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Grundsteuerreform - Feststellung des Grundsteuerwerts


Empfohlene Beiträge

Geschrieben
vor 4 Stunden schrieb PK-HD:

Was ich tatsächlich ziemlich daneben finde, ist die Tatsache, dass wir im gleichen Land leben aber unterschiedliche Berechnungsgrundlagen für die Grundsteuer haben.

Finde ich ein Unding.

 

Ich habe daher jetzt kein so großes Störgefühl. Es ist halt eine kommunale Steuer und insoweit für mich auch in Ordnung, dass auf dieser Ebene über die Höhe entschieden wird. Dadurch kann die Kommune auch der jeweiligen Situation und Struktur vor Ort Rechnung tragen, ähnlich wie auch bei den Gewerbesteuern.

 

Geschrieben
vor 6 Stunden schrieb milan:

 

Ich habe daher jetzt kein so großes Störgefühl. Es ist halt eine kommunale Steuer und insoweit für mich auch in Ordnung, dass auf dieser Ebene über die Höhe entschieden wird. Dadurch kann die Kommune auch der jeweiligen Situation und Struktur vor Ort Rechnung tragen, ähnlich wie auch bei den Gewerbesteuern.

 

Die Gemeinde kann schlussendlich nicht über die Höhe entscheiden. Sie legt ja nur den Hebesatz fest und ist dazu aufgefordert diesen aufkommensneutral zu bestimmen.

Heißt also, die Kommune entscheidet nicht über die Höhe der Grundsteuer.

Ich finde es viel bescheuerter, dass im einen Bundesland das Bundesmodell, im anderen das Flächenmodell/Bodenwertmodell/Wohnlagenmodell/Bundemodell mit Abweichungen/Flächen-Faktor-Modell oder wie sie nicht alle heißen, verwendet wird. Da kann es passieren, dass zwei identische Kuhkäffer mit 500 m Abstand zwei völlig unterschiedliche Berechnungsmodelle benutzen, was dazu führen kann, dass der ein Eigenheimbesitzer deutlich höhere Abgaben hat als sein Nachbar mit dem gleichen Haus/Grundstück.

 

Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb PK-HD:

Die Gemeinde kann schlussendlich nicht über die Höhe entscheiden. Sie legt ja nur den Hebesatz fest und ist dazu aufgefordert diesen aufkommensneutral zu bestimmen.

Heißt also, die Kommune entscheidet nicht über die Höhe der Grundsteuer.

Ich finde es viel bescheuerter, dass im einen Bundesland das Bundesmodell, im anderen das Flächenmodell/Bodenwertmodell/Wohnlagenmodell/Bundemodell mit Abweichungen/Flächen-Faktor-Modell oder wie sie nicht alle heißen, verwendet wird. Da kann es passieren, dass zwei identische Kuhkäffer mit 500 m Abstand zwei völlig unterschiedliche Berechnungsmodelle benutzen, was dazu führen kann, dass der ein Eigenheimbesitzer deutlich höhere Abgaben hat als sein Nachbar mit dem gleichen Haus/Grundstück.

 

Da gehe ich durchaus mit. Man fragt sich weshalb man etwas gerechter machen will, es dann aber zulässt daß jedes Bundesland sein eigenes Süppchen kochen kann!

 

 

Geschrieben
vor 14 Stunden schrieb Herr Gawasi:

Gibt's bei euch die Unterscheidung zwischen bebautem und unbebautem Grundstück? Ist hier so und ich bezahle für das unbebaute deutlich weniger. Drum Grundstück teilen und fertig. 

 

Nein, kein Unterschied. Und Druck zum Bauen kann damit leider auch nicht ausgeübt werden, ich darf ja nicht bauen, da Aussenbereich 😭

Geschrieben
vor 50 Minuten schrieb *Wolfgang*:

Man fragt sich weshalb man etwas gerechter machen will, es dann aber zulässt daß jedes Bundesland sein eigenes Süppchen kochen kann!


Naja, liegt in diesem Fall wohl im Förderalismus begründet. Aber warum meinst du, dass es DADURCH ungerecht werden sollte?

 

By the way, du siehst in letzter Zeit auch nur noch das (vermeintlich) Schlechte? Oder täusch‘ ich mich?

