Zum Inhalt springen
  • Das GSF wandelt Links in Affiliate Links um, um ggf. eine Provision erhalten zu können. Gerne nutzen bitte, danke! Mehr Infos, wie ihr das GSF unterstützen könnt, findet ihr im GSF Support Topic.

Betrug bei ebay kleinanzeigen - Sammeltopic diesmal Wyk auf Föhr


sukram

Empfohlene Beiträge

  • 4 Wochen später...
Am 21.3.2022 um 10:26 hat Tanatos folgendes von sich gegeben:

Hab in meinem Fall auch mal bei der Staatsanwaltschaft per eMail nachgefragt und folgende Antwort erhalten:

...Im konkreten Fall teile ich Ihnen mit, dass der Beschuldigte am 15.07.2021 vom Amtsgericht XXX wegen Betruges zu einer Freiheitsstrafe von 10 Monaten (ohne Bewährung) verurteilt worden ist, weiterhin wurde auf Einziehung von Wertersatz in Höhe von 500,00 € zu Ihren Gunsten erkannt.
Wie Ihnen ja bereits bekannt ist, hat der Beschuldigte gegen dieses Urteil Berufung eingelegt; das für die Berufung nunmehr zuständige Landgericht XXX hat dem Beschuldigten mit Beschluss vom 17.12.2021 einen Pflichtverteidiger beigeordnet, ein Termin für die Berufungsverhandlung ist allerdings bislang noch nicht anberaumt worden.

 

Sollte es bei der Entscheidung des Amtsgerichts XXX bleiben, insbesondere bei der Entscheidung hinsichtlich des Wertersatzes in Höhe von 500,00 €, wird sich - vereinfacht ausgedrückt - die Staatsanwaltschaft um die Vollstreckung der Sie wohl in erster Linie interessierenden Einziehung der 500,00 € „kümmern“.
Sie werden dann von unseren für die Vollstreckungsangelegenheiten zuständigen Rechtspflegern entsprechend informiert.

 

Bin mal gespannt wie es da weitergeht und ob ich nochmal als Zeuge aussagen muss.

 

 

bei mir ist die Sache wohl erledigt - das kam nach einer erneuten Nachfrage:

Zitat

...unter Bezugnahme auf die Anfrage wird mitgeteilt, dass das Verfahren vom Landgericht XXX mit Beschluss vom 08.04.2022 im Hinblick auf eine anderweitige Verurteilung, in der er rechtskräftig (d.h., dieses Urteil wird vollstreckt, Bewährung gibt es dort nicht mehr) zu einer Freiheitsstrafe von 1 Jahr und 4 Monaten verurteilt worden ist, gem. § 154 Abs. II StPO eingestellt worden ist...

 

 

darauf hin habe ich nochmal nachgefragt:

Zitat

...Darf ich Sie höflich bitten, mir den Beschluss des Landgerichts zukommen zu lassen oder muss ich diesen direkt dort anfordern? 

Wie wurde in der Einstellungsverfügung über die Schadenersatzforderungen entschieden bzw. wie kann ich meinen Schaden nun geltend machen?...

 

 

und darauf hin kam dann noch diese Antwort:

Zitat

...unter Bezugnahme auf die Anfrage wird mitgeteilt, dass Einsicht in die Verfahrensakte nur über einen beauftragten Rechtsanwalt erfolgen kann; auch die Übersendung einzelner Inhalte aus der Akte ist nicht möglich.
Der Beschluss des Landgerichts enthält keine Regelung bzgl. Schadensersatz, das vorliegende Strafverfahren ist abgeschlossen.

Es bleibt Ihnen aber natürlich unbenommen, Ihre Ansprüche auf dem Zivilrechtsweg geltend zu machen.
In diesem Zusammenhang sei allerdings der Hinweis erlaubt, dass sich der schon sehr umfangreich strafrechtlich in Erscheinung getretene Beschuldigte aktuell zur Verbüßung einer längeren Freiheitsstrafe in der JVA XXX befindet.  Zudem sind hier noch zahlreiche weitere Verfahren mit dem Vorwurf Einbruchdiebstahl u.a., begangen kurz vor Haftantritt, anhängig.

