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Grundsteuerreform - Feststellung des Grundsteuerwerts


Empfohlene Beiträge

Geschrieben
vor 2 Stunden hat matzmann folgendes von sich gegeben:

Ich versuche mich dann mal dran und auf den ersten Seiten fängt die Schei**e an. Ein Flurstück, 2 Flächenarten, wie eintragen? Flurstücknummer hab ich, ist die erste Nummer jetzt die Flurnummer oder nicht. Wie soll ein Rentner am besten ohne Internet das packen. Mein Nachbar hat schon angerufen ob ich ihm helfen kann. Davon mal abgesehen das ich rausrennen darf und eigentlich Grundsteine suchen darf und mit dem Massband rumrennen, den im Geundbuchauszug (der ja auch nicht so einfach zu bekommen ist)  steht das auch nicht „einfach so“ da das Grundstück mehrfach geteilt wurde.

 

Ja ganz einfach

 

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Die Informationen über das Grundstück bekommt man recht gut über folgenden Link in Schleswig-Holstein: https://danord.gdi-sh.de/viewer/resources/apps/bodenrichtwertefuergrundsteuerzweckesh/index.html?lang=de#/

Adresse eingeben und dann auf das Grundstück klicken, dann noch auf die entsprechende Nutzungsart und ich habe alle Infos gehabt die ich brauchte... CDI hatte das weiter oben sehr gut erklärt.

Geschrieben
vor 10 Minuten hat dirk_vcc folgendes von sich gegeben:

 

Die Informationen über das Grundstück bekommt man recht gut über folgenden Link in Schleswig-Holstein: https://danord.gdi-sh.de/viewer/resources/apps/bodenrichtwertefuergrundsteuerzweckesh/index.html?lang=de#/

Adresse eingeben und dann auf das Grundstück klicken, dann noch auf die entsprechende Nutzungsart und ich habe alle Infos gehabt die ich brauchte... CDI hatte das weiter oben sehr gut erklärt.

 

Ja natürlich, ich kriege das auch hin, nur mein Nachbar nicht. Geht aber weiter, wir haben 2 Grundstücke mit 2 Steuernummern und 2 Adressen obwohl die aneinander grenzen. Ich kann aber keinen 2ten GW1 anlegen, gehört Grundstück 2 jetzt in das Formular zur ersten Steuernummer?

Geschrieben
vor 15 Minuten hat dirk_vcc folgendes von sich gegeben:

 

Die Informationen über das Grundstück bekommt man recht gut über folgenden Link in Schleswig-Holstein: https://danord.gdi-sh.de/viewer/resources/apps/bodenrichtwertefuergrundsteuerzweckesh/index.html?lang=de#/

Adresse eingeben und dann auf das Grundstück klicken, dann noch auf die entsprechende Nutzungsart und ich habe alle Infos gehabt die ich brauchte... CDI hatte das weiter oben sehr gut erklärt.

 

 

Der Link funktioniert nicht für unser Grundstück, da ist es als Bauerwartungsland geführt, schön wärs.

Geschrieben
vor einer Stunde hat matzmann folgendes von sich gegeben:

 

Ja natürlich, ich kriege das auch hin, nur mein Nachbar nicht. Geht aber weiter, wir haben 2 Grundstücke mit 2 Steuernummern und 2 Adressen obwohl die aneinander grenzen. Ich kann aber keinen 2ten GW1 anlegen, gehört Grundstück 2 jetzt in das Formular zur ersten Steuernummer?

 

 

Also in Bayern wars so, ich habe in meiner Grundsteuererklärung auch drei Grundstücke eingetragen :

 

Haus

Anteil an der Gemeinschaftsfläche

Garage

 

Haben jeweils eigene Flurnummern.

