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Über das Anmelden einer österreichischen P200E in Österreich


Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Servus zusammen!

 

Dieser Beitrag könnte vermutlich ebensogut unter der Rubrik "sinnfrei" laufen, aber ich dachte ich versuch's mal hier.

 

Es geht um die Anmeldung meiner ersten Vespa hier bei mir in Österreich, Behörden, Ämter usw.

Wer gerne Schadenfreude hat, ist hier richtig. Wer vor einer ähnlichen Aufgabe steht und lernen möchte, wie er's ev. besser machen kann, vielleicht auch.

Los geht's.

 

Alles begann hier im Forum mit einer Kaufberatung und einem (wie ich meine) sehr erfolgreichen Kauf einer P200E.

Das Besondere: Die P kam ursprünglich aus Österreich, und war fast 40 Jahre lang hier in Österreich angemeldet.

Dann ist sie ein Jahr in Deutschland gelaufen.

Jetzt hab ich sie wieder zurückgeholt und wollte sie wieder in Österreich anmelden.

 

Soviel zum Einstieg. 
Es folgt chronologisch der Ablauf der letzten zwei Wochen.

 

 

Woche 1

Freitag, 30.9.2022

Dank der sensationellen Laufzeiten der österreichischen Post konnte ich schon am Freitag die Papiere für meine P in Händen halten, die mir am Montag Morgen aus DE zugesandt worden waren. Fantastisch.

 

Ich hatte mir sogar extra dafür freigenommen und bin noch am gleichen Vormittag zur Zulassungsstelle, um die Vespa anzumelden.

Dort wurde mir dann gesagt, dass das nicht möglich wäre:
Die Fahrgestellnummer sei nicht in der österreichischen Datenbank vorhanden.

Da müsse ich mich wohl an die Landesprüfstelle wenden und eine Einzelgenehmigung machen lassen.

Sicherheitshalber solle ich auch gleich mal am Finanzamt anrufen, ob steuerlich noch etwas zu beachten sei.

 

Der vorhandene österreichische(!) Typenschein und der Nachweis, dass die Vespa erst 2020 hier abgemeldet worden war, lösten zwar etwas Verwunderung aus, aber nichts desto trotz war hier nichts zu machen.

 

Also hab ich bei der Landesprüfstelle angerufen und mich dort erkundigt, wie das sein könne.

Die Auskunft kurz vor Mittag (und Dienstschluss): Kommen's doch am Montag mit den Papieren vorbei.

Fazit: Wird wohl nichts mit der ersten Ausfahrt am Wochenende.

 

Wenigstens meinte die Dame am Finanzamt, dass wohl keine Steuer mehr zu entrichten sei, wenn die Vespa schon mal in Österreich angemeldet war.

Nur in seltenen Fällen (wenn die damals in Österreich bezahlte Steuer bei der Anmeldung in Deuschland zurückgefordert worden wäre) sei das notwendig.

Na wenigstens das.

 

 

Woche 2

Montag, 3.10.2022

Ich bin am Morgen mit dem gesamten Stapel an Papieren bei der Landesprüfstelle vorstellig.

Dort sieht man alles durch und bemerkt: Die Vespa sei doch in der Datenbank, alles kein Problem?
Man dürfe bei der Fahrgestellnummer das VSX1T nicht mit eingeben, sondern nur die nachfolgende Nummer.

 

Mein Hinweis auf den "ungültig" gestempelten Typenschein wurde relativ gelassen aufgenommen.

Das sei doch kein Problem.

 

Also fahre ich wieder zur Zulassungsstelle (sind ja bloß 15 km) und siehe da, jetzt geht's auf einmal!

Der notwendige und vorhandene Prüfbericht vom TÜV war zwar schon abgelaufen, aber man darf ja 4 Monate überziehen (man stelle sich vor der wäre im September, also am Freitag davor, abgelaufen...).
Sicher könne man die Vespa anmelden. Aber: "Wollen's nicht gleich einen Eintrag als historisches Fahrzeug? Dann müssten's nur alle zwei Jahre zur Pickerlprüfung (das ist bei uns der TÜV)".

 

Natürlich möchte ich das.

 

"Da müssen's aber zur Landesprüfstelle um einen Eintrag in der Datenbank als historisches Fahrzeug machen zu lassen".

 

Also ruf ich wieder bei der Prüfstelle an.
Dort sagt man mir, dass das Fahrzeug auf jeden Fall original und ohne Umbauten und in einem Zustand 1 bis 3 sein müsse, und dass man dafür eigentlich noch ein Anmeldegutachten brauchen würde... aber wenn's in einem guten Zustand und original wäre, naja, dann könnte man vielleicht das TÜV-Gutachten nehmen.

