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Kennzeichenhalter mit LED-Blinkern und Mindestabstand Blinker (TüV)


Woody1974

Empfohlene Beiträge

Es gibt ja diverse Kennzeichenhalter mit integrierten LED-Blinkern aber die sind quasi alle für die aktuellen, kleinen Motorradkennzeichen [180mm Breite x 200mm Höhe] ausgelegt.

 

Wenn man es aber ganz genau nimmt müssen nach altem, Nicht-EU-Recht, zugelassene Motorräder meines Wissens einen Mindestabstand von 240mm bei den hinteren Blinkern haben.

 

Wie habt ihr das gelöst? Einfach drangebaut und nicht weiter drauf eingegangen? Kann man das eintragen? Oder habt ihr noch eine andere Lösung? Kennt ihr ggfs. einen solchen Rahmen für die 220x200 Kennzeichen, die den Abstand einhalten?

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Bei der Sprint meiner Freundin hab ichs verstellbar gemacht, bei meinen Kisten isses mir egal. Hat auch noch nie jemand gemault. Es sind ja bei Stvzo Fahrzeugen noch andere Sachen anders bzw strenger reglementiert (Radabdeckungen etc). Kratzt ja aber im Normalfall auch keinen.

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vor 16 Stunden hat Cpt.Howdy folgendes von sich gegeben:

Bei der Sprint meiner Freundin hab ichs verstellbar gemacht, bei meinen Kisten isses mir egal. Hat auch noch nie jemand gemault. Es sind ja bei Stvzo Fahrzeugen noch andere Sachen anders bzw strenger reglementiert (Radabdeckungen etc). Kratzt ja aber im Normalfall auch keinen.

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Hhm, die Idee ist gut.

 

Klar, kann man einfach irgendwie dranbauen und scheiß drauf. Mache ich ja auch mit vielen anderen Kleinigkeiten aber ich hätte halt auch nichts dagegen wenn alles weitestgehend korrekt wäre.

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Am 7.12.2022 um 12:11 hat matzmann folgendes von sich gegeben:

Die 180 sind OK auch an national genehmigten Fahrzeugen, genau zu erklären warum würde aber locker eine Stunde dauern. Ich könnte dir meine Schulungspräsentation dazu schicken 8-). Das selbe gilt für die Radabdeckung.

Wenn Du das sagst wird das wohl stimmen!

 

Aber die Präsi fände ich dennoch interessant, hehe.

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Blinker.thumb.JPG.6ec458cf8a2684dbe08951626973eb4f.JPG

 

Quelle: TÜV/Dekra ArgeTP21 , Kirschbaum Verlag, 5. Auflage, Stand 2019

 

Zur Info: Wenn das Fahrzeug nach "nationalen Vorschriften" = StVZO in den Verkehr gebracht wurde, müssen alle lichttechnischen Einrichtungen auch der nationalen Vorschrift entsprechen. Also befinden wir uns auf der rechten Seite mit der grünen Schrift.

 

Ob das Fahrzeug nach StVZO oder nach europäischer Genehmigung in den Verkehr gekommen ist, kann man z.B. an den Angaben im Fahrzeugschein erkennen.

 

( z.B. wenn im Feld K eine Nummer eingetragen ist, die mit "e..." anfängt, oder in Feld J irgendwas mit "L1e" drinsteht dann ist der Roller nach europäischer Vorschrift typgenehmigt, dann würden die Angaben in blauer Schrift in der Tabelle oben gelten...)

 

 

Das wäre die offizielle Aussage zur Zulässigkeit bzw. der Anbringung der Blinker und der zulässigen Abstände. Wie das in der Praxis (im Rahmen einer HU oder bei einer Eintragung) gehandhabt wird, ist natürlich eine andere Sache... 

Bearbeitet von OFFI
Satzzeichen ergänzt :-)
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vor 6 Stunden hat OFFI folgendes von sich gegeben:

Blinker.thumb.JPG.6ec458cf8a2684dbe08951626973eb4f.JPG

 

Quelle: TÜV/Dekra ArgeTP21 , Kirschbaum Verlag, 5. Auflage, Stand 2019

 

Zur Info: Wenn das Fahrzeug nach "nationalen Vorschriften" = StVZO in den Verkehr gebracht wurde, müssen alle lichttechnischen Einrichtungen auch der nationalen Vorschrift entsprechen. Also befinden wir uns auf der rechten Seite mit der grünen Schrift.

