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Grundsteuerreform - Feststellung des Grundsteuerwerts


Empfohlene Beiträge

Geschrieben (bearbeitet)

So, habe jetzt auch den Bescheid bekommen. Entgegen der telefonischen Auskunft haben die nun voll für alles den Baulandwert festgelegt. Klasse, egal wie der Hebesatz aussieht zahl ich ziemlich sicher drauf, es sei den natürlich ich kann alles für die 750000 verkaufen. Geht aber nicht da ich nicht bauen darf im Aussenbereich. Was für ein K**k.

Bearbeitet von matzmann
  • 1 Jahr später...
Geschrieben
Am 30.7.2023 um 21:44 schrieb matzmann:

So, habe jetzt auch den Bescheid bekommen. Entgegen der telefonischen Auskunft haben die nun voll für alles den Baulandwert festgelegt. Klasse, egal wie der Hebesatz aussieht zahl ich ziemlich sicher drauf, es sei den natürlich ich kann alles für die 750000 verkaufen. Geht aber nicht da ich nicht bauen darf im Aussenbereich. Was für ein K**k.

 

Da die Hebesätze für S-H jetzt veröffentlicht sind habe ich mal kurz gerechnet, unsere Steuer erhöht sich von 300 auf 1300 im Jahr 🤮

Geschrieben
vor 33 Minuten schrieb matzmann:

 

Da die Hebesätze für S-H jetzt veröffentlicht sind habe ich mal kurz gerechnet, unsere Steuer erhöht sich von 300 auf 1300 im Jahr 🤮

Sind das schon beschlossene und verbindliche Hebesätze?

Bei uns hat der Gemeinderat noch nicht mal drüber debattiert.

Geschrieben (bearbeitet)

Hatte das Thema Grundsteuer eben auch gerade wieder.

Einmal sehr allgemein HIER.

Und einmal bis auf die Gemeindeebene herunter DORT. Neben der Überschrift der Grafik rechts "Grundsteuer B" (bebaute und unbebaute Grundstücke) auswählen!

 

Bei mir von 117,52€ auf 365,68€, wenn der Hebesatz so bleibt.

Nach Empfehlung meines Schläfrig Holstein Transparentgegister 446,13€.

Liegt wohl leicht über der aktuellen Inflationsrate?

Bearbeitet von CDI
Geschrieben
vor 5 Minuten schrieb CDI:

Und einmal bis auf die Gemeindeebene herunter DORT.

Das sind aber die alten Hebesätze. Zumindest bei meiner Gemeinde.

Mit dem aktuellen Hebesatz komme ich auf eine jährliche Grundsteuer von 2144 €.

Aktuell zahle ich irgendwas um die 470 €.

Damit ich auf dem gleichen Betrag bleiben würde dürfte der Hebesatz max. 71 % sein.

Wird wahrscheinlich nicht passieren. Aber 100 % wäre schonmal ok.

Geschrieben

Ja, die sind von 2022, dem Stand der in dem Jahr auszufüllenden Formulare.

Mein "Bescheid über den Grundsteuerbetrag..." kam Mitte 2023.

Es fehlen noch einige grundlegende Gerichtsurteile.

Vielleicht läßt man die Hebesätze so lange liegen, bis alles rechtlich geklärt ist?

Ab 2025 gelten wohl auf jeden Fall die neuen Steuermessbeträge (weil die alten in der EDV überschrieben/ aktualisiert werden)?

Geschrieben
vor 7 Stunden schrieb dirk_vcc:

Hier bin ich fündig geworden für Prognosen fürs nächste Jahr, aber Verbindlich ist das wohl teilweise noch nicht...
https://hebesatz.grundsteuer.de/

habe da mal gesucht und einen zu erwartenden Hebesatz gefunden, mit dem ich auf 800 € im Jahr komme.

Das klingt erstmal fair. Mal gespannt was sie am Ende umsetzen.

Ich hätte mir ja ganz grundsätzlich für BaWü gewünscht, dass die Wohnfläche auf dem Grundstück irgendwie mit reinspielt, nicht nur der Marktwert des Grundstücks.

  • 2 Monate später...
Geschrieben (bearbeitet)

Bei uns siehts jetzt so aus.(Das Bielefeld im Süden :-D )

 

Hebesatz von 395€ auf 275€ runter. 