Ich solle einfach morgen mit dem Fahrzeug vorbeikommen, dann könne man sich das mal anschauen.

Obwohl etwas zögerlich, machte der Beamte jedenfalls den Eindruck, dass er mir schon helfen würde.

 

Also hab ich einen Anhänger organisiert und die Vespa verladen.

 

 

Dienstag, 4.10.2022

Wie vereinbart fahre ich mit der Vespa am Anhänger zur Prüfstelle.

Dort sitzt eine andere Dame als am Vortag am Schalter, und die ist von meinem Vorhaben überhaupt nicht begeistert.

Wie ich mir das vorstelle? Es sind ja viel zu wenig Daten von meinem Fahrzeug in der Datenbank? Da muss ich auf jeden Fall einen Reimport und eine Einzelgenehmigung machen lassen.

 

Da falle ich natürlich aus allen Wolken und erkläre, dass das am Vortag noch ganz anders ausgesehen hatte.

Dass ich gestern die Vespa schon hätte anmelden können? Dass ich eigentlich nur wegen der Eintragung als historisches Fahrzeug den Termin habe?

 

"Na dann fahren's doch und versuchen sie's. Das geht sicher nicht.", war die charmante Antwort.

Es folgten weitere Ausführungen über eine Datenbank, die erst 2007 eingeführt worden war, und dass meine P dort ja gar nicht drin sein könne und überhaupt...

 

Meine Hinweise, dass die P doch seit den 80ern bis 2020 durchgehend in Österreich angemeldet war, sprachen zwar gegen die Argumente der Dame hinterm Schalter, aber sie wollten an diesem Tag offensichtlich sehr bestimmt recht haben.

Kurz: Es half alles nichts. An einer Einzelgenehmigung (einer bereits jahrzehntelang nachweislich in Österreich zugelassenen Vespa!!!) führte offenbar kein Weg vorbei.

 

Nur: "Heute geht das aber nicht mehr. Sie haben dafür ja gar keinen Termin!".

Gottseidank war der Techniker im Hintergrund gnädig und meinte, dass wenn ich schon mal mit dem Fahrzeug hier wäre, da wohl schon was zu machen sei.

Ich sollte sie mal abladen, man schaue sich das an.

 

Also hab ich knapp 85 Euro für die Einzelgenehmigung bezahlt und auf den Techniker gewartet.
Dabei ist mir gedämmert, dass dieser sicher eine Probefahrt machen wolle.

Und jetzt ratet mal, was ich nicht dabeihatte: Richtig, den Zündschlüssel.

(Mittlerweile weiß ich, dass das wohl auch ohne gegangen wäre, aber...)

 

Ihr könnt euch vorstellen:

Stimmungsmäßig war ich zu dem Zeitpunkt nicht mehr wirklich gut beieinander.

 

Wenigstens war der Techniker über den Zustand der Vespa halbwegs erfreut und meinte, dass das schon passe.
Eine Probefahrt müsse aber schon sein.

 

Als ich der Dame hinterm Schalter dann erklären musste, dass ich noch schnell den Schlüssel holen müsse, war sie noch unentspannter als zuvor.

Das könne sich ja nie ausgehen. Sie wohne auch in meiner Gegend und wisse, dass man das gar nicht mehr schaffen kann. Usw. Usw.

 

Wundersamerweise ist es sich trotzdem ausgegangen.

Der zuständige Techniker ließ mich die Vespa in der Zwischenzeit in der Werkstatthalle parken.

 

Als ich mit dem Schlüssel retour kam, meinte er, ich solle sie mal warmlaufen lassen.

Und es wäre ihm noch doch noch was aufgefallen, nämlich dass die Traglast des Hinterreifens nicht passen würde.

Da kamen erste Zweifel auf, dass das mit der Genehmigung noch etwas werden könne...

 

Die P ist dann natürlich erstmal gar nicht angesprungen.

Wieder mein Fehler: Ich hatte am Vortag den Benzinhahn nicht zugedreht.

Nach gefühlt 50 mal Ankicken war's dann doch soweit.

 

Der Techniker machte die Probefahrt, und alles lief OK.

Nur: Das Lämpchen für das Fernlicht (die österreichischen P's haben das) ging nicht.

Noch ein Mangel.

 

Wir sind dann so verblieben, dass ich dem Techniker per E-Mail Bilder des gewechselten Hinterrads (das Reserverad war glücklicherweise geeignet) und des ausgetauschten Lämpchens schicken solle.