 

Also wohl kein unbeschriebenes Blatt...

 

Bleibt mir nur noch noch der zivil-rechtliche Weg.

 

Da stellt sich aber die Frage ob das Sinn macht.

Was meinen die Profis?

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor einer Stunde hat Tanatos folgendes von sich gegeben:

Da stellt sich aber die Frage ob das Sinn macht.

 

vor einer Stunde hat Quickshifter folgendes von sich gegeben:

Macht keinen Sinn, nur Kosten. Traurig aber wahr. 

 

Das sehe ich auch so.

 

Du hast zwar ggf. die Möglichkeit, neben dem Zahlungstitel auch eine Feststellung dahingehend titulieren zu lassen, dass diese Forderung aus einer vorsätzlichen, unerlaubten Handlung resultiert. Dies würde zum Einen verhindern, dass deine Forderung durch ein Insolvenzverfahren des Schuldners erlischt und zum Anderen eine Zwangsvollstreckung auch unterhalb der Pfändungsfreigrenzen ermöglichen. Allerdings kommst du bei Pfändungsmaßnahmen trotzdem nicht an Einkünfte heran, die unterhalb der "Sozialhilfe" (ca.) liegen. Sonstiges relevantes Vermögen würde ich bei deinen Schilderungen nicht vermuten (aber wer weiß, es gibt ja auch Millionäre, die Kaugummis klauen).

 

Die Kosten sind demgegenüber bei geringen Streitwerten verhältnismäßig (sehr) hoch. Selbst im Falle einer vorhandenen Rechtsschutzversicherung kann man sich aber überlegen, ob man bei derart geringen Erfolgsaussichten das bereits sehr angespannte Justizsystem "belasten" will. Dein (gutes) Recht wäre es selbstverständlich.

 

Ich persönlich würd`s bleiben lassen.

  • Like 1
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 26 Minuten hat milan folgendes von sich gegeben:

Die Kosten sind demgegenüber bei geringen Streitwerten verhältnismäßig (sehr) hoch. Selbst im Falle einer vorhandenen Rechtsschutzversicherung kann man sich aber überlegen, ob man bei derart geringen Erfolgsaussichten das bereits sehr angespannte Justizsystem "belasten" will. Dein (gutes) Recht wäre es selbstverständlich.

 

Ich persönlich würd`s bleiben lassen.

 

Ich kenne sowas aus einem eigenen Fall (Jahre her), könnte mich aber trotzdem jedes Mal wieder über sowas aufregen.

Meine weitere Meinung zu dem Thema gern beim Bier.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Es gibt einfach zu viele Sackratten auf EBay Kleinanzeigen und aktuell fällt es vermehrt auf.

 

Ich bin fast täglich dabei irgendwelche Annoncen zu melden weil sie einfach zu offensichtlich sind, dass da ein Betrug dahinter steckt.

 

Hoffentlich bekommen sie alle lebenslangen Durchfall ;-)

Bearbeitet von fritzomatic
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ich für mich habe das Thema abgehakt. Sollte mir mal wieder was passieren und ich den Täter in die Finger kriegen, werden die Optionen der Selbstjustiz als erstes geprüft.

Zumindest hier in D. ist mir der Täterschutz deutlich zu ausgeprägt. Da bleibt nur an Karma und lebenslangen Durchfall zu glauben/hoffen.

Oder es eben selbst in die Hand nehmen und ebenfalls straffällig werden. :wallbash:

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 47 Minuten hat Humma Kavula folgendes von sich gegeben:

Naja, was heißt "Täterschutz"? Du kannst ja einen Titel erwirken, aber der bringt Dir halt nix, wenn nix zu holen ist... 

 

Ganz einfach, Täter gefasst, DNA-Proben stimmen überein, Täter gibt zu am Tatort gewesen zu sein, jedoch mit zwei anderen angeblich (!) Unbekannten und von der Tat nichts gewusst zu haben. Die Person dachte, den Unbekannten gehöre alles und der Vandalismus soll erst stattgefunden haben, als die gefasste Person weg war.

