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GSFWA - Autos "gefunden"


Mr.Green

Empfohlene Beiträge

vor 19 Minuten hat ElBarto666 folgendes von sich gegeben:

 

Seh ich genauso. Bei uns kostet ein Stellplatz 70€. x2 Fahrzeuge x10 Jahre ~ 17000€ 

 

 

Wobei man wohl die Zeit, solgange die Miete von der verstorbenen Dame noch gezahlt wurde nicht ansetzten kann, denn da ist ja dem Wohnungseigentümer kein Schaden entstanden und es ist ja auch nicht bekannt, ob da nicht eine Vereinbarung zwischen dem Autobesitzer und der Mieterin bestand.

 

Ab dem Moment, ab dem keine Miete mehr gezahlt wurde, entsteht dem Eigentümer jedoch der Schaden, weil der die beiden Stellplätze ja nicht mit der Wohnung neu vermieten kann.

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Stellt sich halt wirklich die Frage was passiert, wenn da irgendwann mal einer mit den beiden Fahrzeugbriefen angedackelt kommt und sagt "Danke, daß Du mir die aufbewahrt hast. Nehm ich jetze mal beide wieder mit."

 

Ich gönne dem TE von Herzen daß er an beiden Fahrzeuge das Eigentum zugesprochen  bekommt und alles für einen angemessenen Preis verkaufen kann, aber ganz von der Hand zu weisen ist es ja nicht daß da doch noch mal einer antrabt und Besitzansprüche geltend macht.

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Deshalb gibt es ja vor Ausstellung einer neuen Zulassungsbescheinigung Teil II (ehemals Fahrzeugbrief) das Aufbietungsverfahren, d. h. es wird öffentlich bekannt gemacht, dass die ursprünglichen Papiere verloren gegangen sein sollen.

 

Wenn sich niemand innerhalb der Aufbietungsfrist meldet und die Originalpapiere vorlegen kann, werden für den neuen Eigentümer neue Papiere ausgestellt, die alten verlieren m. W. damit ihre Gültigkeit, selbst wenn sie später irgendwann nochmal auftauchen sollten.  

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vor 58 Minuten hat sidewalksurfer folgendes von sich gegeben:

Deshalb gibt es ja vor Ausstellung einer neuen Zulassungsbescheinigung Teil II (ehemals Fahrzeugbrief) das Aufbietungsverfahren, d. h. es wird öffentlich bekannt gemacht, dass die ursprünglichen Papiere verloren gegangen sein sollen.

 

Wenn sich niemand innerhalb der Aufbietungsfrist meldet und die Originalpapiere vorlegen kann, werden für den neuen Eigentümer neue Papiere ausgestellt, die alten verlieren m. W. damit ihre Gültigkeit, selbst wenn sie später irgendwann nochmal auftauchen sollten.  

 

Rein aus Interesse:

Woher würde ich dann, wenn ich die Papiere bei mir in der Schublade hab, denn erfahren, dass ich "aufgeboten" werde?

Wenn ich ja nicht weiss, dass ich irgendwo hin muss, dann geh ich da ja auch nicht hin...

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vor 20 Minuten hat Tanatos folgendes von sich gegeben:

 

Rein aus Interesse:

Woher würde ich dann, wenn ich die Papiere bei mir in der Schublade hab, denn erfahren, dass ich "aufgeboten" werde?

Wenn ich ja nicht weiss, dass ich irgendwo hin muss, dann geh ich da ja auch nicht hin...

 

Du müsstest halt regelmäßig die entsprechenden Veröffentlichungen beobachten. Klar macht wohl kaum eine Privatperson das, aber es "vergisst" ja auch nur höchst selten jemand 2 Autos über Jahre in einer Tiefgarage. 

 

Interessant ist die Beobachtung der Veröffentlichungen vor allem für Leasingfirmen, die üblicherweise die Zulassungsbescheinigungen Teil II der verleasten Fahrzeuge behalten. Es soll schon vorgekommen sein, dass Leasingnehmer versucht haben, sich per Aufbietungsverfahren eigene Zulassungsbescheinigungen Teil II für das in ihrem Besitz (nicht Eigentum!) befindliche Fahrzeug zu beschaffen, um das Fahrzeug in eigenem Namen verkaufen und die Kohle einstecken zu können. 

