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Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Eine kurze Frage. 
Ich hab vor mit meinen Freunden im Sommer mit unseren 50ccm in Österreich zu fahren aber mit deutschem Kennzeichen. Ich finde im Internet nichts also darf ich in Österreich mit deutschem Versicherungskennzeichen fahren? 

Geschrieben
vor 7 Stunden hat Rita folgendes von sich gegeben:

darfst Du

sollte aber nicht friesiert sein!!

und Helm mit ECE  Kennzeichnung

 

Rita

Warum meinst du dass die nicht frisiert sein dürfen...wegen hohen Strafen, oder wieso? Ich bin 2 Wochen mit der "Fuffi" meiner Frau über den Gerlospass geballert. Die Gesichter der GS Kofferträger war immer unbezahlbar, wenn sie in der Kurve innen überholt wurden:-D.

Geschrieben

Bin mir nicht ganz sicher, ich glaube aber du brauchst theoretisch so einen Runden Aufkleber mit D drauf, weil am Kennzeichen (im Gegensatz zum Auto und Motorrad) kein D (für Deutschland) vorhanden ist.

 

Ob das Kontrolliert wird ist wieder eine andere Sache..

Geschrieben
vor 19 Stunden hat salami folgendes von sich gegeben:

Zumindest in AT brauchst Du auch ein DIN 13167 normgerechtes Verbandspäckchen, kostet ca. 10 Euro und hat ein Ablaufdatum.

 

Kann ein ÖNORM V 5101 gerecht sein, nicht muss.

 

Zitat

Quelle: https://www.oesterreich.gv.at/themen/freizeit_und_strassenverkehr/kfz/10/3/Seite.063120.html

Verbandzeug

In jedem Kfz, daher auch bei einspurigen, muss auf allen Fahrten ein Verbandzeug ("Autoapotheke", "Erste-Hilfe-Kasten") mitgeführt werden, das zur Wundversorgung geeignet ist. Dieses muss in einem widerstandsfähigen Behälter staubdicht verpackt und gegen Verschmutzung geschützt sein. Die Mitführpflicht trifft die Lenkerin/den Lenker.

Die genannten Eigenschaften von Verbandszeug sind die gesetzlichen Mindestanforderungen.

 

Es muss daher nicht verpflichtend der ÖNORM V 5101 entsprechen. Ein Mitführen von Verbandszeug nach dieser ÖNORM ist jedoch empfehlenswert, da es die wichtigsten Gegenstände für die Erstversorgung enthält.

Rechtsgrundlagen

§ 102 Kraftfahrgesetz (KFG)

Letzte Aktualisierung: 1. Jänner 2022

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie

 

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