Einheitswert/messbetrag ... von 69,52€ auf 204,75€ rauf

Grundsteuer von 274,6€ auf 552,82€ rauf.

 

Auf meinem Einspruch im März 2023 habe ich bis jetzt keine Antwort bekommen.

......

Bearbeitet von hiro LRSC
Geschrieben (bearbeitet)

Bei mir folgendes: Bisher ca 365,--. Ab 2025 kommen ca 1490,-- auf mich zu! Bayern, Flächenmodell! Soweit ich das beurteilen kann spielt es hier keine Rolle mehr ob man z.B. ein 300 m² Grundstück im letzten Kuhkaff oder in München/City hat. Mag sich jeder seine Meinung dazu bilden, ich hab sowohl damals beim Grundsteuermessbetrag als auch jetzt bei Übermittlung der zu zahlenden Grundsteuer Einspruch erhoben. Dies könnte noch wichtig werden im Falle daß es zu Klagen gegen die Rechtmässigkeit der neuen Grundsteuer kommt!

Bearbeitet von *Wolfgang*
Geschrieben (bearbeitet)

Bei uns haben sie im Gemeinderat den Hebesatz aufkommensneutral angepasst.

Bedeutet für mich vorher wie nachher ca. 700 €/a (mein vorheriger Beitrag wurde fälschlicherweise in den letzten Jahren noch für ein unbebautes Grundstück und damit ca. 470 € berechnet. Ich habe mal bisher nix dazu gesagt. :whistling:)

Der Messbetrag pro Quadratmeter ist von 450 € auf 1200 € hoch gegangen.

Bearbeitet von PK-HD
Geschrieben (bearbeitet)

Alter wo wohnt ihr. Zum Glück wohnen wir nicht direkt am Bodensee...da wären im vergleich eure Bruchbuden noch günstig ;-)

Bearbeitet von hiro LRSC
Geschrieben
vor 4 Stunden schrieb hiro LRSC:

Alter wo wohnt ihr. Zum Glück wohnen wir nicht direkt am Bodensee...da wären im vergleich eure Bruchbuden noch günstig ;-)

 

Ganz normal, auf dem platten Land! Keine Villa, kein Haus am See, kein Berg, kein nix! Ich komme mir gerade ziemlich verarscht vor wenn ich was von "aufkommensneutral" und dergleichen höre!

Geschrieben

Wenn ein Gericht feststellt, dass die alten Werte aus den 60er Jahren nicht mehr zeitgemäß sind und alles neu bewertet werden muss, dann sollte eigentlich jedem klar sein, dass das für jeden einzelnen gar nicht null auf null ausgehen kann. 

 

Wenn ein Politiker dann öffentlich erklärt, dass es unterm Strich für jeden Eigentümer nicht teurer wird, dann ist das schlicht und einfach gelogen. Sowas stelle ich auf die gleiche Ebene, wie die Äußerungen von dem Moskauer Volldepp. Den Menschen frech ins Gesicht gelogen.

Geschrieben (bearbeitet)

Heidewitzka, wird das heuer noch mal spannend auf den letzten Metern. Heute der Olaf und sein Puppenthater in Berlin, Morgen die Entscheidung zu den Hebesätzen hier. Alles nicht zu Gunsten (des Portmonäie's) des Gros der Bevölkerung. :repuke:

 

 

 

20241216_111242.jpg

Bearbeitet von Lapflop
Geschrieben
vor 7 Stunden schrieb Lapflop:

Heidewitzka, wird das heuer noch mal spannend auf den letzten Metern. Heute der Olaf und sein Puppenthater in Berlin, Morgen die Entscheidung zu den Hebesätzen hier. Alles nicht zu Gunsten (des Portmonäie's) des Gros der Bevölkerung. :repuke:

 

 

 

20241216_111242.jpg

Sollte vom Gerichtsurteil her ja möglichst kostenneutral werden ….. hahahaha. Wer‘s glaubt….

 

Geschrieben (bearbeitet)
vor einer Stunde schrieb Rollerbube:

Sollte vom Gerichtsurteil her ja möglichst kostenneutral werden ….. hahahaha. Wer‘s glaubt….


