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Geschrieben

Hallo zusammen,

 

ich habe eine Frage zu dem Prozess nach einem Vollgutachten durch den TÜV:

 

Folgender Sachverhalt:

Vespa V5A1T bei Restaurateur aktuell in Aufbereitung.

Heute oder morgen dann Vollgutachten bei TÜV.

 

Kann mir jemand weiterhelfen, wie das anschließende Prozedere von statten geht?

Eine genaue Beschreibung kann ich im www leider nicht finden.

Vereinzelt wird geschrieben, dass man anschließend noch zur zulassungsgell muss um dort die Unterlagen vom TÜV "stempeln" zu lassen.

 

Vielen Lieben Dank vorab

Geschrieben

Wie ist denn der derzeitige Stand der Dinge? Papiere sind vermutlich keine mehr vorhanden? Ist die Fuffi offiziell in Deutschland verkauft worden oder ist das ein Eigenimport? Bei einem "deutschen" Roller reicht es eigentlich aus, bei Piaggio neue Papiere zu bestellen. 

Geschrieben

Der amtlich anerkannte Sachverständige erstellt ein Gutachten zur Erlangung der Betriebserlaubnis, soweit das Fahrzeug den Anforderungen der deutschen StVZO entspricht. 

 

Mit diesem Gutachten gehst du einmalig zur für deinen Wohnort zuständigen Kfz-Zulassungsstelle. Dort wird das Gutachten abgestempelt und dadurch offiziell zur deutschen Betriebserlaubnis für dein Fahrzeug. Anschließend besorgst du dir bei einer Versicherungsgesellschaft deiner Wahl ein Kennzeichen und kannst das Fahrzeug legal auf deutschen Straßen bewegen. 

Geschrieben

Das hängt ganz davon ab, in welchem Bundesland und in welchem Landkreis Du an welchen Sachbearbeiter gerätst.

Von "alles easy, Stempel drauf" bis zu "warte mal ein halbes Jahr bis die Abfrage aus Italien / Spanien / Pakistan / Indien / Transnistrien beantwortet ist" kann Dir alles passieren.

 

Etwas mehr Details bezüglich vorhandener Informationen und Hintergründe wären hilfreich und dein Wohnort könnte die Verwertbarkeit der Antwort auch erhöhen.

 

Wenn es sich um ein Modell mit deutscher Erstauslieferung handelt bekommst Du die neuen Papiere sogar über den Piaggio Händler.

Geschrieben

Da reihe ich mich mal kurz ein, wird zwar immer mal wieder diskutiert, aber richtig schlau werde ich immer noch nicht draus.

Meine letzte Vollabnahme bzw. den §21 hab ich das letzte Mal vor über 10 Jahren bei einer VBB machen lassen. Bin als erstes zum Tüv, die 

haben alles aufgenommen und abgestempelt und dann weiter zur Zulassungsstelle für Anmeldung, Schein und Brief. Ich weiß nur noch dass

das damals auf der Zulassungsstelle eine elendige Fick***** war, bis ich von der Dame Schein und Brief bekommen hab, bzw. dass die die

Sachen vom Tüv anerkannt hat.

 

Ich bau mir grade ne 69er 50 L auf, wurde so in Deutschland nicht verkauft. Im Rahmen der Vollabnahme rüste ich gleich auf 125ccm um.

Mir grausts schon wenn ich bei der Zulassungsstelle vorstellig werden muss... hat sich hier bereits was getan, bzw. gibts da nen einheitlich 

geregelten Weg? Ach ja, ich komm aus Bayern... 

Geschrieben

Bayern: Hinterland meist fine. Metropolen mit Speckgürtel Katastrophe.
Ohne Papiere gaaaanz schlecht, auch bei einer Fuffi.
TÜV-Gutachten ist eigentlich egal ob 50er oder 125er... wichtig ist, dass der/die/das Prüfer willig ist UND Ahnung hat. Sonst bekommst du A) keinen Termin und B) wird es sauteuer.

Aber nochmal für die Zulassung: Hauptsache, du hast Original-Dokumente vom dem Stuhl.

Geschrieben

Die originale italienische Betriebserlaubnis von dem Hobel hab ich. Ich bin im bayerischen Hinterland ;-)

Um den TüV mach ich mir jetzt erstmal keine Sorgen, das sollte passen... mir grausts eigentlich nur 

dann bei der Zulassungsstelle...

Geschrieben
vor 2 Minuten hat Sebi1111 folgendes von sich gegeben:

Die originale italienische Betriebserlaubnis von dem Hobel hab ich. Ich bin im bayerischen Hinterland ;-)

Um den TüV mach ich mir jetzt erstmal keine Sorgen, das sollte passen... mir grausts eigentlich nur 

dann bei der Zulassungsstelle...

Dann solltest du DORT keine Probleme haben. Für die Zulassungsstelle hast du dann ja alles Wichtige. Wenn sogar noch ein Kaufvertrag am Start ist, hüpft dir die Sachbearbeiterin (ja, ich gendere nicht, mir ist am Schalter noch kein Mann oder Neutrum/Unentschlossen untergekommen, nur der Boss war stets männlich) vor Freude vielleicht sogar auf den Schoß. Denn dann kannst du ja sowohl die Historie des Fahrzeuges belegen als auch dein Besitztum als auch die Konformität des Rollers zum Zeitpunkt der Zulassung (oder zumindest zum Zeitpunkt der Erstellung des Gutachtens).

