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Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hi alle zusammen,

hab mir weil es praktisch ist einen Gepäckträger gekauft und montiert. Ich wollte fragen, ob ich den eintragen lassen muss, wass das Kostet und wollte allgemein wissen, was man an einem Roller eintragen lassen muss.

LittleWulf

Geschrieben

wenn du natürlich einen 2,50 meter breiten gepäckträger desingst und anbauen willst, solltest du vorher mit dem tüv-prüfer deines vertrauens reden... :-D

Geschrieben

:-D

hab mir weil es praktisch ist einen Gepäckträger gekauft und montiert. Ich wollte fragen, ob ich den eintragen lassen muss, wass das Kostet und wollte allgemein wissen, was man an einem Roller eintragen lassen muss.
:-D

...kann es sein, daß das ein Fake ist?!?! ;-)

nix für ungut, wenn nicht... :plemplem:

Geschrieben
der seitenstände sollte selbsteinklappend sein!

Nö, tut nicht mehr Not...

Da hat sich wohl mal eine Regelung geändert.

Mein runder Buzzetti-Seitenständer mit einer Feder, der nicht von alleine hochklappt, ist als "Standard-Seitenständer" eingetragen worden.

Geschrieben
Nö, tut nicht mehr Not...

Da hat sich wohl mal eine Regelung geändert.

Mein runder Buzzetti-Seitenständer mit einer Feder, der nicht von alleine hochklappt, ist als "Standard-Seitenständer" eingetragen worden.

Oder Dein Prüfer war gnädig - ich durfte schon zweimal wg. abgeflogener Feder wieder vom Hof schieben (warum auch immer ichs beim zweiten mal wieder versucht habe :uargh: :uargh: :uargh: )

Geschrieben

Seitenständer die von allein zurückklappen,

oder die mit einem Schalter zur Zündunterbrechung ausgestattet sind,

sind definitiv nicht eintragungspflichtig,

alle anderen sind illegal und werden nicht eingetragen.

Bei der Vollabnahme :

"...und der Seitenständer muß nicht eingetragen werden?" , er schaut und klappt

und sagt:" nein, der ist i.O. muss nicht eingetragen werden, aber man kann, aber das kostet Geld und ist unnötig..."

Geschrieben
Seitenständer die von allein zurückklappen,

oder die mit einem Schalter zur Zündunterbrechung ausgestattet sind

Wo krieg ich denn so nen jecken Seitenständer mit eingebautem Kill-Schalter :-D , was es alles gibt :-D

Geschrieben (bearbeitet)
alle anderen sind illegal und werden nicht eingetragen.

Also nochmal:

Alter Rundstahl-Buzzetti mit einer Feder, klappt nicht hoch, eingetragen am 01.07.2004 als "Standard-Seitenständer" bei Scooter&Service in Hamburg.

Bearbeitet von hasenheide
Geschrieben
Also nochmal:

Alter Rundstahl-Buzzetti mit einer Feder, klappt nicht hoch, eingetragen am 01.07.2004 als "Standard-Seitenständer" bei Scooter&Service in Hamburg.

Dann hast du Glück gehabt...normalerweise muss ein Seitenständer automatisch rückklappen oder die Zündung unterbrechen!

Ich schätze der Prüfer hat die Feder gesehn und dachte so passts schon

Geschrieben

Kann natürlich sein...

:-D

Dann halt ich jetzt den Mund.

Aber ich mein dass Wolle von S&S das zu 'nem Kumpel gesagt hätte, dass hochklappen nicht mehr erforderlich sei...

Wie auch immer, Fehlinformationen sollen andere liefern, nicht ich.

:-D

Geschrieben

die männchen in grün-weiß haben sich meine vespa angeguckt,

und meinten das die ja wohl viel zu schräg liegt (obwohl die nicht

wirklich viel schräger liegt als wenn die aufm hauptständer steht.

dann haben die mir was von eintragungen verklickert.

beim tüv haben die mir das ding abgeschraubt, und meinten mit dem

ding würd ich nicht durch den tüv kommen, obwohl der von allein zurück

klappt. :uargh: :uargh: :uargh:

naja, manchmal sind die schon ganz komisch drauf.

gruß daniel

Geschrieben

@bruno: dann mach dich nich voll sonder geh zum nächsten tüv! ist wirklich kein problem nen seitenständer eintragen zu lassen... :plemplem:

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