GSFWA - Autos "gefunden"


Mr.Green

Empfohlene Beiträge

vor 5 Stunden hat wasserbuschi folgendes von sich gegeben:

Letztens hatte doch jemand eine PK im Fundbüro gemeldet und nach Ablauf der Haltefrist ist die gegen 20€ Gebühr offiziell in sein Besitz über gegangen.

Wieso sollten Autos dann keine Fundsachen sein?

 

 

Ja, das war ich. Der Roller wurde 6 Monate eingelagert und ging dann in meinen Besitz über.

 

 

Ich würde die Karren offiziell schriftlich  beim Fundbüro als Fundsache melden. Das Fundrecht ist ja gesetzlich geregelt und schließt PKWS ja nicht aus!

Bearbeitet von Lorenzzo
Absatz
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Ich würde es tatsächlich mal über die Schiene mit der Werkstatt versuchen. Vielleicht sind im Handschuhfach noch die Kundendiensthefte mit Eintragungen/Werkstattrechnungen oder der Ölwechselanhänger im Motorraum? Du hast doch meist einen alten Hasen in jeder Werkstatt, der sich an jedes einzelne Auto erinnern kann (mein Schwiegervater z.B. kann dir zu jedem Auto der Kundschaft, dass an ihm vorbeifährt, was erzählen)

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vor 9 Stunden hat sucram70 folgendes von sich gegeben:

 

Naja, wenn die Dame verstorben ist und es keine Erben / Anverwandte gibt, muss doch jemand den Hausstand raus bringen.

Dabei werden persönliche Unterlagen doch sicherlich nicht einfach entsorgt.

Unterlagen, Sparbücher, Verträge usw.

 

Ja, den Hausstand mussten WIR rausbringen, weil eben weder Verwandte noch Erben noch sonst etwas da ist. Glaub mir aber wenn ich sag, da war NIX zu finden/holen außer Müll bis unter die Decke.

 

Wie gesagt wir haben auch ein Schreiben vom Gericht, dass sämtlicher "Nachlass" in unseren Besitz übergeht...

 

Nächsten Schritte sind dann vermutlich wie folgt:

- Werkstatt kontaktieren

- Karre (Kadett) öffnen (Dann die entsprechende Nummer checken lassen)

- Fundbüro offiziell per Email etc. kontaktieren

- Versuchen schriftliche und nicht nur telefonische Bestätigungen über KBA/Polizei zu bekommen.

- Fachanwalt (evtl. über diese Oldimermarkt Anzeige) kontaktieren.

- Wie wäre es mit allgemein Oldimermarkt zu kontaktieren - evtl. wollen die nen Bericht schreiben :)

 

Dann schau mer mal weiter....

Anzeige will ich erstmal nicht erstatten - keine Ahnung ob und was dann da laufen würde.

 

Greetz :cheers:

 

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vor 10 Stunden hat Mr.Green folgendes von sich gegeben:

Auch dessen bin ich mir bewusst. Ein Corsa 1 wär schon in der Presse. 

 

 

Und selbst da wäre ich vorsichtig!! Wo siehst noch einen Corsa 1 in gutem Zustand? Diese ganzen 80er Kisten sind mittlerweile durchaus gesucht.

 

Ich würde mal zunächst davon ausgehen, dass die Autos durchaus einen rechtmäßigen Eigentümer haben, der auch die Papiere hat und die Kisten dort nur untergestellt sind. Vielleicht auch einfach ohne Wissen der alten Dame, "weil die ja sowieso den Platz nicht braucht". Man könnte ja auch über die Polizei eine Halterermittlung probieren "weil da zwei möglicherweise entwendete Autos seit Jahren auf jetzt meinem Parkplatz stehen"

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11 minutes ago, Mr.Green said:

Wie gesagt wir haben auch ein Schreiben vom Gericht, dass sämtlicher "Nachlass" in unseren Besitz übergeht...

 

Naja, sämtlicher Nachlass, die Dinger stehen auf dem Parkplatz zu der Wohnung gehörig, vor lauter Müll hat die Dame die Briefe verbummelt/nicht auffindbar. Fall erledigt ;-) Hast du ja ne Bestätigung das du der Besitzer bist. Wenn der Werkstattbesitzer noch ne alte Rechnung raus zieht auf dem der Name der Dame zum "Manta rot" draufsteht kannst die ja verkaufen.

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vor 7 Minuten hat Mr.Green folgendes von sich gegeben:

Naja, das mit dem Corsa war nicht ganz so ernst gemeint...

Halter konnte keiner ermittelt werden!!! Zulange stillgelegt - nirgends mehr Daten vorhanden.

Auch gestohlen sind die Fahrzeuge nicht gemeldet.

 

Obs einen rechtmäßigen Eigentümer gibt weiß ja eben kein Mensch.

