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Lautstärkemessung RAP


RASTAPOPULUS

Empfohlene Beiträge

Mahlzeit,

der Herr TÜV gab mir für den RAP RZ EVO 2001 an meinem T5 Motor (alles orig) den Tipp : "Guck mal ob Du den noch leiser kriegst, dann kannste nochmal wiederkommen ( zur Messung.....)" :-D

Also hab ich mal die im Forum gefundenen Taschenspielertricks angewandt und den Dämpfer zich mal neu gestopft, n verzwirbeltes Blech ins Endrohr gepunktet und den Querschnitt an Krümmer und am Ende vom Lochrohr reduziert. Läuft wie Kotze, aber würde sagen ist schon was leiser!

Hab jetzt ein DB-Handmessgerät hier und muss natürlich unbedingt mal selber TÜV spielen, bevor ich wieder umsonst hinfahre.

Weiß jemand den genauen Abstand, bzw. die Rahmenbedingungen für die Messung? So welche Drehzahl etc......

...Ach ja und hat wer ne Idee wie ich am besten meine Drehzahl dabei messen kann??

Danggeschööön :-D im Voraus

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Die Mikrophone (2 Stück an der Zahl) stehen im seitlichen Abstand von 7,5 m zur Mittellinie der Fahrstrecke in einer Höhe von 1,2 m. Die Messtrecke ist 20m plus Fahrzeuglänge.

Die Mikros stehen hier auch mittig zu den 20 m. Also: Beim Berühren der ersten Markierung (10 m vor Mikros) wird unter Volllast beschleunigt. Nach vollständigem überschreiten des Fahrezuges der 2. Markierung (10 m hinter Mikros) wird das Gas komplett in Neutralstellung gebracht und so wird noch 10 m weiter gerollt.

Der zu wählende Gang ist der 2. (bei 2-4 Gang fahrzeugen, bzw der 2. und 3. bei 5 Gang Fahrzeugen). Anfahrdrehzahl ist 75% der Nenndrehzahl, bzw 50 km/h. Der Wert mit der niedrigeren Geschwindigkeit ist verbindlich!

Bearbeitet von Tobstar
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Was fürn Baujahr haste? Davon hängt dann die maximal zulässige Lautstärke ab.

Die Nenndrehzahl brauchst du für die Fahrgeräuschmessung nicht wissen, die brauchts erst wenn das Standgeräusch gemessen wird. Das Standgeräusch unterliegt hierbei keinem Grenzwert! Wenn die Fahrgeräuschgrenzwerte eingehalten werden darf das Standgeräusch so laut sein wie du willst. Aber da lautes Standgeräusch meistens auch lautes Fahrgeräusch heißt kanns sein dass der Prüfer erstmal nur das Standgeräusch misst. Wenn ihm das zu hoch vorkommt wird er dann gar keine Fahrgeräuschmessung machen...

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Ich denk heut irgendwie bei allem zu kurz, stimmt ja... ich kann aber hinzufügen dass die 3/4-Nenndrehzahl-Regel erst ab EZ 1.12.84 angewendet wird! Vorher sinds stur 50 km/h.

Auf dem zur Eintragung sicher angefertigten Leistungsdiagramm müsste die Nenndrehzahl aber sowieso zu finden sein :-D

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Sind für die EZ nicht nur andere Grenzwerte verbindlich, jedoch das Prüfverfahren bleibt identisch???

Bis 1995 war nämlich der Fahrbahnbelag in der 70/157/EWG nur ungenau definiert, wodurch sich durch einen Belag mit hoher Absorption Vorteile erschaffen ließen. Nun ist der Fahrbahnbelag genau definiert, und ich meine auch, dass ältere Fahrzeug nach den heutigen Richtlinien gemessen werden, was ja auch Vorteile haben kann (wg evtl niedrigerer Drehzahl)...

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Soweit ich weiß gilt bei allen Regelungen der StVZO dass ein Fahrzeug immer nach den zum Zeitpunkt der Erstzulassung gültigen Bestimmungen geprüft wird, eben auch bei Eintragungen.

