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Geschrieben

Moin zusammen, 

 

ich habe da eine Frage wie ich am Besten vorgehen kann/soll. Zur Situation:

Ich habe einen Lambretta Rahmen gekauft, den ich nächste Woche aus

Österreich abholen möchte und nach Deutschland bringen. Der Rahmen

stammt ursprünglich aus der Schweiz und hat abgemeldete schweizer

Papiere. Jedoch ist der Rahmen bei der Einfuhr in die EU (Österreich noch

nicht verzollt worden). Ich habe gelesen das bei Einfuhr aus einem nicht EU-Land

im 1. EU-Land bei der Einfuhr verzollt werden muß.

Kann ich also mit dem Rahmen im Kofferraum, den schweizer Papieren und dem

Kaufvertrag einfach bei der Rückfahrt nach Deutschland auf der österreichischen

Seite beim Zoll ranfahren und das ganze anmelden? Was muß ich noch beachten?

Geschrieben

Wenn Du es sauber haben möchtest würde ich mal beim nächsten Hauptzollamt anrufen und fragen, wie es sich in Deinem Fall darstellt. Ggf kannst Du Deine Zollanmelsung dann auch bequem am PC ausfüllen und hast die Papiere an der Grenze schon fertig ausgefüllt dabei. 
Gerade bei Fahrzeugteilen, also Gegenständen mit Papieren, Seriennummer etc. wäre es mir zu heikel einfach an die Grenze zu fahren und zu hoffen, dass niemand was merkt. 

  • Thanks 1
Geschrieben

Genau darum geht es mir ja. Ich möchte den Rahmen verzollen um die

Lambretta nach dem Aufbau auch zulassen zu können. Genau genommen

hätte die Einfuhr ja schon beim Verkäufer gemacht werden müssen, als

er den Rahmen aus dem Schweiz nach Österreich geholt hat, oder?

Geschrieben (bearbeitet)

Ja. Der vorige Besitzer hat quasi geschmuggelt. 
 

Edit: nach meinem Verständnis müsstest Du den Rahmen noch in Ö verzollen. Meine Zeit in der Zollabteilung eines Unternehmens  ist zwar schon lange her, aber Du verzollst ja nicht von L nach D, sondern nachträglich von CH nach Ö, weil das der Einfuhrort in die EU war.

Bearbeitet von Elbratte
Geschrieben

Hui,
da hatte ich schon mal richtig Spaß beim zulassen.
Beim Zulassen, hat die Behörde direkt beim Zollamt angerufen, die dann beim Vorbesitzer angerufen hat.
Das solltest Du im Vorfeld klären.

Schau dir den Link mal an

https://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Zoelle/Zollbefreiungen/Aussertarifliche-Zollbefreiung/Sendungen-mit-geringem-Wert/sendungen-mit-geringem-wert_node.html

 

Ich hoffe, Du hast von dem Verkäufer in der Schweiz einen Kaufvertrag nur über den Rahmen.

Idealerweise noch um die 150 €

Geschrieben
vor 21 Minuten schrieb Friseur:

 

 

Ich hoffe, Du hast von dem Verkäufer in der Schweiz einen Kaufvertrag nur über den Rahmen.

Idealerweise noch um die 150 €

 

Hmm, den Kaufvertrag schließe ich mit dem Verkäufer der in Österreich wohnt und den Rahmen wohl selbst ohne den zu verzollen aus den Schweiz geholt hat. Evtl. fehlt hier wohl ein Herkunftsnachweis aus der Schweiz ?

Geschrieben

Die Person die den Rahmen in den EU Raum einführt muss den auch verzollen. Also entweder machst du direkt mit Schweizer den Vertrag und verzollst den Rahmen oder du machst mit dem Österreicher den Vertrag und der verzollt den Rahmen nachträglich.Sonst kaufst du einen Rahmen der in die EU geschmuggelt wurde, den du dann nicht zulassen kannst.

  • Thanks 1
Geschrieben

Schon mal vielen Dank für Euer Feedback. Ich hatte vorhin mit unserem Hauptzollamt telefoniert. Es verhält sich so wie von mr.impala dargestellt. Dann werde ich das mal mit dem Verkäufer besprechen.

