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Grundsteuerreform - Feststellung des Grundsteuerwerts


Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hier gibt's ja doch so einige Immobilienbesitzer und im Endeffekt sind ja alle von der Grundsteuerreform betroffen. Also warum nicht ein entsprechendes Topic, um sich darüber auszutauschen.

 

Wie ist eure Meinung dazu, Erfahrungen, u.s.w.

 

Soll man den vom Finanzamt festgesetzten Wert hinnnehmen ohne weiter zu hinterfragen oder kann es Sinn machen eine eigene Plausibilitätsprüfung durchzuführen?

 

Gibt es Möglichkeiten, Gründe den Wert nach oben oder unten zu korrigieren? Falls ja, wie sollte man da am besten Vorgehen?

Geschrieben

Oh, da bin ich gespannt. Bin zwar kein Grundeigentümer, aber mein Vater. Könnte leider bei den hohen Bodenpreisen in HH sehr teuer werden. :???:

Geschrieben
vor 9 Minuten hat dirk_vcc folgendes von sich gegeben:

So richtig schlau wird man ja leider aus den bisherigen Veröffentlichungen noch nicht, was ein konkret erwartet.

 

Die einzelnen Bundeländer sind da wohl sehr unterschiedlich schnell. Hessen waren wohl ziemlich früh dran, mein Bruder wurde da schon vor 2 / 3 Monaten angeschrieben.

Hier in NRW haben wir diese Woche das erste Schreiben bekommen. In Berlin haben die zuständigen Behörden wohl noch gar nicht mitbekommen, dass die da was machen sollen (wird hinter vorgehaltener Hand gemunkelt...)

Geschrieben

In BW soll es am 1. Juli losgehen. Meine Steuerberaterin meinte aber, dass sie noch keinerlei Info haben was sie eigentlich einreichen sollen.

Geschrieben

Hier in Bayern ist es ziemlich klar.

 

Ich muss für jedes Grundstück/Immobilie in meinem Besitz jeweils 2 Formulare einreichen

 

- Hauptvordruck: Hier werden die Besitzverhältnisse der jeweiligen Gemarkung eingetragen

- Anlage: Hier wird eingetragen wie viele qm das Grundstück hat, was drauf steht (wie viel qm Wohn und Nutzfläche)

 

Aber keine Ahnung, wie das ganze dann besteuert wird.....

Geschrieben (bearbeitet)

Nur vorsorglich: Auch beim Inhaltlichen gibt es unterschiedliche Modelle, da die Grundsteuer aufgrund einer Länderöffnungsklausel durch die Lander unterschiedlich gestaltet werden kann. Einige Länder haben das Bundesmodell übernommen (z.B. NRW), andere "eigene" Modelle gestaltet (Hessen). Übersicht:

 

hier

 

Für NRW finden sich dort m.E. sehr gute Hinweise.

 

 

Bearbeitet von milan
  • Thanks 1
Geschrieben (bearbeitet)

Kleiner Tip vielleicht: Wer Elster nicht nutzt, kann die Erklärung demnächst auch hier online abgeben.

 

 

Teilnehmende Bundesländer

„Grundsteuererklärung für Privateigentum“ ist für Bundesländer entwickelt, die am Bundesmodell teilnehmen. Das sind folgende 11 Bundesländer:

  • Berlin
  • Brandenburg
  • Bremen
  • Mecklenburg-Vorpommern
  • Nordrhein-Westfalen
  • Rheinland-Pfalz
  • Saarland
  • Sachsen
  • Sachsen-Anhalt
  • Schleswig-Holstein
  • Thüringen
Bearbeitet von milan
Ergänzung nach zutreffendem Hinweis von vespanarr
Geschrieben
vor 21 Minuten hat Marty McFly folgendes von sich gegeben:

Gutes Topic.

Hab mich auch noch nicht wirklich damit auseinander gesetzt.

Wie das ja so oft mit unangenehmen Dingen ist... :whistling:

Wenn du mehr weißt gib mir bescheid, ich hab mich damit auch noch nicht befasst.

Geschrieben
vor 7 Stunden hat milan folgendes von sich gegeben:

Übersicht:

 

hier

 

 

vor 44 Minuten hat krankerfrank folgendes von sich gegeben:

Wenn du mehr weißt gib mir bescheid, ich hab mich damit auch noch nicht befasst.