Von Kostenneutralität war im Urteil, soweit ich mich erinnere, nicht die Rede. Da hätte das BVerfG auch gar nix mitzureden.

 

Der Anspruch auf Kostenneutralität kam meiner Erinnerung nach aus der Politik/vom Gesetzgeber. Aber nicht im Hinblick auf den Einzelfall, sondern darauf, was in der Gesamtheit durch die Steuer eingenommen werden soll.

 

Dass es im individuellen Einzelfall zu Abweichungen/Neubewertungen kommt, war klar und Systemimmanent, da ja die alten Bewertungsregelungen als Verfassungswidrig eingestuft wurden. Da kann jetzt nicht unbedingt die Politik was dafür.

 

Weiterschimpfen.


Edit: Entschuldigung, weiter Polarisieren.

 

Edit Edit: Sorry @Rollerbube, geht nicht gegen dich persönlich, mich ärgert nur das ständige, allgemeine Schlechtmachen von allem. M.E. ist dadurch ein Teil unsrer aktuellen Probleme, z.B. Wahlergebnisse zu erklären. 

Bearbeitet von milan
  • Thanks 1
Geschrieben
vor 7 Minuten schrieb milan:


Von Kostenneutralität war im Urtei, soweit ich mich erinnere, nicht die Rede. Da hätte das BVerfG auch gar nix mitzureden.

 

Der Anspruch auf Kostenneutralität kam meiner Erinnerung nach aus der Politik/vom Gesetzgeber. Aber nicht im Hinblick auf den Einzelfall, sondern darauf, was in der Gesamtheit durch die Steuer eingenommen werden soll.

 

Dass es im individuellen Einzelfall zu Abweichungen/Neubewertungen kommt, war klar und Systemimmanent, da ja die alten Bewertungsregelungen als Verfassungswidrig eingestuft wurden. Da kann jetzt nicht unbedingt die Politik was dafür.

 

Weiterschimpfen.

 

 

Gerne, Krankenkasse, Pflegeversicherung, KFZ Versicherung, Gebäudeversicherung, Strom, Gas, Wasser, Berufshaftpflicht, Lebensmittel, hab ich was vergessen?Alles wird teurer, da stecke ich die Grundsteuererhöhung auch noch weg. …. kein Thema. Das atme ich weg. Schimpfen hilft da auch nicht mehr. Klar könnte schlimmer kommen. Ich könnte von einem irren Ivan überfallen werden, mir könnten islamisten meine Heimat und Freiheit nehmen, die Dürre könnte meine Ernte zerstören…. ach was habe ich ein Glück das ich auf hohem Niveau jammern darf. 

Geschrieben (bearbeitet)
vor 1 Stunde schrieb milan:

 

Dass es im individuellen Einzelfall zu Abweichungen/Neubewertungen kommt, war klar und Systemimmanent, da ja die alten Bewertungsregelungen als Verfassungswidrig eingestuft wurden. Da kann jetzt nicht unbedingt die Politik was dafür.

 

 

Naja, ich habe ja nichts dagegen das mein Wohngrundstück neu bewertet wird und wir mehr zahlen, aber das die Berechnungsgrundlage für die nasse Kuhwiese nebenan auf der ich nicht bauen darf da Aussenbereich um 300% steigt (So eine Wiese ist naturgemäß ja auch eher groß), ist nicht nachvollziehbar und so geht es hier allen mit großen Gärten. Das spiegelt den Wert des Grundstücks in keinster Weise wieder. Wenn ich normalen Richtwerte nehmen komme ich auf ~250.000, der ermittelte Grundsteuerwert sind 750.000. Da kann kein Hebesatz was retten.

Bearbeitet von matzmann
  • Like 1
Geschrieben

Es geht auch gar nicht darum daß es auf gleichem Niveau wie vorher bleibt. Daß mit höheren Kosten zu rechnen ist war jedem klar denkenden Menschen von vornherein klar. Nicht einverstanden bin ich jedoch mit einer Vervierfachung des bisherigen Betrages! Zudem dieser "bayerische Sonderweg", bei welchem es ganz offenbar völlig wurst ist ob sich das Grundstück mitten in München oder auf den hinterletzten Kuhkaff befindet.