Dann würde er die Einzelgenehmigung fertig machen, und ich müsse nicht nochmals mit der Vespa vorstellig werden.

OK!

 

 

Mittwoch, 5.10.2022

Hinterrad gewechselt.

Beim Abschrauben des Reservereifens nicht nur die Felge, sondern versehentlich auch die beiden Felgenhälften gelöst.

Ganz große Leistung, als mir der aufgepumpte Schlauch die letzte Mutter weggefetzt hat. Wieder was gelernt.

 

Lämpchen gewechselt.

 

Bilder an den Techniker der Prüfstelle gesandt.

 

 

Donnerstag, 6.10.2022

Info vom Techniker, dass die Einzelgenehmigung am Freitag abholbereit wäre.

Jawoll!

 

 

Freitag, 7.10.2022

Ab zur Landesprüfstelle, die Einzelgenehmigung abholen.

Damit bin ich dann zur Zulassungsstelle. Dort amüsierte man sich schon etwas über meinen Spießrutenlauf, und es ging an die Anmeldung.

 

"Oh je, da ist jetzt eine Sperre der Finanz (des Finanzamts) drin".

Da geht es darum, dass ev. noch keine NoVA (Steuer) für das Fahrzeug abgeführt worden sein könnte.

Bei einer neuen Einzelgenehmigung oder eine Änderung der Fahrzeugdaten in der Zulassungsdatenbank wird so ein Eintrag automatisch gemacht.

Da hilft's auch nichts, dass diese Steuer damals bei der ersten Anmeldung schon entrichtet worden, und deshalb für mich nichts mehr zu bezahlen war.

 

Netterweise hat die Dame an der Zulassungsstelle dann direkt beim Finanzamt angerufen und den Fall geschildert.

Anwort: Es wäre ein Formular auszufüllen, etc.

 

Nachdem an diesem Tag an der Zulassungsstelle nicht viel los war, konnten wir das freundlicherweise gleich zusammen machen und per E-Mail (so modern!) an die zuständige Stelle am Finanzamt übermitteln.

Dann hieß es warten auf die Rückmeldung. Die kam erstaunlicherweise innerhalb einer Viertelstunde: Die Sperre vom Finanzamt war raus, der Anmeldung stand nichts mehr im Weg.

 

Dachte ich.

 

"Oh je, da ist ein Fehler in der Einzelgenehmigung: Der Eintrag für die Prüfplakette ist fehlerhaft (anstelle von "rot" stand dort "keine"), jetzt können wir keine Plakette ausdrucken. Das muss die Prüfstelle korrigieren."

 

Da war's dann beinahe endgültig vorbei bei mir.

Das konnte wohl doch alles nicht wahr sein.

 

Die Damen an der Zulassungsstelle hatten dann aber schon sichtlich Mitleid mit mir und haben bei der Prüfstelle angerufen.

Der Techniker dort korrigierte den Eintrag in der Datenbank und meinte, ich solle aber demnächst noch vorbeikommen, um die korrigierte Einzelgenehmigung abzuholen.

 

Jetzt können wir endlich zulassen!


Dachte ich.

 

"Oh je, jetzt ist wieder die Sperre der Finanz drin."

 

 

 

FFFFFFFFFFFFFFFFFFFFFFFFFFFFFFFFFFFFFFFFFFFFFFFFFFFFFFFFFFFUUUUUUUUUUUUUUUUUUUUUUUUUUUUUUUUUUUUUUUUUUUUUUUUUUUUUUUU.....

 

 

 

Die Dame an der Zulassungsstelle ruft wieder bei der Finanz an.

Erreicht dort die zuständige Person nicht, vereinbart aber einen Rückruf.

 

Der kommt wenige Minuten später, alles wird besprochen, alles wird geklärt.

Die Sperre in der Zulassungsdatenbank wird wieder entfernt.


Ich bezahle die Zulassungsgebühr.

Ich bekomme den Zulassungsschein.

Ich erhalte die Prüfplakette.

 

Danke.

 

 

 

Übrigens: Die Einzelgenehmigung wollte ich am gleichen Tag noch an der Prüfstelle eintauschen.
Da waren aber schon alle Techniker auf Dienstbesprechung.

 

Ob man mir die nicht zusenden könne, wenn ich die aktuelle (fehlerhafte) Genehmigung dalasse?

Ja, na gut, das könne man schon machen...