 

Auf der verlinkten Seite habe ich mir zumindest jetzt mal die Zusammenfassung für unser Bundesland zu Gemüte geführt.

Eine ganz grobe Ahnung habe ich jetzt. :wacko:

Geschrieben
Gerade eben hat Marty McFly folgendes von sich gegeben:

 

 

Auf der verlinkten Seite habe ich mir zumindest jetzt mal die Zusammenfassung für unser Bundesland zu Gemüte geführt.

Eine ganz grobe Ahnung habe ich jetzt. :wacko:

Quatschen wir mal bei nen Gin tonic drüber😉

Geschrieben

Ich sehe da Steuerberater, die die Entwicklung eher mit Schmunzeln beobachten. Ist nicht das erste mal, dass schon mal eine Abgabefrist für den Bürger verkündet wurde, bevor auch nur ansatzweise ein Formular entwickelt, geschweige denn die Übermittlung getestet wurde. Eine Aufforderung zur Abgabe soll es übrigens nicht geben. Nachdem ja vor kurzem die Regelung zum Verspätungszuschlag von einer Ermessensentscheidung zu einer zwingenden gesetzlichen Entstehung geändert wurde, bin ich doch sehr gespannt, wie der berechnet werden soll, wenn die festzusetzende Steuer erst drei Jahre nach Fristende ermittelt werden kann. 

Zitat aus den Informationen der Steuerberaterkammer damals zu den Corona-Hilfen: "Wer am Tag des Fristendes einen Auftrag erteilen möchte, wird möglicherweise nicht mehr rechtzeitig bedient werden." 

Möchte noch jemand einen Trecker mieten, um durch Umwidmung des Gartens in landwirtschaftliche Nutzfläche noch schnell in den Genuss der günstigeren Grundsteuer A zu kommen? Höre ich Gebote?

 

Jedenfalls kann es nicht schaden, die Wohnflächenberechnung nochmal zu kontrollieren..

  • Like 1
Geschrieben
vor 11 Stunden hat Steuermann folgendes von sich gegeben:

....

Möchte noch jemand einen Trecker mieten, um durch Umwidmung des Gartens in landwirtschaftliche Nutzfläche noch schnell in den Genuss der günstigeren Grundsteuer A zu kommen? Höre ich Gebote?

 

Wir haben so einige Obstbäume und diverse Beerensträucher, zählt das auch?

Geschrieben
vor 13 Minuten hat SaltNPepper folgendes von sich gegeben:

 

Danke, guter Link. Dank dieser Infos, der Seite boris.nrw und daraus auf die Verordnung der Stadt Bottrop weitergeleitet habe ich die Info gefunden, das der Bodenrichtwert für die 1 - 2 geschossige Wohnbebauung zumindest bei uns in Bottrop nur für die ersten 35 m gilt (von der Straßenseite aus).

 

Ab 35 m wird reine Gartenfläche lediglich mit 20%, Stellplatz / Garagenfläche mit 30% des entsprechenden Bodenrichtwertes angesetzt (Vorraussetzung ist aber wohl, dass es keine weitere Zufahrt von hinten gibt).

 

Das macht unterm Strich schon einen gewaltigen Unterschied aus.

Geschrieben
Am 23.6.2022 um 23:14 hat Steuermann folgendes von sich gegeben:

 

Möchte noch jemand einen Trecker mieten, um durch Umwidmung des Gartens in landwirtschaftliche Nutzfläche noch schnell in den Genuss der günstigeren Grundsteuer A zu kommen? Höre ich Gebote?

 

Jedenfalls kann es nicht schaden, die Wohnflächenberechnung nochmal zu kontrollieren

 

Geht das? Ich kauf auch einen Trecker.  Ich befürchte die Nummer könnte uns arschen bei 5500qm Grund, 200qm Wohnfläche und div.Nebengebäuden/Garagen.

Geschrieben

Die Fakten, die genannt werden in dem Video, sind wirklich so. Das geschwurbel/geprepper muss man aber überhören. 

Bitte keine Steine auf mich werfen... 