 

Das war's. Ich hab halt keinen Videobeweis, etc. der das Gegenteil beweist.

Wenn das ausreicht um aus ner Einbruch-/Vandalismus-Aktion rauszukommen, ist das für mich Täterschutz. Dann kümmere ich mich zukünftig selbst drum und nehm mir den selben Verteidiger.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Es gibt einen Mittelweg, den die meisten Rechtsanwälte aus diversen Gründen aber nicht gern mögen und in den seltensten Fällen nutzen.

Beruflich tue ich das aber gerne und immer öfter, weil es Strafrecht mit Zivilrecht verknüpft und am Ende die Geltendmachung des Schadens beim Täter immens vereinfacht. 
Das Zaubermittel ist der § 404 Strafprozessordnung. Damit kann man den Strafrichter dazu bewegen mit dem Strafurteil auch gleich eine Zivilurteil zu erlassen. 
Das wiederum kann man dann ganz prima Anteilig an einen Aufkäufer los werden, der die nächsten 20 Jahre für den Ausgleich seiner Ausgaben sorgt. Voraussetzung ist eine saubere Definition des Schadens. Dadurch bekommt man auch eine Ausfertigung des gnzen Urteils und ganz besonders wichtig, die kompletten Daten vom Täter/Schuldner.
Verkauft man die Forderung bekommt man zwar nicht die komplette Summe vom Käufer aber die Gewissheit, dass er in 10-15 Jahren immer noch Spaß der der Sache hat.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

@Quickshifter, es ging mir eher um den o.g. Fall.

Das es immer wieder krasse "Fehlurteile/Fehlbeurteilungen" gibt, ist klar. Ich hab mich auch schon mehrfach gewundert, glaub mal:-D

Mein letzter Gerichtstermin behandelte ein BTM Verfahren, Handel und Besitz. Ich hab mit meinem Hund damals die Bude durchsucht und 220g Amphetamin, drei Feinwaagen und knapp 800 winzige Klemmbeutel sowie circa 2.500€ in 10er und 20er Stückelung gefunden. 13 Päckchen waren bereits abgefüllt. 

Der Richter konnte keinen Handel erkennen, da "sich der Angeklagte ja nur seine eigenen Portionen vorbereitet hätte"... 

Kannste machen nix, die Aussagen von zwei vorher aufgegriffenen Kunden waren auch nix wert :dontgetit:

  • Confused 1
  • Sad 2
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 1 Stunde hat agent.seven folgendes von sich gegeben:

Es gibt einen Mittelweg, den die meisten Rechtsanwälte aus diversen Gründen aber nicht gern mögen und in den seltensten Fällen nutzen.

Beruflich tue ich das aber gerne und immer öfter, weil es Strafrecht mit Zivilrecht verknüpft und am Ende die Geltendmachung des Schadens beim Täter immens vereinfacht. 
Das Zaubermittel ist der § 404 Strafprozessordnung. Damit kann man den Strafrichter dazu bewegen mit dem Strafurteil auch gleich eine Zivilurteil zu erlassen. 
Das wiederum kann man dann ganz prima Anteilig an einen Aufkäufer los werden, der die nächsten 20 Jahre für den Ausgleich seiner Ausgaben sorgt. Voraussetzung ist eine saubere Definition des Schadens. Dadurch bekommt man auch eine Ausfertigung des gnzen Urteils und ganz besonders wichtig, die kompletten Daten vom Täter/Schuldner.
Verkauft man die Forderung bekommt man zwar nicht die komplette Summe vom Käufer aber die Gewissheit, dass er in 10-15 Jahren immer noch Spaß der der Sache hat.

 

Das funktioniert nur leider nicht, wenn das Verfahren, wie im konkreten Fall, eingestellt wird.

