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Werkstatt in der Garage und Ärger mit dem Nachbarn


Elbratte

Empfohlene Beiträge

Moinsen, 

 

seit 17 Jahren schraube ich in meiner Garage an Vespas. Die Garage ist auf Kellerniveau, also unter einer Wohnung im Erdgeschoss. Ich habe dort zwei Werkbänke, Tischbormaschine, neuerdings ein Schweißgerät und jede Menge manuelle und elektrische Handwerkzeuge.

Bis März 2022 hat das niemanden gestört; im Gegenteil: hatte netten Kontakt zu Nachbarn, die immer mal gerne auf nen Schnack vorbeikommen ode sogar mittlerweile zusammen mit mir an der Vespa oder Motorrad schrauben. Doch eines Abends im März kam ein Nachbar vorbei und wollte sich mit mir „über meine Garage unterhalten.“ Besagter Nachbar wohnt seit ca 4 Jahren hier und war bisher immer freundlich und hatte sich nie beschwert. 

An dem besagten Abend jedoch forderte er Ruhe am Abend, am Wochenenden sowieso und erklärte, man dürfe ja grundsätzlich nicht in der Garage schrauben. Der Zweck einer Garage sei es, ein Fahrzeug unterzustellen und sonst nichts. Er wolle jetzt nicht gleich die Hausverwaltung anschreiben, aber das sei nun mal so verlieh seiner Forderung damit Nachdruck. Und, dass ich auf dem Hof rauche wäre auch nicht in Ordnung; schließlich rauchten sie beide nicht. Mir fiel der Groschen: beide? Ja, seit einiger Zeit wohnt da in seiner Wohnung auch ne Frau.

Hab dann nen Deal mit ihm gemacht, dass ich nur bis 19/20 Uhr lautere Sachen mache. Zum Wochenende hab ich nix gesagt. 
 

Soooo….irgendwie fühle ich mich in der Garage seitdem nicht mehr wohl. Bin kaum da, flüstere und hab den Kompressor nur 1 mal kurz laufen lassen.  Höre schon Flöhe husten.

Und ja, ich weiß, dass man offiziell eine Garage nicht als Werkstatt nutzen darf. Andererseits sind kleinere Reparaturen erlaubt habe ich gelesen. 

 

Meine Frage: was kann der mir? Was darf ich und was nicht? Möchte ungern die Garage verlieren aber trotzdem schrauben ohne da wie ein Krimineller behandelt zu werden….

 

pS: die Garage gehört nicht direkt zur Wohnung bzw ist nicht im Mietvertrag aufgeführt sondern es wurde ein zweiter Mietvertrag abgeschlossen.

 

danke:cheers:
 

 

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Wurde vom Vermieter (3 TG, abgeschlossen), 

angehalten meine Vespateile, Roller und Mofas

aus den TG zu entfernen.

Das seien KFZ-Garagen.

Habe dann alle Ersatzteile in die Werkstatt

gebracht inkl. Mofas und Roller.

Nun sind noch 20 Fahrräder, 1 PKW, 1 Ape, Autoteile und leere Metallregale drin.

Das war dann für ihn ok....

 

Meine frühere Einzelgarage hatte ich

auch als Werkstatt genutzt. War allerdings

Mischgebiet und kein reines Wohngebiet.

Habe immer bis 21/22h geflext.

Dann wurde es zum reinen Wohngebiet

umdeklariert und schwupp kam die 

Nachbarin um kurz nach 20h und hat

rumgemault.

Ab da war es nimmer so entspannt.

Bis 19h war ich ab da am flexen, danach

nicht mehr. Dann kam sie nicht mehr

 

Ich nehm an, daß das bei dir ein reines

Wohngebiet ist.....

Ich denke da wirst du nicht viel

entgegensetzen können :???:

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Eine Garage ist ein Garage, und zwar zum Abstellen von Fahrzeugen auf dem (eigenen) Grundstück. Kann der Hausbesitzer / Vermieter nicht auf dem eigenen Grundstück ausreichende Stellfläche in Relation zur vermieteten Quadratmeterzahl nachweisen, muß er tatsächlich bei der Gemeinde Stellplätze auf öffentlichem Grund ankaufen, und zwar perverserweise ohne Anspruch auf Nähe zum Wohnsitz und exklusiven Nutzungsanspruch.