Geschrieben (bearbeitet)

Ja, das geht so, habe ich gesehen wir haben aber ein Grundstück mit einer Adresse, einer Flurnummer und einer Steuernummen 1/5 Baugrundstück und 4/5 Wiese. Problem, der digitale Atlas kennt nur den Bodenrichtwert der Gesamtfläche als Bauland (ist es aber nicht da Aussenbereich) Wäre schön da der Grundstückswert dann 1,5 Mio beträgt, dafür verkaufe ich sofort, allerdings möchte ich auch nicht für 1,5 Mio Steuern zahlen. Frage ist wie teile ich das genau auf und wie ist der Bodenrichtwert für Grünland (Beim Gutachterausschuss gibt es nur alte Werte)

Dann haben wir ein zweites Grundstück mit eigener Adresse und Steuernummer (ist aber defacto alles eins) Dafür vermute ich mal muss ich das Formular nochmal ausfüllen wenn ich das erste verschickt habe?

Mach ich jedenfalls so. Das ist überall als Bauland geführt, ich kriege aber gar keine Baugenehmigung dafür (Da Aussenbereich 8-)) und für das ich natürlich später auch keine Steuer für 180.000 zahlen möchte wo es 1300 Wert ist.

 

Scheinbar muss ich bei Gebäude. vor 1949 überhaupt keine Wohnflächen berechnen, kann das einer bestätigen?

Bearbeitet von matzmann
Geschrieben

Ziemlich abgewichst, ich habe mich mal umgeschaut, sämtliche Äcker in meiner Umgebung sind von 2020 auf 2022 in die Bodenrichtwertzone baureifes Land gerutscht (Das der Verkehrswert ein anderer ist ist mir auch klar). Unterschied 310 zu 2,20 /qm.

Geschrieben

Da ich aktuell aufgrund Schenkungssteuer eh schon mit dem FA Kontakt hatte kann ich nur empfehlen da anzurufen. Ich habe ein 2. Grundstück direkt anschließend im Grundbuch noch als landwirtschaftliche Fläche hinterlegt, im Kataster als unbebautes Grundstück - ergo Baugrund. Kurz den Sachverhalt dargelegt und als Gartenfläche vereinbart. Wird mit 1/10 vom Bodenrichtwert berechnet. 

Geschrieben (bearbeitet)
vor 12 Minuten hat Herr Gawasi folgendes von sich gegeben:

Da ich aktuell aufgrund Schenkungssteuer eh schon mit dem FA Kontakt hatte kann ich nur empfehlen da anzurufen. Ich habe ein 2. Grundstück direkt anschließend im Grundbuch noch als landwirtschaftliche Fläche hinterlegt, im Kataster als unbebautes Grundstück - ergo Baugrund. Kurz den Sachverhalt dargelegt und als Gartenfläche vereinbart. Wird mit 1/10 vom Bodenrichtwert berechnet. 

 

Klingt gut, aber dazu müsste ich das eine Grundstück erst teilen und wie gesagt, spannend ist das alle Grenzen zu Gunsten der Stadt verschoben wurden.

Bearbeitet von matzmann
Geschrieben

Ich versteh das Ganze nach wie vor nicht. Die HABEN alle Daten, müssen sie nur bei den jeweiligen Ämtern abfragen. Jede Baumaßnahme musste genehmigt werden, das Vermessungsamt hats nachgemessen, es wurde in die Kataster eingetragen, die Flurstücke sind auch bekannt. Warum zur Hölle muß man sich da nun selbst drum kümmern, und was passiert, wenn man ne falsche Angabe macht?

 

Sorry, Frust darüber musste mal raus. :???:

  • Like 2
Geschrieben

Ja, CDI, das ist eine Erklärung für diesen Missstand. Ist aber letztlich nicht Problem des Bürgers sondern der Verantwortlichen. Zum Problem des Bürgers wird es erst gemacht, weil man die Aufgabe an ebendiesen delegiert obwohl man selbst dafür zuständig ist.

 

Wundert mich ein bisschen, daß da noch keine Anwaltskanzlei drauf angesprungen ist, bei irgendwelchen pillepalle Dingen sind da manche ja gleich dabei...

