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GSFWA - Autos "gefunden"


Empfohlene Beiträge

Geschrieben
  Am 13.10.2021 um 08:41 schrieb ElBarto666:

 

Seh ich genauso. Bei uns kostet ein Stellplatz 70€. x2 Fahrzeuge x10 Jahre ~ 17000€ 

 

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Wobei man wohl die Zeit, solgange die Miete von der verstorbenen Dame noch gezahlt wurde nicht ansetzten kann, denn da ist ja dem Wohnungseigentümer kein Schaden entstanden und es ist ja auch nicht bekannt, ob da nicht eine Vereinbarung zwischen dem Autobesitzer und der Mieterin bestand.

 

Ab dem Moment, ab dem keine Miete mehr gezahlt wurde, entsteht dem Eigentümer jedoch der Schaden, weil der die beiden Stellplätze ja nicht mit der Wohnung neu vermieten kann.

Geschrieben

Stellt sich halt wirklich die Frage was passiert, wenn da irgendwann mal einer mit den beiden Fahrzeugbriefen angedackelt kommt und sagt "Danke, daß Du mir die aufbewahrt hast. Nehm ich jetze mal beide wieder mit."

 

Ich gönne dem TE von Herzen daß er an beiden Fahrzeuge das Eigentum zugesprochen  bekommt und alles für einen angemessenen Preis verkaufen kann, aber ganz von der Hand zu weisen ist es ja nicht daß da doch noch mal einer antrabt und Besitzansprüche geltend macht.

Geschrieben

Deshalb gibt es ja vor Ausstellung einer neuen Zulassungsbescheinigung Teil II (ehemals Fahrzeugbrief) das Aufbietungsverfahren, d. h. es wird öffentlich bekannt gemacht, dass die ursprünglichen Papiere verloren gegangen sein sollen.

 

Wenn sich niemand innerhalb der Aufbietungsfrist meldet und die Originalpapiere vorlegen kann, werden für den neuen Eigentümer neue Papiere ausgestellt, die alten verlieren m. W. damit ihre Gültigkeit, selbst wenn sie später irgendwann nochmal auftauchen sollten.  

  • Thanks 1
Geschrieben
  Am 14.10.2021 um 06:05 schrieb sidewalksurfer:

Deshalb gibt es ja vor Ausstellung einer neuen Zulassungsbescheinigung Teil II (ehemals Fahrzeugbrief) das Aufbietungsverfahren, d. h. es wird öffentlich bekannt gemacht, dass die ursprünglichen Papiere verloren gegangen sein sollen.

 

Wenn sich niemand innerhalb der Aufbietungsfrist meldet und die Originalpapiere vorlegen kann, werden für den neuen Eigentümer neue Papiere ausgestellt, die alten verlieren m. W. damit ihre Gültigkeit, selbst wenn sie später irgendwann nochmal auftauchen sollten.  

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Rein aus Interesse:

Woher würde ich dann, wenn ich die Papiere bei mir in der Schublade hab, denn erfahren, dass ich "aufgeboten" werde?

Wenn ich ja nicht weiss, dass ich irgendwo hin muss, dann geh ich da ja auch nicht hin...

Geschrieben
  Am 14.10.2021 um 07:04 schrieb Tanatos:

 

Rein aus Interesse:

Woher würde ich dann, wenn ich die Papiere bei mir in der Schublade hab, denn erfahren, dass ich "aufgeboten" werde?

Wenn ich ja nicht weiss, dass ich irgendwo hin muss, dann geh ich da ja auch nicht hin...

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Du müsstest halt regelmäßig die entsprechenden Veröffentlichungen beobachten. Klar macht wohl kaum eine Privatperson das, aber es "vergisst" ja auch nur höchst selten jemand 2 Autos über Jahre in einer Tiefgarage. 

