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Grundsteuerreform - Feststellung des Grundsteuerwerts


Empfohlene Beiträge

Geschrieben
vor 21 Minuten schrieb Lapflop:

Aberaberaber ....- dann stehe ich auf dem Schlauch. Denn welche anderen Größen sind von Relevanz?

 

* Ermittlung und Festlegung Bodenrichtwert

 

* Eigenangaben

 

* Hebesatz

Naja, der Bodenrichtwert wurde von Gutachtern festgelegt, da hätte man damals Einspruch einlegen müssen als die Dinger bei Boris sichtbar wurden. Ich glaube man hatte jedesmal 4 Wochen Einspruchszeit.

Bei den Eigenangaben kann auch so einiges schief laufen, aber auch bei der Kommunikation Eigentümer - Kommune - Finanzamt. Der Status des Grundstücks kann z.B. nicht auf aktuellem Stand sein (bebaut/unbebaut, was einen früher günstiger kam wird heute teurer).

Der Hebesatz wurde, afaik, gar nicht per Bescheid mitgeteilt, von daher kannst du wohl auch nicht gegen den vorgehen. Ich glaube das ist auch nicht erfolgversprechend, da die Gemeinden ja eine gewisse Freiheit bei der Gestaltung des Hebesatzes haben. Lediglich wenn du aufgrund der Erhöhung des Hebesatzes nicht mehr in der Lage bist zu zahlen, dann wird da wohl mal geprüft. Aber grundsätzlich ist eine Teuerung für Einzelne hinnehmpflichtig.

  • Thanks 1
Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb PK-HD:

Also so wie ich das verstanden habe:

Es gibt drei Bescheide, gegen die Einspruch eingelegt werden kann.

Legt man gegen den ersten Bescheid Einspruch ein, so hat das logischerweise auch Auswirkungen auf die anderen und damit den finalen Bescheid über die Höhe der Grundsteuer.

Legt man gegen den zweiten Bescheid Einspruch ein, so deutet man an, dass man nicht mit dem Grundsteuermessbescheid einverstanden ist.

Grundsätzlich kann aber weder gegen den ermittelten Bodenrichtwert, noch gegen den Hebesatz der Kommune über die o.g. Bescheide Einspruch eingelegt werden.

 

Ich hab bis jetzt nur 2 Bescheide. FA (Bodenrichtwert) und Gemeinde (Hebesatz). Welcher soll denn der dritte sein?

Geschrieben
vor 33 Minuten schrieb hiro LRSC:

 

Ich hab bis jetzt nur 2 Bescheide. FA (Bodenrichtwert) und Gemeinde (Hebesatz). Welcher soll denn der dritte sein?

Der finale Grundsteuerbescheid.

Für den Hebesatz kommt eigentlich kein separater Bescheid.

In der Regel sollte der erste Bescheid derjenige zum Grundsteuerwert sein (also das Ding wo die Bodenrichtwerte mit verrechnet wurden).

Im Anschluss daran (oder gleichzeitig) kommt der zum Grundsteuermessbetrag (Grundsteuerwert mal Steuermesszahl, Steuermesszahl variiert abhängig davon welchen Status dein Grundstück hat (bebaut, unbebaut, Bauerwartungsland, etc.)).

Erst der dritte Bescheid kommt von der Gemeinde, dort wird o.g. Messbetrag mit dem Hebesatz zur Grundsteuer multipliziert.

Der dritte kann noch dauern, je nachdem wieviel die Gemeinde zu tun hat.

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