 

Lt. Telefonat mit dem Bund der Steuerzahler sind wohl derzeitig zwei Klagen anhängig, einmal gegen die neue Grundsteuer ganz allgemein (die genaue Klageschrift ist mir nicht bekannt) sowie eine weitere Klage gegen das bayerische Modell.

 

Wichtig ist, daß man innerhalb von vier Wochen Einspruch erhebt, andernfalls gilt das Ganze wohl als akzeptiert. Somit kommt man zwar nicht darum herum die Zahlungen zunächst einmal zu leisten, sollten die Klagen jedoch Erfolg haben kann man möglicherweise auf eine Rückerstattung hoffen, so wurde mir das jedenfalls erklärt. Sorry, wenn ich das sehr laienhaft erklärt habe, aber ich bin leider kein Fachmann für dieses Thema.

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb matzmann:

 

Naja, ich habe ja nichts dagegen das mein Wohngrundstück neu bewertet wird und wir mehr zahlen, aber das die Berechnungsgrundlage für die nasse Kuhwiese nebenan auf der ich nicht bauen darf da Aussenbereich um 300% steigt (So eine Wiese ist naturgemäß ja auch eher groß), ist nicht nachvollziehbar und so geht es hier allen mit großen Gärten. Das spiegelt den Wert des Grundstücks in keinster Weise wieder. Wenn ich normalen Richtwerte nehmen komme ich auf ~250.000, der ermittelte Grundsteuerwert sind 750.000. Da kann kein Hebesatz was retten.

 

 

Hab mich verrechnet von 3 auf 300 Eur/qm sind 10000% 🤮

Geschrieben

Aufkommensneutralität bedeutet, wie bereits geschrieben, dass die Gesamtheit an Grundsteueraufkommen einer Kommune gleich bleiben SOLL. Für den Einzelfall kann das evtl. eine höhere Belastung bedeuten. Das heißt aber nicht automatisch, dass das unfair ist, sondern kann auch heißen, dass die vorherige Berechnung für jemand anderen unfair war.

Ich bin erstaunt darüber, wie viele den nötigen Background zu haben scheinen, das Thema vollumfänglich überblicken zu können und sich daraufhin eine feste Meinung zum Fairnessgedanken bilden zu können. Mir persönlich fehlt dafür der fachliche Horizont, weshalb ich solche Bewertungen dann gerne einem Bundesverfassungsgericht überlassen würde. Aber klar, jeder darf seine Meinung haben.

  • Like 3
Geschrieben

Also unsere Eigentumswohnung in Dresden hat bislang ~55,- Euro pro Quartal gekostet,

ab Januar 2025 wird die Stadt Dresden die Grundsteuer aber "zunächst" auf Eis legen.

 

Mal schauen wie lange und was dann nachzuzahlen sein wird...

 

 

DD.JPG

Geschrieben (bearbeitet)
vor 13 Stunden schrieb PK-HD:

Aufkommensneutralität bedeutet, wie bereits geschrieben, dass die Gesamtheit an Grundsteueraufkommen einer Kommune gleich bleiben SOLL. Für den Einzelfall kann das evtl. eine höhere Belastung bedeuten. Das heißt aber nicht automatisch, dass das unfair ist, sondern kann auch heißen, dass die vorherige Berechnung für jemand anderen unfair war.

Ich bin erstaunt darüber, wie viele den nötigen Background zu haben scheinen, das Thema vollumfänglich überblicken zu können und sich daraufhin eine feste Meinung zum Fairnessgedanken bilden zu können. Mir persönlich fehlt dafür der fachliche Horizont, weshalb ich solche Bewertungen dann gerne einem Bundesverfassungsgericht überlassen würde. Aber klar, jeder darf seine Meinung haben.

Beim ersten Absatz geh ich ein stückweit mit, durch die Neubewertung soll keine neue Geldquelle erschlossen werden sondern eine gerechtere Aufteilung erfolgen. Eine höhere Belastung sehe ich auch nicht per se als "unfair" an, sehr wohl jedoch dann, wenn dies eine Vervier- oder fünffachung der bisherigen Steuer bedeutet!