 

Ob das Fahrzeug nach StVZO oder nach europäischer Genehmigung in den Verkehr gekommen ist, kann man z.B. an den Angaben im Fahrzeugschein erkennen.

 

( z.B. wenn im Feld K eine Nummer eingetragen ist, die mit "e..." anfängt, oder in Feld J irgendwas mit "L1e" drinsteht dann ist der Roller nach europäischer Vorschrift typgenehmigt, dann würden die Angaben in blauer Schrift in der Tabelle oben gelten...)

 

 

Das wäre die offizielle Aussage zur Zulässigkeit bzw. der Anbringung der Blinker und der zulässigen Abstände. Wie das in der Praxis (im Rahmen einer HU oder bei einer Eintragung) gehandhabt wird, ist natürlich eine andere Sache... 

 

Warum glaubt man nicht einem der sich damit auskennt?

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Bearbeitet von matzmann
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    • Bei mir waren es die Kinder, warum das Smart Home installiert wurden. Wenn die Smartheit halt nicht natürlich gegeben ist, muss sie künstlich herkommen.   1) Stiefsohn, freizeitorientierte Lebenseinstellung, ist immer nachmittags "zu Besuch" gekommen -> Kaffee -> Toilettensitzung -> Fenster auf -> ab nach Hause... und am nächsten Morgen war das Fenster immer noch gekippt und die Heizung natürlich fleissig am werkeln. 2) Kinderzimmer eh klar, Lüften und die Heizung voll auf. Hätte auch mit normalen Reglern mit Fenster auf Erkennung gelöst werden können. 3) Schlafzimmer.... nachts Fenster auf und die Frau dreht den Thermostat manchmal nicht komplett zurück und morgens rappelt die Heizung vollgas los.   Mit Fenstersensoren jetzt kein Problem mehr. Zudem meldet sich das Gäste WC wenn abends das Fenster noch auf ist. Das ganze kann irgendwann auch als Alarmanlage ausgebaut werden, sollte die Vierbeinige mal nicht mehr sein.   Zudem Wasserwarner im Keller bei den Hebeanlagen. Die hat auch brav angeschlagen als letztes Frühjahr der Schlauch von der Solarthermie abgesprungen ist.   Im Kellerbüro hängt der Entfeuchter an einer Schaltsteckdose -> Wenn Fenster zu und Luftfeuchtigkeit grösser 65, dann hat die Kiste für ne halbe Stunde Strom.   Einsparung wahrscheinlich weniger, dafür weniger sinnloses zum Fenster raus heizen und etwas Sicherheit.   Alles nach und nach ausgebaut.
    • Seid ihr euch sicher mit den 10k? 4türige Limousinen mit Dieselmotor, die noch weit vom H-Kennzeichen entfernt sind, sind ja als Liebhaber-Autos gar nicht mal so gefragt. Ich habe keine Ahnung von Citroen. Aber ich sag mal, einen Mercedes E280 CDI der Baureihe W211 in vergleichbar gutem Zustand würde ich deutlich drunter sehen. Naja, versuchen kann man es natürlich. Wenn sich nichts tut, kann man den Preis ja immer noch nach unten korrigieren.
    • Ich seh nur den Vorteil bei der Mietwohnung. Da kann man das über die Thermostate in der Wohnung regeln. Sobald man Zugriff auf die Heizungsteuerung selbst hat braucht man die, finde ich, nicht. Richtig Sinn macht es wenn man noch extra Raumthermometer hat die mit den Thermoststen von einer Regelung gesteuert werden.   Bein uns läuft die Nachtabsenkung in der Heizung entsprechend. Die Thermostate sind da +/- in der Heizperiode immer auf der gleichen Einstellung (24/7).
    • Puuh, da bin ich (derzeit) überfragt. Dachte, es darf nur nix Neueres eingebaut werden. Sicherlich war es in den 80er Jahren schon üblich den kleinen 305ci gegen 'nen 327ci bzw. 350ci zu tauschen.
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