Dasselbe gilt grundsätzlich bei einer Nutzungsänderung einer Garage zur Werkstatt, die jetzt fehlende Stellfläche muß anderweitig nachgewiesen und erhalten werden.

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Mir ist klar, dass ich da rechtlich wahrscheinlich nix machen kann. Ist ok. Und mir ist auch klar, dass die Eule vom Nachbarn dahinter steckt. Der war bisher immer tiefenentspannt. Und die Hausverwaltung war bisher sehr tolerant. Ältere Nachbarn erzählten mir, dass da früher am Samstag auf dem Garagenhof geflext, geschweißt und geschraubt wurde. Ganz früher, bis in die 60er, war sogar eine Tankstelle auf dem Hof.  Mittlerweile pissen sich aber alle möglichen Leute ins Hemd, wenn mal jemand ne Säge anwirft. 
 

Vielleicht ist mein Thread auch sinnlos, weil der Sack am längeren Hebel sitzt, und ich brauch nur mal mal psychische Unterstützung :-D 
 

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Auch wenn es vielleicht schwer fällt, weil der Vogel plötzlich meint blöd ums Eck zu kommen, aber was hälst du von der Idee mal Abends mit einem kühlen 6er Bier bei ihm zu klingeln und die Nummer in Ruhe mit ihm zu bequacken? 

Kostet erstmal kaum was außer Nerven und Bier, aber vielleicht entspannt es die Situation? 

Bearbeitet von freibier
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vor 11 Minuten hat Elbratte folgendes von sich gegeben:

...ich brauch nur mal mal psychische Unterstützung

 

Mal laut, nach der zweiten Halben in der Sonne, aus dem Bauch raus nachgedacht:

 

Alles richtig, was hier geschrieben steht, zur Nutzung einer Garage.  Allerdings im Verhältnis Mieter/Vermieter. Ein Dritter kann sich da erstmal nicht per se darauf berufen. Wenn der Vermieter kein Problem hat, hast du auch keins. Der Nachbar kann auch deinem Vermieter keine Probleme machen, solange du dich im Rahmen allgemeiner Bestimmungen (Emissionen, Lärm, etc.)hältst. Blöd wäre nur, wenn der Vermieter auch keinen Bock auf deine Schrauberreien hätte und bei einer Eingabe des Nachbarn einknickt. Aber geht der Nachbar tatsächlich den Weg zum Vermieter?

 

Zusammenfassung:

 

1. Bier mit dem Nachbarn trinken. Abwarten. Die Alte mal näher inspizieren. Vielleicht hat die ja auch Bedürfnisse.

2. Stänkert der Nachbar beim Vermieter, Bier mit dem trinken. Abwarten.

3. Für die mit harten Nerven: Stänkert der Vermieter: Abwarten. Bei getrennten Mietverträgen sollte eine Kündigung des Wohnraums nicht möglich sein. Der Garage allerdings ggf. schon.  Ein Anwalt wäre allerdings verpflichtet, zum sicheren Weg zu raten. Also nix zu

riskieren.

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vor einer Stunde hat milan folgendes von sich gegeben:

Zusammenfassung:

 

1. Bier mit dem Nachbarn trinken. Abwarten. Die Alte mal näher inspizieren. Vielleicht hat die ja auch Bedürfnisse.

 

Du meinst er soll auch Aperol-Spritz oder Hugo mitnehmen, oder? :-D

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So siehts aus. Und wenn die olle eher pissig reagiert und das ganze richtung rausschmiss aussieht einfach mal in den raum werfen das sie dir sehr bekannt vorkommt. " Jetzt weiß ich wieder wo wir zwei uns schonmal gesehen haben, du warst doch geile letztens im Club, die auf der Spielwiese nicht genug bekommen konnte!"

 

Hilft zwar jetzt nicht unbedingt weiter sorgt aber für gesprächsbedarf mit ihrem stecher. 

 

Wenn dann denn.

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Selbst, wenn ich fünf alte Roller hätte, würde ich nicht damit rechnen, daran jede Woche herumflexen zu müssen. Das riecht für mich eher nach einem Nebenerwerbsbetrieb im KFZ-Handwerk und damit in einem Wohngebiet, ist man wohl ziemlich angreifbar.

Mein Strategievorschlag: Herausfinden, welche Führerscheinklassen der Nachbar besitzt und dann eine dazu passende alte Vespa für eine schöne (geführte) Ausfahrt anbieten. Vielleicht läßt er sich anfüttern...