  • Thanks 1
Geschrieben (bearbeitet)
vor 4 Stunden schrieb PK-HD:

Die Gemeinde kann schlussendlich nicht über die Höhe entscheiden. Sie legt ja nur den Hebesatz fest und ist dazu aufgefordert diesen aufkommensneutral zu bestimmen.

Heißt also, die Kommune entscheidet nicht über die Höhe der Grundsteuer

 

Das stimmt wie von mir jetzt mehrfach gesagt bei uns nicht, da bei uns in der Stadt leider auch die Bodenrichtwerte von der Stadt festgelegt werden und damit natürlich auch die Höhe der Grundsteuer (Wie auch schongesagt, dieser wird bei uns nicht neutral festgelegt)

Bearbeitet von matzmann
Geschrieben
vor 7 Stunden schrieb matzmann:

da bei uns in der Stadt leider auch die Bodenrichtwerte von der Stadt festgelegt werden und damit natürlich auch die Höhe der Grundsteuer

Wer die Bodenrichtwerte festlegt und in welcher Höhe, ist eigentlich ziemlich egal. Kann und soll ja idR am Ende durch Anpassung des Hebesatzes angeglichen werden.

Natürlich kann eine Kommune nun völlig aus dem Ruder laufen und einfach mal spontan massive Mehreinnahmen generieren.

Stichwort ist die Aufkommensneutralität. Dazu gibt es zwar keine Verpflichtung, aber irgendwann gibt es ja wieder Kommunalwahlen, und ich denke Stadträt/innen wissen ob ihrer Verantwortung gegenüber der Bevölkerung.

 

Geschrieben
vor 22 Stunden schrieb milan:


Naja, liegt in diesem Fall wohl im Förderalismus begründet. Aber warum meinst du, dass es DADURCH ungerecht werden sollte?

 

By the way, du siehst in letzter Zeit auch nur noch das (vermeintlich) Schlechte? Oder täusch‘ ich mich?

 

Ich versuche nicht nur das Schlechte zu sehen, habe ja auch zunächst einmal versucht zu verstehen wie das zustande kommt. Aber mal andersherum gefragt: würdest Du Dich darüber freuen wenn Du plötzlich 4x soviel bezahlen sollst, und zwar für genau das Gleiche was Du bis bisher auch schon hattest? Würdest Du die Berechnungsgrundlage nicht zumindest infrage stellen?

 

Ich verstehe das über die Zeit alles teurer wird, das sehen wir gegenwärtig ja in nahezu allen Bereichen des täglichen Bedarfs. Aber Faktor 4 (oder bei einigen Leuten auch mehr) - halleluja! Da muß es doch zumindest eine gewisse Kritik erlaubt sein, oder seh ich das komplett falsch?

 

Dennoch freue ich mich auch über kritische Stimmen, ich möchte nicht ausschließen daß man in manchen Bereichen vielleicht ein wenig Scheuklappen auf hat, will sagen: andere Leute haben andere Blickwinkel und/oder Sichtweisen, manchmal erklärt sich ja auch dadurch der eine oder andere Zusammenhang.

  • Like 1
Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb *Wolfgang*:

Aber mal andersherum gefragt: würdest Du Dich darüber freuen wenn Du plötzlich 4x soviel bezahlen sollst, und zwar für genau das Gleiche was Du bis bisher auch schon hattest?


Nein, ich freu mich darüber natürlich nicht. Aber mein erster Reflex ist es, versuchen zu verstehen, was dahinter steckt. Und da ist nun mal ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das - mit nachvollziehbaren Argumenten - das bisherige System als ungerecht erkannt hat. Es musste also erneuert werden. Und dass es da Gewinner UND Verlierer geben wird, war klar und vorgegeben. Und nur, weil ich jetzt Verlierer bin, seh ich keinen Anlass zum schimpfen. Vielleicht hab ich auch einfach nur viele Jahre ungerechte Vorteile genossen (siehe Urteil)?

 

vor 2 Stunden schrieb *Wolfgang*:

Würdest Du die Berechnungsgrundlage nicht zumindest infrage stellen?


Das kommt drauf an. Nur weil es für mich teurer wird nicht.

 

Ich hab ein Grundstück, bei dem sich die Grundsteuer knapp vervierzigfacht (!) hat. Von 9,- auf 353,- EUR. Das Grundstück liegt teilweise in einem Landschaftsschutzgebiet, ist gänzlich unbebaubar. Das wird vermutlich seinerzeit der Grund für die niedrige Abgabe gewesen sein. Ich vermute, dass dies jetzt übersehen worden ist. Dann möchte ich das natürlich korrigieren lassen. Das halte ich für legitim.