 

Beim Notieren meiner Adresse bemerkt man dann noch, dass ich ja eh gar nicht so weit entfernt wohne, die hätte ich wohl schon auch selbst abholen können.

Ich überlasse es mal euch sich vorzustellen, was ich mir dabei gedacht habe.

 

Immer höflich bleiben!

Und falls ihr auch mal so was vorhabt: Viel Glück.

  • Like 3
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Geschrieben

Warum die der Switch auf Historisch?

Die 2 Jahre Pickerl sind zwar schön, dafür hast du jetzt einen 60 Tage Beschränkung und musst ein Fahrtenbuch führen.

Technische Umbauten sind nur dann zulässig, wenn sie auch zeitgenössisch sind, sonst nicht möglich.

Der einzig wahre Vorteil ist, dass bei einem Totalschaden das Fahrzeug wieder instandgesetzt werden muss! Also keine Verschrottungsprämie seitens Versicherung und Fall erledigt. 

 

Hättest dir ohne die Aktion auch ein paar Nerven gespart!

 

Kleiner Tipp! Lass es das nächste mal einen Versicherungsheinzi machen. Die haben da bessere Connetions bei der Zulassungstelle (meist die der eigenen Versicherung) und sollen was tun für ihr Geld ;)

  • Like 1
Geschrieben (bearbeitet)

Erinnert mich irgendwie an das "Haus das Verrückte macht" aus Asterix! Kennt Ihr das? Guugelt mal! Ich weiß nicht, ob ich das hier verlinken darf...

Bearbeitet von kbup
Geschrieben

Na mit der Aktion hast dir den Roller ordentlich entwertet. Eine klassische typisierung gegen diesen historischen Schastypenschein einzutauschen, war echt nicht klug.

Geschrieben
vor einer Stunde hat Scumandy folgendes von sich gegeben:

Na mit der Aktion hast dir den Roller ordentlich entwertet. Eine klassische typisierung gegen diesen historischen Schastypenschein einzutauschen, war echt nicht klug.

Warum entwertet?

Geschrieben (bearbeitet)

Vorher war das Fahrzeug als Alltagsfahrzeug ohne Auflagen einzusetzen, jetzt ist es eingeschränkt auf 60 Tage im Jahr. Und "fahrtenbuchartige Aufzeichnungen" (hab ich noch nie gebraucht) sind offiziell nötig.

Bearbeitet von athanasius
Geschrieben (bearbeitet)
vor 2 Stunden hat gonzo0815 folgendes von sich gegeben:

Der einzig wahre Vorteil ist, dass bei einem Totalschaden das Fahrzeug wieder instandgesetzt werden muss! Also keine Verschrottungsprämie seitens Versicherung und Fall erledigt. 

 

Gibt's dazu eine Quelle? Mein Versicherungsfuzzi meint jedes Jahr ich soll ein Wertgutachten machen, sonst bekomm ich nur noch Schrottwert. Auch wenn der Zustand vor einem theoretischem Unfall von mir eindeutig nachzuweisen ist.

Bearbeitet von athanasius
Geschrieben
vor 42 Minuten hat Christel Mess folgendes von sich gegeben:

Warum entwertet?


Hat Athanasius schon geschrieben. Historische Papiere sind schön wenn du ein Fahrzeug grundsätzlich neu typisieren musst, weil es keine Papiere gibt. Wie zB meine Allstate damals als USA Import. Aber wenn eh schon echte Papiere vorhanden, ist das eine echte Entwertung am Markt, eben wegen der 60-Tage-Beschränkung. Zumindest hier in AT.

  • Thanks 1
Geschrieben

Bin fast ein wenig beruhigt, dass so etwas nicht nur in Deutschland passiert. Die 60 Tage-Beschränkung, find ich jetzt nicht so tragisch, da ja voraussichtlich bald die nächste Vespa ins Haus kommen wird. 😁

Geschrieben
vor 4 Stunden hat athanasius folgendes von sich gegeben:

 

Gibt's dazu eine Quelle? Mein Versicherungsfuzzi meint jedes Jahr ich soll ein Wertgutachten machen, sonst bekomm ich nur noch Schrottwert. Auch wenn der Zustand vor einem theoretischem Unfall von mir eindeutig nachzuweisen ist.

 

Um ehrlich zu sein, schwarz auf weiß hab ich es nicht. Hat mir mein Versicherungsmensch so erklärt vor Jahren. Ich werd da nochmal nachbohren, hoffe aber schon das sich da nix geändert hat.

