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Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo,

 

ich habe einen Wohnsitz in der Schweiz und einen in Deutschland und da meine Vespa (50R Bj 1973) in der Schweiz nicht erhaltungswürdig ist weil der Originallack zu „schlecht“ ist (hat 2-3 Kratzer in 49 Jahren abbekommen) muss sie dort quasi neu Moped Anforderungen erfüllen. Da ich das Schmuckstück nicht noch weiter verschandeln möchte und ich seit kurzem einen Zweitwohnsitz in Deutschland habe, dachte ich mir ich überführe sie nach Deutschland. Mein Hauptproblem dabei ist folgendes: Welche Massstäbe legt der TÜV bei der Abnahme an? Bzw ist es ein Problem das sie keine Blinker, kein Tacho, kein beim Bremsen aufleuchtendes Bremslicht etc. hat, da sie damals so gebaut wurde. Oder reicht der Originalzustand für eine Zulassung. Papiere wären in Italienischer und Schweizer Ausführung (welche vor Ausfuhr scheinbar ungültig gemacht werden müssen) vorhanden. Und sonst wäre ich natürlich über jegliche Tipps bezüglich Zollverfahren oder sonstige Dinge die zu beachten sind sehr dankbar.

 

vielen Dank schon mal und beste Grüsse

Geschrieben

Hier ist es gerne gewünscht das man etwas "fleiß" an den Tag legt.

Dieses Thema ist schon einige male behandelt worden.

Goggel mit GSF ergänzen oder hier die Suche nutzen.

Aber um es abzukürzen -->

Tacho ist Pflicht.

Rest ist egal.

Wegen Fahrsicherheit würde ich persönlich immer ein Bremslicht nachrüsten.

 

Geschrieben
vor 23 Minuten hat kim-lehmann.de folgendes von sich gegeben:

Rest ist egal

 

Sicher ?

Ich mein, man kann hier nur anmelden, wenn der Hauptwohnsitz in D ist.

Scheint hier nicht der Fall zu sein. 

Geschrieben
vor 1 Minute hat sucram70 folgendes von sich gegeben:

 

Sicher ?

Ich mein, man kann hier nur anmelden, wenn der Hauptwohnsitz in D ist.

Scheint hier nicht der Fall zu sein. 

 

Wegen anmelden habe ich mir keinen Kopf gemacht. War das ein teil der Frage :rotwerd:

Habe jetzt nur über Technischen Seite nachgedacht bzgl TüV / Deutsche Papiere.

 

Falls das ein Problem sein sollte... Über einen Freund / Bekannten / Verwandten anmelden lassen.

Offiziell als "Dauerleihgabe" Versicherung steigt ja nicht im Schadensfall bei der 50er

Geschrieben

Danke schon mal für die Antworten. Soweit ich weiss interessiert das eher weniger was Hauptwohnsitz ist, bzw. auf meinem Pass steht nur die deutsche Adresse. Denke also das ist kein Thema. Also Tacho nachrüsten und dann mal sehen wie es läuft.

Danke 

Geschrieben
Am 4.6.2022 um 15:12 hat sucram70 folgendes von sich gegeben:

 

Sicher ?

Ich mein, man kann hier nur anmelden, wenn der Hauptwohnsitz in D ist.

Scheint hier nicht der Fall zu sein. 

Achtung, gefährliches Halbwissen (bin mir jedoch fast sicher):

 

Wenn jemand in 2 verschiedenen Ländern einen Wohnsitz hat, dann gibt es soweit ich weiß keinen Haupt- und Nebenwohnsitz.

Ich glaub, bei den Meldeämtern ist das hinterlegt mit "alleinige Wohnung im Inland" und "Wohnung außerhalb". 

Geschrieben
vor 10 Stunden hat Sebi1111 folgendes von sich gegeben:

Wenn jemand in 2 verschiedenen Ländern einen Wohnsitz hat, dann gibt es soweit ich weiß keinen Haupt- und Nebenwohnsitz.

 

Wenn man das weiter spinnt, könnte man also den Roller z.B. in Italien am zweiten Wohnsitz anmelden und in D völlig legal mit italienischem Schild und ohne Tacho usw. das ganze Jahr fahren?

Da bin ich mir wiederum sehr sicher, dass es nicht funktioniert.

 

Aber vielleicht sollte man das an geeigneter Stelle einfach erfragen.

Geschrieben
vor 7 Stunden hat sucram70 folgendes von sich gegeben:

 

Wenn man das weiter spinnt, könnte man also den Roller z.B. in Italien am zweiten Wohnsitz anmelden und in D völlig legal mit italienischem Schild und ohne Tacho usw. das ganze Jahr fahren?

Da bin ich mir wiederum sehr sicher, dass es nicht funktioniert.

 

Aber vielleicht sollte man das an geeigneter Stelle einfach erfragen.

Ich hab gestern nochmal nachgefragt... also Wohnsitztechnisch ist es wirklich so wie oben beschrieben. Bei zwei verschiedenen Wohnsitzen innerhalb Deutschland ists klar, hier muss ich meinen Hauptwohnsitz und meinen Nebenwohnsitz klar definieren. Hauptwohnsitz sollte dann ja immer da sein, wo sich der "Lebensmittelpunkt" befindet. Meldet sich jetzt z.B. ein Italiener bei uns in Deutschland an (weil er z.B. hier unter der Woche arbeitet) wird das als ganz normaler Wohnsitz (ein s.g. alleiniger Wohnsitz) in Deutschland eingetragen. Sollte der bei seiner Anmeldung in Deutschland angeben, dass er aber seinen Wohnsitz in Italien behält, wird das in D i.d.R. vermerkt, aber sonst nichts weiter veranlasst. 

 

Wenn ich weiter überlege... wir hatten in der alten Nachbarschaft einen Österreicher der bei uns im Ort seinen festen Wohnsitz und auch eine Firma hatte. Der fuhr auch immer mit Autos mit österreichischem Kennzeichen bei uns rum. Ich glaub in solchen Fällen müsste irgendwann die Zulassungsstelle reingrätschen. Hier glaub ich gilt, dass die Karre an dem Ort versichert und auch angemeldet sein muss, an dem man sich überwiegend aufhält. Aber natürlich gilt auch hier: Wo kein Kläger, da kein Richter.

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