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Geschrieben

Hallo habe eine Lambretta LD57 habe nur französische Papiere und bräuchte von jemanden Hilfe bei voll Abnahme. Kopie baugleicher Lambretta wäre super. 
 

danke und schönes WE

Geschrieben (bearbeitet)

Bearbeitet von Wayne_Interessierte
Geschrieben
Am 11.3.2023 um 09:47 schrieb Massimo69:

Hallo habe eine Lambretta LD57 habe nur französische Papiere und bräuchte von jemanden Hilfe bei voll Abnahme. Kopie baugleicher Lambretta wäre super. 
 

danke und schönes WE

Eigentlich alles kein Problem. Das nennt sich übrigens Vollabnahme nach Paragrafen 21 StVZO. Bei uns ist die DEKRA dafür zuständig. Sinnvoll ist immer im voraus mit den Prüfer abzustimmen was man machen möchte und ob er da mit geht. Sprich in deinen Fall ob er eine Zulassung für dein Typ von Lambretta in der DEKRA Datenbank findet. Sollte er nur ein Vergleichstypen finden, wird dieser halt angepasst.

 

Wichtig ist das Fahrzeug mit vorgestellt werden. Also Fahrbereit und TÜVig sein. Mit Fotos muss der Prüfer seine Arbeit dokumentieren. Ich lass dann gleich alles mögliche Eintragen, ist ein Abwasch. So mach ich das immer und hatte nie Probleme!

 

Hab das hier im Forum schon öfter gelesen mit Briefkopien. Die Prüfer die ich kenne, würden das niemals als Grundlage nutzen, da die Zulassungsstelle auch nicht fehlerfrei sind. Also ist deren Datenbank ausschlaggebend.

Geschrieben (bearbeitet)

 

vor 11 Minuten schrieb Massimo69:

Wo bist du denn her…

Aus dem Nordosten, warum? 

Jedenfalls kommst hier mit Briefkopien nicht weit...

 

Ach hab ich noch vergessen, Kaufvertrag reicht bei uns mittlerweile auch nicht mehr aus sondern eidesstattliche Versicherung vom Verkäufer über nicht vorhandenen deutschen Brief. Sonst bekommst das nicht zugelassen. Total der Irrsinn 🤣

Bearbeitet von flip84
Geschrieben

dann guck, ob Du von jemand ne Briefkopie kriegst

oder schick mir schon mal nen scan der F- Papiere......

dann schwätz ich mit meinem Prüfer

 

Rita

  • Like 1
Geschrieben

schau mal hier. Die offiziellen Homologationsdokumente aus IT für die 150er.

Was fehlt ist das ZGG und Geräusch. Geräusch kann der Prüfer aber einfach den Grenzwert eintragen der damals Gültig war. sind 80 DIN-Phon. ZGG von der 125er übernehmen. Siehe unten.

 

https://www.scooterdepoca.com/public/schede/Lambretta_110_OM.pdf

 

http://www.ratpak.de/spip.php?article157

 

Technische Daten auch im Handbuch

 

https://www.lambretta-club-deutschland.de/downloads/download/Bedienungsanleitung_Lambretta-LD-150.pdf

 

Die 125er LD ist offiziell in D homologiert. Kann der Prüfer unter der HSN 4025 TSN 120 selbst beim KBA nachschauen. ZGG sind 250 kg.

 

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