 

Interessant ist die Beobachtung der Veröffentlichungen vor allem für Leasingfirmen, die üblicherweise die Zulassungsbescheinigungen Teil II der verleasten Fahrzeuge behalten. Es soll schon vorgekommen sein, dass Leasingnehmer versucht haben, sich per Aufbietungsverfahren eigene Zulassungsbescheinigungen Teil II für das in ihrem Besitz (nicht Eigentum!) befindliche Fahrzeug zu beschaffen, um das Fahrzeug in eigenem Namen verkaufen und die Kohle einstecken zu können. 

  • Thanks 1
Geschrieben (bearbeitet)
  Am 13.10.2021 um 19:04 schrieb *Wolfgang*:

Ich gönne dem TE von Herzen daß er an beiden Fahrzeuge das Eigentum zugesprochen  bekommt

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Ich wiederhole mich: Das Eigentum kann auf diesem Weg nicht "zugesprochen" werden.

 

 

  Am 14.10.2021 um 07:29 schrieb sidewalksurfer:

Es soll schon vorgekommen sein, dass Leasingnehmer versucht haben, sich per Aufbietungsverfahren eigene Zulassungsbescheinigungen Teil II für das in ihrem Besitz (nicht Eigentum!) befindliche Fahrzeug zu beschaffen, um das Fahrzeug in eigenem Namen verkaufen und die Kohle einstecken zu können. 

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Und genau darauf liefe es dann hinaus.

 

  Am 14.10.2021 um 06:05 schrieb sidewalksurfer:

Wenn sich niemand innerhalb der Aufbietungsfrist meldet und die Originalpapiere vorlegen kann, werden für den neuen Eigentümer neue Papiere ausgestellt, die alten verlieren m. W. damit ihre Gültigkeit, selbst wenn sie später irgendwann nochmal auftauchen sollten.  

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Ja, das Aufgebotsverfahren setzt aber gerade das Eigentum des Aufbietenden voraus. Und hier beißt sich die Katze wieder in den Schwanz. Und ich wiederhole mich schon wieder...

 

 

Edit: Ich fürchte, ich bin auf zu vielen Ignorelisten..:rotwerd:

Bearbeitet von milan
  • Haha 1
Geschrieben
  Am 14.10.2021 um 07:43 schrieb milan:

Ja, das Aufgebotsverfahren setzt aber gerade das Eigentum des Aufbietenden voraus. Und hier beißt sich die Katze wieder in den Schwanz. Und ich wiederhole mich schon wieder...

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Schon klar - aber wenn sich die Zulassungsstelle mit der eventuell später (von wem auch immer) ausgestellten Bescheinigung über den Eigentumsübergang an den Fundsachen zufrieden gibt und in der Folge dann neue Papiere für den TE ausstellt, sollte ihn das ja nicht weiter jucken. 

Geschrieben
  Am 14.10.2021 um 07:43 schrieb milan:

Edit: Ich fürchte, ich bin auf zu vielen Ignorelisten..:rotwerd:

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Rein rechtlich hast Du sicherlich Recht :-D

Ich halte es für ausgesprochen unwahrscheinlich dass der Besitzer jemals auftaucht und selbst wenn muss er dem TE ja erstmal nachweisen dass er die Dinger vom Hof geschaffen hat. 

Geschrieben

Er muss erstmal wissen das der TE überhaupt derjenige ist der die Autos jetzt hat. 

 

Aber ich glaube (ich weiß, glauben heißt nichts wissen) das sich da niemals nie jemand melden wird. 

Geschrieben
  Am 14.10.2021 um 18:45 schrieb *Wolfgang*:

 

Du hattest aber schon meinen ganzen Beitrag gelesen ?!?

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Ja. Sorry wegen Korintenkackerei, du hattest inhaltlich denselben Ansatz. Ich wollte es nur noch einmal klarstellen, da es hier terminologisch und dann auch daran anknüpfend in der Rechtsfolge teilweise durcheinander geht. Für das nachfolgen diskutierte Aufgebotsverfahren kommt es aber entscheidend auf diese Klarstellung an.