 

Und sei dir sicher, kein Rechtsanwalt möchte diesen Fall gerne bearbeiten und würde aus diesem Grund die Möglichkeit des § 404  StPO nicht nutzen wollen. Im Gegenteil, Mr. Bond :cool:

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 4 Stunden hat Tanatos folgendes von sich gegeben:

Also macht das Beantragen eines Vollstreckungsbescheids und auf diese Weise einen vollstreckbaren Titel zu erwirken keinen Sinn?

 

Du meine meinst Mahnbescheid und dann Vollstreckungsbescheid? Klar, super Sache. Setzt aber voraus, dass der Schuldner keinen Widerspruch bzw. Einspruch einlegt. Sonst stehst du wieder am Anfang. Und die Feststellung der vorsätzlich unerlaubten Handlung bekommst du da drüber auch nicht. Und du meinst, dass sone Type in 15 Jahren was hat? Klar. Kann man Hoffen.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 20 Minuten hat milan folgendes von sich gegeben:

 

Das funktioniert nur leider nicht, wenn das Verfahren, wie im konkreten Fall, eingestellt wird.

 

Und sei dir sicher, kein Rechtsanwalt möchte diesen Fall gerne bearbeiten und würde aus diesem Grund die Möglichkeit des § 404  StPO nicht nutzen wollen. Im Gegenteil, Mr. Bond :cool:

Wenn Verfahren vorbei ist, ist vorbei da hast Du Recht.
Mir ging es eher um eine Variante die einen schlanken Fuß machen könnte.:cheers: 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Da bist du als Geschädigter immer der Depp. Daher bin ich für Zwangsarbeit. Am Besten unter Aufsicht beim Geschädigten. Da würden mir tausend Sachen einfallen: Felgen mit ner Zahnbürste vom eingebrannten Bremsstaub befreien z.B. und wenn das abgebüst ist, direkt in den sozialen Bereich und statt Gehalt werden die Geschädigten bezahlt. Wer da nicht mitzieht, darf irgendwo stumpf Steine klopfen, ohne Hammer. 

Wer andere nicht mit Respekt behandelt, hat darauf auch kein Recht. Mit unserem weichgespülten und verdrehten Rechtssystem, in dem man für Steuerhinterziehung härter bestraft wird wie für Kindesmissbrauch kommt man nicht mehr weiter.

Man merkt, ich bin enttäuscht und gefrustet. Und bevor ich hier völlig abschweife, bin ich hier raus. 

  • Like 2
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 10 Stunden hat Quickshifter folgendes von sich gegeben:

Da bist du als Geschädigter immer der Depp. Daher bin ich für Zwangsarbeit. Am Besten unter Aufsicht beim Geschädigten. Da würden mir tausend Sachen einfallen: Felgen mit ner Zahnbürste vom eingebrannten Bremsstaub befreien z.B. und wenn das abgebüst ist, direkt in den sozialen Bereich und statt Gehalt werden die Geschädigten bezahlt. Wer da nicht mitzieht, darf irgendwo stumpf Steine klopfen, ohne Hammer. 

Wer andere nicht mit Respekt behandelt, hat darauf auch kein Recht. Mit unserem weichgespülten und verdrehten Rechtssystem, in dem man für Steuerhinterziehung härter bestraft wird wie für Kindesmissbrauch kommt man nicht mehr weiter.

Man merkt, ich bin enttäuscht und gefrustet. Und bevor ich hier völlig abschweife, bin ich hier raus. 

Schließe mich dem vollumfänglich an.

Moment, eins noch, zum lebenslangen Dünnschiss wünsche ich solchen Typen auch "zu kurze Arme"...also so kurz, dass es mit den Langfingern nicht ausgeglichen werden...ach egal...

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 15 Stunden hat Humma Kavula folgendes von sich gegeben:

@Quickshifter, es ging mir eher um den o.g. Fall.

Das es immer wieder krasse "Fehlurteile/Fehlbeurteilungen" gibt, ist klar. Ich hab mich auch schon mehrfach gewundert, glaub mal:-D

Mein letzter Gerichtstermin behandelte ein BTM Verfahren, Handel und Besitz. Ich hab mit meinem Hund damals die Bude durchsucht und 220g Amphetamin, drei Feinwaagen und knapp 800 winzige Klemmbeutel sowie circa 2.500€ in 10er und 20er Stückelung gefunden. 13 Päckchen waren bereits abgefüllt. 