 

Wie konnte denn für den Kadett festgestellt werden, dass er nicht gestohlen gemeldet ist, wenn du ihn zur Ermittlung der FIN erst noch öffnen musst? 

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Kenn mich nicht genau aus, hab das nur am Rande eines insolvenzverfahrens mitbekommen:

Da waren auch die Papiere für ein Fahrzeug weg. Brief wurde dann beim Gericht aufgeboten. Der Wagen wird dann öffentlich „ausgeschrieben“ oder so, eventuelle Eigentümer haben dann eine gewisse Frist (1/2 Jahr glaube ich) um ihre Ansprüche geltend zu machen. 
meldet sich bis Fristablauf niemand wird ein neuer Brief ausgestellt.

 

im oben erwähnten Verfahren so gelaufen, der Verwalter erhielt nach Fristablauf einen neuen Brief und hat das Fahrzeug danach verkauft.

 

denke, das wäre auch in diesem Fall die richtige Vorgehensweise…

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vor einer Stunde hat sidewalksurfer folgendes von sich gegeben:

 

Wie konnte denn für den Kadett festgestellt werden, dass er nicht gestohlen gemeldet ist, wenn du ihn zur Ermittlung der FIN erst noch öffnen musst? 

 

Sorry, ja - da hab ich mich falsch ausgedrückt! Nur die Manta Nummer wurde bisher gecheckt!

Mit dem GSI hol ich nach sobald ich ihn geöffnet hab - vermutlich morgen...

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vor einer Stunde hat ElBarto666 folgendes von sich gegeben:

 

Naja, sämtlicher Nachlass, die Dinger stehen auf dem Parkplatz zu der Wohnung gehörig, vor lauter Müll hat die Dame die Briefe verbummelt/nicht auffindbar. Fall erledigt ;-) Hast du ja ne Bestätigung das du der Besitzer bist. Wenn der Werkstattbesitzer noch ne alte Rechnung raus zieht auf dem der Name der Dame zum "Manta rot" draufsteht kannst die ja verkaufen.

 

Ja, das dacht ich auch! Aber der genaue Wortlaut ist irgendwas von wegen "in" der Wohnung befindliche Gegenstände.

Versuche aber auch über dieses Schreiben neue Papiere zu bekommen. Da werd ich nächste Woche wohl mal bei der lokalen Zulassungsstelle aufschlagen...

 

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7 minutes ago, Mr.Green said:

 

Ja, das dacht ich auch! Aber der genaue Wortlaut ist irgendwas von wegen "in" der Wohnung befindliche Gegenstände.

Versuche aber auch über dieses Schreiben neue Papiere zu bekommen. Da werd ich nächste Woche wohl mal bei der lokalen Zulassungsstelle aufschlagen...

 

 

Papiere bekommst du in dem Fall nicht so einfach. Der Datensatz wird beim KBA gelöscht sein. sonst der letzte Halter hätte ermittelt werden können. Du musst dann zum TÜV §21, dann muss das ding aber in Verkehrssicherem Zustand sein. Dann brauchst erstmal nen ganz großen Service (Flüssigkeiten, Reifen, Bremsen fest) und der Manta neue Augen.

 

Ich persönlich würde so vorgehen:

- Werkstatt anfragen, evtl Scheckheft checken

- Wenn erfolglos, als Fundsache melden da das Ding ja jemand bei dir abgestellt hat und nicht mehr auffindbar ist. Nach Ablauf der Frist ein schreiben bekommen das dich als Eigentümer ausweist.

- Wenn du rechtmäßiger Eigentümer bist kannst du auch verkaufen. Der neue Besitzer kann dann den Brief aufbieten, §21 machen und zulassen. 

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Ja, das könnte ein Problem sein. Auch wenn der TE alles "geerbt" hat was sich im Hausstand der alten Dame befunden hat, so wäre ja theoretisch der Nachweis zu führen, daß die beiden Autos zu ebendiesem Hausstand gehörten.

 

Ich sehe nach wie vor die Vorgehensweise mit dem Fundamt als am zielführensten an. Wenn nach einem halben Jahr kein Eigentümer Ansprüche erhoben hat gehören die beiden Autos offiziell Dir. Und im ungünstigsten Fall stünde Dir wohl ein "Finderlohn" zu.

 

P.S.: finde beide Autos cool...:inlove:

 

 

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vor einer Stunde hat freerider13 folgendes von sich gegeben:

Kenn mich nicht genau aus, hab das nur am Rande eines insolvenzverfahrens mitbekommen:

Da waren auch die Papiere für ein Fahrzeug weg. Brief wurde dann beim Gericht aufgeboten. Der Wagen wird dann öffentlich „ausgeschrieben“ oder so, eventuelle Eigentümer haben dann eine gewisse Frist (1/2 Jahr glaube ich) um ihre Ansprüche geltend zu machen. 
meldet sich bis Fristablauf niemand wird ein neuer Brief ausgestellt.