Geschrieben

An @TolleVespamit Gutachten, Kaufvertrag und Papieren bist du save. Ohne Papiere musst du eventuell eine eidesstattliche Versicherung abgeben und das Aufgebot abwarten. Ohne Kaufvertrag wirst eventuell gefragt, wie du in den Besitz gekommen bist und musst es belegen.

Geschrieben

Hallo, mich würde interessieren, wie viel Information die Zulassungungstelle hat bzw. wie weit zurück alles nachvollziehbare ist; könnte eine ital. V50R, sagen wir mal vor 20 Jahren, trotzdem schon jemand in Deutschland zugelassen haben und ich habe sie jetzt in der Garage stehen ohne Papiere; ich als Leihe ohne Hintergrundwissen gehe ja eigentlich davon aus, dass sie in Deutschland ausgeliefert wurde;

 

 

Geschrieben (bearbeitet)

50ccm ist zulassungsfrei. Offensichtlichstes Merkmal für eine dt. Auslieferung ist ein deutschsprachiges Typenschild am Tunnel beim Bremspedal.

Bearbeitet von Fips Dieml
Geschrieben

Vielen Dank für die schnellen Antworten.

 

Papiere sind leider nicht mehr vorhanden.

Daher Vollgutachten beim TÜV.

 

Zur Vollständigkeit:

Ort: Stadt Stuttgart

 

Ich werde berichten, wie es ausgeht...

Drückt mir die Daumen 🙂

 

 

Geschrieben
vor 15 Stunden hat Fips Dieml folgendes von sich gegeben:

50ccm ist zulassungsfrei. Offensichtlichstes Merkmal für eine dt. Auslieferung ist ein deutschsprachiges Typenschild am Tunnel beim Bremspedal.

Hat meine PK80 auch aber leider keine deutsche, wäre auch zu einfach gewesen.

 

in Freiburg ging das bei meiner 50er auch ohne Problem. Ich hatte die TÜV Abnahme nach §21 und den Kaufvertrag und die Dame hat das Gutachten gestempelt. Das war es...

Geschrieben
vor 11 Minuten hat Florian2601 folgendes von sich gegeben:

Hat meine PK80 auch aber leider keine deutsche, wäre auch zu einfach gewesen.

Wo in aller Welt, außer in Deutschland, gab es noch PK80?

Geschrieben
vor 13 Stunden hat TolleVespa folgendes von sich gegeben:

Papiere sind leider nicht mehr vorhanden.

Daher Vollgutachten beim TÜV.

Dann brauchst du auf jeden Fall einen Eigentumsnachweis. Da fordert aber jede Zulassungsstelle etwas anderes.

 

Oft wird ein Kaufvertrag und eine Eidesstattliche Versicherung gefordert. Bei anderen Stellen wird es noch komplizierter.

Geschrieben
vor 57 Minuten hat Florian2601 folgendes von sich gegeben:

Keine Ahnung aber Piaggio sagt nein...

Piaggio wer?
Händler vor Ort oder Piaggio Deutschland?

Geschrieben
vor 5 Minuten hat Florian2601 folgendes von sich gegeben:

Über den Händler Vorort bei Piaggio

 

Dann bin ich mal so frei und unterstelle Lustlosigkeit, kann aber außer Bösartigkeit meinerseits nichts dazu sagen, da ich ihn nicht kenne.
Normalerweise müsste Piaggio wie bei den 50ern eine BE dafür ausstellen können.

Die haben aber eine Hotline, frag doch mal dort nach.

https://www.piaggio.com/de_DE/kundenservice/

 

 

Geschrieben
vor 27 Minuten hat Florian2601 folgendes von sich gegeben:

zum Tüv muss ich ohnehin

Ja.

 

vor 27 Minuten hat Florian2601 folgendes von sich gegeben:

die Kosten werden die gleichen sein

Nee.

 

Kommt schon noch was dazu.
Aber wenn die Zulassungsstelle nicht zickt ist es ok.

Geschrieben
vor 1 Stunde hat alfonso folgendes von sich gegeben:

Ja.

 

Nee.

 

Kommt schon noch was dazu.
Aber wenn die Zulassungsstelle nicht zickt ist es ok.

 

Ich lasse das nochmal prüfen. Der Prüfer muss mir dann ohnehin noch einen auf 125ccm umgebauten Motor eintragen, von daher 🤷‍♂️

  • 4 Wochen später...
Geschrieben

Also, ich habe tatsächlich eine deutsche PK80. Aber das mit den Ämtern ist so eine Sache...

Das Landratsamt möchte eine Bescheinigung nach einem §5, dass das Fahrzeug verkehrstauglich ist. Die Prüforganisation stellt mir aber keine Bescheinigung aus, da sie keine Papiere zu dem Roller haben. Vergleichspapiere der PK80 meines Schwagers akzeptieren sie für die Vollabnahme aber nicht für diese Bescheinigung der Verkehrstauglichkeit. Somit steht der Roller jetzt in der Werkstatt und bekommt morgen doch eine Vollabnahme.

 

Ich meine mich erinnernzu können, dass es bei meiner PK50 auch so war. Der eine schickt mich zum anderen aber keine kann was machen🤣

Geschrieben
vor 11 Minuten hat alfonso folgendes von sich gegeben:

OMG 

Wieder was gelernt.

Wieso tut man sowas?


Keine Ahnung, irgendwo im Netz kursiert eine französische Werbung für die PK80.

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