Geschrieben

Keine Sorge, so heikel ist das alles nicht. 
bei Booten gibt es so etwas regelmäßig.

 

die Crux ist die Formulierung „der Gegenstand ist bei der erstmaligen in Verkehr bringung in die Europäische Union zu verzollen“

(mit Verkehr ist jetzt nicht Straßenverkehr gemeint.)

streng genommen ist damit das beantragen irgendwelcher Papiere oder so was gemeint. DAVOR sollte das Ding verzollt sein. sonst gibts Ärger. 
Ob der Österreicher das vorher gemacht hatte ist für dich Wurscht und dem Zoll im Prinzip auch. Der hatte den Haufen Blech ja auch etliche Jahre in einer Schweizer Scheune lagern können und nur Eigentümer zu sein verpflichtet nicht zum verzollen.

 

was du machen solltest: melde die ware beim Zoll an dass du das dabei hast. Das reicht für die Heimfahrt falls du kontrolliert wirst - aus eigener Erfahrung kräht an der Grenze AT/DE kein Hahn nach einem Haufen Altmetall…

wenn du daheim bist kommt die nachträgliche Anmeldung - genau dazu ist die da.
Erst mal erkundigen, ob überhaupt Zoll fällig ist. Ist vom Warenwelt abhängig, bei so kleinen Sachen meist Kaufpreis.

im Idealfall hast du dann deinen KV und vielleicht auch noch nen KV des Österreichers mit dem Schweizer dabei. Dann kann der Zoll sich das selber ansehen. Oder er hat den Rahmen geschenkt bekommen und du hast 100.- dafür bezahlt…:whistling:

entweder gibt es dann einen Bescheid über die Höhe des Zolls oder du bekommst einfach so ein Formular, dass die korrekte Einfuhr bestätigt.

 

damit geben sich dann auch die anderen Behörden nachher zufrieden. Erfahrungsgemäß sind es nämlich meistens die, die bei so was Wind machen. Die brauchen ihr Formular und gut. Der Zoll selber ist da bei solch kleinen Werten eher recht locker. Die sind normal auf andere Werte aus…😉
 

Geschrieben

Kann man natürlich machen, da stecken in Deiner Beschreibung aber, für meinen Geschmack, zu viele wenn und aber. Die Aussage vom Zoll heute war da eher eindeutig in die andere Richtung. Habe keine Lust nach dem Kauf, es ist noch kein Geld geflossen, mit kurzem Hemd am Zoll in Österreich zu stehen und nicht weiter zu kommen. Im schlimmsten Fall komme ich da nicht weiter, habe den Rahmen bezahlt und kann/darf den nicht weiter mitnehmen. Ohne Kaufvertrag aus der Schweiz ist der halt tatsächlich illegal in die EU eingeführt worden. Und dann kommt als halt drauf an was im damaligen Kaufvertrag steht. War das damals ein kompletter Roller müsste ich diesen Kaufpreis verzollen :???: Habe den Verkäufer angeschrieben und die Zoll Situation beschrieben. Mal schauen, ich werde berichten wie das Spiel ausgeht. 

Geschrieben
vor 29 Minuten schrieb Valiant71:

Kann man natürlich machen, da stecken in Deiner Beschreibung aber, für meinen Geschmack, zu viele wenn und aber. Die Aussage vom Zoll heute war da eher eindeutig in die andere Richtung. Habe keine Lust nach dem Kauf, es ist noch kein Geld geflossen, mit kurzem Hemd am Zoll in Österreich zu stehen und nicht weiter zu kommen. Im schlimmsten Fall komme ich da nicht weiter, habe den Rahmen bezahlt und kann/darf den nicht weiter mitnehmen. Ohne Kaufvertrag aus der Schweiz ist der halt tatsächlich illegal in die EU eingeführt worden. Und dann kommt als halt drauf an was im damaligen Kaufvertrag steht. War das damals ein kompletter Roller müsste ich diesen Kaufpreis verzollen :???: Habe den Verkäufer angeschrieben und die Zoll Situation beschrieben. Mal schauen, ich werde berichten wie das Spiel ausgeht. 