 

im oben erwähnten Verfahren so gelaufen, der Verwalter erhielt nach Fristablauf einen neuen Brief und hat das Fahrzeug danach verkauft.

 

denke, das wäre auch in diesem Fall die richtige Vorgehensweise…

 

Auch guter Gedanke, der Teufel steckt jedoch im Detail: Ein Aufgebotsverfahren kann nur der (vermeintlich) Berechtigte (hier also voraussichtlich der tatsächliche Eigentümer) einleiten. Das Aufgebotsverfahren dient nicht dem Zweck der Berechtigungserlangung, sondern lediglich der Kraftloserklärung eines Dokuments, das der Berechtigte "verloren" hat. 

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vor 35 Minuten hat *Wolfgang* folgendes von sich gegeben:

Ich sehe nach wie vor die Vorgehensweise mit dem Fundamt als am zielführensten an.

 

Wer nicht fragt, hat sein "Nein" schon erhalten. Also probieren.

 

Rechtlich könnte es aber schwierig werden zu begründen, dass es sich um eine Fundsache handelt, da die PKWs insoweit zunächst "verloren" gegangen sein müssten. Das bedeutet (freiwillige oder unfreiwillige) Besitzaufgabe. Ob man davon beim Abstellen auf einem, wenn auch fremden, Parkplatz tatsächlich wird ausgehen können? Also ein Besitzaufgabewille feststeht?

 

vor 46 Minuten hat pehaa folgendes von sich gegeben:

Vielleicht hat ja jemand anderes die Kfz dort abgestellt, weil da ewig "frei" war und keiner gemeckert hat?

  Genau. Da ist das Problem.

Bearbeitet von milan
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Auf öffentlichen Parkplätzen und Straßen werden ja auch oft Autos abgestellt, oft ohne Kennzeichen und ohne erkennbare Absicht, selbige wieder abzuholen. Die Städte und Kommunen regeln das mit einem orangen Aufkleber, ab Zeitpunkt des Anbringens hat der Besitzer soundsolang Zeit das Fahrzeug wegzubringen. Passiert das nicht, dann wird das Fahrzeug von Amts wegen entfernt, die Kosten hat der letzte Fahrzeughalter zu tragen (sofern ermittelbar).

 

Man müsste sich informieren, ob es eine so anwendbare Möglichkeit auch für privaten Grund gibt.

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vor 21 Minuten hat *Wolfgang* folgendes von sich gegeben:

Auf öffentlichen Parkplätzen und Straßen werden ja auch oft Autos abgestellt, oft ohne Kennzeichen und ohne erkennbare Absicht, selbige wieder abzuholen. Die Städte und Kommunen regeln das mit einem orangen Aufkleber, ab Zeitpunkt des Anbringens hat der Besitzer soundsolang Zeit das Fahrzeug wegzubringen. Passiert das nicht, dann wird das Fahrzeug von Amts wegen entfernt, die Kosten hat der letzte Fahrzeughalter zu tragen (sofern ermittelbar).

 

Man müsste sich informieren, ob es eine so anwendbare Möglichkeit auch für privaten Grund gibt.

Das kann ich dir beantworten, geht auf privatem Grund nicht.

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Er hat sie ja auf seinem Parkplatz gefunden.

 

Findet ausser mir keiner seltsam das eine Alte Dame 2 Tiefgaragenstellplätze hat ?

Hatte die Dame, da sie ja keinerlei erben hatte, vieleicht ein schon verstorbenes kind ? Das früher mal bei seiner Mutter die fahrzeuge untergestellt hat......

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vor 44 Minuten hat freibier folgendes von sich gegeben:

Liest du auch die Beiträge vorher?

 

Um etwas im juristischen Sinne zu finden, muss es vorher verloren gegangen sein... 

 

Selbstverständlich! Leider hab ich nichts gefunden, was anstelle einer "verlorenen Sache" eine "Besitzaufgabe" gewesen wäre. Zumindest nichts, woraus man anschließend ein Eigentum ableiten könnte.

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Unbefugte Nutzung der Parkplätze. Aufstellung einer Forderung in Geld für die Vergangenheit, Räumung der Parkplätze für die Zukunft. Forderungen können nicht zugestellt werden, weil Eigentümer nicht bekannt. 

Ich bin da auch eher beim Thema Fundsache. Kann der ursprüngliche Eigentümer darauf vertrauen, dass der Parkplatz kostenlos ist? Vermutlich nicht. Hat er einen Untermietvertrag? Welche Verkehrssicherungspflichten ergeben sich hieraus bzw. im Allgemeinen? 

Auf einem kostenlosen öffentlichen Parkplatz kann ich auch nicht darauf vertrauen, dass mein Auto da wochenlang unberührt stehen kann. Es kann nämlich sein, dass da mal gebaut wird und das Auto dabei im Wege steht. Muss es zum Umsetzen abgeschleppt werden, muss ich dafür zahlen.

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