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Grundsteuerreform - Feststellung des Grundsteuerwerts


Empfohlene Beiträge

Geschrieben (bearbeitet)
vor 12 Stunden hat CDI folgendes von sich gegeben:

Abstellräume zB für Staubsauger, Leiter, Werkzeugkiste innerhalb der Wohnung zählen selbstverständlich zur Wohnfläche.

Das heißt aber nicht, das alle Räume innerhalb eines Gebäudes zur Wohnung gehören, selbst wenn sie einen Zugang zu dieser haben.

Flure gehören selbstverständlich zur Wohnfläche, aber aufgrund der Zwischenschaltung dieser (und der Größe um 1m²) zu den eigentlichen Zimmern ist die Waschbetonsammlung vor dem Hintereingang keine Terrasse und muß nicht zur Wohfläche addiert werden.

Und Diele ist auch wieder realtiv. Wenn da Traktor-Anhänger hineinpassen und dort ab und zu mal ein Haufen/ eine Ladung Getreide o.Ä. liegt, dann wäre das für mich keine Wohnfläche. Wenn es dort mehrere Türen zur Wohnung/ Wohnungsteilen gibt und/ oder in die Diele nur große Möbel passen und vielleicht noch Heizkörper vorhanden sind, dann sieht die Welt anders aus.

Dein Haus wird ja nicht zum ersten Mal besteuert, also würde ich in die alten Unterlagen gucken (bei mir stehen im Schreiben aus den 80er Jahren auch die Quadratmeter drinnen) und wenn sie vorteilhaft sind übernehmen, ansonsten würde ich die Hotline in Anspruch nehmen.

 

In einigen Orten in SH gab es zur Grundsteuer Info-Veranstaltungen. Trotz der Super Termine (zB Mittwochs 15Uhr) kamen immer mehr Fans als in den größten Saal der Ortschaft passten. Und die Stimmung dort war nicht etwa unterkühlt, sondern auf einem deutlich erhöhten Level. Als ich letztes Wochenende nach diesen Terminen suchte konnte ich nichts finden. Selbst ehemalige Bekanntmachungen zu den Veranstaltungen waren gelöscht. Auch kommt man zur Zeit noch immer nicht in die Finanzämter. Vermutlich deshalb wurde Hotline initiiert.

 

Das ist aber genau der Punkt, du siehst das so, aber das Finanzamt auch? Ein Teil meiner Werkstatträume und auch mein Vespa Museum sind von der Wohnung aus zugänglich, wenn ich die auch noch mitrechne habe ich 350qm statt 180qm bzw. könnte man dann auch noch den Bodenraum mit rechnen, dann sinds bestimmt 500.Der Punkt ist aber einfach, es ist nicht trivial. Gestern war in der KN ein Leserbrief in der Richtung stellt euch nicht an, war kein Problem das auszufüllen. Ist es auch, wenn man in der neuen Reihenhausscheibe auf einem Handtuchgrundstück sitzt.

Bearbeitet von matzmann
Geschrieben
vor 18 Stunden hat CDI folgendes von sich gegeben:

Da hilft dann nur das Gespräch mit dem Finanzamt.

Da würde ich aber nicht von einem Vespa Museum sprechen, denn Vespa verseucht die Umwelt und Museum hat Einnahmen... Du sammelst alte Zweiräder und die Sammlung erstreckt sich über mehrere (unbeheizte?!) Räume, wie bei manchen Leuten die Schlümpfe oder Porzellanelefanten. Und du hast keine Werkstatt, sondern ein Raum zur Pflege deiner Sammlung und zur Aufbewahrung von Teilen. Ist halt dein Steckenpferd/ Hobby zum Abschalten und ohne irgendeinen finanziellen Hintergrund. Deshalb arbeitest du ja auch beim TÜV. Und angeben würde ich nur Räume, von denen auch das Bauamt weiß, nicht das sich die Behörden unterhalten und man dir einen ungenehmigten Dachausbau vorwirft. Im Gespräch würde ich dann - spätestens wenn keine Heizung vorliegt - vorschlagen, dass sich um Abstellräume oder eine Art Garage handelt, aber wohnen tust du dort nicht und deshalb wäre es kein Wohnraum auch wenn eine der Türen zur Wohnung geht (ist halt eine Wohnung mit mehreren Ein- und Ausgängen). Vielleicht gab es dort früher soetwas wie ein "Gewerbe". Bei meinem Minihaus gibt es in den alten Bauzeichnungen von 1951 tatsächlich noch die Zimmer Stall und Waschküche. Es kommt also sehr auf die Wortwahl und ein entspanntes Gespräch an und dann könnte die Entscheidung in deinem Sinne erfolgen.

 

Das Museum Ist sogar beheizt 🙄

Geschrieben
vor einer Stunde hat Herr Gawasi folgendes von sich gegeben:

Ich spiel jetzt mal den Finanzbeamten und stelle die Frage warum ein (Wohn) Raum in dem ich Mopeten abstelle deswegen kein (Wohn) Raum mehr sein sollte nur weil da jetzt Mopeten drin stehen.

