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GSFW: 80er Vespa mit ABE / Betriebserlaubnis - aber ohne Abmeldebescheinigung: Was benötige ich zum anmelden?


Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Liebe Rollerfreunde,

 

leider sind die von mir in der Suche gefundenen DIskussionen schon über 10 Jahre alt und tangieren die Fragestellung nur.

 

Ich habe eine PX 80 mit einer ABE. In dieser ist noch das letzte Kennzeichen von 1994 vermerkt, alle anderen Intragungen sind so verblichen, dass sie nicht mehr lesbar sind.

Der Roller wurde jedoch um 1998 stillgelegt, sagte die Vorbesitzerin.

 

Ich besitze die ABE und natürlich einen Kaufvertrag. Weitere Unterlagen gibt es keine.

 

1998 hätte es ja eine Abmeldebeschinigung geben müssen, richtig?

Geschrieben

mit der ABE ne HU machen gehen....

wenn seit 1998 stillgelegt sind keine Aufzeichnungen mehr gespeichert...

wenn auf Deiner Zulassungsstelle kein totaler Korinthenkacker sitzt sollte dann problemlos zugelassen werden...

gilt nicht für Berlin und München....da wimmelts von Korinthenkackern aufm Amt...

 

Rita

  • Like 1
Geschrieben

Nötigenfalls mal beim Leiter der Zulassungsstelle nachfragen, das du nur unvollständige Papiere hast und er den Datensatz zur FGN mal prüfen soll

 

Für die Abmeldung spricht, das kein Fahrzeugschein dabei ist. Bei meiner alten 80er ist auch nur "Außer Betrieb gesetzt + Datum" in die ABE gestempelt, keine extra Abmeldebescheinigung

Geschrieben
Am 28.1.2023 um 23:17 hat Rita folgendes von sich gegeben:

mit der ABE ne HU machen gehen....

wenn seit 1998 stillgelegt sind keine Aufzeichnungen mehr gespeichert...

 

Hatte ich fast identisch.

Hatte noch nen Kaufvertrag mit "Bestätigung" des Verkäufers, dass er den Roller damals stillgelegt hatte, aber die Abmeldebescheinigung nicht mehr auffindbar ist.

Wollte hier bei der Zulassung niemand sehen.

HU und vergilbte ABE war ausreichend.

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