Nein, ruhig bleiben. Ich hab mich vielleicht nicht deutlich genug ausgedrückt…

Da steht heute keiner mehr an dieser Grenze und zieht dich raus. Wir sind ja nicht in Pakistan…

Es handelt sich um einen reinen Verwaltungsakt - das wollte ich ausdrücken.

Punkt ist ja: den zöllner interessiert nur, DASS der Eimer in der EU verzollt wird. Das ist auch das einzige, was dich zu interessieren braucht für deine spätere Zulassung - aber du willst eh alles korrekt durchziehen - dann passt das schon…

bös gesagt: ob dein Verkäufer das damals richtig gemacht hat braucht dich ned Jucken. ER hätte zum ersten Zollamt fahren müssen oder es dort zumindest vorher anmelden müssen, wenn er durchfahren will. DU machst alles korrekt, indem du das beim deutschen Zollamt so machst. Wenn dir IHM nachher für was von irgendwas damals auf die Füße steigen - nicht dein Problem. Punkt.

Guck mal hier:

https://www.adac.de/rund-ums-fahrzeug/auto-kaufen-verkaufen/import-export/fahrzeugimport-efta/

 

Ich persönlich find eher die Frage interessant: Ist ein Rahmen überhaupt noch ein Fahrzeug?

kam es als Fahrzeug aus CH und wurde dann erst ausgeschlachtet?

muss es bei dem Restwert überhaupt verzollt (angemeldet beim Zoll natürlich schon) werden?

wurdr das Fahrzeug erstmals in der Schweiz in Verkehr gebracht oder war es bereits dort ein importfahrzeug?

 

aber wie gesagt: an der Grenze DE/AT steht heut keiner mehr und zieht dich raus. 
worauf es ankommt ist, sich jetzt korrekt zu verhalten damit du nachher bei der Zulassung keinen Ärger bekommst. Und da müssen schon alle Dokumente penibel genau beigebracht werden. Und das ist jetzt bei der Einfuhr in die richtigen Wege zu leiten.

 

ich sag’s mal so:

du handelst korrekt und richtig, machst dir aber etwas zu viele Gedanken…;-) 

Geschrieben

@freerider13 die Inverkehrbringung bzw. die Überführung in den freien Verkehr, wie es korrekt heißt, hat bereits stattgefunden. Denn das Genteil bedeutet Überführung ins Zollager. Nur dann fallen keine Zölle und Unsatzsteuer bei der Einfuhr an. 

Geschrieben
vor 10 Minuten schrieb freerider13:

 

 

Ich persönlich find eher die Frage interessant: Ist ein Rahmen überhaupt noch ein Fahrzeug?

 

Da wird es interessant. Denn wenn es nicht als Fahrzeug abgefertigt wird sondern als „Teil vom Fahrzeug“ dann wird es hinsichtlich des Tarifes unter Umständen günstiger. 

Geschrieben

Natürlich könnte man erstmal den Rahmen holen und aufbauen, und versuche so durch die Zulassung zu kommen. Vor 30 Jahren hätte ich den auf die Rückbank gelegt, Decke drüber und über die Grenze. Damals standen Zollbeamte an der Grenze und man wurde kontrolliert. Ist mir alles bewusst. Aber heute, mit Ü50, sehe das alles ein wenig anders. Ich trage zwar nicht gleichzeitig Gürtel und Hosenträger um sicher zu gehen das die Hose nicht rutscht, bin aber inzwischen so vernünftig das ich ein wenig Planungssicherheit benötige ;-) Habe mich Aufgrund dessen mit dem Verkäufer geeinigt, das wie den Deal nicht machen. 

  • Like 1
Geschrieben

Kann ich verstehen und Zoll ist kein Spaß. 
Habe in meiner Fortbildung für die Zollabteilung damals gelernt, dass Importfehler Geld kosten und Exportfehler auf Kosten von Genehmigungen oder Vertrauen gehen. Wenn Dir nicht wohl dabei ist, lass es 😉

  • Like 1

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