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Grundsteuerreform - Feststellung des Grundsteuerwerts


Empfohlene Beiträge

Geschrieben
vor 21 Minuten schrieb Lapflop:

Aberaberaber ....- dann stehe ich auf dem Schlauch. Denn welche anderen Größen sind von Relevanz?

 

* Ermittlung und Festlegung Bodenrichtwert

 

* Eigenangaben

 

* Hebesatz

Naja, der Bodenrichtwert wurde von Gutachtern festgelegt, da hätte man damals Einspruch einlegen müssen als die Dinger bei Boris sichtbar wurden. Ich glaube man hatte jedesmal 4 Wochen Einspruchszeit.

Bei den Eigenangaben kann auch so einiges schief laufen, aber auch bei der Kommunikation Eigentümer - Kommune - Finanzamt. Der Status des Grundstücks kann z.B. nicht auf aktuellem Stand sein (bebaut/unbebaut, was einen früher günstiger kam wird heute teurer).

Der Hebesatz wurde, afaik, gar nicht per Bescheid mitgeteilt, von daher kannst du wohl auch nicht gegen den vorgehen. Ich glaube das ist auch nicht erfolgversprechend, da die Gemeinden ja eine gewisse Freiheit bei der Gestaltung des Hebesatzes haben. Lediglich wenn du aufgrund der Erhöhung des Hebesatzes nicht mehr in der Lage bist zu zahlen, dann wird da wohl mal geprüft. Aber grundsätzlich ist eine Teuerung für Einzelne hinnehmpflichtig.

  • Thanks 1
Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb PK-HD:

Also so wie ich das verstanden habe:

Es gibt drei Bescheide, gegen die Einspruch eingelegt werden kann.

Legt man gegen den ersten Bescheid Einspruch ein, so hat das logischerweise auch Auswirkungen auf die anderen und damit den finalen Bescheid über die Höhe der Grundsteuer.

Legt man gegen den zweiten Bescheid Einspruch ein, so deutet man an, dass man nicht mit dem Grundsteuermessbescheid einverstanden ist.

Grundsätzlich kann aber weder gegen den ermittelten Bodenrichtwert, noch gegen den Hebesatz der Kommune über die o.g. Bescheide Einspruch eingelegt werden.

 

Ich hab bis jetzt nur 2 Bescheide. FA (Bodenrichtwert) und Gemeinde (Hebesatz). Welcher soll denn der dritte sein?

Geschrieben
vor 33 Minuten schrieb hiro LRSC:

 

Ich hab bis jetzt nur 2 Bescheide. FA (Bodenrichtwert) und Gemeinde (Hebesatz). Welcher soll denn der dritte sein?

Der finale Grundsteuerbescheid.

Für den Hebesatz kommt eigentlich kein separater Bescheid.

In der Regel sollte der erste Bescheid derjenige zum Grundsteuerwert sein (also das Ding wo die Bodenrichtwerte mit verrechnet wurden).

Im Anschluss daran (oder gleichzeitig) kommt der zum Grundsteuermessbetrag (Grundsteuerwert mal Steuermesszahl, Steuermesszahl variiert abhängig davon welchen Status dein Grundstück hat (bebaut, unbebaut, Bauerwartungsland, etc.)).

Erst der dritte Bescheid kommt von der Gemeinde, dort wird o.g. Messbetrag mit dem Hebesatz zur Grundsteuer multipliziert.

Der dritte kann noch dauern, je nachdem wieviel die Gemeinde zu tun hat.

Geschrieben

Mal laut gedacht: die Ermittlung der Flächen hat ja i.d.R. der Eigentümer gemacht. Wenn man also mit der ganzen Sache nicht einverstanden ist und ein Argument seitens der Behörden wäre "Einspruchsfrist abgelaufen", dann sollte es ja möglich sein die eigene Flächenberechnung anzuzweifeln, das FA davon in Kenntnis zu setzen, eine überarbeitete Version dorthin zu schicken und nachdem vom FA der Grundmessbetrag beim Eigentümer eingegangen ist sofort nach dessen Erhalt erneut Einspruch zu erheben. Somit sollte man wieder ein "schwebendes Verfahren" haben.

 

Oder hab ich da irgendwo einen Denkfehler?

