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Mau.rice

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Geschrieben

Biete eine Vespa 50N aus 1967 in Teilen an. Es handelt sich um ein deutsches Modell, wurde bei Stuttgart ausgeliefert und lief immer in der Region. Es ist das originale Typenschild, das originale Scheckheft und diverse Dokumente wie Preisliste, alter Kaufvertrag und Werbeprospekte vorhanden. Die ABE ist nicht mehr auffindbar, Unbedenklichkeitsbescheinigung liegt vor.

 

Zur Vespa: sie wurde vor vielen Jahren umlackiert, war ursprünglich hellblau. Sollte bereits vor Jahren restauriert werden, dazu kam es aber nicht. Karosserie hat keinen Rost aber Spuren der Zeit (Kratzer, Dellen,…). Das Fahrzeug ist augenscheinlich komplett, der Motor dreht, sollte aber sicher überholt werden, liegt ebenfalls seit Jahren.

 

Es wurden bereits Neuteile im Wert von rund 450 EUR besorgt, darunter Reifen und Felgen, originaler Piaggio Tank, Ständer, Trittleisten, Schloss, Steuersatz, Züge, Stoßdämpfer, Hupe, Sitzbank, Schwingenabdeckung, Monoschlitzrohr,…

 

Nur Abholung in 71254.
 

Preis: 2250€

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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    • Es werden scheinbar immer die Beiträge angezeigt, was ja ansich nicht verkehrt ist. Was mir fehlen würde, wäre eine Option, Suchtreffer immer als Topic, in dem der Treffer war, anzeigen zu lassen. Die scheint es auch in den erweiterten Suchoptionen nicht zu geben.
    • Na ich tippe mal auf Pfingsten 
    • Sorry! Diese allgemeinen Aussagen sind so nicht korrekt, das ist leider etwas komplizierter.   Steht in der ABE von den SIP Felgen wirklich eine Reifenbindung als Auflage? Das weiß ich nicht    Die Felgen müssen trotz ABE unter anderem nur eingetragen werden, wenn eine gegenseitige Beeinflussung von einer anderen Änderung statt findet, nicht prinzipiell sobald das Fahrzeug nicht mehr original ist.  Und keineswegs ist das bei allen ABEs so, es kommt immer auf den Fall an. Es gibt mittlerweile auch einige Kombinationen von Sonderrädern und Tieferlegungsfedern beide mit ABE die trotz gegenseitiger Beeinflussung nicht eintragungspflichtig sind!   Nochmal! Es kommt immer auf den vorliegenden Fall und kann leider so gut wie nie pauschal beantwortet werden.   Nur ein geänderten Zylinder hat nicht pauschal Auswirkung auf die ABE der SIP Felgen, das stimmt pauschal so nicht!       Das ist mal wieder ganz klassisch die Thematik Theorie und Praxis...     Eine Reifenbindung wird nur eingetragen wenn wirklich notwendig, da gibt's verschiedene Gründe, Freigängigkeit zum Beispiel...     Ja größeres Thema. Kurz gesagt gelten die Reifenfreigaben der Reifenhersteller nicht mehr und je nachdem wie das Fahrzeug zugelassen ist (nationale Genehmigung oder EU) wird die Reifenbindung (wenn es die wirklich bei dem Fahrzeug gibt) ausgetragen wenn möglich (Stichwort Freigängigkeit).   In vielen Fällen wurde eine Zeit lang bei der Zulassung eine Reifenbindung eingetragen obwohl es bei dem Fahrzeug vom Fahrzeughersteller gar keine gab oder auch die Reifenbindung gar kein Sinn macht weil das Fahrzeug eine Einzelgenehmigung hat (Import-Fz).
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