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Empfohlene Beiträge

Geschrieben (bearbeitet)

Hi zusammen, ich hatte geplant, am Freitag eine schweizer Vespa (steht in DE) zu kaufen. Jetzt kam folgendes vom Verkäufer:

 

Das Thema um das es geht bezieht

sich noch einmal auf die

Kaufabwicklung. Anscheinend kann

man versuchen bei der Anmeldung

der Vespa steuern zu erheben. Da

die Vespa hier noch nicht

angemeldet wurde könnte man wohl

meinen Sie haben sie auch

eingeführt.

Mir geht es jetzt im speziellen darum

heraus zu finden ob ein Vertrag

ausreicht um das ganze auch für Sie

sicher zu gestallten.

Wenn jetzt eine riesen Nachzahlung

auf Sie zukommt kann ich die ehrlich

gesagt nicht einfach im Nachhinein

begleichen. Wenn dann die Vespa

wieder rum steht wäre uns beiden

nicht geholfen.

 

Kennt sich damit jemand aus?! Ist ne 50S mit 60km/h Zulassung..

 

Kann der Verkäufer evtl. beim Zoll nachverzollen?

 

Wär super, wenn mir hier jmd kurzfristig weiterhelfen könnte.

 

 

Bearbeitet von Tobsen_PK
Geschrieben

Irgendwie verstehe ich nicht ganz: Es handelt sich um ein schweizer Fahrzeug, welches nach D importiert wurde, richtig?

Klar muss die dann verzollt werden. Aber das müsste der Verkäufer ( er hat ja die Reuse eingeführt) doch selbst bereits erledigt haben. Das ganze hat doch mit der Anmeldung nichts zu tun, oder bin ich jetzt falsch?

Geschrieben
vor einer Stunde hat fritzomatic folgendes von sich gegeben:

Hat sie Schweizer Papiere? 

Hat schweizer Papiere, ja. @fritzomatic

vor 55 Minuten hat Javelin folgendes von sich gegeben:

Es handelt sich um ein schweizer Fahrzeug, welches nach D importiert wurde, richtig?

Klar muss die dann verzollt werden. Aber das müsste der Verkäufer ( er hat ja die Reuse eingeführt) doch selbst bereits erledigt haben.

Müsste, hat es aber nicht… @Javelin

Geschrieben
vor einer Stunde hat Javelin folgendes von sich gegeben:

Das ganze hat doch mit der Anmeldung nichts zu tun, oder bin ich jetzt falsch?

 

Das hat insofern mit der Zulassung zu tun,dass das dabei abgefragt wird,

bzw. die Einfuhrpapiere,da es ja ein nicht EU Fahrzeug ist.

Dann wollen die auch die Zollpapiere sehen.

 

vor 2 Stunden hat Tobsen_PK folgendes von sich gegeben:

Kann der Verkäufer evtl. beim Zoll nachverzollen?

 

Ja,klar.Besser er,als Du.Je eher,desto besser.

Wenn er es nicht macht,dann musst Du nacher eine eventuelle Strafe zahlen,

da dass Fahrzeug,so wie es aussieht,quasi geschmuggelt wurde,

wenn es keine Ausfuhr,bzw. Einfuhrpapiere besitzt.

 

 

@Tobsen_PK

Hast Du überhaupt einen Führerschein dafür? 

Die fällt schliesslich nicht unter das ehemalige DDR Recht...   :-D

 

Geschrieben (bearbeitet)

Ich habe meine Vespa damals über die Grenze gebracht und die Vespa beim Zoll direkt angemeldet. Da in dem Kaufvertrag ein günstiger Preis stand und es eine Untergrenze für die Einfuhr aus der EU gibt , habe ich nur die Bearbeitungsgebühr gezahlt 😃.

 

Bei der Anmeldung in D wurde nach dem Dokument gefragt. 
 

Der Verkäufer soll halt einfach beim Zoll anfragen was jetzt das einfachste wäre damit er die Dokumente bekommt und dir aushändigen kann.

Bearbeitet von fritzomatic
  • Like 1
Geschrieben

Sprich, du hast nen - warum auch immer - unverzollten Roller und deswegen keine Einfuhrpapiere. Auf der Zulassungsstelle wird nach diesen gefragt. Hast du sie nicht, wird nachverzollt. Auf jeden Fall kommt die Einfuhrumsatzsteuer auf dich zu, dann Zoll nach TARIC. Ob der Wert nach Kaufvertrag oder der Marktwert erhoben wird, weiß ich nicht. Was ich weiß ist, daß bei unplausibel niedrigem Kaufvertragswert oder fehlendem Kaufvertrag der Marktwert geschätzt werden kann

  • Like 1
Geschrieben (bearbeitet)

Ruf bei Deinem nächstgelegenen Zollamt an!