Geschrieben
Am 21.1.2025 um 15:14 schrieb Style:

 

und vorher?

muss ich versuchen in Erfahrung zu bringen - hab das Grundstück erst letztes Jahr im Juni erworben und der Vorbesitzer hat die Grundsteuer schon für das ganze Jahr 2024 bezahlt.

Geschrieben

Hier in NRW 

Messbetrag alt = 88,26€

Hebesatz alt = 731 v.H 

 

Messbetrag neu = 130,98 €

Hebesatz neu = 598 v. H 

 

macht in der Summe 138€ + p. A.

 

Bei meiner Mutter, gleiche Gemeinde, kommen 50€ - (weniger) p. A. bei raus.

Hebesatzänderung gleich. Den Wert des Messbetrags habe ich gerade nicht im Kopf.

 

Beides Wohngebäude. Der eine gewinnt, der andere eben nicht. Unterm Strich auf jeden Fall ein Gewinn von 88€ für die Gemeinde. Zumindest was meine Familie betrifft.

Geschrieben (bearbeitet)

Hab auch noch was neues, ich habe für mein 2tes Grundstück mal nachgerechnet, da ist es eine verzwanzigfachung. Grundstückswert 1500, Grundsteuer alt 15Eur, jetzt 300 Eur/Jahr. Da kann ich es lieber verschenken.

Bearbeitet von matzmann
Geschrieben (bearbeitet)
Am 21.1.2025 um 15:14 schrieb Style:

 

und vorher?

 

laut Vorbesitzer 183€ im Jahr 2024 - 2025 jetzt 550€

 

BW alt

Messbetrag  = 52.11€

Hebesatz      = 350%

 

BW neu

Messbetrag  = 263.45€

Hebesatz      = 210%

 

Bearbeitet von Tanatos
Geschrieben

verstehe mich nicht falsch, aber das sich in metropolen wie stuttgart die werte ändern, kann ich irgendwie nachvollziehen.

aber ja, eine Verdreifachung ist kacke. 

Geschrieben
vor 4 Stunden schrieb heizer:

verstehe mich nicht falsch, aber das sich in metropolen wie stuttgart die werte ändern, kann ich irgendwie nachvollziehen.

aber ja, eine Verdreifachung ist kacke. 

 

Nicht unbedingt, in BY z.B. spielt es meines Wissens keine Rolle ob Dein Grundstück in Klein-Niederarsching oder München City liegt. In anderen Bundesländern kann das wieder anders sein.

Geschrieben
Am 10.2.2025 um 21:09 schrieb heizer:

Ja schon klar. Und wie es in sh ist haben wir auch gesehen. 

Wie genau ist es denn in SH?

Ich hab bei geringfügiger Erhöhung des Hebesatzes jetzt rund 150 Euro weniger p.a..

Geschrieben (bearbeitet)

Haben wir das nicht alle? :wacko:

 

In unserer Zeitung stand letztens ein Kommentar von einem Beamten bei der Stadt, Sinngemäß "... die Grundsteuer wurde für einige höher, dafür hat man jetzt wertvollere Grundstücke..." Ja ne is klar...:wallbash:

Bearbeitet von hiro LRSC
Geschrieben
vor 9 Stunden schrieb Steuermann:

Wie genau ist es denn in SH?

Ich hab bei geringfügiger Erhöhung des Hebesatzes jetzt rund 150 Euro weniger p.a..

Musst hier mal lesen. Matzmann hat da spannende Geschichten  erzählt....

Geschrieben
vor 3 Minuten schrieb Heinz 80:

Wahrscheinlich... 

Eigentlich wollte ich durch die Blume fragen wieviel ihr vorher für was gezahlt habt. :rotwerd:

Größe Grundstück und Größe Wohnfläche und Höhe Grundsteuer vorher/nachher wäre aussagekräftiger als nur "das 5-fache".

Geschrieben (bearbeitet)
vor 9 Stunden schrieb PK-HD:

Eigentlich wollte ich durch die Blume fragen wieviel ihr vorher für was gezahlt habt. :rotwerd:

Größe Grundstück und Größe Wohnfläche und Höhe Grundsteuer vorher/nachher wäre aussagekräftiger als nur "das 5-fache".

Das möchte ich hier nicht breit treten, aber: Ja, wir haben vorher nicht sehr viel bezahlt, 

mit der Verfünffachung hatte ich dennoch nicht gerechnet... 