 

Allerdings, wenn es nun eine bewusste Entscheidung sein sollte, auch solche Grundstücke höher zu besteuern, weil ich da mit meinen vielen geilen Weibern den ganzen Tag naggich in schönster Natur rumtollen und den geilsten  (Blümchen?) Sex habe (haben könnte?), dann ist das halt auch irgendwie nachvollziehbar und dann halt so. Irgendwoher muss das Geld für unsere Gemeinschaft herkommen. Das Sankt-Florians-Prinzip geht mir auf die frei baumelnden Nüsse. Der Besuch im Swingerclub kann übrigens teurer sein (hab ich gehört).

  • Like 1
Geschrieben
vor 6 Stunden schrieb milan:

...weil ich da mit meinen vielen geilen Weibern den ganzen Tag naggich in schönster Natur rumtollen und den geilsten  (Blümchen?) Sex habe (haben könnte?)...

Adresse? :rotwerd:

Geschrieben
vor 14 Stunden schrieb milan:


Nein, ich freu mich darüber natürlich nicht. Aber mein erster Reflex ist es, versuchen zu verstehen, was dahinter steckt. Und da ist nun mal ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das - mit nachvollziehbaren Argumenten - das bisherige System als ungerecht erkannt hat. Es musste also erneuert werden. Und dass es da Gewinner UND Verlierer geben wird, war klar und vorgegeben. Und nur, weil ich jetzt Verlierer bin, seh ich keinen Anlass zum schimpfen. Vielleicht hab ich auch einfach nur viele Jahre ungerechte Vorteile genossen (siehe Urteil)?

 


Das kommt drauf an. Nur weil es für mich teurer wird nicht.

 

Ich hab ein Grundstück, bei dem sich die Grundsteuer knapp vervierzigfacht (!) hat. Von 9,- auf 353,- EUR. Das Grundstück liegt teilweise in einem Landschaftsschutzgebiet, ist gänzlich unbebaubar. Das wird vermutlich seinerzeit der Grund für die niedrige Abgabe gewesen sein. Ich vermute, dass dies jetzt übersehen worden ist. Dann möchte ich das natürlich korrigieren lassen. Das halte ich für legitim.

 

Allerdings, wenn es nun eine bewusste Entscheidung sein sollte, auch solche Grundstücke höher zu besteuern, weil ich da mit meinen vielen geilen Weibern den ganzen Tag naggich in schönster Natur rumtollen und den geilsten  (Blümchen?) Sex habe (haben könnte?), dann ist das halt auch irgendwie nachvollziehbar und dann halt so. Irgendwoher muss das Geld für unsere Gemeinschaft herkommen. Das Sankt-Florians-Prinzip geht mir auf die frei baumelnden Nüsse. Der Besuch im Swingerclub kann übrigens teurer sein (hab ich gehört).

 

Leider hab ich weder einen Swingerclub noch viele naggige Weiber, welche auf der Wiese herumeumeln (wobei, die Vorstellung gar nicht mal sooo schlecht wäre....:inlove:, ich frag mal meine Frau. Oder nee, lieber nicht....:whistling:)

 

Ich gebe Dir natürlich insofern recht: die alten Werte stammen aus den 60er Jahren wenn ichs gerade recht weiß. Daß man da früher oder später bei gehen muß ist eigentlich klar. Nur: wenn hier seit Jahrzehnten versäumt wird was zu tun und dann kommt man mit der dicken Keule - das kann es nun wirklich nicht sein. Zudem halte ich es nach wie vor für äusserst fragwürdig, wenn bei der Berechnung der eigentliche Grundstückswert (sprich: die Lage) völligst unberücksichtigt bleibt! Der Wert eines Grundstücks in einer fixen Größe ist nun mal nicht zuletzt davon abhängig ob das in München City oder in einem kleinen Kuhkaff liegt. Ich denke das ist ein nachvollziebarer Gedankengang. 

