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Grundsteuerreform - Feststellung des Grundsteuerwerts


Empfohlene Beiträge

  • 4 Wochen später...
Geschrieben
Am 8.10.2024 um 16:58 schrieb matzmann:

 

Da die Hebesätze für S-H jetzt veröffentlicht sind habe ich mal kurz gerechnet, unsere Steuer erhöht sich von 300 auf 1300 im Jahr 🤮

 

Und genau so ist es jetzt gekommen. Dann mal Einspruch einlegen und ab zum Anwalt.

Geschrieben
Am 17.12.2024 um 19:38 schrieb scooterheiner:

Also unsere Eigentumswohnung in Dresden hat bislang ~55,- Euro pro Quartal gekostet,

 

der neue Bescheid 2025 geht über ~39,- Euro pro Quartal, also 64,- Euro/Jahr billiger :-D

Geschrieben (bearbeitet)
vor 47 Minuten schrieb matzmann:

 

Und genau so ist es jetzt gekommen. Dann mal Einspruch einlegen und ab zum Anwalt.

Bringt das Überhaupt was bei der  Gemeinde einen Einspruch geltenden zumachen?

Bearbeitet von hiro LRSC
Geschrieben
vor 3 Minuten schrieb hiro LRSC:

Bringt das Überhaupt was bei der  Gemeinde einen Einspruch geltenden zumachen?

Man kann gegen 3 unterschiedliche Bescheide Einspruch erheben.

Je nach dem gegen welchen Bescheid muss sich entweder das FA oder die Gemeinde damit rumplagen. Die Frage ob das etwas bringt hängt davon ab was man ankreidet.

Geschrieben (bearbeitet)

Bisher: 2020,00 EUR/Jahr

2025:     980,00 EUR/Jahr

 

 

 

eDieta: Für meinen Hausanteil. 

 

Bearbeitet von Dieta
Geschrieben (bearbeitet)
vor 1 Stunde schrieb hiro LRSC:

Bringt das Überhaupt was bei der  Gemeinde einen Einspruch geltenden zumachen?

 

Ich gehe davon aus das Ja, das Problem ist ja nicht die Steuer an sich, sondern das es 2 Bodenrichtwerte für das Grundstück gibt, einmal 3/qm vom Gutachterausschuss der Stadt Kiel um den Verkehrswert zu bestimmen und einmal 300/qm von den selben Gutachtern um die Grundsteuer zu bestimmen. Spannend wird es das der Bund 1000qm von mir braucht um eine Autobahn zu bauen, bekomme ich jetzt 300.000 dann zahle ich lächend die nächsten Jahre die erhöhte Steuer, ich vermute aber die legen die 3 an, was dann glaube ich doch mal ein Gericht klären sollte. Zusätzlich delikat ist die Geschichte das wir sowieso schon im Rechtsstreit mit der Stadt liegen um den Wert des Nachbargrundstücks.

Bearbeitet von matzmann
  • Like 1
Geschrieben (bearbeitet)

So, ich nun auch kurz...

Gestern kam unser Grundsteuerbescheid für 2025.

Über die Hälfte weniger Grundsteuer, als 2024 noch. Hebesatz runter von 370% auf 260%.

Vierteljahr jetzt ca. 68€ (inklusive Müllentsorgung!).

Niedersachsen / Ihlow / ländlich gelegen / ca. 800 qm Grundstück, ca. 210 qm Wohnfläche

Bearbeitet von Torsten Adam
Geschrieben
vor 11 Stunden schrieb Torsten Adam:

So, ich nun auch kurz...

Gestern kam unser Grundsteuerbescheid für 2025.

Über die Hälfte weniger Grundsteuer, als 2024 noch. Hebesatz runter von 370% auf 260%.

Vierteljahr jetzt ca. 68€ (inklusive Müllentsorgung!).

Niedersachsen / Ihlow / ländlich gelegen / ca. 800 qm Grundstück, ca. 210 qm Wohnfläche


bei mir auch, runter. Nicht viel, aber runter. Da leb ich gern ländlich in ner ehemaligen Scheune.

Geschrieben

Ich sach ja: ca Faktor 4 ist es bei uns.! Mir ist schon klar daß nix billiger wird im Leben, aber von 360 auf fast 1500 ist schlicht und ergreifend eine absolute Frechheit!

