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Kennzeichenhalter mit LED-Blinkern und Mindestabstand Blinker (TüV)


Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Es gibt ja diverse Kennzeichenhalter mit integrierten LED-Blinkern aber die sind quasi alle für die aktuellen, kleinen Motorradkennzeichen [180mm Breite x 200mm Höhe] ausgelegt.

 

Wenn man es aber ganz genau nimmt müssen nach altem, Nicht-EU-Recht, zugelassene Motorräder meines Wissens einen Mindestabstand von 240mm bei den hinteren Blinkern haben.

 

Wie habt ihr das gelöst? Einfach drangebaut und nicht weiter drauf eingegangen? Kann man das eintragen? Oder habt ihr noch eine andere Lösung? Kennt ihr ggfs. einen solchen Rahmen für die 220x200 Kennzeichen, die den Abstand einhalten?

Geschrieben

Bei der Sprint meiner Freundin hab ichs verstellbar gemacht, bei meinen Kisten isses mir egal. Hat auch noch nie jemand gemault. Es sind ja bei Stvzo Fahrzeugen noch andere Sachen anders bzw strenger reglementiert (Radabdeckungen etc). Kratzt ja aber im Normalfall auch keinen.

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  • Like 3
Geschrieben
vor 16 Stunden hat Cpt.Howdy folgendes von sich gegeben:

Bei der Sprint meiner Freundin hab ichs verstellbar gemacht, bei meinen Kisten isses mir egal. Hat auch noch nie jemand gemault. Es sind ja bei Stvzo Fahrzeugen noch andere Sachen anders bzw strenger reglementiert (Radabdeckungen etc). Kratzt ja aber im Normalfall auch keinen.

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Hhm, die Idee ist gut.

 

Klar, kann man einfach irgendwie dranbauen und scheiß drauf. Mache ich ja auch mit vielen anderen Kleinigkeiten aber ich hätte halt auch nichts dagegen wenn alles weitestgehend korrekt wäre.

Geschrieben (bearbeitet)

Wenn Du es ganz korrekt haben möchtest, sprich mit dem TÜV und frag, ob die das eintragen. Wenn ja, sollte das kein großer Aufwand sein.

Bearbeitet von Elbratte
Rechtschreibfehler
  • Like 1
Geschrieben (bearbeitet)

Die 180 sind OK auch an national genehmigten Fahrzeugen, genau zu erklären warum würde aber locker eine Stunde dauern. Ich könnte dir meine Schulungspräsentation dazu schicken 8-). Das selbe gilt für die Radabdeckung.

Bearbeitet von matzmann
  • Like 3
Geschrieben
Am 7.12.2022 um 12:11 hat matzmann folgendes von sich gegeben:

Die 180 sind OK auch an national genehmigten Fahrzeugen, genau zu erklären warum würde aber locker eine Stunde dauern. Ich könnte dir meine Schulungspräsentation dazu schicken 8-). Das selbe gilt für die Radabdeckung.

Wenn Du das sagst wird das wohl stimmen!

 

Aber die Präsi fände ich dennoch interessant, hehe.

Geschrieben (bearbeitet)

Blinker.thumb.JPG.6ec458cf8a2684dbe08951626973eb4f.JPG

 

Quelle: TÜV/Dekra ArgeTP21 , Kirschbaum Verlag, 5. Auflage, Stand 2019

 

Zur Info: Wenn das Fahrzeug nach "nationalen Vorschriften" = StVZO in den Verkehr gebracht wurde, müssen alle lichttechnischen Einrichtungen auch der nationalen Vorschrift entsprechen. Also befinden wir uns auf der rechten Seite mit der grünen Schrift.

 

Ob das Fahrzeug nach StVZO oder nach europäischer Genehmigung in den Verkehr gekommen ist, kann man z.B. an den Angaben im Fahrzeugschein erkennen.

 

( z.B. wenn im Feld K eine Nummer eingetragen ist, die mit "e..." anfängt, oder in Feld J irgendwas mit "L1e" drinsteht dann ist der Roller nach europäischer Vorschrift typgenehmigt, dann würden die Angaben in blauer Schrift in der Tabelle oben gelten...)

