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Grundsteuerreform - Feststellung des Grundsteuerwerts


Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Zwischenfrage, die erstmal nicht direkt was mit dem Thema zu tun hat, aber ihr kennt euch sicher damit aus:

Wir wohnen seit 4,5 Jahren im Neubau.

Vorher war es unbebautes Grundstück im Baugebiet.

Ich zahle seit Einzug bis zum heutigen Tage weiterhin die frühere Grundsteuer für ein unbebautes Grundstück. Sind was um die 70 € pro Jahr.

Eigentlich wäre die Steuer für das bebaute Grundstück angesagt, müssten wohl so um die 500 € sein, wenn ich das richtig sehe.

Irgendwann MUSS natürlich die Nachzahlung kommen, das ist mir klar, die Mühlen der Bürokratie mahlen ja bekanntlich langsam.

Jetzt die Frage: verjährt irgendwann der Anspruch der Gemeinde auf den höheren Steuersatz?

Ich meine, wenn die nicht in die Puschen kommen kann ich ja nix für, ODER? :blink:

Geschrieben (bearbeitet)

Hallo PK-HD, hast du für deinen Neubau schon die Fertigbauabnahme machen lassen? Habe mir bei meinen Neubau hier in NRW soviel Zeit gelassen bis die Stadt irgendwann gemerkt hat das ich schon im Neubau wohne. Hat ca. 4Jahre gedauert. 

Nach meiner Erfahrung geht nämlich nach der Fertigbauabnahme durch das Bauamt eine Meldung an das Finanzamt. Dann wirst du aufgefordert Angaben zum Haus zu machen um daraus die Grundsteuer neu zu berechnen. Die wird dann zum 1.1. des nächsten Jahres fällig. Habe übrigens nichts nachgezahlt.

 

 

 

Bearbeitet von dongoyo
Geschrieben
vor 41 Minuten hat dongoyo folgendes von sich gegeben:

Hallo PK-HD, hast du für deinen Neubau schon die Fertigbauabnahme machen lassen? Habe mir bei meinen Neubau hier in NRW soviel Zeit gelassen bis die Stadt irgendwann gemerkt hat das ich schon im Neubau wohne. Hat ca. 4Jahre gedauert. 

Nach meiner Erfahrung geht nämlich nach der Fertigbauabnahme durch das Bauamt eine Meldung an das Finanzamt. Dann wirst du aufgefordert Angaben zum Haus zu machen um daraus die Grundsteuer neu zu berechnen. Die wird dann zum 1.1. des nächsten Jahres fällig. Habe übrigens nichts nachgezahlt.

 

 

 

Ist alles längst durch.

Wurde auch bereits im Kataster erfasst, Gemeinde hat Fotos gemacht etc pp.

Das Ganze ist kurz nach Einzug passiert. Also fast 4,5 Jahre her.

  • 2 Wochen später...
Geschrieben

Nachdem Elster wieder verfügbar ist, habe ich heute mal die Grundsteuererklärung abgegeben (Bayern). Ist eigentlich recht stressfrei, wenn man mit dem Steuer-Deutsch zurecht kommt......

Bin gespannt, was der neue Bescheid ergeben wird.

Geschrieben
vor einer Stunde hat Stampede folgendes von sich gegeben:

Nachdem Elster wieder verfügbar ist, habe ich heute mal die Grundsteuererklärung abgegeben (Bayern). Ist eigentlich recht stressfrei, wenn man mit dem Steuer-Deutsch zurecht kommt......

Bin gespannt, was der neue Bescheid ergeben wird.

 

Streßfrei ist es aber nur wenn man nicht erstmal das Grundstück und die Wohnfläche berechnen muß.

Geschrieben
vor 9 Minuten hat matzmann folgendes von sich gegeben:

 

Streßfrei ist es aber nur wenn man nicht erstmal das Grundstück und die Wohnfläche berechnen muß.

 

Stimmt, da hatte ich Glück, dass alles vorlag.

