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Geschrieben

Hallo zusammen,

ich baue aktuell eine Vespa VNA2T auf. Das gute Stück kommt aus Italien und hat keine Papiere. 

Hätte jemand Papiere vom selben Typen für mich um den Prüfer eine Vorlage geben zu können? 
 

Um das Ganze noch interessanter zu machen, möchte ich einen 125ccm PX Motor eintragen lassen (VNX1M). der Motor wurde auf 8 Zoll umgebaut.
Hat da jemand Vorlagen für den TÜV? 
 

Wie gehe ich hier am besten vor? Welche Unterlagen muss ich am besten zusammensammeln? 
 

Schon mal danke!

Geschrieben

Also ich würde im ersten Schritt die Vollabnahme mit dem Originalen Motor machen.

Erst danach, wenn der Karren zugelassen ist, den anderen Motor einbauen und eintragen lassen.

Die Daten des Modells kann der Tüv-Fritz aus seiner Datenbank ziehen.

  • Thanks 1
Geschrieben

Frag vorher mal beim TÜV an, ob folgende Schlüsselnummern auf dein Modell passen:

 

HSN 6774

TSN 122 oder 123 oder 124

 

Ne VBB wurde mir mal als 6774 / 122 eingetragen. 

 

TÜV mit PX 125 würde ich auch hinterher machen. Kann der TÜV auch aus dem System ziehen. Umbau Reifengröße ist kein großes Problem. Für Endgeschwindigkeit wird vermutlich eine GPS Geschwindigkeitsmessung gemacht. Kupplungsritzel größer machen sonst geht dir Geschwindigkeit verloren.

Geschrieben
vor 24 Minuten schrieb Schl87:

Mein Problem ist nur das der originale Motor aktuell mich fahrtauglich ist. :blink:

Dann weißt du ja eigentlich was du zu tun hast.

Entweder Motor revidieren, oder mit deinem Tüvler sprechen, ob er das in einem Aufwasch machen möchte.

Ich hatte auch erst eine Vollabnahme einer VNB3t aus Italien, da hab ich dem Tüvler gesagt was ich vor habe, Polini 177, Sip Road2 usw. da hat er gesagt dass ich zur Vollabnahme erstmal Original kommen soll und das Tuning dann im Nachgang vorführen soll. Hab das dann eben so gemacht.

Geschrieben

Ich würde erst einmal mit der zuständigen Zulassungsstelle kommunizieren, welche Nachweise du für die Zulassung benötigst. Denn ohne Original-Nachweise zu einer Kiste geht zumindest bei mir nix mehr. Da muss dann schon eine eidesstattliche Versicherung her wegen Verlust der Papiere - entweder von dir oder vom Verkäufer.

Sonst hast du die Vespa schön, alle Umbauten gemacht, TÜV geblecht - und darfst sie nicht fahren. Wäre doof.

Wenn dies bei dir doch noch easy gehandhabt wird - umso besser!

Geschrieben

Hatte gerade Kontakt mitm TÜV grundsätzlich kein Problem mit der Anpassung meines Motors. Allerdings meint er es ist eine Anpassung auf die PX Bremse erforderlich. Aus diesem Grund wäre vermutlich ein Vorlage für die Eintragung von Vorteil!

Geschrieben

Oder einen Sachverständigen suchen der Plan hat von der Materie. Sollte eigentlich kein Problem sein wenn gut gemacht und würde ich auf jeden Fall in einem Gang begutachten lassen.

Geschrieben (bearbeitet)

Es hat nicht zufällig jemand einen PX125 Motor in einer VNA2T und würd mir die Papiere zukommen lassen?

Bearbeitet von Schl87
  • 4 Wochen später...
Geschrieben
Am 3.3.2023 um 09:30 schrieb Lenki:

Oder einen Sachverständigen suchen der Plan hat von der Materie. Sollte eigentlich kein Problem sein wenn gut gemacht und würde ich auf jeden Fall in einem Gang begutachten lassen.

Suche Sachverständigen im Raum Köln, der Plan hat und mir ein Gutachten erstellt, mit dem ich meine VNA2T mit PX200 Motor (8") durch eine 21er bringen kann.

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    • Andere Ansatz, ich habe die Hupe einfach sitzen lassen und eine neue Hupe unter die Seitenhaube gebaut. Dann bleibt die originale Optik.
    • Ja, so wie bei der originalen Kupplung auch und sieht idealerweise aus wie auf Rollerbubes Bild.
    • Moin!   Hat wer vielleicht einen Link / Quelle zu einer passenden modernen China Hupe, die man dafür schlechten kann und wo es dann mechanisch passt die Blende davor zu bieten?   Danke    
    • Der Koffer liegt noch hier.  Jetzt mit Schlüssel. 
    • Versuchen wir mal Klartext zu reden!   Wenn ich mir deine Gartensituation so anschaue, dann kann ich mir gut vorstellen warum deine  Nachbarn "schwierig" sind und du Ihnen den Einblick auf dein Grundstück soweit als möglich verwehren möchtest.    Es sollte Dir aber im Klaren sein, dass durch all diese angedachten baulichen (gärtnerischen) Maßnahmen nicht die Ursache dieser Befindlichkeiten ggü. den Nachbarn bereinigt werden.   Nachdem der Spalierobstbaum eine Sonderzuchtform des Obstbaumes ist, liegt die Einstufung bezüglich Grenzabstand in der genaueren Betrachtung des Verwendungszweckes. In deinem Fall als "Heckeneinfassung" Es muss dann aber auch der künftige Pflegeaufwand (Rückschnittmaßnahmen) auf diese Einstufung zwingend abgestimmt sein bzw. die geltenden Abstandsregeln bei Pflanzung dieser Gehölze eingehalten werden. Spalierformen auf Hochstamm gezogen, sind da logischerweise ausgenommen. Nachdem das allerdings, ähnlich wie beim Baumschutz in den Regionen/Ländern unterschiedlich gehandelt bzw. ausgelegt oder interpretiert wird, ist eine Rücksprache mit der zuständigen Baubehörde deiner Gemeinde die sinnvollste Vorgehensweise.   Zu bedenken ist auch, dass dein geplanter "Sichtschutz" aufgrund des Laubfalles im Herbst über Monate wirkungslos ist! Wenn es Dir um den Einblick auf die Terrasse geht, dann würde ich bei entsprechendem Platzangebot eher pflanzliche Sichtschutzelemente (Tröge) auf der Terrasse selbst in Erwägung ziehen. Überdenke auch mal die Platzierungen deiner Spielgeräte "ausschließlich" im hinteren Gartenteil. Du nimmst schon viel Zunder aus der schwierigen Situation, wenn die Spielgeräte nicht alle direkt vor seiner Terrasse platziert sind.        
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