Geschrieben

Das viel zitierte „aufkommensneutral“ gilt leider eher auf Gemeindeebene, als für‘s Individuum. Kann für den einzelnen schon heftig werden. Tendenz: Gewerbe billiger, Teileigentum (ETW) gleich bis etwas weniger, Hausbesitzer (EFH) eher höhere, teilw. deutlich höhere Belastung.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 32 Minuten schrieb Benvenuto:

Das viel zitierte „aufkommensneutral“ gilt leider eher auf Gemeindeebene, als für‘s Individuum. Kann für den einzelnen schon heftig werden. Tendenz: Gewerbe billiger, Teileigentum (ETW) gleich bis etwas weniger, Hausbesitzer (EFH) eher höhere, teilw. deutlich höhere Belastung.

 

Wäre für mich alles OK, aber warum Gartenbesitzer (in Schleswig-Holstein)

Bearbeitet von matzmann
Geschrieben

Bayern, Schwaben: fast identisch geblieben. Bemessungswert etwas höher, Hebesatz für Grundsteuer B gesenkt, Grundsteuer A gleich geblieben. Ich hab allerdings das Grundstück geteilt, 1x mit Bude drauf, einmal unbebaut (Garten).

Geschrieben

Meine ETW in Augsburg ist laut Bescheid von 240€ auf 860€ im Jahr gestiegen. Die anderen Wohnungen mit ähnlicher Fläche im gleichen Gebäude sind bei den ca. 240€ im Jahr geblieben. 
Ich gehe von einem Fehler aus und lege heute Einspruch ein.

 

Geschrieben

Randgebiet Hannover, knapp hinterm Ortsschild.

Hebesatz von 480% über 560% auf 667% rauf; Betrag um 90€ (=17%) runter auf 452€ jährlich.

Geschrieben
vor 3 Stunden schrieb Tanatos:

südlichstes BW - EFH, 1300qm Grundstück, 140qm Wohnfläche = 137.50 pro Quartal / 550€ fürs ganze Jahr

 

und vorher?

Geschrieben
vor 12 Stunden schrieb NOUGAT-Chriss:

Meine ETW in Augsburg ist laut Bescheid von 240€ auf 860€ im Jahr gestiegen. Die anderen Wohnungen mit ähnlicher Fläche im gleichen Gebäude sind bei den ca. 240€ im Jahr geblieben. 
Ich gehe von einem Fehler aus und lege heute Einspruch ein.

 

Hattest Du gegen den Grundsteuermessbetrag (vom FA) bereits Einspruch erhoben?

Geschrieben
vor 11 Stunden schrieb *Wolfgang*:

Hattest Du gegen den Grundsteuermessbetrag (vom FA) bereits Einspruch erhoben?

 

Diese Frage stellt sich hier auch bzw. Die Frage nach dem Zusammenhang. Damals im ersten Schritt konnte ich keinen Grund für einen Widerspruch erkennen. Heute wiederum sehe ich ja erst das Potenzial für den Ärger: ausgehend von den neuen Hebrsätzen und der nicht erkennbaren Gleichberechtigung.

Geschrieben

Ich hab damals beim FA Einspruch eingelegt.  Bei der Gemeinde kannst du das auch machen. Der Erfolg ist aber bei weitem nicht so hoch, das die Gemeinde den Hebesatz so anpasst (für alle halt dann) das es ähnliche Beträge ergibt wie vorher. :???:

 

Beim Nougat Chris geht es ja offensichtlich um einen Fehler. Da die Nachbar Wohnungen nicht viel mehr kosten, beim ihm aber schon. 

  • Like 1
Geschrieben

Gemeinde in Niedersachsen. Grundstück 1100 qm, Einfamilienhaus mit gut 120 qm Wohnfläche. 
Hebesatz = 

  • bis 31.12.2024: 470 v. H.
  • ab 01.01.2025:  420 v. H.

 

macht ca. 100 Euro weniger pro Jahr. 

Geschrieben
vor 3 Stunden schrieb Lapflop:

Diese Frage stellt sich hier auch bzw. Die Frage nach dem Zusammenhang.

Also so wie ich das verstanden habe:

Es gibt drei Bescheide, gegen die Einspruch eingelegt werden kann.

Legt man gegen den ersten Bescheid Einspruch ein, so hat das logischerweise auch Auswirkungen auf die anderen und damit den finalen Bescheid über die Höhe der Grundsteuer.

Legt man gegen den zweiten Bescheid Einspruch ein, so deutet man an, dass man nicht mit dem Grundsteuermessbescheid einverstanden ist.

Grundsätzlich kann aber weder gegen den ermittelten Bodenrichtwert, noch gegen den Hebesatz der Kommune über die o.g. Bescheide Einspruch eingelegt werden.

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