Geschrieben
7 hours ago, gonzo0815 said:

Kleiner Tipp! Lass es das nächste mal einen Versicherungsheinzi machen. Die haben da bessere Connetions bei der Zulassungstelle (meist die der eigenen Versicherung) und sollen was tun für ihr Geld ;)

Naja, die Zulassungsstelle ist genau die von der Versicherung, und ich denke ich bin dort mittlerweile... bekannt.

Ist ja doch das eine oder andere Fahrzeug dort für mich registriert. ;-)

 

7 hours ago, Scumandy said:

Na mit der Aktion hast dir den Roller ordentlich entwertet. Eine klassische typisierung gegen diesen historischen Schastypenschein einzutauschen, war echt nicht klug.

Also ich seh's genau anders rum. Ich denke ich hab die Vespa für mich deutlich aufgewertet.

Die 60 Tage sind mir (sofern überhaupt kontrollierbar) ziemlich egal. Schaff das mal bei uns, wo's eh jeden zweiten Tag regnet. Natürlich, wär's mein einziges Moped, oder wäre ich gar drauf angewiesen, würde das anders aussehen!

 

Der Mehrwert ist nicht zur die gemütlichere Handhabung der Pickerlprüfung, sondern auch die (ziemliche) Gewissheit, dass, was auch immer kommt, meine Vespa bewegt werden wird dürfen.

Fahrverbote in der Stadt? Egal.

Verbot von Zweitaktern? Egal.

Lärmemissionen einschränken? Egal.

Etc., etc.

Geschrieben
7 hours ago, kbup said:

Erinnert mich irgendwie an das "Haus das Verrückte macht" aus Asterix! Kennt Ihr das? Guugelt mal! Ich weiß nicht, ob ich das hier verlinken darf...

Eigentlich hätte ich da den Passierschein A38 gleich mitbekommen müssen, stimmt.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 3 Minuten hat DirtyHarry folgendes von sich gegeben:

Der Mehrwert ist nicht zur die gemütlichere Handhabung der Pickerlprüfung, sondern auch die (ziemliche) Gewissheit, dass, was auch immer kommt, meine Vespa bewegt werden wird dürfen.

Fahrverbote in der Stadt? Egal.

Verbot von Zweitaktern? Egal.

Lärmemissionen einschränken? Egal.

Etc., etc.

 

Dass kann dir niemand garantieren, nur weil es "Historisch" heisst. Du weißst ja selber genau, wie die AT Gesetzgebung funktioniert.


Und ganz allgemein am Markt, das idente Fahrzeug mit Historischer Typisierung ist einfach weniger Wert als jenes mit der ursprünglichen Typisierung. Aber bitte, ich will Dir da nichts runtersprechen, das Wichtigste ist, dass du mit deinem neuen Roller einfach Spaß hast und ein gutes Gefühl beim Fahren.

Bearbeitet von Scumandy
Geschrieben
5 minutes ago, Scumandy said:

 

Dass kann dir niemand garantieren, nur weil es "Historisch" heisst. Du weißst ja selber genau, wie die AT Gesetzgebung funktioniert.

Da hast du schon recht - ich hab ja auch geschrieben, ich wäre mir "ziemlich" sicher.

 

5 minutes ago, Scumandy said:

Und ganz allgemein am Markt, das idente Fahrzeug mit Historischer Typisierung ist einfach weniger Wert als jenes mit der ursprünglichen Typisierung.

Zugegeben, das war mir so gar nicht bewusst.

Nachdem ich aber auch nicht vorhabe, die Vespa demnächst wieder zu veräußern, sondern vielmehr selbst Spaß damit haben will, spielt das eher ein untergeordnete Rolle.

 

Worst case - gibt's keinen Weg zurück?
Ich hab's so verstanden, dass der Zusatzeintrag "historisch" ja nur solange gilt, solange alles original bleibt (sprich solange ich keine Änderung eintragen lassen will)?

Geschrieben
vor 15 Minuten hat DirtyHarry folgendes von sich gegeben:

Worst case - gibt's keinen Weg zurück?
Ich hab's so verstanden, dass der Zusatzeintrag "historisch" ja nur solange gilt, solange alles original bleibt (sprich solange ich keine Änderung eintragen lassen will)?

 

Ist jetzt eher Halbwissen, aber mir wurde gesagt das man die "Historische" Einzelgenehmigung rückgängig machen kann. Vor allem wenn originale Papiere vorhanden sind. 

Aber das diese erlischt wenn du was änderst ist falsch! Du DARFST nur original oder eben zeitgenössisch unterwegs sein. Das ist die Bedingung für Historisch und somit ERHALTENSWERT! Das rechtfertigt dann auch dass der stinkende 2takter in der Stadt auf und nieder fahren darf obwohl Autos ausgesperrt sind. 