Ich hab hier n Büchlein vom TÜV Rheinland in dem auch genau das geschrieben steht... Das Buch ist von '96, also noch halbwegs neu!

edit: Die Verfahrensänderung ab 1.12.84 steht eigens in dem Buch drin!

edit2: Es steht nur leider nicht drin was passiert wenn das Fahrzeug die 50 km/h im zweiten Gang nicht erreicht... ich würde mal vermuten dass dann einfach der dritte genommen wird... aber genau weiß ichs nicht.

Bearbeitet von karoo
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Ich hätte da auch mal ne Frage zum Thema Lautstärke:

Ich hab gerade drei Fahrzeugbriefe vor mir liegen, in jedem ist ein anderer Buchstabe hinter den Eintragungen der Lautstärke.

P125X EZ 1981 : Standgeräusch 71N, Fahrgeräusch 80N

PX125E EZ 1983: 93P, 80 (ohne Buchstabe)

150 GL EZ1964 : 78D, 80D

Wofür stehen denn die verschiedenen Buchstaben?

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Fahrgeräusch neu:

N = nationales Meßverfahren

E = europ. Meßverfahren

Standgeräusch neu:

P/Z = Nahfeldmessung des Standgeräuschs (Z bei niedrigerer Drehzahl)

Beide Geräuschwerte alt:

D = DIN (ganz alte Verfahren, Phon statt db(A), z.B. Fahrgeräuschmessung bei 50km/h im höchsten Gang, Vollgas + Bremsen so dass das Fahrzeug nicht beschleunigt)

Eine wirklich exakte Abgrenzung zwischen N und E hab ich leider auf die Schnelle nicht gefunden... scheinen so gut wie gleich zu sein. Der Unterschied mit den 75% Nenndrehzahl scheints nicht zu sein weil vom 1.10.83-30.11.84 E-bewertet wurde aber immer 50km/h Einfahrgeschwindigkeit galten... wenn jemand Lust hat kann er ja beim TÜV nach genauen Unterlagen fragen :-D

Bearbeitet von karoo
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hmmmm......

Also meine Blech-Dame ist EZ 1984!

Als ich beimm RWTÜV war, hatte er das Standgeräusch gemessen...Dieses ließ ihn allerdings ein zu hohes Fahrgeräusch vermuten. Da allerdings keine Zeit/Personal da war, haben wir noch kein Fahrgeräusch (20m Rennstrecke) gemessen. Dafür bin ich halt erstmal wieder nach Hause umd die Flöte leiser zu bekommen.

Wie er sagte, gibt ja das Standgeräusch einen Vorgeschmack auf den Fahrlärmpegel. Daher hatte ich nun vor, den "vergewaltigten" RAP im Stand mal mit dem Originallpuff zu vergleichen. Ich erinnere mich, dass im Stand eine bestimmte Drehzahl hochgejubelt wurde. Dann in einem bestimmten Abstand (Zollstock) die Musik gemessen wurde....

Das Drehzahlmessgerät was ich hier habe funzt leider in dem Fall nischt....daher meine Frage nach ner anderen Möglichkeit....

Wollte Originalpuff und RAP so mal vergleichen.....bevor der TÜV es tut....aber schonmal Danke!

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EZ84 -> Standgeräuschmessung mit Mikrophon 50cm von Auspuffmündung im 45°-Winkel.

Nenndrehzahl bis 5000rpm -> 3/4 der Nenndrehzahl

Nenndrehzahl über 5000rpm -> 1/2 der Nenndrehzahl

So stehts in meinem Büchlein...

