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Erledigt


Thall1

Empfohlene Beiträge

Geschrieben
Am 22.9.2022 um 21:52 hat Vespa-Servizio folgendes von sich gegeben:

darf man bei 5k nach mehr Bildern fragen, ob Papiere dabei sind etc?
Ist das auf Bild 1 und 2 eine andere Gabel?

Sicher, ich bin aktuell nur etwas eingespannt:-D Kann dauern

 

—> Keine Papiere

—> Die selbe Gabel, nur einmal raw und auf der Bühne in schwatzmatt lackiert

  • Thall1 änderte den Titel in Erledigt
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  • Beiträge

    • Ich hab da schon Umbauer gesehen, welche  alte Cassetten-Radios auf BT umbauen. Alternativ vielleicht ein altes Radio für die Optik drin lassen und Musik über Smartphone und BT-Box hören?
    • Es werden scheinbar immer die Beiträge angezeigt, was ja ansich nicht verkehrt ist. Was mir fehlen würde, wäre eine Option, Suchtreffer immer als Topic, in dem der Treffer war, anzeigen zu lassen. Die scheint es auch in den erweiterten Suchoptionen nicht zu geben.
    • Na ich tippe mal auf Pfingsten 
    • Sorry! Diese allgemeinen Aussagen sind so nicht korrekt, das ist leider etwas komplizierter.   Steht in der ABE von den SIP Felgen wirklich eine Reifenbindung als Auflage? Das weiß ich nicht    Die Felgen müssen trotz ABE unter anderem nur eingetragen werden, wenn eine gegenseitige Beeinflussung von einer anderen Änderung statt findet, nicht prinzipiell sobald das Fahrzeug nicht mehr original ist.  Und keineswegs ist das bei allen ABEs so, es kommt immer auf den Fall an. Es gibt mittlerweile auch einige Kombinationen von Sonderrädern und Tieferlegungsfedern beide mit ABE die trotz gegenseitiger Beeinflussung nicht eintragungspflichtig sind!   Nochmal! Es kommt immer auf den vorliegenden Fall und kann leider so gut wie nie pauschal beantwortet werden.   Nur ein geänderten Zylinder hat nicht pauschal Auswirkung auf die ABE der SIP Felgen, das stimmt pauschal so nicht!       Das ist mal wieder ganz klassisch die Thematik Theorie und Praxis...     Eine Reifenbindung wird nur eingetragen wenn wirklich notwendig, da gibt's verschiedene Gründe, Freigängigkeit zum Beispiel...     Ja größeres Thema. Kurz gesagt gelten die Reifenfreigaben der Reifenhersteller nicht mehr und je nachdem wie das Fahrzeug zugelassen ist (nationale Genehmigung oder EU) wird die Reifenbindung (wenn es die wirklich bei dem Fahrzeug gibt) ausgetragen wenn möglich (Stichwort Freigängigkeit).   In vielen Fällen wurde eine Zeit lang bei der Zulassung eine Reifenbindung eingetragen obwohl es bei dem Fahrzeug vom Fahrzeughersteller gar keine gab oder auch die Reifenbindung gar kein Sinn macht weil das Fahrzeug eine Einzelgenehmigung hat (Import-Fz).
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