 

Wenn wir es streng nach Vorschrift nehmen, dann musst du um ein Pickerl zu bekommen:

Das Fahrtenbuch lückenlos vorweisen

Die Einzelgenehmigung zum Pickerltermin vorlegen

Der Zustand muss dem der Einzelgenehmigung (Fotos) und der damaligen Technik entsprechen.

 

Als Beispiel, dir geht der Tacho ein. Weils ja so lässig ist baust du den SIP 2.0 ein und freust dich über die zusätzlichen Funktionen. Als Ergebnis bekommst du kein Pickerl weil das Fahrzeug in seinen originalen Zustand verändert wurde. Digitaltacho ist auch nicht zeitgenössisch!

Wird zum Glück bei weiten nicht so streng genommen (noch) aber super ist das alles nicht. Vor allem wenn man weiter in die Zukunft blickt mit dem Ende des Verbrenners. 

Geschrieben
vor 1 Stunde hat DirtyHarry folgendes von sich gegeben:

Worst case - gibt's keinen Weg zurück?

Ich hab's so verstanden, dass der Zusatzeintrag "historisch" ja nur solange gilt, solange alles original bleibt (sprich solange ich keine Änderung eintragen lassen will)?

 

Das wäre wirklich interessant in diesem Fall wo es ja noch originalpapier eben aus AT gibt. Bei Historisch muss alles original sein, wenn du umbaust musst du ja theoretisch diese Umbauten eintragen lassen. Fraglich ob das vom Standpunkt des historischen Fahrzeugs auch überhaupt noch möglich ist. Du hast eh schon so einen Run, könntest ja noch mal hinterher telefonieren und fragen. Die Dame auf der Zulassungsstelle freut sich bestimmt : )

 

 

Geschrieben
vor 14 Stunden hat gonzo0815 folgendes von sich gegeben:

 

Um ehrlich zu sein, schwarz auf weiß hab ich es nicht. Hat mir mein Versicherungsmensch so erklärt vor Jahren. Ich werd da nochmal nachbohren, hoffe aber schon das sich da nix geändert hat.

das ist auf jeden fall ein blödsinn, kann bei einer nonameversicherung aber wahrscheinlich vorkommen 

 

als ich mit der px 1993 an einem ascona zerschellt bin kam der gutachter und hat für die 9 jahre alte px200 den wert bezahlt um die die px damals gehandelt wurden 

Geschrieben (bearbeitet)
11 hours ago, Scumandy said:

 

Du hast eh schon so einen Run, könntest ja noch mal hinterher telefonieren und fragen. Die Dame auf der Zulassungsstelle freut sich bestimmt : )

Das mach ich frühestens, wenn ich die korrigierte Einzelgenehmigung in Händen halte!!! :laugh:

 

Inzwischen habe ich aber folgendes gefunden:

wko.at Info zur Begutachtung historischer Fahrzeuge

 

Hier der Text, falls der Link mal verschwinden sollte:

Quote

 

Begutachtung historischer Fahrzeuge

Bestimmungen zur Durchführung wiederkehrenden Begutachtung nach § 57a KFG
 

1. Mit 1. Jänner 2018 treten neue Bestimmungen zur wiederkehrenden Begutachtung historischer Fahrzeuge in Kraft (BGBl. I Nr. 102/2017 vom 26. 7. 2017). Folgende Änderungen in § 57a KFG 1967 sind dabei zu berücksichtigen: 

  • Historische Fahrzeuge (§ 2 Abs. 1 Z 43) sind, soweit das durch das prüfende Organ beurteilt werden kann, zu begutachten, ob sie den Vorschriften dieses Bundesgesetzes und der auf Grund dieses Bundesgesetzes erlassenen Verordnungen entsprechen. Dazu ist das Fahrzeug-Genehmigungsdokument sowie allfällige zusätzlich erforderliche Nachweise – allenfalls in Kopie – vorzulegen.
  • Bei historischen Fahrzeugen ist zusätzlich die Einhaltung der zeitlichen Beschränkungen gemäß § 34 Abs. 4 anhand der vorgelegten fahrtenbuchartigen Aufzeichnungen zu kontrollieren.