 

Und: es dürfte in einer Großstadt wie München wohl zumeist so sein, daß Grundstücke in gewerblicher Hand liegen. Nimm eine Größe von sagen wir 300qm, lass da ein Mietshaus drauf stehen. Die Gesellschaft, welche dieses Mietshaus besitzt und die Wohnungen vermietet wird also mit hoher Wahrscheinlichkeit belohnt, auf dem Land hingegen, wo zum einen der Grundstückswert geringer, die Flächen aber größer sind wird man bestraft! Es ist nun mal so daß es hier traditionell viele alten landwirtschaftlichen Gehöfte gibt. Diese werden z.B. von jungen Leuten gekauft und mit hohem Aufwand hergerichtet. Warum? Weil man hier eben nicht in seiner 60qm Bude sitzen muß sondern vernünftig leben kann. Freilich erkauft man diesen Segen auf andere Art und Weise, es muß einiges in Ordnung gehalten werden, die Wege in die Stadt sind in aller Regel nicht mit ÖPNV handlebar, etc. pp. So, und dann kommen die "Freunde" und machen die große Rechnung auf, und das fortan Jahr für Jahr. Das ist Robin Hood, nur andersherum.

 

Desweiteren hätte man sich durchaus mal seitens der Gesetzgebenden damit auseinandersetzen können, welche Extremfälle sich hieraus ergeben. Es ist halt nun mal so, daß z.B. eine  Fünffachung der zu entrichtenden GS bei einem alten Messbetrag von z.B. 40,-- ein anderes Sümmchen verursacht als dies bei 400,-- der Fall ist. Aber soweit scheint man da nicht zu denken bzw. ist es den Verantwortlichen völlig wurscht!

 

Noch ein kleiner Gedankengang zum Thema: wir wohnen auf dem Grundstück meines Schwiegervaters. Dies war früher ein kleiner Bauernhof, um ca `95 herum wurde die Landwirtschaft mangels Nachfolger aufgegeben. Wir haben hier neu gebaut, das alte Haus wurde zwischenzeitlich abgerissen. Mein Schwiegervater war also Landwirt und hat nebenbei noch in der Fabrik gearbeitet (als Ungelernter). Er ist seit Jahren im Ruhestand und hat eine relativ kleine Rente. Er kommt jedoch damit aus da der lebensstandard relativ niedrig ist, sprich: Urlaube gibt es nicht, das Auto hat mehr als 15 Jahre auf dem Buckel und er wohnt in unserem gemeinsamen Haus.  Ausserdem kann er sich gut einschränken, es wird nur gekauft was gebraucht wird. 

Nun erklärst Du mal so jemandem daß seine Grundsteuer ab sofort deutlich höher ist als seine Rente für diesen Monat! Ihn trifft das nicht weil er nicht mehr Eigentümer ist, aber es gibt mit Sicherheit mehr als genug Leute, bei welchen das so ist.

 

Kurzum: Anpassung der Grundsteuer macht Sinn. Aber nur, wenn bestimmte Faktoren mit einfließen und keine Beträge aus dem Reich der Fantasie hieraus resultieren. Was hier passiert ist, das ist für viele Leute schlichtweg eine Frechheit!

 

Geschrieben
vor 22 Stunden schrieb milan:

 

Ich hab ein Grundstück, bei dem sich die Grundsteuer knapp vervierzigfacht (!) hat. Von 9,- auf 353,- EUR. Das Grundstück liegt teilweise in einem Landschaftsschutzgebiet, ist gänzlich unbebaubar. Das wird vermutlich seinerzeit der Grund für die niedrige Abgabe gewesen sein. Ich vermute, dass dies jetzt übersehen worden ist. Dann möchte ich das natürlich korrigieren lassen. Das halte ich für legitim.

 

 

Das ist ja ähnlich meinem Problem, nur leider kann ich nicht einmal nachfragen bzw. es korrigieren lassen da keiner antwortet.

Geschrieben (bearbeitet)

Zahlenspiele

Bayern ist in vielen Dingen billiger, weil sie sonst - ohne irgendeinen Vorteil für sich - noch mehr in den Länderfinanzausgleich einzahlen müßten...

 

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Matzmann schrieb: Das ist ja ähnlich meinem Problem, nur leider kann ich nicht einmal nachfragen bzw. es korrigieren lassen da keiner antwortet.

Dagegen kommt man nur mit einem Gutachten an, das dann von denen beurteilt wird, die es verbockt haben...

 

Bearbeitet von CDI
Geschrieben
Am 19.2.2025 um 14:48 schrieb *Wolfgang*:

 

....

