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Geschrieben

Moin,

bei mir steht ein Umzug an, und damit auch die Ummeldung meines Fuhrparks.

 

Eines der Fahrzeuge ist eine Sprint von 1976 mit eingetragenem PX200-Motor. Die Sprint ist angemeldet, hat aber keine gültige HU, und ist aktuell nicht fahrbereit.

 

Kriege ich die Sprint denn dann umgemeldet? Laut Info von der Webseite der Zulassungsstelle braucht man eine gültige HU. Ich würde die Sprint eigentlich gerne als "Prozentesammler" für die Versicherung angemeldet lassen.

 

Oder wenn ich die Sprint nicht umgemeldet kriege: was wäre dann das beste Vorgehen? Zum Beispiel Abmelden, den TÜV nach Umzug im Frühjahr nachholen, und dann am neuen Ort anmelden? Wie sieht es dann aus mit kleinen Tücken - a)Verlust der Versicherungsprozente? - b) kann  es Probleme geben, dass die Eintragung des Motors verloren geht?

Geschrieben

Du brauchst auf jeden Fall eine gültige HU.

Was spricht dagegen die HU zu erneuern ?

 

Mit den Prozenten würde ich erstmal mit

der Versicherung Rücksprache halten.

Ich meine aber das man den Vertrag min. für 1 Jahr

ruhen lassen kann ohne Verlußte der %.

Aber kläre das lieber genau ab.

 

Ich würde die erstmal einfach angemeldet lassen und erst

tätig werden wenn sich das Amt bei dir meldet.

Die Nr.Schilder kann man ja heutzutage beibehalten.

Da braucht es keine neuen.

Geschrieben
vor 20 Minuten hat schluerfi1978 folgendes von sich gegeben:

 Kann ich denn überhaupt außerhalb des Saisonkennzeichens HU machen lassen (hinbringen wäre kein Problem)?

Natürlich. Kannst auch mit ner Karre ohne Zulassung HU machen lassen.

vor 2 Minuten hat Barnosch folgendes von sich gegeben:

Mann muß doch gar nicht mehr ummelden,oder täusch ich mich da. 

Einfach auf der alten Nummer weiterlaufen lassen, maximal die Anschrift beim Versicherer ändern. 

Man muss bei Umzug die Adresse in den Papieren bei der Zulassungsstelle ändern lassen.

Geschrieben

Nun ja Du brauchst den Roller nicht zwingend ummelden, wenn er eh nur rum steht und Du die Prozente behalten möchtest. Wenn er wieder fahrbereit ist könntest Du die Ummeldung immer noch machen. Die Adressenänderung Deiner Versicherung mitteilen reicht.

Bin vor 10 Jahren umgezogen und habe 2 Vespas bis Heute nicht umgemeldet, nur meiner Versicherung die Adressenänderung mitgeteilt.  Kennzeichen kannste ja eh mit übernehmen.

Selbst die Steuerbescheide/ Mahnung für die Vespas sind an meiner neuen Adresse  angekommen.

Geschrieben
vor 1 Stunde hat Kebra folgendes von sich gegeben:

Ich meine aber das man den Vertrag min. für 1 Jahr

ruhen lassen kann ohne Verlußte der %.

 

Es waren immer 7 Jahre.

 

Allerdings würde es bei Neuanmeldung ein neuer Tarif. Kann sein, daß das für dich besser oder schlechter wird...

Geschrieben
vor 2 Stunden hat jolle folgendes von sich gegeben:

Natürlich. Kannst auch mit ner Karre ohne Zulassung HU machen lassen.

Man muss bei Umzug die Adresse in den Papieren bei der Zulassungsstelle ändern lassen.

Du Streber.. bin 5 Jahre ohne Ummelden mit meinem Auto gefahren. Erst als ich mal geblitzt wurde und die mir den Bußgeldbescheid nicht zusenden konnten, wurde ich vom Einwohnermeldeamt freundlich darauf hingewiesen, dass ich mich vergessen habe umzumelden :-D also Abmelden oder abwarten bis die Kiste wieder läuft :thumbsup:

Geschrieben

Ich wurde schon angehalten (wegen defekten Schlusslicht) und musste dann ein Bußgeld zahlen weil die Adresse nicht gepasst hat.

 

Aber klar wenn aktuell nicht gefahren wird weil zerlegt oder so ist's ja wurscht...

Geschrieben

Ja aber nur wenn die Bude sich auf öffentlichen Straßen befindet...bei dir in der Garage oder so kann die HU 100 Jahre abgelaufen sein...