 

Eigentlich könnte man sich ja nur wünschen, daß die Rückmeldungen derart fehlerhaft sind, so daß das Ganze sich minimum 10 jahre oder länger hinzieht.

Geschrieben
vor 27 Minuten hat *Wolfgang* folgendes von sich gegeben:

 

 

Wundert mich ein bisschen, daß da noch keine Anwaltskanzlei drauf angesprungen ist, bei irgendwelchen pillepalle Dingen sind da manche ja gleich dabei...

 

Eigentlich könnte man sich ja nur wünschen, daß die Rückmeldungen derart fehlerhaft sind, so daß das Ganze sich minimum 10 jahre oder länger hinzieht.

 

das wird noch kommen, 100 %

wurde mir auch von meiner steuerberaterin versichert.

 

 

Geschrieben
vor 16 Stunden hat *Wolfgang* folgendes von sich gegeben:

Jede Baumaßnahme musste genehmigt werden, das Vermessungsamt hats nachgemessen,

 

Nunja, das hiesige Kirchenbauamt hat vorhin nach der Fläche einer gotischen Hallenchorkirche bei meinem Büro angefragt. Da gab es keinen Bauantrag mit Flächenberechnung nach DIN 277 :whistling:

Ähnlich dürfte es mit einer ganzen Reihe von Altbauten der letzten paar hundert Jahre sein. Die Gebäudeflächen sind aber auch das einzige, was die Behörden nicht unbedingt haben und wenn, dann analog im Planarchiv im Keller.

Aber wer prüft die Gebäudeflächen schon nach, solange Du nicht 5000 m2 bei 200 m2 Grundstück angibst...

Geschrieben
vor 52 Minuten hat thisnotes4u folgendes von sich gegeben:

 

....

Aber wer prüft die Gebäudeflächen schon nach, solange Du nicht 5000 m2 bei 200 m2 Grundstück angibst...

 

 

Dein Wort in Gottes Gehörgang! :???:

Geschrieben (bearbeitet)

Wie man bei unserem Grundstück sieht haben die nicht alles, das funktioniert nur wenn man etwas relativ neues hat. Pragmatische Lösung von der 115 Behördennummer, (Finanzamt ist nie nicht zu erreichen). Geben Sie es so an wie sie denken, dann gibt es eine Fehlermeldung und das Finanzamt meldet sich bei ihnen 8-(. Ich hühner aber gerade immernoch rum wo die Wohnung endet und was dann Abstellraum ausserhalb der Wohnung ist.

Bearbeitet von matzmann
Geschrieben
vor 18 Minuten hat CDI folgendes von sich gegeben:

dann dürfen wir die Grundsteuererklärung alle sieben Jahre machen...

So eine Vorschrift gab es auch schon seit 1935 zu den Einheitswerten. Mittlerweile hat man aber festgestellt, dass die damalige verpflichtende Feststellung alle sechs Jahre zeitlich doch zu ambitioniert war und nach 87 Jahren Gültigkeit der ersten und letzten Hauptfeststellung hat man die Frist jetzt auf sieben Jahre verlängert. 

Ich denke, diesmal müsste es klappen. Wir haben doch jetzt das Internet. Damit kann man sogar nach Amerika reisen, hab ich gehört..

Geschrieben
Am 30.7.2022 um 06:50 hat matzmann folgendes von sich gegeben:

Wie man bei unserem Grundstück sieht haben die nicht alles, das funktioniert nur wenn man etwas relativ neues hat. Pragmatische Lösung von der 115 Behördennummer, (Finanzamt ist nie nicht zu erreichen). Geben Sie es so an wie sie denken, dann gibt es eine Fehlermeldung und das Finanzamt meldet sich bei ihnen 8-(. Ich hühner aber gerade immernoch rum wo die Wohnung endet und was dann Abstellraum ausserhalb der Wohnung ist.