Geschrieben

In Bayern auch: https://www.geodaten.bayern.de/bayernatlas-info/grundsteuer-nutzungsbedingungen/

 

Aktenzeichen findet man auf Grundsteuerbescheid, Steuer-ID und Steuernummer sollte man auch rausfinden, bleibt nur noch die Wohnfläche. Berechnung ist Bestandteil eines Bauantrags oder man misst halt selbst pi Mal Daumen.

 

Trotzdem eine Frechheit, den Bürger Daten liefern zu lassen, die der Staat eigentlich schon hat.

  • Like 2
Geschrieben
vor 9 Minuten hat thisnotes4u folgendes von sich gegeben:

Trotzdem eine Frechheit, den Bürger Daten liefern zu lassen, die der Staat eigentlich schon hat.

Da ist der Datenschutz mal wieder lästig. Da wo er uns wirklich schützen sollte, also bei Amazon, Google Facebook und co. bleibt er leider wirkungslos.

Geschrieben
vor 16 Minuten hat alter Wikinger folgendes von sich gegeben:

Da ist der Datenschutz mal wieder lästig. Da wo er uns wirklich schützen sollte, also bei Amazon, Google Facebook und co. bleibt er leider wirkungslos.

 

Und die mangelnde Digitalisierung. Grundbücher und Co sind halt gerne nur als physisches Dokument vorhanden.

Geschrieben (bearbeitet)

Die Daten liegen den Behörden vor, leider nicht in digitaler Form, da ist man halt auf die Idee gekommen, das die Bürger das mal fix eingeben müssen.

Frechheit!

Erst recht für ältere Mitbürger, die nicht online tätig sind.

 

Bearbeitet von schindol broer
Geschrieben
vor 11 Minuten hat JungSiegfried folgendes von sich gegeben:

mein steuerberater wollte schlanke 1500 für die erklärung. war mir zu viel, ist dann aber vermutlich die option für ältere mitbürger.

 

Ich weiß ja jetzt nicht, über wieviele Immobilien in wievielen unterschiedlichen Bundesländern du so verfügst, aber üblicherweise liegen die Konditionen bei den mir bekannten Steuerberatern (allerdings, den kleineren Kanzleien) so zwischen 200.- und 500.- Euro. Das ist aber m.E. eine Mogelpackung, da du die relevanten Informationen selbst beibringen musst (damit ist die eigentliche Arbeit getan) und der StB im Ergebnis nur die Anmeldung macht.

  • Thanks 1
Geschrieben (bearbeitet)
vor 2 Stunden hat milan folgendes von sich gegeben:

(damit ist die eigentliche Arbeit getan) und der StB im Ergebnis nur die Anmeldung macht.

Ooooha, na da wirf aber mal nen Blick ins Bewertungsgesetz und wir reden wieder drüber, wenn Du sagst, dass Du die Grundstücksbewertung verstanden hast. Das ist m. E. immer so der Clou in der gemischten Beraterklausur. Glaubst Du tatsächlich, Steuerberatung wäre Formulare ausfüllen? Lässt Du Deine Mandanten auch die Klageschrift selbst schreiben und machst Deinen Stempel drunter?

 

Ich hab mich entschieden, diese Leistung meinen Mandanten nicht anzubieten, weil ich das Haftungsrisiko überhaupt nicht eingrenzen kann. Zum anderen ist die Software zur Berechnung (merke: Elster ist letztlich nur ein elektronisches Formular, keine Berechnungssoftware) unverschämt teuer, sodass sich zumindest nach dem gesetzlichen (mit der neusten Version der StBVV nochmals gesenkten) Honorar keine Kostendeckung erzielen lässt. 

 

Denke, der Kollege mit den 1.500 sieht das ähnlich und hat ein "Abwehr-Honorar" ausgerechnet. 

 

Im Feststellungsbescheid wird nur ein Grundstückswert und ein Messbetrag stehen. Das sagt Dir über die künftige Steuerlast erstmal gar nichts. Wenn dann der Steuerbescheid kommt, ist die Einspruchsfrist gegen den Feststellungsbescheid übrigens längst abgelaufen. Das war's dann. Der Betrag - ob richtig oder falsch - ist dann erstmal die nächsten Jahrzehnte (bis zum Verkauf oder der nächsten Feststellungsrunde fest. 