  • Like 1
Geschrieben

Ich freu mich schon darauf mit dem TE in einem roten Manta auf der  Leopoldstraße in München ne Runde zu drehen. Wenn nicht zugelassen dann wenigstens mit roter Nummer. Die Kiste ist genau unser Style. Da wird die Schickeria Augen machen.

 

  • Like 2
  • Haha 3
  • 5 Monate später...
Geschrieben (bearbeitet)

Ich hab irgendwie ein deja vus... Hab ich da schonmal scheiße erzählt? :lookaround:

Aber für Probe und Überführungsfahrten gilt schon, was ich schrub?! 

Bearbeitet von Humma Kavula
Geschrieben

doch....

genau dafür....um zur HU vorzufahren.....

aber nur auf kütrzestem Weg.....

keine 300km Überführung bevor die HU gemacht wurde...

 

Rita

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    • O. K., dann mal etwas ausführlicher:   Das sagt erstmal nur aus, daß ich einer Werbung nicht weiter traue, als ein Schwein scheißt!      Das ist ja schonmal ne halbwegs brauchbare Aussage.  Da ich jetzt nicht davon ausgehe, dass Du Deinen Motor (standard? Leicht getunt? Heftig umgebaut?) neu aufgebaut, mit dem Öl 2000km gefahren und dann wieder zerlegt und begutachtet hast, bedeutet das für mich erstmal nur, dass der Motor noch lebt. Ob trotz oder wegen dem Öl, weiß man dennoch nicht. Effektiv sagt das nur, dass das Öl macht, was es soll. Ob es das jetzt gescheiter als andere Öle macht, ist unklar...      Neugier ist der Antrieb der Wissenschaft!      Bis jetzt gibt es nichts, was mich dazu verleitet. Ich fahre sehr gut mit motul710 in dem GT190, Castrol rs 2T und Fuchs silkolene in dem 232er MHR und Motul 800 im 180er Egig.      Das ist mir tatsächlich neu, wusste ich nicht und werde mir daher das Video mal anschauen!        O. K., Du bist ein Trendsetter, verstanden.        Och, komm. Jetzt aufs forum als solches schimpfen, ist billig.  Und standard ist das nu auch noch nicht, obwohl die Scheiben klare Vorteile haben.      Seit 30 Jahren halten meine Kupplungen mit Loctite, aber dennoch herzlichen Glückwunsch!      Gut. Geht aber auch nicht überall     Wenn Du damit zufrieden bist, ist das auch vollkommen legitim.  Ich bin halt über die Aussage "endlich mal ein gescheites Öl" gestolpert, weil das suggeriert, das es bis jetzt nur schlechte Öle gab. Und das ist halt mitnichten der Fall!      Korrekt. Ich auch nicht.  Aber eine Werbung an sich sagt halt gar nix aus. 
    • Mittels Messuhrhalter am Block mit nem Fühlerhebelmessgerät, sprachgebräuchlich "Puppitast" kommt man wunderbar in die 60° Fläche der Zentrierung. Die Messkugel hat nen D von 2mm   Da braucht die Mutter und das Polrad nicht demontiert werden. Vorausgesetzt, das Zentrum ist nicht beschädigt.   Aber, das geschulte Auge sieht bei laufendem Motor und konstanter Drehzahl ob das Zentrum "eiert!"
    • Winkel so wie es VMC Macht hältst du für keine Gute Idee? Dann kannst beide Gabeln fahren. Legst einfach beide Winkel bei uns gut ist. Spart Lagerhaltung und Variantenvielfalt in der BOM Im Guss wäre das auch kein Stress und die Gewinde an der Position zu fertigen ist eh etwas bescheiden wenn auch möglich.
    • Wir hatten damals  beim Gehäuse die Gewinde für standart Schaltarme  passend gemacht, was beim quattrini nie passte. Dann hat aber frt seine schaltarme passend zum quattrini gemacht und nun hatte ich den Versatz drin. Nun wird die neue Gehäuseserie wieder passend zum frt angepasst
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