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re904

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Ich verkaufe meinen PK125S Rahmen. Wollte damit eigentlich einen Stadtroller aufbauen, nun ist mir eine PK S in O-Lack zugeflogen, unsere Garage ist brechvoll und ich bin arbeitsscheu.


Der Rahmen hat eine Welle, ist aber gerade (vermessen) und stabil. Unter dem mintgrünen Lack befindet sich am Rahmen, dem Lenkerunterteil und dem Gepäckfach O-Lack, allerdings glaube ich nicht durchgängig, da gibt es einige blanke Stellen. Gabel samt 185mm YSS Dämpfer ist dabei. Fehlteil ist der Tacho, und beim Scheinwerfer fehlt das Glas. Sonst soweit komplett (ob jetzt wirklich jede Schraube dabei ist kann ich nicht garantieren), Schlüssel passt zum Zündschloss, allerdings nicht zu den Schlössern für die Seitenbacken.

 

Dazu gibt es den Fahrzeugschein, Kaufvertrag mit dem Vorbesitzer (der als letzter Halter im Fahrzeugschein steht), und natürlich eine Kaufvertrag mit mir.

 

Eingetragen sind 9kw bei 6700 u/min, 100 km/h, wahlweise 3.00 oder 3.50 als Bereifung sowohl vorne und hinten. Gültigen TÜV hat sie nicht :laugh:

 

Standort Berlin Lichtenberg, wird nur hier angeboten, und ist wie schon aus dem Verkaufstext hervorgeht mein Eigentum.

 

Ich hätte gerne 500 €.

 

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    • Na ich tippe mal auf Pfingsten 
    • Sorry! Diese allgemeinen Aussagen sind so nicht korrekt, das ist leider etwas komplizierter.   Steht in der ABE von den SIP Felgen wirklich eine Reifenbindung als Auflage? Das weiß ich nicht    Die Felgen müssen trotz ABE unter anderem nur eingetragen werden, wenn eine gegenseitige Beeinflussung von einer anderen Änderung statt findet, nicht prinzipiell sobald das Fahrzeug nicht mehr original ist.  Und keineswegs ist das bei allen ABEs so, es kommt immer auf den Fall an. Es gibt mittlerweile auch einige Kombinationen von Sonderrädern und Tieferlegungsfedern beide mit ABE die trotz gegenseitiger Beeinflussung nicht eintragungspflichtig sind!   Nochmal! Es kommt immer auf den vorliegenden Fall und kann leider so gut wie nie pauschal beantwortet werden.   Nur ein geänderten Zylinder hat nicht pauschal Auswirkung auf die ABE der SIP Felgen, das stimmt pauschal so nicht!       Das ist mal wieder ganz klassisch die Thematik Theorie und Praxis...     Eine Reifenbindung wird nur eingetragen wenn wirklich notwendig, da gibt's verschiedene Gründe, Freigängigkeit zum Beispiel...     Ja größeres Thema. Kurz gesagt gelten die Reifenfreigaben der Reifenhersteller nicht mehr und je nachdem wie das Fahrzeug zugelassen ist (nationale Genehmigung oder EU) wird die Reifenbindung (wenn es die wirklich bei dem Fahrzeug gibt) ausgetragen wenn möglich (Stichwort Freigängigkeit).   In vielen Fällen wurde eine Zeit lang bei der Zulassung eine Reifenbindung eingetragen obwohl es bei dem Fahrzeug vom Fahrzeughersteller gar keine gab oder auch die Reifenbindung gar kein Sinn macht weil das Fahrzeug eine Einzelgenehmigung hat (Import-Fz).
    • Einen guten 175cc Zylinderkit mit ungefähr der Leistung einer TV175 III (ca.9PS) gibts von Gori. https://www.gorielaborazioni.com/tv-175serie1-175tv/24-gruppo-termico-175cc-stretto   Von dem Kit im Scootercenter Link ist abzuraten, da die Überströme zu klein sind. Ist ein aufgebohrter 150er Zylinder der keine Leistung bringt.          
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