  • Like 1
Geschrieben
vor 6 Stunden hat Lenki folgendes von sich gegeben:

Ja aber nur wenn die Bude sich auf öffentlichen Straßen befindet...bei dir in der Garage oder so kann die HU 100 Jahre abgelaufen sein...

 

Nö, nur im Keller merkt es 100 Jahre niemand.

  • Like 1
Geschrieben (bearbeitet)

Wenn man, wie hier im Kreis Mettmann, die Ummeldung online machen kann, interessiert die HU keine Sau. Hab ich gerade mit meinem Fuhrpark gemacht. Da musste nur Fahrgestell und Briefnummer in ein Onlineformular eingetippert werden, Adresse noch dazu und grobe 10 Tage später kam Post mit nem  Aufkleber und der Rechnung.... 

 

Also einfach auf die Seite der zuständigen Zulassungsstelle schauen, das ist nämlich von Ort zu Ort unterschiedlich.

Bearbeitet von dorkisbored
Geschrieben

Habe letztens gehört das die HU Daten inzwischen elektronisch an die Zulassungstelle gehen (ob und wie weit das flächendeckend umgesetzt ist und inwieweit das überhaupt ausgewertet wird weiss ich aber auch net #häschdäg dasinternetistneuland)  

Geschrieben
vor 42 Minuten hat dorkisbored folgendes von sich gegeben:

 grobe 10 Tage später kam Post mit nem  Aufkleber und der Rechnung.... 

 

 

Dachte das wäre verständlich gewesen. Man klebt den gestempelten Adressaufkleber auf seinen Fahrzeugschein, über die alte Adresse. 

  • Thanks 1
Geschrieben

ja... wie geschrieben, die HU wird nicht abgefragt. Steht auch nichts in der "Anleitung" dazu. Hat mich auch gewundert, weil ich das auch nur so kannte. 

Geschrieben

ich habe im Einwohnermeldeamt die Adresse aufm Ausweis ändern lassen

und bei mehreren Fahrzeugscheinen gleich mit.... da hat keiner nachm Tüv geguckt

 

Rita

Geschrieben
vor 3 Stunden hat dorkisbored folgendes von sich gegeben:

 

Dachte das wäre verständlich gewesen. Man klebt den gestempelten Adressaufkleber auf seinen Fahrzeugschein, über die alte Adresse. 

ich kenns nur so:

Adressaufkleber drauf und dann den Stempel halb aufm Aufkleber halb aufm Schein

 

Rita

Geschrieben
vor 49 Minuten hat Rita folgendes von sich gegeben:

ich habe im Einwohnermeldeamt die Adresse aufm Ausweis ändern lassen

und bei mehreren Fahrzeugscheinen gleich mit.... da hat keiner nachm Tüv geguckt

 

Hier in HH soll ausdrücklich darauf geachtet werden, dass das Fahrzeug noch TÜV hat, wenn die Adressänderung im Zuge der Ummeldung gemacht wird.

Geschrieben
vor 8 Minuten hat Lambrettaman folgendes von sich gegeben:

bedeutet das KFZ zieht mit dem Besitzer aus einem anderen Zulassungsbezirk um? Oder wie ist das zu verstehen?

Hier in HH dürfen die Kundenzentren (Einwohnermeldeamt) bei einem Umzug innerhalb Hamburgs im Zuge der Ummeldung die Adresse auf dem Fahrzeugschein (die kleine Zulassungsbescheinigung) ändern.

 

Bei Zuzug von Außerhalb nach HH rein ist es Sache der Zulassungsstelle.

 

vor 6 Minuten hat dorkisbored folgendes von sich gegeben:

Genau das. Die Anschrift muss im Fahrzeugschein geändert werden.

Nein. Siehe oben.

Geschrieben

wie nein... am Ende geht es hier um die Adressänderung auf dem Fahrzeugschein und ob HU benötigt wird oder nicht. Wer das macht und ob das ohne HU geht, ist, wie ich schon geschrieben habe, von Landkreis zu Landkreis und Stadt zu Stadt unterschiedlich. Liest man doch hier.

 

Geschrieben

@schluerfi1978 schrieb leider nicht, "wie" er umzieht. Es ist zwischen "nur Adressänderung" oder "Ummelden" zu unterscheiden. Normal wäre

  • Bei Umzug in einen anderen Zulassungsbezirk (was früher automatisch mit einer Umkennzeichnung verbunden war)  müssen die kompletten Fahrzeugpapiere incl. letztem (gültigen!) TÜV-Bericht und eine frische EVB der Versicherung vorliegen. Da dieses Umziehen "früher" mit neuen Kennzeichen verbunden war, wurde da ja auch zum Kleben der HU-Plakette der aktuelle TÜV-Status des Fz. benötigt
  • Bei Umzug "nur um die Ecke" macht das das örtliche Bürgerbüro / Gemeindeamt / Einwohnermeldeamt - vermutlich ohne Blick auf den TÜV-Status.