 

 

Das wäre die offizielle Aussage zur Zulässigkeit bzw. der Anbringung der Blinker und der zulässigen Abstände. Wie das in der Praxis (im Rahmen einer HU oder bei einer Eintragung) gehandhabt wird, ist natürlich eine andere Sache... 

Bearbeitet von OFFI
Satzzeichen ergänzt :-)
Geschrieben (bearbeitet)
vor 6 Stunden hat OFFI folgendes von sich gegeben:

Blinker.thumb.JPG.6ec458cf8a2684dbe08951626973eb4f.JPG

 

Quelle: TÜV/Dekra ArgeTP21 , Kirschbaum Verlag, 5. Auflage, Stand 2019

 

Zur Info: Wenn das Fahrzeug nach "nationalen Vorschriften" = StVZO in den Verkehr gebracht wurde, müssen alle lichttechnischen Einrichtungen auch der nationalen Vorschrift entsprechen. Also befinden wir uns auf der rechten Seite mit der grünen Schrift.

 

Ob das Fahrzeug nach StVZO oder nach europäischer Genehmigung in den Verkehr gekommen ist, kann man z.B. an den Angaben im Fahrzeugschein erkennen.

 

( z.B. wenn im Feld K eine Nummer eingetragen ist, die mit "e..." anfängt, oder in Feld J irgendwas mit "L1e" drinsteht dann ist der Roller nach europäischer Vorschrift typgenehmigt, dann würden die Angaben in blauer Schrift in der Tabelle oben gelten...)

 

 

Das wäre die offizielle Aussage zur Zulässigkeit bzw. der Anbringung der Blinker und der zulässigen Abstände. Wie das in der Praxis (im Rahmen einer HU oder bei einer Eintragung) gehandhabt wird, ist natürlich eine andere Sache... 

 

Warum glaubt man nicht einem der sich damit auskennt?

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Bearbeitet von matzmann
  • Thanks 4
Geschrieben (bearbeitet)

Falls einer quackt, die PowerPoint ist nicht ganz aktuell, 30(4) verweist mittlerweile auf die 168/2013, macht aber keinen Unterschied.

Bearbeitet von matzmann

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    • Ich wundere mich bei den Preisen bei Worb doch immer etwas... Kauft da wirklich jemand? Das ist doch teilweise schon hart lächerlich! 
    • Du hast die Kraft, gestern einer geliebten Freundin und Rollerfahrerin ein tolles Geschenk gemacht zu haben. Der USB-Stick mit Deiner Sprachnachricht ging mit feuchten Augen an sie. Für mich extrem bewegend - für sie nicht zu fassen.   Du geile Sau.
    • Der BD ist schon ok. Wird ohnehin etwas eng werden da unten.
    • TM35-1 mit Powerjet? Nachgerüstet? Fährst du mit Pumpe? Grundsätzlich passt die Bedüsung, fahre sogar leicht magerer. Aber nimm' die AFR - Werte nicht zu genau. Notfalls schauen, wie das Kerzenbild bei dem jeweiligen Lastzustand aussieht.  
    • Danke auch euch für die Antworten. Ich habe jetzt den Gleichrichter von SIP und auch einen ganz neuen Kabelbaum bestellt. Zusätzlich noch die Motogadget-Blinker mit Relais, eine Hupe, einen LED-Einsatz für den Siem-Scheinwerfer von Moped Technologies und natürlich eine kleine Batterie. Es gibt bestimmt günstigere und einfachere Lösungen aber nachdem ich mir die SIP-Videos angeschaut habe, erscheint mir das so verständlich und auch für mich als Laien machbar. Wie man die Zündung über den Killschalter ausschaltet und ob ich nicht vielleicht doch lieber bei einem Schalter unter der Sitzbank bleiben möchte, muss ich mir erst gut überlegen.   Nachdem ich schon beim Einziehen des ersten Kabelbaums im Rahmen der Restauration meiner Vespa ordentlich geflucht habe, wird mir jedenfalls schon ein bisschen bange. Aber bis zum nächsten Frühling ist ja noch ein wenig Zeit. Ich berichte jedenfalls von meinen (Miss)erfolgen…
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