Die Umsetzung dieser Bestimmungen sowie der Bestimmung in § 57c Abs. 4d KFG, wonach eine Nichteinhaltung der zeitlichen Fahrbeschränkung für ein historisches Fahrzeug durch die Begutachtungsplakettendatenbank der Behörde zu melden ist, wäre durch Verordnung zu regeln. Bis die entsprechende Verordnung in Kraft tritt und die Anpassung der Begutachtungsplakettendatenbank und der Begutachtungsprogramme durchgeführt ist, soll die Umsetzung durch den gegenständlichen Erlass geregelt werden.

2. Es ist daher wie folgt vorzugehen: 

  • Vor Beginn der Begutachtung sind dem prüfenden Organ die fahrtenbuchartigen Aufzeichnungen vorzulegen. Nur wenn diese vorgelegt werden und die Einhaltung der zeitlichen Fahrbeschränkungen durch das prüfende Organ festgestellt wird (d. h. die Zahl der Tage, an denen das Fahrzeug pro Jahr verwendet wurde, ist bei Kraftwagen nicht größer als 120 und bei Krafträdern nicht größer als 60), ist die Begutachtung vorzunehmen. In diesem Fall ist auf dem Gutachten im Bemerkungsfeld zu vermerken: „Zeitliche Fahrbeschränkungen eingehalten“
  • Die Übereinstimmung eines Fahrzeuges mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von nicht mehr als 3 500 kg mit dem Genehmigungsdokument ist, soweit das durch das prüfende Organ beurteilt werden kann, zu überprüfen. Wird eine Abweichung vom genehmigten Zustand festgestellt, ist bei der Prüfposition 0.1 Kennzeichen(tafeln) – entspricht nicht den Fahrzeugdokumenten oder –aufzeichnungen ein schwerer Mangel und im zugehörigen Bemerkungsfeld „Fahrzeug entspricht nicht dem genehmigten Zustand“ zu vermerken. Im allgemeinen Bemerkungsfeld sind die Abweichungen im Einzelnen festzuhalten. In diesem Fall ist ein negatives Gutachten auszustellen und keine Begutachtungsplakette am Fahrzeug anzubringen oder dem Zulassungsbesitzer auszufolgen.
  • Die Überprüfung der Vorschriftsmäßigkeit von Fahrzeugen mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3 500 kg ändert sich nicht gegenüber der bisherigen Vorgangsweise.

3. Kann die Einhaltung der zeitlichen Fahrbeschränkung nicht durch fahrtenbuchartige Aufzeichnungen nachgewiesen werden, besteht für den Zulassungsbesitzer die Möglichkeit, die Eintragung „Historisches Fahrzeug“ vom örtlich zuständigen Landeshauptmann streichen zu lassen.

Entspricht das Fahrzeug nicht dem genehmigten Zustand, sind die vorgenommenen Änderungen rückzubauen oder gem. § 33 KFG 1967 dem örtlich zuständigen Landeshauptmann anzuzeigen. Entsprechen die Änderungen nicht den Vorgaben an historische Fahrzeuge, führt das zur Streichung der Eintragung „Historisches Fahrzeug“.

Stand: 07.01.2020

 

 

Bei Punkt 3 ist zu lesen:

Entspricht das Fahrzeug nicht dem genehmigten Zustand, sind die vorgenommenen Änderungen rückzubauen oder gem. § 33 KFG 1967 dem örtlich zuständigen Landeshauptmann anzuzeigen. Entsprechen die Änderungen nicht den Vorgaben an historische Fahrzeuge, führt das zur Streichung der Eintragung „Historisches Fahrzeug“.

 

Wenn ich das richtig verstehe, sollte ich also den "historischen" Eintrag im Fall des Falles auch wieder loswerden können, oder?

Bearbeitet von DirtyHarry
Geschrieben

@gonzo0815

 

Das mit den zeitgenössischen Änderungen kenne ich eigentlich nur aus De, bei mir war das zumindest noch vor 20Jahren bei der 46er nur mit ziviltechnischen Gutachten möglich.

Angeblich wurde das ganze aber in den letzten 10jahren entbürokratisiert.

Herzliche Grüße Christian 

Geschrieben
vor 13 Minuten hat Yamawudri folgendes von sich gegeben:

@gonzo0815

 

Das mit den zeitgenössischen Änderungen kenne ich eigentlich nur aus De, bei mir war das zumindest noch vor 20Jahren bei der 46er nur mit ziviltechnischen Gutachten möglich.

Angeblich wurde das ganze aber in den letzten 10jahren entbürokratisiert.

Herzliche Grüße Christian 

 

Ob das bei der Landesregierung geht oder nur oder auch über Zivilgutachter entzieht sich auch meiner Kenntnis. Aber mein Mechaniker hat es mir so erklärt.

