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Geschrieben

Grüß euch, 

hab mir letztens Wochenende eine britische V100 geholt. Ursprünglicher Plan war (O-Lack ist zwar da, aber das Beinschild gehört getauscht), dass ich sie komplett blank beize und sie anschließend versiegeln werde. 

 

Jetzt würde mir unisono vom Stoffi und auch von der NÖ Landesregierung mitgeteilt, dass (färbiger) Lack ein Hauptkriterium fürs rote Pickerl ist. 

 

Plan B ist nun, dass ich den O-Lack freilege, das Beinschild beilackiere und die vom Rost "geformten" Stellen blank lasse, da sie nunmal Teil der Geschichte des Mopeds sind. Ausserdem mag ich kein makelloses haben, weil man da immer so aufpassen muss ;-)

 

Wo finde ich diese Hauptkriterien, nach denen beurteilt wird obs mit der Genehmigung was wird oder nicht?

Hat schonmal wer was ähnliches gemacht? 

Hat wer Lösungsvorschläge parat? 

 

Danke schonmal für eure Hilfe! 

 

Gruß Flo

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Geschrieben

Wenn Du das selber machen willst (Zeitaufwand und Nervenstärke nicht unterschätzen), mach Dir einen Termin mit dem zuständigen Prüfer. Nimm so viele Bilder oder gleich den Roller mit und besprich das mit ihm. Ob, wie, was, wann gemacht werden darf/ muss entscheidet der Prüfer, wie bei Menschen üblich, gibt es da verschiedene Charaktere.

Die einschlägigen Händler in AT kennen da meistens schon die Vorlieben der Prüfer und Du solltest deren Ratschläge annehmen.

Eine Liste mit den genauen Bestimmungen gibt es nicht, für Oldtimer gilt allgemein "Das Fahrzeug befindet sich im Originalzustand und einem guten Erhaltungszustand (Zustandsklasse 1-3)"

 

So war es zumindest noch vor ein paar Jahren, aber viel wird sich da nicht geändert haben, wenn ja, dann wahrscheinlich nicht zu Deinen Gunsten.

 

Wenn das Fahrzeug schon mal in der EU zugelassen war und die Papiere dazu vorhanden sind, könntest Du es auch als "normales Gebrauchtfahrzeug" typisieren, dann ersparst Du Dir das ganze Oldtimerprozedere.

  • Thanks 1
Geschrieben

Ich habe für die Einzelgenehmigung meiner beiden Vespen (Px BJ.83 und VNB BJ.60) jeweils ein Gutachten eines Oldtimersachverständigen gebraucht, damit wars kein Problem.

Beide Fahrzeuge sind im O-Lack, bei der VNB ist die Motorbacke und der Lenkkopf blank. Also denke ich nicht das kleine blanke Stellen gegen eine Einzelgenehmigung sprechen. 

  • Thanks 1
  • 2 Monate später...
Geschrieben (bearbeitet)

Die erste und entscheidende Frage ist: Soll es eine Einzelgenehmigung als historisches Fahrzeug werden, oder nicht.

Falls ja, alles relativ leicht zu erledigen. Am einfachsten mithilfe eines Gutachtens eines Sachverständigen. (geht aber auch ohne) Das bedeutet dann, max. 60 Tage pro Jahr fahren und "Fahrtenbuch ähnliche" Aufzeichnungen führen, alle 2 Jahre zur §57a Überprüfung.

 

Falls eine reguläre Einzelgenehmigung erwünscht ist, brauchst mehr Nerven und unter anderem Fernlichtkontrolle, Seitenstrahler und den Willen zu leiden. Geht aber dann auch. :-) Jährliche §57a, dafür keine Einschränkungen, kein Fahrtenbuch.

 

Nachtrag: mIt Rostlöchern brauchst aber in keinem Fall antreten, und Patina wird auch nicht geschätzt.

Bearbeitet von 7werner7
Geschrieben

Also ich habe heuer eine 180SS typisiert und mich hat der Prüfer gefragt ob ich sie als Oldtimer Oder normal typisiert haben möchte. Ohne Gutachten. Bei Eu Papieren sollte es kein Problem sein sofern sie technisch in Ordnung ist und nirgendwo durch ist. Aus welchen Bundesland bist du?

  • Like 1

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