 

Ich gebe Dir natürlich insofern recht: die alten Werte stammen aus den 60er Jahren wenn ichs gerade recht weiß. Daß man da früher oder später bei gehen muß ist eigentlich klar. Nur: wenn hier seit Jahrzehnten versäumt wird was zu tun und dann kommt man mit der dicken Keule - das kann es nun wirklich nicht sein. Zudem halte ich es nach wie vor für äusserst fragwürdig, wenn bei der Berechnung der eigentliche Grundstückswert (sprich: die Lage) völligst unberücksichtigt bleibt! Der Wert eines Grundstücks in einer fixen Größe ist nun mal nicht zuletzt davon abhängig ob das in München City oder in einem kleinen Kuhkaff liegt. Ich denke das ist ein nachvollziebarer Gedankengang. 

 

Und: es dürfte in einer Großstadt wie München wohl zumeist so sein, daß Grundstücke in gewerblicher Hand liegen. Nimm eine Größe von sagen wir 300qm, lass da ein Mietshaus drauf stehen. Die Gesellschaft, welche dieses Mietshaus besitzt und die Wohnungen vermietet wird also mit hoher Wahrscheinlichkeit belohnt, auf dem Land hingegen, wo zum einen der Grundstückswert geringer, die Flächen aber größer sind wird man bestraft! Es ist nun mal so daß es hier traditionell viele alten landwirtschaftlichen Gehöfte gibt. Diese werden z.B. von jungen Leuten gekauft und mit hohem Aufwand hergerichtet. Warum? Weil man hier eben nicht in seiner 60qm Bude sitzen muß sondern vernünftig leben kann. Freilich erkauft man diesen Segen auf andere Art und Weise, es muß einiges in Ordnung gehalten werden, die Wege in die Stadt sind in aller Regel nicht mit ÖPNV handlebar, etc. pp. So, und dann kommen die "Freunde" und machen die große Rechnung auf, und das fortan Jahr für Jahr. Das ist Robin Hood, nur andersherum.

....

 

 

Bei Mietwohnungen dürfte es relativ egal sein, ob sie in gewerblicher oder privater Hand liegen. Die Grundbesitzabgaben werden über die Nebenkosten von den Mietern bezahlt. Wenn also (kleine) Mietwohnungen in den großen Städten etwas günstiger werden und (große) Anwesen teurer, dann ist das doch genau das, was beabsichtigt (und auch "gerecht") ist.

Fläche bedeutet, wie du ja selber schreibst Lebensqualität (Zitat:"Weil man hier eben nicht in seiner 60qm Bude sitzen muß sondern vernünftig leben kann"), wenn nicht sogar Luxus. Warum soll es dann also ungerecht sein, wenn Menschen, die mehr Fläche beanspruchen auch mehr dafür zahlen müssen?

Das gilt doch auch für unbebaute Flächen. Das mit dem großflächigen Open-Air-Swinger-Club von Milan ist jetzt vielleicht der Extremfall, aber auch ein "normaler" Garten, große Wiesen oder eventuell gar etwas Wald, bedeuten ja Lebensqualität. Beispiel: ein Reihenhaus mit 120m² Wohnfläche auf einem 5m breiten Grundstück, links und rechts dasselbe und die Terassen nur durch einen dünnen Sichtschutz getrennt im Vergleich zu einem 120m² großen Haus, freistehend auf einem 1.500m² großen Grundstück. Beide haben die gleiche Wohnfläche, dennoch würde ich sagen, dass die Wohnqualtität auf dem größeren Grundstück deutlich höher ist.

 

Und nur um das klarzustellen (damit mir nicht direkt unterstellt wird, dass ich das nur schreibe, weil wir weniger zahlen müssen), unsere Grundsteuer ist auch deutlich teurer geworden. Letztendlich finde ich das aber in Ordnung, denn wenn ich versuche das objektiv zu beurteilen, muß ich eingestehen, dass wir für den "Luxus" ein vernünftiges Grundstück für uns zu haben, bislang eigentlich sehr wenig gezahlt haben.

  • Thanks 1
Geschrieben
vor 30 Minuten schrieb Mad Marc:

Heute kam der Bescheid: von 650€ auf 795€ erhöht. Nachbargrundstück (100m² größer ) ist 150€ billiger geworden. Das verstehe wer will...

Naja, aber DAS könnte man sich ja doch mal regelrecht erklären lassen. Vor allem, wenn Hebesatz und Bodenrichtwert wirklich gleich sind.

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