Empfehle, sich bei den Angaben ein bisserl um Richtigkeit zu bemühen. 

Bearbeitet von Steuermann
Geschrieben
vor 14 Stunden hat Stampede folgendes von sich gegeben:

 

Und die mangelnde Digitalisierung. Grundbücher und Co sind halt gerne nur als physisches Dokument vorhanden.

Das ist falsch. Kataster- und Vermessungsämter waren einer der ersten, die digitalisiert haben. Anders geht's da auch nicht. Es gibt auch Datenaustauschformate, die sind nur nicht kompatibel zu den Systemen der Finanzämter. Es liegen bei den Ämtern schon sehr viele Dinge digital vor, es mangelt hauptsächlich an einheitlichen Schnittstellen und einer Ämterübergreifenden Strategie, teilweise dadurch bedingt, dass Zuständigkeiten Mal beim Bund, dann beim Land und dann wieder bei den Kommunen liegt. Und jeder kocht sein eigenes Süppchen.

Geschrieben
vor 17 Stunden hat matzmann folgendes von sich gegeben:

 

Streßfrei ist es aber nur wenn man nicht erstmal das Grundstück und die Wohnfläche berechnen muß.

 

Ist damit zu rechnen, daß jemand das wirklich prüft? Wollte da eigentlich die Pi mal Daumen Methode zur Wohnflächenermittlung einsetzen. Die Hütte ist über 100 Jahre alt und Unterlagen gibts keine.

Geschrieben
vor 10 Minuten hat subway folgendes von sich gegeben:

Das ist falsch. Kataster- und Vermessungsämter waren einer der ersten, die digitalisiert haben. Anders geht's da auch nicht. Es gibt auch Datenaustauschformate, die sind nur nicht kompatibel zu den Systemen der Finanzämter. Es liegen bei den Ämtern schon sehr viele Dinge digital vor, es mangelt hauptsächlich an einheitlichen Schnittstellen und einer Ämterübergreifenden Strategie, teilweise dadurch bedingt, dass Zuständigkeiten Mal beim Bund, dann beim Land und dann wieder bei den Kommunen liegt. Und jeder kocht sein eigenes Süppchen.

 

Also, als wir unsere Bude vor 5 Jahren gekauft haben (Bj 1987), wurde uns eine Seite aus dem Grundbuch kopiert, digital war da nichts.

Ggf bei Neubauten als digitale Version?

Geschrieben
Gerade eben hat skoot folgendes von sich gegeben:

Ist damit zu rechnen, daß jemand das wirklich prüft? Die Hütte ist über 100 Jahre alt und Unterlagen gibts keine.

Eins der großen Probleme dieser Reform. Nicht ohne Grund hat man 58 Jahre mit veralteten Werten gerechnet. Der Trick der Verwaltung lautet: Schwierigkeiten auf den Bürger verlagern. 

Liegst Du mit dem Wert in die eine Richtung daneben, zahlst Du eben zuviel Steuern. Die andere Richtung führt ins Strafrecht. 

Ich würde jedenfalls nur in begründeten Fällen von den Angaben im Mikrozensus abweichen. Ansonsten wäre die Frage eher, wann das jemand prüft, nicht ob. 

Geschrieben
Gerade eben hat heizer folgendes von sich gegeben:

die daten werde ich nehmen. nachmessen tu ich da nichts.

Konnte ich Dich nich überreden angesichts der Haltbarkeitsdauer des Ergebnisses? Wie gesagt, die letzte Wertfeststellung hat 58 Jahre gehalten. Solange möchte ich mich nicht über eine zu hohe Steuerberechnung ärgern müssen. 

Geschrieben
Gerade eben hat heizer folgendes von sich gegeben:

zu was überreden?