 

Weil ich zwar aus der Wohnung hinkomme, dazu aber durch die alten auch definitiv so aussehenden Stallungen ohne Heizung und mit Stalltüren muß, also ein Abstellraum ausserhalb der Wohnung (Gehört nicht zur Wohnfläche) oder innerhalb (gehört zur Wohnfläche).

Geschrieben
vor 40 Minuten hat matzmann folgendes von sich gegeben:

 

Weil ich zwar aus der Wohnung hinkomme, dazu aber durch die alten auch definitiv so aussehenden Stallungen ohne Heizung und mit Stalltüren muß, also ein Abstellraum ausserhalb der Wohnung (Gehört nicht zur Wohnfläche) oder innerhalb (gehört zur Wohnfläche).

 

Positiv: Rückrufservice des Finanzamtes hat funktioniert.

Negativ: Kann die Fragen auch nicht richtig beantworten, im Prinzip wie die 115, Bodenrichtwerte angeben wie ich denke dann gibt es eine Fehlermeldung und es wird im Nachgang geklärt (Der Punkt Bodenrichtwerte für Wiesen in Schleswig-Holstein von Privatpersonen ist nicht geklärt/vergessen worden). Bei der Wohnfläche, machen Sie wie Sie es denken, es kommt keiner zum prüfen 8-(.

  • Haha 1
Geschrieben
vor 9 Minuten hat matzmann folgendes von sich gegeben:

 

Positiv: Rückrufservice des Finanzamtes hat funktioniert.

Negativ: Kann die Fragen auch nicht richtig beantworten, im Prinzip wie die 115, Bodenrichtwerte angeben wie ich denke dann gibt es eine Fehlermeldung und es wird im Nachgang geklärt (Der Punkt Bodenrichtwerte für Wiesen in Schleswig-Holstein von Privatpersonen ist nicht geklärt/vergessen worden). Bei der Wohnfläche, machen Sie wie Sie es denken, es kommt keiner zum prüfen 8-(.

 

Ob sie Dir das wohl schriftlich geben?

 

Geschrieben

Kotzen könnte ich nur weil unsere Ministerin in der Zeitung schreiben lässt „bei uns ist das nicht komplizierter, es müssen gerade mal 2 Werte mehr angegeben werden Wohnfläche und Bodenrichtwert“

Geschrieben
vor 3 Stunden hat matzmann folgendes von sich gegeben:

 

....

 

Bei der Wohnfläche, machen Sie wie Sie es denken, es kommt keiner zum prüfen 8-(.

 

Was lernen wir daraus? Nicht soviel rumfragen und verrückt machen. Angaben nach gesundem Menschenverstand und gut ists. So werd ich das auch handhaben, man KANN hier ein Faß aufmachen, aber ich denke, man MUSS das nicht.

 

Wenn sie es genauer wollen, dann sollen sie sich die Baupläne auf`m Amt besorgen, ich bin Laie und kein Fachmann für Wohnraumberechnungen!

Geschrieben
vor 2 Stunden hat *Wolfgang* folgendes von sich gegeben:

 

 

Wenn sie es genauer wollen, dann sollen sie sich die Baupläne auf`m Amt besorgen, ich bin Laie und kein Fachmann für Wohnraumberechnungen!

 

Das ist ja eins der Probleme, es gibt keine Baupläne. Allerdings habe ich auch wenig Bock das nach 30 Jahren einer Steuern nachfordert weil ich die ganzen Zeit für 100 qm gezahlt habe und meine Tochter die Bunde mit 300qm verkauft wenn ich unter der Erde bin.

Geschrieben
vor 42 Minuten hat matzmann folgendes von sich gegeben:

 

Das ist ja eins der Probleme, es gibt keine Baupläne. Allerdings habe ich auch wenig Bock das nach 30 Jahren einer Steuern nachfordert weil ich die ganzen Zeit für 100 qm gezahlt habe und meine Tochter die Bunde mit 300qm verkauft wenn ich unter der Erde bin.

 

Schulden beim Finanzamt sind nach fünf Jahren verjährt ;-)

Geschrieben
vor 13 Minuten hat skoot folgendes von sich gegeben:

Schulden beim Finanzamt sind nach fünf Jahren verjährt

Hach, das kann man so pauschal nicht sagen. Wenn Du Olearius heißt, dann schon.

Ansonsten kann's a weng länger sein; nicht gerade dreißig Jahre, aber bei Erklärungspflicht sind schon mal dreizehn Jahre für die geänderte Festsetzung drin. Die Zahlungsverjährung kömmt dann noch hintendran, aber solange wartet die Vollstreckungsstelle meist nicht. Blöd sind die Zinsen. Die, etwas verniedlichend HiZis genannten "Nebenleistungen von 6% p,a., hat das Verfassungsgericht ausdrücklich von der Verfassungswidrigkeit ausgenommen. 