Fix ist nur das man belegen muss dass es sich um zeitgenössisches Material handelt, z.B. Tacho als Sonderausstattung usw. 

 

Interessant wäre ja auch wie es da z.B. mit Vergasern aussieht. Denn zum Teil sind die Dinger ja nicht mehr zu bekommen, ob dort dann mit technisch ähnlichem ersetzt werden darf. 

Geschrieben

Bei Vergasern müsste man wenn sich nix geändert hat wahrscheinlich bereits einen Testlauf einer amtlich beglaubigten Zertifizierungsstellen (dhbzB TU-wien, damals halt) vorlegen um das einhalten der gesetzlichen Abgaswerte sicherzustellen.

Österreich ist leider in der Hinsicht net De aber wie erwähnt kA ob sich etwas geändert hat?

 

Rlg Christian 

Geschrieben
vor 3 Stunden hat DirtyHarry folgendes von sich gegeben:

Bei Punkt 3 ist zu lesen:

Entspricht das Fahrzeug nicht dem genehmigten Zustand, sind die vorgenommenen Änderungen rückzubauen oder gem. § 33 KFG 1967 dem örtlich zuständigen Landeshauptmann anzuzeigen. Entsprechen die Änderungen nicht den Vorgaben an historische Fahrzeuge, führt das zur Streichung der Eintragung „Historisches Fahrzeug“.

 

Wenn ich das richtig verstehe, sollte ich also den "historischen" Eintrag im Fall des Falles auch wieder loswerden können, oder?

 

Das lese ich auch so. Von dem her gehe ich aus, du könntest auch so wieder zurück zur klassischen Typisierung.

  • Thanks 1
Geschrieben

Nach der Lektüre dieses "Zulassungsdramas" hätte ich eine Frage:

habe eine 56er GS die 1958 aus Italien nach Österreich importiert und einzelgenehmigt wurde - Abgemeldet 1974 ;-) 

Österreichische Einzelgenehmigung vorhanden.

Wie bekomme ich die Vespa wieder in die österreichische Fahrzeugdatenbank?

 

Nur über die Landesprüfstelle? Oder geht die Eintragung / Aktivierung auch über den Generalimporteur?

Geschrieben

Wie ich das mitgenommen habe, gab es um 2007 herum einen Wechsel bzw. die Einführung einer neuen Datenbank, in der alle zugelassenen Fahrzeuge eingetragen sind.

War deine GS zu diesem Zeitpunkt in Österreich nicht zugelassen, wirst du wohl erstmal in diese Datenbank rein müssen: Ich vermute, dass das wieder eine Einzelgenehmigung brauchen wird.

Insbesondere wenn du die Einzelgenehmigung von 1958 noch hast, sollte das aber kein großes Problem sein?
 

Offenbar gilt hier, wie so oft in Österreich, das Recht der jeweiligen Landesprüfstelle.

Ich würde mal dort anfragen.

 

Ich wünsch dir viel Erfolg.

Kühl sicherheitshalber schon mal ein, zwei Bier ein, falls du abends dann Bedarf hast... 

Geschrieben
Am 12.10.2022 um 14:33 hat dude101 folgendes von sich gegeben:

Nach der Lektüre dieses "Zulassungsdramas" hätte ich eine Frage:

habe eine 56er GS die 1958 aus Italien nach Österreich importiert und einzelgenehmigt wurde - Abgemeldet 1974 ;-) 

Österreichische Einzelgenehmigung vorhanden.

Wie bekomme ich die Vespa wieder in die österreichische Fahrzeugdatenbank?

 

Nur über die Landesprüfstelle? Oder geht die Eintragung / Aktivierung auch über den Generalimporteur?

das war bei meiner 72er gt kein thema, schätze die war 30 jahre abgemeldet : "pickerl" gemacht, angemeldet fertig !

 

 

Geschrieben

Wenn's den Typenschein gibt sollte das überhaupt kein Problem sein wieso auch der Typenschein zählt.

Allenfalls falls zu lange abgemeldet Pickerlüberprüfung bei Landesprüfstelle.

 

Rlg Christian 

Geschrieben
Am 13.10.2022 um 16:19 hat rs. folgendes von sich gegeben:

das war bei meiner 72er gt kein thema, schätze die war 30 jahre abgemeldet : "pickerl" gemacht, angemeldet fertig !

Danke für die Antworten - werde das auch im Fall so versuchen - "Pickerl" machen, und dann mal zur Zulassungsstelle ;-)

 

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