Nachzumessen. Könnte sich wohl lohnen, wenn sich dadurch eine niedrigere Wertfeststellung ergibt. Im Moment ist in § 221 Bewertungsgesetz eine "Mindesthalbarkeit" der darauf berechneten Steuerfestsetzung von sieben Jahren vorgesehen. 

Wie gesagt, wenn der Steuerbescheid kommt, gibt's für die Wertfeststellung kaum noch Korrekturmöglichkeiten. In § 220 BewG hat man auch gleich mal die "Billigkeitsregelung" § 163 AO ausgeschlossen. 

Also, ich werd nachmessen...

Geschrieben

und du glaubst das deine messung standhält falls da mal geprüft wird?

ich weiss nicht ob es da genau genug ist wenn man da selbst mit dem massband hantiert. 

 

Geschrieben

so nach dem motto: sie haben 900m2 angegeben, das Grundbuch sagt jedoch 930m2. Bitte nachzahlen.

oder würdest du dann im zweifel den grösseren betrag angeben?

 

Geschrieben

Ich werde mich auch an das halten, was im Grundbuch steht. Bei der Wohnfläche an das, was der Architekt mal irgendwann eingereicht hat. Zur Not kann ich mich auf den Fachmann berufen, falls jemand feststellen mag, dass da was nicht stimmt.

Und woher soll ich als Laie wissen, dass es unterschiedliche Verfahren zur Ermittlung der Wohnfläche gibt? :wacko:

Geschrieben

Für mich schwer vorstellbar das es einen Amtsschimmel aus der Stube lockt und dein Grundstück oder Wohnfläche vermisst. Dinge wie Google Earth fallen da für den Amtschimmel auch raus da er ja selbst sowas wie eine Eichung ins Leben gerufen hat. Bis die die Bürgerdaten verknetet haben reden wir wahrscheinlich längst wieder von einer neuen Reform oder es gibt Windows und dieses Internetdingens nicht mehr. 😁

Geschrieben

Grad bei der grundstücksfläche muss ich doch von dem was im Grundbuch steht ausgehen, oder? Das ist ja irgendwann mal amtlich vermessen worden. Ansonsten wird das ein größerer Akt überhaupt erst mal die Grenzsteine zu finden. Auf der einen Seite hat das Grundstück noch einen Radius, da wäre erst mal zu klären wie das Normgerecht zu messen ist...

 

Was mir aufgefallen ist, die Bodenrichtwerte sind ja extrem unterschiedlich, allein hier in der Gegend kann sich das um Faktor 30 unterscheiden. Im Bundesgebiet schon bis zu Faktor 100. Wird das auch so extrem in die zu zahlende Steuer eingehen?

Geschrieben

Ich hab es eben mal mit Elster versucht, dann festgestellt, dass ich keine Daten abrufen kann, wie eigentlich versprochen. Also laufe ich denen jetzt mal nach.

 

Ich werde auch die WF angeben wie von Architekten seinerzeit berechnet und die vergrößerte Terrasse (sieht man ja einfach mit google maps). Fertig ist der Lack.

Geschrieben (bearbeitet)

Zumindest in NRW sind in dem ersten Informationsschreiben alle für die Erklärung relevanten Daten wie Gemarkung, Flur, Flurstück, Größe, Bodenrichtwert etc. mitgeteilt worden. Ich war in 10 Minuten mit der Erklärung durch. Das einzige was bei einem EFH beispielsweise selbst ermittelt werden muss, ist die Wohnfläche. Die ergibt sich doch i.d.R. aus Baubeschreibung, Bauantrag, Architektenentwurf o.Ä. Da kommt auch keiner nachmessen. Laut BMF sind von der Grundsteuerreform circa 36 Mio. wirtschaftliche Einheiten (bebaute und unbebaute Grundstücke, sowie Betriebe der Land- und Forstwirtschaft) in ganz Deutschland betroffen. Wer soll das bewerkstelligen, das auch noch auf jeden cm² zu kontrollieren? Alleine die Erfassung der Erklärungen stellt die Finanzverwaltung vor eine Mammutaufgabe. 

Bearbeitet von Dan_W_83

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