Drehzahlmessung ohne Drehzahlmesser ist nicht leicht... vielleichts hilfts wenn du aus deiner gefahrenen Geschwindigkeit auf die anliegende Drehzahl zurückrechnest. Dann fährst du so schnell wie es der Drehzahl für deine Messung entspricht und merkst dir das Motorgeräusch. Aber das ist alles andere als leicht weil einmal mit und einmal ohne Last... Vielleicht hilfts ja weiter... n genau gehender Tacho wäre dabei auch nicht schlecht :-D

Was beim TÜV auch mal ein klein bissl bessere Lautstärkewerte geben kann ist ein 90°-Winkel den du nach dem Enddämpfer befestigst so dass die Abgase nach unten auf die Straße geleitet werden. So geht evtl. weniger Schall direkt zum Meßgerät... kannst ja mal etwas experimentieren mit deinem Versuchsaufbau!

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@karoo:

Wenn du gerade so ein schlaues Heftchen in der Hand hast würd doch gern auch etwas fragen...

Wie misst man bei ne Bj.60??? Und welche Werte gelten da? Hab ihm Net schon mal gesucht, find aber nur Werte für Motorräder ab 500ccm und die noch in Phon. Man kann Phon zwar mit db 1:1 übernehmen, aber die Messung ist anderst...

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Bei Bj. 60 muss auch weiterhin mit Phon gemessen werden... db(A) und Phon sind halt nicht 100%ig gleich. Heutzutage gar nicht mehr so leicht :-D

Grenzwert der Fahrgeräuschmessung für das Baujahr sind 80 DIN-Phon (Motorräder <= 250ccm). Meßverfahren: Aufbau wie bei den neueren Verfahren (Mikros 7 Meter neben der Fahrbahn, 125cm über dem Boden). Vorbeifahrt mit 50km/h im höchsten (also bei dir vierten) Gang, Vollgas und gleichzeitiges so starkes Bremsen dass der Roller nicht beschleunigt. Nur leider steht nicht dabei von welcher Seite aus gemessen wird...

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Es steht halt gar nichts dabei... aber beim neuen Meßverfahren dann "...Unterschiede gab es beim Messen des Fahrgeräuschs [...], das jetzt beiderseits und mindestens dreimal zu messen war". Man könnte herausinterpretieren, dass ein einmaliges Messen von einer Seite ausgereicht haben könnte. Aber sicher ist das nicht, das weiß wohl nur der TÜV selber genauer. Wenn er denn überhaupt in so alten Unterlagen nachschauen will...

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Hallo,

Hab da mal ein paar Sachen zusammengetragen. Betrifft hauptsächlich die Standgeräuschwerte und nur die Zweiräder. Zur Fahrgeräuschmessung hätte ich zwar auch noch Unterlagen (Versuchsaufbau) und Blanko-Protokolle, das war mir jetzt aber zu umständlich alles zu scannen usw..

Kriterien bei der Standgeräuschmessung:

- Mikrophon in Höhe der Auspuffmündung, jedoch mindestens 20cm über der

Fahrbahn.

- Das Mikrofon muß einen Abstand von 0,5m zur Auspuffmündung haben. Dabei

muß das Mikrofon parallel zur Fahrbahnoberfläche verlaufen und einen Winkel

von 45 Grad ± 10 Grad zur Senkrechten bilden.

- Die Drehzahl der Standgeräuschmessung beträgt 50% der im Fahrzeugschein

befindlichen Nenndrehzahl. Falls die Nenndrehzahl unter 5000 U/min liegt wird mit

¾ der Nenndrehzahl gemessen.

- Untergrund: fest, unbewachsen, möglichst eben und frei von Schnee

- Der Umkreis von mindestens 2m (EG: 3m) um das Mikrofon muß frei von

akustisch störenden Gegenständen sein.

- Kein Hindernis in Mikrofonnähe.

- Keine Messung bei ungünstiger Witterung (Windböhen, Regen, etc.).

- Umgebungsgeräusch anderer Schallquellen muß mindestens 10db(A) unter dem

gemessenen Schallpegel liegen (→ keine Beeinflussung ins Messergebnis).

- Messgerät muß kalibriert sein.

- Fahrzeug muß auf Betriebstemperatur sein.