 

Beim zweiten Teil Deiner Ausführungen würde ich zumindest mal folgendes bedenken: die FA`s machten es sich zunächst einmal seeeehr einfach und haben in der Mehrheit Laien (nämlich den Grundstücksbesitzern) aufgetragen, die Erhebungen zu machen! Die FA`s haben einen Überblick über die Grundstücke, diese haben sich in den meisten Fällen seit Jahren nicht geändert bzw. wurde alles im Rahmen z.B. von Baugenehmigungen oder bei Erbangelegenheiten dokumentiert! Wenn jedoch Laien eine Aufstellung über die Flächen machen, dann sind falsche Angaben vorprogrammiert. Hier liegt meines Erachtens schon mal der 1. Fehler!

 

Weiterhin ist es sehr wohl unfair, wenn bei den Faktoren die Lage unberücksichtigt bleibt (bayerisches Modell). Es wird mir doch keiner erzählen wollen daß es unerheblich sei in welchem Teil Bayerns sein Grundstück liegt und daher alle Flächen den gleichen Wert je m² haben soll? Fehler 2!

 

Die Finanzämter waren zudem sehr oft der Daten-Flut im Zuge der neuen Grundsteuer in keinster Weise gewachsen (und sind es wohl noch immer nicht), es wurden Mitarbeiter von ihre eigentlichen Aufgaben entbunden um sich mit der Grundsteuer zu befassen. Also möglicherweise auch hier wenig Fachleute am Werk welche die Auflistungen kaum fach- und sachgerecht bewerten konnten. Sobald aber die Grundmessbeträge an die Grundstücksbesitzer übermittelt wurden blieben lediglich vier Wochen um Einspruch zu eheben. Mich wollte z.B. ein FA-Mitarbeiter darüber aufklären, daß mein Einspruch nicht zulässig wäre und hat gleich ein Formblatt zur Rücknahme meines Einspruchs mitgeschickt, dies solllte ich unterzeichnen und zurücksenden. ich meine: habe die irgendwie ein Ei am wandern? Also, ein weiterer Fehler!

 

Ich bin mir sicher daß es noch weitere Ungereimtheiten gibt, allerdings bin ich natürlich alles andere als ein Experte für Grundsteuer. Offensichtlich sehen aber andere ebenfalls Fehler bei dieser neuen Grundsteuer weshalb hier Klagen eingereicht wurden. Warten wir also ab wie die Gerichte hier urteilen werden.

 

 

 

 

Bearbeitet von *Wolfgang*
Geschrieben (bearbeitet)
vor 12 Stunden schrieb *Wolfgang*:

Die FA`s haben einen Überblick über die Grundstücke, diese haben sich in den meisten Fällen seit Jahren nicht geändert bzw. wurde alles im Rahmen z.B. von Baugenehmigungen oder bei Erbangelegenheiten dokumentiert! Wenn jedoch Laien eine Aufstellung über die Flächen machen, dann sind falsche Angaben vorprogrammiert. Hier liegt meines Erachtens schon mal der 1. Fehler!

 

Ich habe mich mit diesem Thema nicht befasst. Spontan bezweifele ich aus dem Bauch heraus, dass es so einfach gewesen wäre, wie du vermutest.

 

Die erforderlichen Daten dürften bei den FA's nicht vorgelegen haben. Baupläne liegen beim Bauamt, Erbvorgänge beim Nachlassgericht. Wechselseitiger Zugriff dürfte vermutlich mangels Digitalisierung schon grds. nicht bestehen? Mal Unabhängig davon, was an den relevanten Daten tatsächlich überhaupt vorhanden ist.

 

Desweiteren könnte ich mir vorstellen, dass der Datenschutz gegen einen wechselseitigen Zugriff spricht. Der Bürger soll dem Staat und seinen verschiedenen Behörden/Institutionen gegenüber (aus sehr guten Gründen) gerade nicht gläsern sein.

 

Aber mal eine Frage an die Bayern: Liegen schon alle Grundlagenbescheide vor? Ich hab das aus Hessen heraus für meine Eltern in Bayern gemacht. Bislang haben meine Eltern allerdings noch gar nix bekommen...

Bearbeitet von milan
Geschrieben (bearbeitet)

Meine kamen gestern.

Ich muss mir das noch genau ansehen, aber auf den ersten Blick sieht das akzeptabel aus.

Unser Wohnhaus ist glaub sogar etwas günstiger geworden.

Bearbeitet von alfonso

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