Der Richter konnte keinen Handel erkennen, da "sich der Angeklagte ja nur seine eigenen Portionen vorbereitet hätte"... 

Kannste machen nix, die Aussagen von zwei vorher aufgegriffenen Kunden waren auch nix wert :dontgetit:

In deinem Beispiel macht sich ein weiteres Problem in Deutschland auf. Jedes Bundesland geht mit gewissen Sachen anders um. Mit 220 gr Amphetamin in Bayern wärst du mehr als fett.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

 

@Quickshifter, es ging mir eher um den o.g. Fall.

Das es immer wieder krasse "Fehlurteile/Fehlbeurteilungen" gibt, ist klar. Ich hab mich auch schon mehrfach gewundert, glaub mal:-D

Mein letzter Gerichtstermin behandelte ein BTM Verfahren, Handel und Besitz. Ich hab mit meinem Hund damals die Bude durchsucht und 220g Amphetamin, drei Feinwaagen und knapp 800 winzige Klemmbeutel sowie circa 2.500€ in 10er und 20er Stückelung gefunden. 13 Päckchen waren bereits abgefüllt. 

Der Richter konnte keinen Handel erkennen, da "sich der Angeklagte ja nur seine eigenen Portionen vorbereitet hätte"... 

Kannste machen nix, die Aussagen von zwei vorher aufgegriffenen Kunden waren auch nix wert :dontgetit:

Da kann man sich nur wundern, was einen Richter dazu bringt, in so einem Fall (und wenn man die gefundenen "Artikel" und die Gegebenheiten zugrunde legt) keine Handelsabsichten erkennen zu wollen?

Ohne dass man die weiteren Umstände kennt, die so eine Auffassung ggf. nachvollziehbar machen könnten, bleibt ein etwas merkwürdiger Gesamteindruck zurück.

Unbefriedigend vor allem für die ermittelnde Exekutive, angenehm für den Angeklagten, der damit "nur" Konsument ist.

 

Auf gar keinen Fall möchte man unterstellen, dass ggf. der Richter Kunde des reinen Konsumenten war/ist, noch will man auch nur den Eindruck erwecken, dass es so sein könnte. Ich halte das für sogar undenkbar.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ich verkaufe aktuell auf Ebay Kleinanzeigen ein paar Sachen, je um die 300€. Direkt nach dem Einstellen der Artikel hatte ich schon eine erste Anfrage, wie hoch denn der Versand sei...legitim wie ich finde. Direkt danach eine Interessensbekundung mit der Bitte, ihm meine Email Verbindung des Ebay Bezahlservices zukommen zu lassen. Kein Runtersprechen, keine Verhandlung, nix. Ich habe ihn dann gebeten, per PayPal inkl. Käuferschutz zu zahlen. Nach weiteren 10min. kam eine Warnung von Ebay per Email, dass es bei dem vermeindlichen Käufer um einen Betrüger handelt. Jetzt zu meiner Frage...ich habe gar kein "Bezahlfunktion" bei Ebay aktiviert...aber wie würde das dann laufen, wenn ich ihm die Adresse geschickt hätte?  Gibt es solche Lücken bei einem Bezahl Service?

 

Bearbeitet von lokalpatriot
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ja, nennt sich Dreiecksbetrug.
Nicht witzig und am Ende bist Du Waren und Geld los aus Sicht eines Dritten sogar ein vermeintlicher Betrüger.

 

https://www.onlinehaendler-news.de/e-recht/rechtsfragen/134226-dreiecksbetrug-paypal#:~:text=Beim sogenannten Dreiecksbetrug spielen drei,Betrüger Bernd und Käufer Karl.

Bearbeitet von agent.seven
  • Like 1
  • Thanks 1
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Müsste in dem Fall aber am Portal vorbei laufen, oder?

