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Geschrieben

moin in die Runde, vielleicht kann jemand helfen. seit 2 jahren gibt es neue Bestimmungen, die ein verkauf heimischer ital. Vehikel nur noch unter der Massgabe erlauben, dass hier im Vorfeld eine revision(tüv) erfolgte . ich wollte gerade eine Kiste aus Italien kaufen und stehe da jetzt vor doch nicht unerheblichen Schwierigkeiten. insbesondere stellt sich mir die Frage wie das mit mostra scambios laufen kann , wenn man das Gesetz genau anwendet als Italiener.egal ob die karre annulliert ist. im Zuge von IT sollte es auch für die Ämter dann keine Schwierigkeiten darstellen festzustellen , wo die Dinger verbleiben, bzw neu angemeldet sind. hat da jemand Erfahrung?im gründe dürften Italiener  ohne tüv gar keine karre mehr verkaufen, sprich auch nicht ins Ausland?

 

ich wusste nicht wo ich das platzieren sollte. vielleicht kann das , falls schon vorhanden ja jemand da hinplatzieren

 

https://www-aci-it.translate.goog/i-servizi/guide-utili/guida-pratiche-auto/esportazione.html?_x_tr_sl=it&_x_tr_tl=de&_x_tr_hl=de&_x_tr_pto=sc

Geschrieben (bearbeitet)

Die Übersetzung gibt ja für nen rechtlich relevanten Text nicht gar so viel her…

 

im oberen Teil könnte man aber vermuten, dass diese Vorschrift nur für Fahrzeuge gilt, die Italien auf eigener Achse verlassen. (Was ja auch Sinn machen würde - in Deutschland oder Österreich hat eine italienische Überprüfung ja nachher eh keinen Wert… geht wohl eher darum, dass ein Schrotthaufen nicht ein letztes mal italienische Straßen unsicher macht.)

 

ansonsten würd ich die Lösung eher in diesem Abschnitt verorten:

 

 

Zitat:

Ausgeführte und im Ausland bereits umgemeldete, aber noch nicht von ANV und PRA abgemeldete Fahrzeuge 

Trotz Kunst. 103 cds vorsieht, dass die Löschung des Fahrzeugs bei der ANV und der PRA vor der tatsächlichen Ausfuhr ins Ausland erfolgt, steht dem Wortlaut des Gesetzes nicht entgegen, dass die Löschung auch später noch erfolgen kann, abgesehen von der möglichen Anwendung des die in Absatz 5 desselben Artikels vorgesehene Geldstrafe.

Dies unter der Voraussetzung, dass unter Berücksichtigung der Belange der öffentlichen Ordnung und der Umwelt, die die Verordnung schützen soll, das Fahrzeug im Ausland umgemeldet wurde und daher eine Kopie der ausländischen Zulassungsbescheinigung vorgelegt wird.

Dem Löschungsantrag sind auch die amtlichen Kennzeichen und der Fahrzeugschein (oder DU) beizufügen, sofern sie nicht von den ausländischen Behörden, die die Ummeldung vorgenommen haben, aufbewahrt werden.

Wurden Kennzeichen und Fahrzeugpapiere von der Behörde eines anderen EU-Landes einbehalten, sind keine weiteren Unterlagen erforderlich.

Wurden die Nummernschilder und Fahrzeugdokumente dagegen von den Behörden eines Nicht-EU-Staates einbehalten, muss der Löschungsantragsteller auch eine Ersatzerklärung der Notorietätsurkunde beifügen (Art. 47, Präsidialerlass Nr. 445/2000). diesen Umstand bescheinigen.

Bei Fahrzeugen, die noch mit einem Papier-CdP ausgestattet sind und sowohl in ein EU-Land als auch in ein Nicht-EU-Land exportiert werden, muss, wenn dieses Dokument während der Registrierungsphase von der ausländischen Behörde aufbewahrt wurde, die von ausgestellte Rücknahmebescheinigung beigefügt werden der Behörde oder eine Ersatzerklärung  , die den Entzug des CdP während der Registrierungsphase durch die ausländische Behörde bescheinigt.

Steht das Papier-CdP hingegen wegen Verlust, Diebstahl oder Zerstörung nicht zur Verfügung, muss der entsprechende Bericht oder die Ersatzerklärung des Berichts beigefügt werden. 

 

Bearbeitet von freerider13
  • Thanks 1
Geschrieben

Sowas gibt es in Ö auch. Da geht es soweit ich weiß darum, dass Wertstoffe im Land bleiben und Müll nicht "billig" im Osten oder Afrika entsorgt wird.

Für Oldies gibt es hier aber explizit Ausnahmen.

Zur italienischen Variante kann ich leider nix beitragen..