 

Gerade auf HL-Live gesehen, vielleicht hilft dir das ja:

Über die Webseite www.schleswig-holstein.de/grundsteuer können Eigentümer seit Montag unkompliziert einen Wunschtermin für ein Telefonat mit ihrem Finanzamt buchen. Dafür wählen sie das jeweilige Finanzamt und dann den gewünschten Zeitraum aus, zu dem sie angerufen werden möchten. Zunächst werden 20.000 Termine vorgehalten.

Geschrieben
Am 24.7.2022 um 16:23 hat matzmann folgendes von sich gegeben:

Scheinbar muss ich bei Gebäude. vor 1949 überhaupt keine Wohnflächen berechnen, kann das einer bestätigen?

 

Wie bist Du zu der Erkenntnis gelangt? Ich hab bei mir grob überschlagen was eingetragen.

Geschrieben
vor 1 Stunde hat skoot folgendes von sich gegeben:

 

Wie bist Du zu der Erkenntnis gelangt? Ich hab bei mir grob überschlagen was eingetragen.

 

War eine Falschinfo der 115, ich muß berechnen. Versuche immer noch zu klären wann ein Abstellraum innerhalb oder ausserhalb der Wohnung ist. Ist halt ein Unterschied ob 180 oder 230 qm + noch die blöde Terasse.

Geschrieben

Ich würde ja erst mal alles was ich nicht für Wohnraum halte nicht mit angeben. Im Zweifellsfall soll jemand vorbeikommen und das Gegenteil beweisen.

Geschrieben (bearbeitet)

L

vor 7 Stunden hat CDI folgendes von sich gegeben:

Ich würde nach der Nutzung gucken.

Hat der Abstellraum einen Zugang nach außen und zur Wohnung und im Abstellraum befinden sich die Gartengeräte und Ähnliches, das nicht zum täglichen Leben gehört, dann ist er außerhalb, halt mit Zugang zur Wohnung (wie bei manchen Garagen).

Meine Terasse habe ich nicht angegeben, weil sie nicht als "Erweiterung des Wohnzimmers" dient (das ist auf einer anderen Hausseite) und es dort nur eine zweite Eingangstür mit anschließendem Flur gibt. Außerdem fehlen Schirmchen, Liege und Blondine, d.h. in der Praxis steht dort nur mal mein Fahrrad oder Roller oder es wird an Großem gewerkelt.

Vielleicht hilft manchen aber auch DAS?

 

Edit findet noch:

Als Terrasse wird ein ebenerdiger Platz bezeichnet, der ausschließlich einem angrenzenden Wohnraum zugeordnet, mit einem festen Bodenbelag versehen und zum Aufstellen von Tischen und Stühlen geeignet ist (LG Saarbrücken WuM 2010, 446; LG Hamburg WuM 1996, 278).

 

Scheint meine Sichtweise doch nicht falsch zu sein, denn ein Flur ist zwar eine Wohnfläche, aber kein Wohnraum und mir gefällt das Wort "ausschließlich".

Zu den Wohnräumen zählen alle Zimmer (Wohn- und Schlafräume mit 6 und mehr m² Wohnfläche) und Küchen. Nicht als Zimmer gelten Nebenräume wie Abstellräume, Speisekammern, Flure, Badezimmer und Toiletten.

Bearbeitet von matzmann
Geschrieben (bearbeitet)

Abstellräume innerhalb der Wohnung zählen aber zur Wohnfläche und Flure und alles andere auch. Das Problem ist das es verschiedene Normen zur Wohnflächen berechnung gibt.

 

https://grundsteuer.de/steuererklaerung/anlage-grundstueck/wohnflaechenberechnung

 

Die Wohnflächenverordnung regelt genau, welche Räume und Flächen Mieter und Eigentümer bei der Wohnflächenberechnung in welchem Umfang berücksichtigen müssen. In die Berechnung gehen alle Räume ein, die zu einer Wohnung gehören. Dazu zählen etwa:

  • Schlafzimmer
  • Esszimmer
  • Kinderzimmer
  • Wohnzimmer
  • Küche
  • Bad
  • Flure
  • Nebenräume wie Speisekammer oder Abstellräume.

 

Bearbeitet von matzmann

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