Grundlegende Infos gibt's aber z. B. bei der Post (KLICK), HDI (KLICK), den Serviceportalen der Länder (BEISPIELKLICK), etc. ...

  • Thanks 1
Geschrieben
vor 14 Stunden hat t4. folgendes von sich gegeben:

 

  • Bei Umzug in einen anderen Zulassungsbezirk (was früher automatisch mit einer Umkennzeichnung verbunden war)  müssen die kompletten Fahrzeugpapiere incl. letztem (gültigen!) TÜV-Bericht und eine frische EVB der Versicherung vorliegen. Da dieses Umziehen "früher" mit neuen Kennzeichen verbunden war, wurde da ja auch zum Kleben der HU-Plakette der aktuelle TÜV-Status des Fz. benötigt

 

Und das stimmt seit "man kann das alte Kennzeichen behalten, auch wenn man nicht mehr in der Stadt wohnt" eben nicht mehr.

Ich habe aktuell ALLE Fahrzeuge korrekt mit meiner aktuellen Adresse ausstatten lassen, über den von mir genannten Postweg.

 

Auf meinen Kennzeichen stehen die Buchstaben: BM, SG,K und ME... und nur ME wäre laut meiner aktuellen Anschrift korrekt ;-) 

 

Das klassische "Ummelden" bezieht sich nur noch auf einen Halterwechsel, nicht mehr auf einen Zulassungsbezirk. Und selbst da können die Kennzeichen weiter gereicht werden und müssen nicht mehr mit zur Zulassungsstelle geschleppt werden (auch gerade erst am Samstag selbst gemacht).

Geschrieben
vor 18 Minuten hat dorkisbored folgendes von sich gegeben:

 

Und das stimmt seit "man kann das alte Kennzeichen behalten, auch wenn man nicht mehr in der Stadt wohnt" eben nicht mehr.

Ich habe aktuell ALLE Fahrzeuge korrekt mit meiner aktuellen Adresse ausstatten lassen, über den von mir genannten Postweg.

 

 

Dann wird das offensichtlich von Stadt zu Stadt (oder Bundesland zu Bundesland) unterschiedlich gehandhabt und der TE sollte sich mit seinem Anliegen (was ja noch immer nicht genau definiert ist) an die neue Zulassungsstelle wenden. Hier in H-City UND in H-Region will das Amt in jedem Fall den TÜV-Bericht sehen, wenn man NICHT innerhalb des Zulassungsbezirkes umzieht (H-Stadt und H-Region kochen jeweils eigene Suppen).

 

Link: KLICK

 

 

vor 19 Minuten hat dorkisbored folgendes von sich gegeben:

Das klassische "Ummelden" bezieht sich nur noch auf einen Halterwechsel, nicht mehr auf einen Zulassungsbezirk. Und selbst da können die Kennzeichen weiter gereicht werden und müssen nicht mehr mit zur Zulassungsstelle geschleppt werden (auch gerade erst am Samstag selbst gemacht).

 

Und auch hier scheint das regionsweise unterschiedlich gemacht zu werden. Ich habe letztes oder vorletztes Jahr (jedenfalls nach der genannten Änderung der FZV von 2015) was von außerhalb ohne Kennzeichenwechsel auf meinen Namen angemeldet; musste dabei aber den TÜV-Bericht - nicht aber das Kennzeichen - vorlegen. Da geht man wohl davon aus, dass die Plakette auf dem alten Kennzeichen korrekt geklebt wurde. Warum man dem Stempel im Fz.-Schein / Zul.-Bescheinigung Teil 1 nicht glauben mag, kann ich nicht sagen.

Geschrieben
vor 8 Minuten hat t4. folgendes von sich gegeben:

.... und der TE sollte sich mit seinem Anliegen (was ja noch immer nicht genau definiert ist) an die neue Zulassungsstelle wenden. 

 

vor 23 Stunden hat dorkisbored folgendes von sich gegeben:

Also einfach auf die Seite der zuständigen Zulassungsstelle schauen, das ist nämlich von Ort zu Ort unterschiedlich.

 

Hab ich ja gestern schon gesagt, Klarheit bringt da nur die eigene Zulassungsstelle :-D 

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