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Ich sag es ungern aber auch wir hatten damals noch in Wien solche *Bobo* silke und Björn Nachbarn die  va 15 Jahre nach uns einzogen und uns dann allmählich Tag für Tag immer mehr zu terrorisieren begannen. Im Allgemeinen ist mit solch Woke-arsxxlöchern nichts zu machen da die falsch wie der Wind sind.

Tut mir leid so desillusionierend zu sein aber meine "persönliche" Erfahrung it das genau solche PC Bobos bei solchen Sachen einen massiven hard on bekommen aufgrund des ach so berechtigten machtgefuhls.

 

Rlg Christian 

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vor 11 Stunden hat Elbratte folgendes von sich gegeben:

Mir fiel der Groschen: beide? Ja, seit einiger Zeit wohnt da in seiner Wohnung auch ne Frau.

 

Wenn Sie die Ursache ist solltest du auch genau bei ihr ansetzen.

Alles andere ist reine Kosmetik und verlängert dein Leiden.

Er ist nur der Überbringer der schlechten Nachricht.

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Aber mal ernsthaft gefragt: Wenn da beispielsweise 2 (funktionierende, angemeldete) Roller drin stehen, dann ist es doch eine (sogar doppelte) Nutzung als Garage. Sollte dann nicht egal sein, was sonst noch drin steht / passiert? 

Es geht bei dem "Garagenparagraph" ja vornehmlich darum, dass Abstellflächen für Kfz zu Verfügung stehen müssen. Das wäre in so einem Fall doch gegeben. 

(andernfalls würden die Roller ja wiederum Parkraum im Öffentlichen benötigen)... 

Bearbeitet von wasserbuschi
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vor 1 Stunde hat wasserbuschi folgendes von sich gegeben:

Aber mal ernsthaft gefragt: Wenn da beispielsweise 2 (funktionierende, angemeldete) Roller drin stehen, dann ist es doch eine (sogar doppelte) Nutzung als Garage. Sollte dann nicht egal sein, was sonst noch drin steht / passiert? 

Es geht bei dem "Garagenparagraph" ja vornehmlich darum, dass Abstellflächen für Kfz zu Verfügung stehen müssen. Das wäre in so einem Fall doch gegeben. 

(andernfalls würden die Roller ja wiederum Parkraum im Öffentlichen benötigen)... 

Ich nehme an, dass man hauptsächlich an der Stelle ansetzen könnte, dass die Garage zweckentfremdet wurde, da dort nur Fahrzeuge abgestellt werden dürfen. Wenn es da mal brennt weil einer den Lötkolben vergessen hat, dann steigt dem Vermieter die Versicherung aufs Dach.

Ich meine sogar, dass einem das Ordnungsamt einen Bußgeldbescheid ausstellen könnte, wenn man die Garage als zusätzlichen Lagerraum oder Werkstatt "missbraucht".

Bearbeitet von PK-HD
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Also in der Nachbarschaft haben ein paar Leute aufgeatmet, als @Jung vom dörp ausgezogen ist...:-D

 

zum Thema bezüglich Versicherung:

Bei mir sind alle Steckdosen stromlos, wenn das Licht ausgeschaltet wird, also beim Verlassen der Garage.

(Außer eine zum Batterie laden etc., die habe ich aber in dem Fall immer im Blick (2-3x pro Tag))

Das könnte auf jeden Fall ein Argument sein falls jemand den vergessenen Lötkolben anbringt.

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Ich schraube auch seit mittlerweile fast 17 Jahren in Einzelboxen. Sobald dich jemand aufm Schirm hat bist du dran. 
Das finale Argument ist der Brandschutz, spätestens dann musst du deine Sachen packen. 

Wenn die Verwaltung davon Wind kriegt hilft auch kein Gespräch mehr.

 

Deshalb habe ich nun etwas weiter entfernt bei einem Landwirt etwas gemietet. Der lässt mich in ruhe... 

 

 

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vor einer Stunde hat wasserbuschi folgendes von sich gegeben:

 

Das war jetzt auf was bezogen?