Geschrieben

Eine Wohnflächenberechnung hatte ich Gottseidank noch von der Bauplanung, aber was muß ich als Nutzfläche angeben? Hab jetzt die Garage angegeben da größer 50 m2. Über der Garage (Dachstuhl unbeheizt) habe ich noch eine privat genutzte Werkstatt eingerichtet. Ist das relevant bzw. richtig oder soll ich Garage besser wieder komplett rausnehmen. Falls es eine Rolle spielt, komme aus Bayern.

Geschrieben

Das hab ich der Finanzbeamtin auch gesagt, ich finde das uncool für ein Baugrundstück zu zahlen wo ich doch im Rechtsstreit mit der Stadt stehe weil ich keine Baugenehmigung bekomme.

Geschrieben

@CDIAls ob das Finanzamt schon mal soweit gedacht und rechtzeitig entsprechende Maßnahmen ergriffen hätte....

 

Das ist ein AMT, man muß sich nicht um Kundschaft bemühen, eigentlich haben die eine Monopolstellung. Wo ist eigentlich das Kartellamt wenn man es mal braucht? (ach ja, das ist ja auch ein AMT...:crybaby:)

 

Im Ernst: den Zeitplan halten die nie im Leben, vom Bürger verlangt man zwar den Eingang der Informationen bis zu einem bestimmten Zeitpunkt, wann aber das Amt reagiert bzw. abschließend eine Entscheidung trifft, das steht in den Sternen!

Geschrieben
Am 6.8.2022 um 20:00 hat CDI folgendes von sich gegeben:

...

Einige der UHUs meinten, dass ihr Steuerberater den Papierkram für eine Pauschale von 100 oder 150€ erledigt.

....

Machen das auch die Lohnsteuerhilfevereine?

Geschrieben

Heute wollte ich das Thema für meine Eltern "schnell" mal erledigen.

Grandios gescheitert. Die haben leider ein zweites Teilgrundstück (Zuwegung) zu je 2/10 Anteil und das FUCKElster wirft mir da immer irgendwelche Fehler. Mit der Erklärung dazu kommt man auch nicht weiter. 

 

Also werde ich da Nacherbinnen mal versuchen, jemanden ans Telefon zu bekommen, oder gleich nen Steuerberater konsultieren.

Geschrieben

Hat jemand schonmal mit zwei Flurstücken zu tun gehabt und ist da auf Probleme gestoßen?

Hab hier den Fall meiner Eltern, die haben Gemarkung und Flur und Grundbuchblatt gleich, Flurstück Zähler unterscheidet sich bei beiden, Nenner ist gleich.

eins ist Hof und Gebäudefläche (14qm), eins ist Gebäudefläche (55qm). Da es keinen Hof am Haus gibt, bin ich sicher, dass die Hoffläche der Anteil an einer Zuwegung ist. Mein Vater und meine Mutter haben je 2/10 Besitz daran, hier ist aber Zähler und Nenner 1/1.

Bodenrichtwert auch identisch, trotzdem kann ich die Flächen so nicht ins Dokument eingeben, weil ich scheinbar einen Denkfehler hab, auf den ich nicht komme.

 

Jemand ne Idee? Sonst liegt hier schon die Nummer von Steuerberater parat und ich geb das ab.

Geschrieben

Bin über eine ähnliche Situation gestolpert. Das Grundstück mit der Zuwegung ist in Gemeinschaftseigentum. Da bekommt irgend einer der Eigentümer die Aufforderung die Erklärung für alle Eigentümer abzugeben. Das geht dann schon mit einem anderen Aktenzeichen im Anschreiben los.

  • Thanks 1
Geschrieben
Am 19.8.2022 um 20:32 hat alter Wikinger folgendes von sich gegeben:

Bin über eine ähnliche Situation gestolpert. Das Grundstück mit der Zuwegung ist in Gemeinschaftseigentum. Da bekommt irgend einer der Eigentümer die Aufforderung die Erklärung für alle Eigentümer abzugeben. Das geht dann schon mit einem anderen Aktenzeichen im Anschreiben los.


Ok, danke für den Hinweis.

war nicht so einfach zu klären, aber einer von 10 hat es gemacht. Aber, jetzt bin ich doppelt unsicher. Geb ich jetzt das Grundstück Nummer 2 gar nicht an?

Weise ich unter Kommentaren nur darauf hin? Denn hier sind 2 Flurstücke unter einem Aktenzeichen bei meinen Eltern vermerkt. 
 

Ich frage jetzt erstmal, ob diese 14qm deckungsgleich sind. 
 

Beim Finanzamt stellt man sich einfach tot. Seit einer Woche Bandansagen, Zentrale, die mich ans Band weitervermittelt und unbeantwortete Rückrufbitten.

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