Der ebay KA Bezahlservice funktioniert - so weit ich bisher weiß, Irrtümer vorbehalten - so, dass der mir über das Portal ein Angebot schicken muss und ich eben nicht meine email Adresse preisgebe. Das würde auch nochmal gefiltert und der Bezahlservice/das Portal meldet sowas wie "wollen sie wirklich sensible Daten senden?".

 

Nachdem ich das Angebot annehme, bekommt der Interessent einen Bezahllink, zahlt, wenn das Geld dbeim Dienstleister ist, bekomme ich die Versandadresse. Sobald das Paket beim Käufer ist, bekomme ich die Kohle, ggf. kann ich bei "angeblich" oder tatsächlich nicht angekommener Ware mit meinem Einlieferungsbeleg und Fotos die Beweislast erledigen.

 

Bisher kam mir das relativ sicher vor.

 

Generell hab ich aber auch gerade wieder - nachdem ne Zeit lang, vor allem lokal mit Abholung - super Deals gelaufen sind - mit absolut unzuverlässigen Interessenten zu tun.

Und sorry fürs Klischee...die sind meist auch am Kommunikationssyle und/oder Namen erkennbar und haben entsprechend miese Profile. Ich filtere das immer mehr und gehe kaum noch auf so Leute ein. Spart reichlich Nerven.

 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 40 Minuten schrieb MyS11:

Müsste in dem Fall aber am Portal vorbei laufen, oder?

 

 

meinst du mich?

 

wenn ja, 

 

nein, 

 

besser noch, war über ebay

 

artikel gekauft, mit paypal die 50€ bezahlt. 

nach 4 tagen artikel erhalten.

 

soweit ja alles perfetto.

 

4 oder 6 wochen später mahnschreiben eines online shops ( ich nennes mal pingpong shop), über einen nicht bezahlten  5 € artikel.

dort angerufen, da er garnicht bestellt  bzw erhalten hat.

und die dame sagte, in den nächsten tage wird eine weitere mahnung kommen, über 50€

 

kurz um, der vermeintliche verkäufer auf ebay hatte den artikel nicht, den der junior gekauft hat. aber mit den daten der transaktion, hat der verkäufer einen seinerseits neuen Kaufvertrag bei dem pingpong onlineshop abgeschlossen, mit adress angaben meines sohnes ( hat er ja über ebay bekommen). bezahlung durch rechnung, adresse mein sohn.

 

sprich , der typ hat die 50€ einbezogen von der ebay geschichte, hat was woanders bestellt , im namen meines sohnes, die ware zu ihm schicken lassen, auf rechnung.

 

recht clever eigentlich, wenns nicht traurig wäre

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ich kann ich Bezug auf Dreiecksbetrug nur dringend davor warnen niemals jemandem seinen Ausweis oder seine Bankkarte als Foto/Scan zu schicken. Wird bei höherpreisigen Waren gerne mal als Sicherheit vom Käufer verlangt.
Haben Kollegen von mir fast täglich auf dem Tisch und zum Teil sind das echt dramatische Sachen. Gebrauchtwagen oder Rolex und Co. keine Seltenheit. Zum Teil so perfide, dass man echt Probleme hat dem Staatsanwalt zu erklären das man es nicht selbst war.
Insofern die diversen Plattformen sich ganz oft auf Datenschutz oder ihre Adressen im Ausland berufen um keine Chatverläufe usw. herausgeben zu müssen. 
Anders ausgedrückt. Was kümmert eine irische Firma ein deutscher Gerichtsbeschluss, wenn das europäische Recht was anderes sagt.
Irre, einfach irre und alles nur Luxusprobleme. 

Das mit Ausweis und Co, gilt im übrigen auch für Wohnungsanzeigen, Jobvermittlungen, Mietmodelle usw. usw.
Wenn das sein muss, dann ganz klassisch per Post und mit einer deutlichen und nicht zu entfernenden Kennzeichnung als Kopie.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde Dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde Dich hier an.

Jetzt anmelden
  • Wer ist Online   0 Benutzer

    • Keine registrierten Benutzer online.



×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information