 

Es kommt hier so rüber, als ob man  in der Garage nur noch ein Auto abstellen darf und sonst  nichts. Wenn man sicher gehen möchte, würde ich lieber mal in den Mietvertrag reinschauen und prüfen, was drin steht. Notfalls einen befreundeten Juristen freundlich fragen. Meines Wissens darf es keine "Fehlnutzung" der Garage geben und es gibt auch verschiedene Vorschriften, was darin geht und was nicht (Brennstoffe lagern, Ladestation fürs Auto installieren usw.). Schließlich geht die baurechtliche Genehmigung einer Garage mit bestimmten Auflagen einher. Ich hatte mal einen Platz in einer größeren Tiefgarage (also für 40 Fahrzeuge oder so) und da war es bspw. klar geregelt, dass man keinen Ölwechsel in der Tiefgarage durchführen darf, was sich für mich auch schlüssig anhört.

 

Ich glaube die Lärmbelästigung ist juristisch ein komplett anderer Sachverhalt. 

 

Edit: Will damit auch nur sagen, dass man mit gesundem Menschenverstand an die Sache rangehen sollte und es immer besser ist, das persönliche Gespräch zu suchen. Wenn bei meinem Nachbar samstags die kleine Enkelin da ist und ihren Mittagsschlaf macht, schmeiß ich auch nicht die Flex an. Allerdings würde ich auch nicht bei jedem Mucks klein beigeben...

 

Bearbeitet von eye.dee
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Nachdem das Thema bei uns in der Gemeinde gerade heiß diskutiert wird:

Sache mit Hausordnung und Vermieter ist ein eigenes Ding. Da kann alles mögliche geregelt sein. Einfach reinschauen - hat aber nix mit dem Nachbarn zu tun.

 

eher wichtig: Städte oder Gemeinden regeln ihre garagensatzungen eigenständig, da steht drin was darf und was nicht. Kann in Hamburg ganz anders sein als in Buxtehude.

 

bei uns beispielsweise gilt grob die Faustregel: es muss immer ein pkw reinpassen. Dazu (!) auch Motorräder, betriebsstoffe, jegliches Zubehör, aber auch eine Werkbank/ werkstattausrüstung, auf der nicht nur ausschließlich fürs Auto geschraubt werden darf.

stehen statt dem Auto 5 Roller drin is das auch ok - sofern nur das Auto reinpasst wenn man die Roller rausschiebt.

passen dagegen nur 2 Roller rein weil Rest verbaut und das Auto hätte keinen Platz mehr - dann darf das nicht.

 

schau einfach mal nach, wie das bei dir geregelt ist. Ist wie gesagt überall anders. Am besten aber nicht direkt in der Gemeinde anrufen und schlafende Hunde wecken. Falschnutzung wird bei uns mit 500.- Bußgeld belegt…

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vor 9 Stunden hat sucram70 folgendes von sich gegeben:

Also in der Nachbarschaft haben ein paar Leute aufgeatmet, als @Jung vom dörp ausgezogen ist...:-D

 

zum Thema bezüglich Versicherung:

Bei mir sind alle Steckdosen stromlos, wenn das Licht ausgeschaltet wird, also beim Verlassen der Garage.

(Außer eine zum Batterie laden etc., die habe ich aber in dem Fall immer im Blick (2-3x pro Tag))

Das könnte auf jeden Fall ein Argument sein falls jemand den vergessenen Lötkolben anbringt.

Nun ja....der eine sagt so und der andere so:muah:

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So als Nichtraucher. Rauchen auf dem Hof verboten? Klingt militant. Muss ein gelbes Viereck mit Rauchersymbol installiert werden?
 

Wir haben hier in der Siedlung 100% nette, aufgeschlossene Nachbarn, die mal was durchgehen lassen und alles nicht so ernst nehmen. Eher passiert sowas wie "Oh Bagger macht Lärm bei Müllers, kann man helfen damit es schneller geht?"

 

Und es gibt einen Idioten paar Straßen weiter.
Hat sich über Monate über alles mögliche beschwert. Nachbar 1 mäht Rasen zur falschen Zeit (mit nem Akkumäher, der wirklich leise war), Nachbar 2 grillt bei falscher Windrichtung, Nachbar 3 hat einen zu lauten Traktor mit dem er den Pferdestall ausmistet und Nachbar 4 hat nen läufigen Hund der zu viel bellt.

 

Die gesamte Dorfmeute (man kennt das ja, einer in der Feuerwehr, der nächste im Dorfverein usw.) ist jetzt auf den angespitzt. Ich weiß nicht, was das soll, sich selbst so ins Abseits zu stellen und bin 100% auf der Seite "mal ein Bier trinken und reden"

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