Bearbeitet von Heinz 80
Geschrieben

Spielt das denn eine Rolle für WAS man zahlt? Die Grundsteuer entsprach doch bis 2024 auch den Vorgaben, wenn es jetzt 5x soviel ist als vorher, noch dazu in jedem Bundesland anders gehandhabt wird und man dann die Frechheit besitzt von "aufkommensneutral" zu sprechen, dann muß ich wirklich aufpassen wie ich solche Leute titulieren möchte....:angry:

 

Ich glaube den meisten (mich eingeschlossen) war klar daß es mehr werden KANN. Und wenn ich vorher irgendwas um knappe 400 bezahlt hab und das steigt dann auf 600 oder 700 - ok, nicht schön aber es wird ja bekanntermaßen nichts billiger. Daß aber nun 5x soviel (oder in einige Fällen auch noch mehr) gezahlt werden soll - sorry, da hab ich keinerlei Verständnis für. An anderer Stelle spricht man in solchen Fällen von "Wucher", das scheint mir hier aber noch geschnmeichelt zu sein! Hätte man auch ohne weiteres deckeln können, aber offenbar ist man schlichtweg zu raffgierig!!

Geschrieben (bearbeitet)
vor 23 Stunden schrieb Steuermann:

Wie genau ist es denn in SH?

Ich hab bei geringfügiger Erhöhung des Hebesatzes jetzt rund 150 Euro weniger p.a..

 

Habs ja eigentlich schon geschrieben, aber bei uns ist das Problem das keine „echten“ Grundstückswerte zum errechnen der Grundsteuer genommen werden, sondern einfach Fläche mal Bodenrichtwert für Bauland, das ufert dann leider darin das Flächen im Aussenbereich die nicht bebaubar sind voll als Bauland berechnet werden. Ich hätte ja nicht einmal etwas dagegen wenn sich die Grundsteuer wie bei uns verzwanzigfacht bzw vervierfacht wenn die Grundstücke soviel Wert wären, aber Jahres Grundsteuer im Bereich  von einem fünftel des Grundstückswerts ist schon erschreckend. Das schlimme ist aber das auf die Einsprüche einfach nicht reagiert wird.

Bearbeitet von matzmann
Geschrieben
vor 30 Minuten schrieb *Wolfgang*:

Spielt das denn eine Rolle für WAS man zahlt? Die Grundsteuer entsprach doch bis 2024 auch den Vorgaben, wenn es jetzt 5x soviel ist als vorher, noch dazu in jedem Bundesland anders gehandhabt wird und man dann die Frechheit besitzt von "aufkommensneutral" zu sprechen, dann muß ich wirklich aufpassen wie ich solche Leute titulieren möchte....:angry:

 

Ich glaube den meisten (mich eingeschlossen) war klar daß es mehr werden KANN. Und wenn ich vorher irgendwas um knappe 400 bezahlt hab und das steigt dann auf 600 oder 700 - ok, nicht schön aber es wird ja bekanntermaßen nichts billiger. Daß aber nun 5x soviel (oder in einige Fällen auch noch mehr) gezahlt werden soll - sorry, da hab ich keinerlei Verständnis für. An anderer Stelle spricht man in solchen Fällen von "Wucher", das scheint mir hier aber noch geschnmeichelt zu sein! Hätte man auch ohne weiteres deckeln können, aber offenbar ist man schlichtweg zu raffgierig!!

Na ja,

ob es eine Frechheit ist, von "aufkommensneutral" zu sprechen, bleibt ja zunächst mal unklar, oder? 

Wir haben jetzt hier, wie im Bekanntenkreis oder wo auch immer, ein paar einzelne Rückmeldungen, und dabei 

müssen wir wahrscheinlich schon auch davon ausgehen, dass die jenigen, bei denen es vorteilhaft ausgegangen ist, 

sich eher nicht äußern.  Es wird halt generell mehr getadelt als gelobt, so funktioniert das halt... 

 

Um einen besseren Überblick zu bekommen, veranstaltet das Medienhaus Correctiv eine Umfrage zu genau diesem Thema, 

man kann seine Daten eingeben, je nach Wahl mit oder ohne Upload des Steuerbescheides, natürlich anonym, und die werten das dann aus 

und veröffentlichen ihre Auswertungen (Newsletter z.B.) 

https://app.crowdnewsroom.org/callouts/grundsteuer

Ich finde das sehr interessant, und obwohl ich jetzt 5x so viel wie vorher bezahlen muss, haue ich noch keine allzu steilen Thesen raus, weil mir insgesamt 

der Überblick fehlt, ob dem - höchstrichterlich angeordneten - Ziel, die Geschichte gerechter zu gestalten, tatsächlich näher gekommen worden ist. 