Trag die Geschichte genauso vor,und frag wie's gehen könnte.

 

edit Und frag nach den genauen Zollgebühren/Abgaben.

Die 19% musst Du ohnehin noch draufzahlen,

wenn es der Verkäufer nicht/noch nicht gemacht hat.

Bearbeitet von Kosmoped
  • Like 1
Geschrieben

So, habe mit dem Zoll telefoniert.

 

1. Aussage: Nicht gut.

 

Vorgehensweise: Der Verkäufer muss mit dem Roller und dem Kaufvertrag zum Hauptzollamt. Dort werden die Unterlagen sowie der Kaufvertrag geprüft. Anschließend wird verzollt und die benötigte Bescheinigung ausgestellt.

 

Jetzt hoffe ich nur, dass der Verkäufer das auch heute/morgen macht.

Geschrieben

Wenn nicht ist er strafbar, da er den Roller unversteuert am Binnenmarkt in den Warenverkehr bringt.

Er hat den Roller ja von CH in die EU gebracht.

  • 2 Wochen später...
Geschrieben
1 hour ago, Tobsen_PK said:

Kohle weg

Das bedeutet, Du hast irgendwann zwischen

 

On 3/30/2022 at 8:13 PM, Tobsen_PK said:

ich hatte geplant, am Freitag eine schweizer Vespa (steht in DE) zu kaufen

 und jetzt den Roller gekauft, obwohl Dir die tatsächlichen Kosten möglicherweise unklar waren?

Geschrieben
vor 8 Stunden hat Weppe folgendes von sich gegeben:

Das bedeutet, Du hast irgendwann zwischen

 

 und jetzt den Roller gekauft, obwohl Dir die tatsächlichen Kosten möglicherweise unklar waren?

Doch, der finale Preis war festgehalten. Alle zusätzlichen Kosten sollten vom Verkäufer getragen werden.

Geschrieben

@krankerfrankNEIN! Das ist ja das Problem. 2 Wochen lang durchweg kommuniziert - als es dann um die Abholung ging, wurde ich überall blockiert. Keine Chance mehr an den Verkäufer ran zu kommen.

 

War bei den Cops und die angegebene Adresse ist falsch bzw. die Person ist dort nicht gemeldet.

 

Geld zurückfordern wurde vom Kontoinhaber abgelehnt. Sprich: Konto ist noch aktiv.

 

Handynummer, Bankdaten sowie die komplette Kommunikation liegen den Cops vor.

 

Das hier wäre übrigens die Kiste gewesen.

B80BFC66-7717-446F-BF3B-16FFF88A80C6.jpeg

F70CEAE9-B4B4-4EFD-86BB-BBE90B26FF8E.jpeg

Geschrieben

Vor ein paar Beiträgen schreibst du noch, dass dir das ohne Zollpapiere zu heiß ist, aber dann war die Gier wohl doch zu groß. Geld nur gegen Fahrzeug, das müsste in der heutigen Zeit doch eigentlich schon jeder Grundschüler verstanden haben.

  • Like 2
Geschrieben (bearbeitet)
vor 54 Minuten hat henning folgendes von sich gegeben:

Vor ein paar Beiträgen schreibst du noch, dass dir das ohne Zollpapiere zu heiß ist, aber dann war die Gier wohl doch zu groß. Geld nur gegen Fahrzeug, das müsste in der heutigen Zeit doch eigentlich schon jeder Grundschüler verstanden haben.

Da hatte ich ja schon angezahlt. Das mit den fehlenden Papieren kam erst später auf.

 

Und mir ist klar: Selbst schuld.

Bearbeitet von Tobsen_PK
Geschrieben
Gerade eben hat Tobsen_PK folgendes von sich gegeben:

Anzahlung, nicht den gesamten Betrag. 500€

Ok. Ärgerlich natürlich aber ja irgendwie noch überschaubar. Die Welt ist einfach schlecht…

  • Like 1
Geschrieben

Die Polizei nimmt Deine Anzeige auf (und das ist wichtig), aber sie wird Dir nicht das Geld wieder bringen, dass Du an einen Unbekannten im Internet überwiesen hast.

Geschrieben
vor 8 Stunden hat Tobsen_PK folgendes von sich gegeben:

Was mich jedoch fast noch mehr nervt: Dass ich von den Cops nichts mehr höre.

 

Von denen hörst Du im Normalfall eh' nix mehr,da das an Staatsanwaltschaft geht.

Von denen bekommst Du dann irgendwann Bescheid.

Das kann etwas dauern.

Entweder die finden etwas/jemand,oder das Verfahren wird eingestellt.

 

  • Like 1

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