Toleranz bei der Standgeräuschmessung: +5 dB(A)

(bei bereits im Verkehr befindlichen Fahrzeugen)

Geräuschgrenzwerte: (vorgeschrieben ab dem Erstzulassungs-Datum)

Die Grenzwerte beziehen sich auf die Fahrgeräuschwerte.

Die Standgeräuschwerte sind nicht reglementiert.

* ab 13.09.1966 (Krad > 50km/h) 84dB(A)

* ab 01.10.1983 (Krad > 50km/h und <= 125ccm) 80dB(A)

* ab 01.10.1983 (Krad > 50km/h und <= 350ccm) 83dB(A)

* ab 01.10.1990 (Krad > 80ccm aber < 175ccm) 79dB(A)

* ab 01.10.1990 (Krad > 175ccm) 82dB(A)

* ab 31.10.1996 (Krad > 80ccm aber < 175ccm) 77dB(A)

* ab 01.10.1995 (Krad > 175ccm) 80dB(A)

Geräuschbewertung:

Phon D: Der zahlenmäßige Unterschied zwischen Lautstärke (Phon) und

Schallpegel (dB) ist meist sehr gering. Ohne großen Fehler kann man

den Zahlenwert gleichsetzen. Das heißt bei gleichen Messbedingungen

ist eine Nachprüfung der Phon-Angaben in den Fahrzeugpapieren mit

einem Schallpegelwert (dB) möglich. (gültig seit 1953 bzw. 1958)

dB(A) N: Messung erfolgt nach ?N?ationaler Vorschrift. Jedoch beträgt der

Abstand des Mikrofons bei der Standgeräuschmessung 7 ± 0,2m. Der

Nachsatz N kann evtl. Auch fehlen. Man muß auf jeden Fall das Datum

der Erstzulassung beachten. (gültig ab 13.09.1966)

dB(A) P: ?P? steht für Polizei oder Proximete. Die Standgeräuschmessung erfolgt

jetzt im Abstand von 0,5 ± 0,025m (siehe auch Kriterien der

Standgeräuschmessung). (gültig ab 07.11.1980)

dB(A) E: Prüfung erfolgt jetzt auf der Grundlage einer EG-Richtlinie. Diese ist

aber fast identisch mit den oben genannten Kriterien der

Standgeräuschmessung. Der Zusatz E kann auch entfallen. Hier ist

erneut das Datum der Erstzulassung wichtig. (gültig ab 16.11.1984)

Umrechnung der Standgeräusche:

* DIN-Phon auf dB(A) N: D ≈ N (bei gleichen Messbedingungen)

* dB(A) N auf dB(A) P: +21dB(A) (in Verbindung mit der Toleranz sogar

+26 dB(A) )

* dB(A) P auf dB(A) E: P ≈ E

Sieht jetzt echt komplizierter aus als ich dachte.

Mit diesen Dingen im Hinterkopf seit ihr bei einer Verkehrskontrolle (mit Gräuschmessung) nicht völlig ahnungslos. Die Polizei weiß nämlich auch nicht alles und mißt gern mal dB(A) P wo man normal nach dB(A) N messen müsste.

mfg

Markus

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Jo besten Dank Männaz!

Und besonders auch an MARKUS für die ausführlichen Infos!!

Hab jetzt mit Reduzierung im Krümme, ordentlich Stahlwolle im Lochrohr und satt Polini-Wolle im Dämpfer die Tröte auf 88db bei halber Nenndrehzahl bekomme. (Vorher etwa 93db!!!)

Jetzt kann der TÜV kommen.... :sabber:

STAY KRASS

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Na das ist doch schonmal was! Wenn das jetzt alles noch A-Bewertet wird, dann ist´s ja schon wieder noch weniger (meißtens, kommt halt auf die Frequenz an). Außerdem bedeutet 6 dB mehr doppelter Druck, 10 db mehr sind gefühlt doppelt so laut und ne Erhöhung von 3 dB hast wenn du zwei Schallquellen mit gleichem Schalldruckpegel hast.

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