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vor 12 Stunden hat *Wolfgang* folgendes von sich gegeben:

Ich gönne dem TE von Herzen daß er an beiden Fahrzeuge das Eigentum zugesprochen  bekommt

 

Ich wiederhole mich: Das Eigentum kann auf diesem Weg nicht "zugesprochen" werden.

 

 

vor 17 Minuten hat sidewalksurfer folgendes von sich gegeben:

Es soll schon vorgekommen sein, dass Leasingnehmer versucht haben, sich per Aufbietungsverfahren eigene Zulassungsbescheinigungen Teil II für das in ihrem Besitz (nicht Eigentum!) befindliche Fahrzeug zu beschaffen, um das Fahrzeug in eigenem Namen verkaufen und die Kohle einstecken zu können. 

 

Und genau darauf liefe es dann hinaus.

 

vor 1 Stunde hat sidewalksurfer folgendes von sich gegeben:

Wenn sich niemand innerhalb der Aufbietungsfrist meldet und die Originalpapiere vorlegen kann, werden für den neuen Eigentümer neue Papiere ausgestellt, die alten verlieren m. W. damit ihre Gültigkeit, selbst wenn sie später irgendwann nochmal auftauchen sollten.  

 

Ja, das Aufgebotsverfahren setzt aber gerade das Eigentum des Aufbietenden voraus. Und hier beißt sich die Katze wieder in den Schwanz. Und ich wiederhole mich schon wieder...

 

 

Edit: Ich fürchte, ich bin auf zu vielen Ignorelisten..:rotwerd:

Bearbeitet von milan
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vor 30 Minuten hat milan folgendes von sich gegeben:

Ja, das Aufgebotsverfahren setzt aber gerade das Eigentum des Aufbietenden voraus. Und hier beißt sich die Katze wieder in den Schwanz. Und ich wiederhole mich schon wieder...

 

Schon klar - aber wenn sich die Zulassungsstelle mit der eventuell später (von wem auch immer) ausgestellten Bescheinigung über den Eigentumsübergang an den Fundsachen zufrieden gibt und in der Folge dann neue Papiere für den TE ausstellt, sollte ihn das ja nicht weiter jucken. 

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vor 38 Minuten hat milan folgendes von sich gegeben:

Edit: Ich fürchte, ich bin auf zu vielen Ignorelisten..:rotwerd:

Rein rechtlich hast Du sicherlich Recht :-D

Ich halte es für ausgesprochen unwahrscheinlich dass der Besitzer jemals auftaucht und selbst wenn muss er dem TE ja erstmal nachweisen dass er die Dinger vom Hof geschaffen hat. 

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vor 5 Minuten hat *Wolfgang* folgendes von sich gegeben:

 

Du hattest aber schon meinen ganzen Beitrag gelesen ?!?

 

Ja. Sorry wegen Korintenkackerei, du hattest inhaltlich denselben Ansatz. Ich wollte es nur noch einmal klarstellen, da es hier terminologisch und dann auch daran anknüpfend in der Rechtsfolge teilweise durcheinander geht. Für das nachfolgen diskutierte Aufgebotsverfahren kommt es aber entscheidend auf diese Klarstellung an.

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Ich freu mich schon darauf mit dem TE in einem roten Manta auf der  Leopoldstraße in München ne Runde zu drehen. Wenn nicht zugelassen dann wenigstens mit roter Nummer. Die Kiste ist genau unser Style. Da wird die Schickeria Augen machen.

 

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  • 5 Monate später...
vor einer Stunde hat Humma Kavula folgendes von sich gegeben:

Leider nicht mehr. Ohne HU kein Kurzzeitkennzeichen :wallbash:

Ich glaube immernoch, dass das nicht stimmt.

 

Wenn sich seit Januar nix geändert hat, dann gibt's die immernoch, auch ohne HU:

https://www.bussgeldkatalog.org/autokennzeichen/kurzzeitkennzeichen/#kurzzeitkennzeichen_nur_mit_tuev

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vor 44 Minuten hat Rita folgendes von sich gegeben:

doch....

genau dafür....um zur HU vorzufahren.....

aber nur auf kütrzestem Weg.....

keine 300km Überführung bevor die HU gemacht wurde...

 

Rita

Nächste Tüvstelle anfahren und Mängelbericht mitnehmen.. dann nach Hause ;-)

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