Meine Bitte an Euch wäre also: Beteiligt Euch an der Correctiv-Umfrage, dann sind wir vielleicht demnächst schlauer und können uns entweder abregen oder zu recht protestieren. 

 

Das, was Matzmann schildert, ist natürlich ein Grund, zu protestieren, das ist ja auch mit Sicherheit nicht das, was sich das Bundesverfassungsgericht 2018 dabei gedacht hat. 

Sowas finde ich auch komplett zum Kotzen, ist aber auch kein Grund, die ganze Steuerreform pauschal als Betrug am Bürger zu deklarieren. 

 

Es gibt ja auch Teile von Pinasco, die nicht scheiße sind. Oder von BGM. Und ich habe bei SIP auch schon mal eine Reklamation absolut vorbildlich bearbeitet bekommen... :sigh: 

Nur Plastikroller mit Automatikgetriebe, die sind mal objektiv scheiße, oder? :-D

 

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Geschrieben
vor 9 Stunden schrieb *Wolfgang*:

Spielt das denn eine Rolle für WAS man zahlt?

Ja sicher!

Extrembeispiel: jemand hat ein kleines Feldschlösschen auf dem Land mit 10 Hektar Grundstück und hat bisher 400 € im Jahr Grundsteuer bezahlt. Soll nun 1600 € im Jahr bezahlen.

Vorher subjektiv zu wenig.

Gegenbeispiel: Eigentumswohnung in der Stadt im 20-Parteien-Haus mit 60 qm Wohnfläche geht von 500 auf 300 € runter.

Reine Phantasiezahlen.

Was ich tatsächlich ziemlich daneben finde, ist die Tatsache, dass wir im gleichen Land leben aber unterschiedliche Berechnungsgrundlagen für die Grundsteuer haben.

Finde ich ein Unding.

Als BaWüler finde ich unsere Grundlage in der Tat relativ fair und nachvollziehbar.

Geschrieben
vor 10 Stunden schrieb matzmann:

 

Habs ja eigentlich schon geschrieben, aber bei uns ist das Problem das keine „echten“ Grundstückswerte zum errechnen der Grundsteuer genommen werden, sondern einfach Fläche mal Bodenrichtwert für Bauland, das ufert dann leider darin das Flächen im Aussenbereich die nicht bebaubar sind voll als Bauland berechnet werden. Ich hätte ja nicht einmal etwas dagegen wenn sich die Grundsteuer wie bei uns verzwanzigfacht bzw vervierfacht wenn die Grundstücke soviel Wert wären, aber Jahres Grundsteuer im Bereich  von einem fünftel des Grundstückswerts ist schon erschreckend. Das schlimme ist aber das auf die Einsprüche einfach nicht reagiert wird.

Gibt's bei euch die Unterscheidung zwischen bebautem und unbebautem Grundstück? Ist hier so und ich bezahle für das unbebaute deutlich weniger. Drum Grundstück teilen und fertig. 

Geschrieben
vor 57 Minuten schrieb Herr Gawasi:

ich bezahle für das unbebaute deutlich weniger

In Bawü ist es genau anders rum, seit der neuen Grundsteuer.

Früher haste für ein unbebautes Grundstück deutlich (!) weniger bezahlt.

Jetzt, seit der Umstellung wird ein unbebautes Grundstück deutlich teurer veranlagt.

 

Beispiel aus der Nähe:

Wohngebiet, Grundstückspreise irgendwo bei 1400 €/qm, Größe ca. 400 qm.

Unbebaut früher ca. 60 €/Jahr Grundsteuer.

Bebaut früher ca. 600 €/Jahr Grundsteuer.

Unbebaut heute ca. 850 €/Jahr Grundsteuer.

Bebaut heute ca. 550 €/Jahr Grundsteuer.

Ich schätze damit soll gegen das "Liegenbleiben" unbebauter Grundstücke vorgegangen werden und in Zeiten großer Wohnungsnot Wohnraum durch finanziellen Druck geschaffen werden. So nach dem Motto "bevor ich so viel Grundsteuer bezahlen muss baue ich halt ein Haus drauf und vermiete/verkaufe es."

 

  • Thanks 1

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