 

Geschrieben

Ich habe mir das nicht angeschaut, werde ich auch nicht tun.

 

Ist es eigentlich heutzutage überhaupt nicht mehr möglich sich einfach mal sachlich mit einem Thema auseinander zu setzten. Diese reisserischen Überschriften nerven genauso wie die inflationäre Nutzung des Wortes "Abzocke".

  • Thanks 3
Geschrieben
vor 20 Stunden hat Champ folgendes von sich gegeben:

Ich habe mir das nicht angeschaut, werde ich auch nicht tun.

 

Ist es eigentlich heutzutage überhaupt nicht mehr möglich sich einfach mal sachlich mit einem Thema auseinander zu setzten. Diese reisserischen Überschriften nerven genauso wie die inflationäre Nutzung des Wortes "Abzocke".

Nach Abgleich der dargestellten Fakten im Video mit dem Inhalt eine Seminars des Steuerberaterbands zum Thema habe ich zumindest keine Fehler gefunden, höchstens Unvollständigkeit. 

 

Im Übrigen möchte ich Dir auch so gerne zustimmen, dass die Darstellungsform gewaltig nervt. Trotzdem habe ich Zweifel, dass das Verfassungsgericht uns einen Gefallen getan hat und dass das mit der Aufkommensneutralität bei den chronisch klammen Gemeindekassen so klappt. 

Fest steht, dass Grosswohnimmobilien entlastet werden sollen, also muss jemand anderes mehr belastet werden, um Aufkommensneutralität zu erreichen. Wenn Du nun also in einer Gemeinde wohnst, in der mehrheitlich Landwirte den Gemeinderat bilden, brauche ich für das Ergebnis nicht allzu viel Fantasie und plane in Übereinstimmung mit dem BMF für das Einfamilienhaus auf dem Land dann mal lieber vorsorglich eine recht spürbare Erhöhung ein. BMF geht hier von ca. 34 % aus.

Bundesfinanzministerium - Die neue Grundsteuer – Fragen und Antworten

 

Die große Unsicherheit beruht ja darauf, dass schonmal die Grundstückswerte festgestellt werden, bevor sich die Gemeinden zu ihren geplanten Hebesätzen äußern müssen. 

Bin ich Verschwörungstheroetiker, wenn ich vermute, dass die Messbescheide in einem wahlfreien Jahr und die tatsächliche Steuererhebung erst gegen Jahresende 2025, also nach der Bundestagswahl verschickt werden?

 

  • Like 1
Geschrieben
Am 25.6.2022 um 00:32 hat matzmann folgendes von sich gegeben:

 

Geht das? Ich kauf auch einen Trecker.  Ich befürchte die Nummer könnte uns arschen bei 5500qm Grund, 200qm Wohnfläche und div.Nebengebäuden/Garagen.

 

Wird Dir wohl nix bringen! Ist wahrscheinlich wie bei grünen Kennzeichen am Trecker: bekommst Du nur, wenn du einen land- oder forstwirtschaftlichen "Betrieb" hast. D.h.: wenn du Produkte aus Deinem betrieb verkaufst und dafür auch Steuer entrichtest. Ansonsten ist das Dein Hobby und das wird wohl nicht staatlich unterstützt.

 

(P.S.: ist bei mir so ähnlich, große Grundstücksfläche mit div. Gebäuden). Ich warte da aber erstmal noch ab.

Geschrieben
Am 25.6.2022 um 00:32 hat matzmann folgendes von sich gegeben:

 

Geht das? Ich kauf auch einen Trecker.  Ich befürchte die Nummer könnte uns arschen bei 5500qm Grund, 200qm Wohnfläche und div.Nebengebäuden/Garagen.

 

Wird Dir wohl nix bringen! Ist wahrscheinlich wie bei grünen Kennzeichen am Trecker: bekommst Du nur, wenn du einen land- oder forstwirtschaftlichen "Betrieb" hast. D.h.: wenn du Produkte aus Deinem betrieb verkaufst und dafür auch Steuer entrichtest. Ansonsten ist das Dein Hobby und das wird wohl nicht staatlich unterstützt.

 

(P.S.: ist bei mir so ähnlich, große Grundstücksfläche mit div. Gebäuden). Ich warte da aber erstmal noch ab.

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