  • Thanks 1

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    • Das ist sicher so und kann man natürlich nicht gutheißen.   Aber es fragt leider keiner, ob es nicht noch weitere Gründe gibt, warum Bürger ausrasten, wie z. B. aufgrund der hahnebüchende Dummheit mancher Personen in Kreiskrankenhäuser oder in städtischen Bürgerbüros, wo der Amtsschimmel immer noch manchmal wiehert wie zu Zeiten Bismarcks im ausgehenden 19. Jahrhundert.   Dazu eine Anekdote, was meinem Augensternchen (meiner Frau) passiert ist.   Meine Frau wurde von ihrer Ärztin zu einem Untersuchungstermin in ein 20km entferntes Krankenhaus überwiesen. Heutzutage muss man bei unserem "hervorragenden" Gesundheitswesen, welches sich mittlerweile nur noch unwesentlich von denen in Gambia und Sierra Leone unterscheidet, auf einen Termin in einem Krankenhaus oft viele Wochen oder sogar viele Monate warten. Kennt wahrscheinlich jeder, der gesetzlich (und nicht privat) krankenversichert ist, aber selbst privat Versicherten passiert so etwas.   Meine Frau bekam einen Untersuchungstermin im Krankenhaus erst in 4 Monaten. Sie fuhr 4 Monate später mit ihrem dann 4 Monate alten Überweisungsschein ins Krankenhaus und meldete sich an der Rezeption. Eine dortige Angestellte sagte ihr in einen unverschämten Ton und was ihr einfiele, mit einem 4 Monate alten Überweisungsschein aufzukreuzen, denn ein Überweisungsschein wäre nur für ein Quartal gültig und das wäre vorbei. Weiterhin sagte die stinkende Ziege zu meiner Frau, dass sie nun sofort zu ihrer Ärztin fahren und sich einen neuen Überweisungsschein ausstellen und dann sofort wieder ins Krankenhaus kommen müsse. Ansonsten würde meine Frau nicht untersucht werden.   Unnötig zu sagen, dass man als Patient manchmal Angst vor der Untersuchung und der vielleicht negativen Diagnose hat und man sich schon seit 4 Monaten (größere) Sorgen macht.   Jedem anderem hätte man (ich) sofort mit dem Handrücken bei dem Ton und der kackdummen und noch dazu falschen Aussage (eine Überweisung gilt nicht nur ein Quartal, sondern ein ganzes Jahr!) ins Gesicht gedroschen. Mein Augensternchen tut das natürlich nicht, hat 4 Monate auf den Termin gewartet und hatte Angst vor der Untersuchung und einem eventuellen Untersuchungsergebnis.   Also fuhr mein Augensternchen zu ihrer Ärztin, wartete dort wieder eine Ewigkeit und sprach dann mit ihrem Anliegen vor und bat um eine neue Überweisung. Ihre Ärztin sagte ihr dann und völlig richtig, dass das nicht nötig wäre, dieser Fehler leider häufig gemacht wird und sich das falsche Gerücht, mit der angeblichen Gültigkeit einer Überweisung nur für ein Quartal, leider hartnäckig hält.   Ihre Ärztin war aber so nett und hat - damit die hirnverbrannte Dummbratze im Krankenhaus ihren Mund hält und die Untersuchung nach 4 Monaten endlich stattfinden kann - eine neue Überweisung ausgestellt.   Dann fuhr mein Augensternchen wieder ins Krankenhaus, wartete wieder eine Ewigkeit und gab ihre neue Überweisung dann ab und wurde dann auch endlich untersucht und zum Glück war dann alles o.k. Es war alles viel komplizierter und nervenaufreibender, als ich es mit meinen Worten zu schildern in der Lage bin, ohne zu weit ausholen zu müssen.   Was alles passiert wäre, wäre ich involviert gewesen, möchte ich nicht weiter und im Detail ausführen. Meine Zündschnur ist kürzer als mein Massekabel an meiner Lambretta/Vespa.   Aber das ist nur die Schilderung eines Einzelfalles, der natürlich kein Einzelfall ist und zusätzlich die Erklärung, warum Amokläufe nicht immer einen islamistischen Hintergrund haben bzw. nicht immer jahrelange Hänseleien und Demütigungen in der Schule ursächlich sind, sondern weil die Bürokratie in Verbindung mit galoppierender Dummheit, fehlender Erziehung in Sachen Höflichkeit und mangelndem Einfühlungsvermögen gegenüber Kunden (Patienten, Steuerzahler und Arbeitsplatzfinanzierer) der Grund für den ein oder anderen fürchterlichen Amoklauf sind.
    • So, neue Schokolade im Haus. Ich bin gespannt! Die Lindt 100% hat mich nicht überzeugt. Die 70% ist schon einmal der Hammer!   
    • Danke für die nette Überraschung, wollte eh ne neue Jacke anfangen
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