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Geschrieben

Hallo Zusammen

Mich hat das Posting des SIP-Supervisors zu der Shop-Sache etwas erstaunt:

"Wenn der Fehler bei uns liegt erstatten wir die Kosten fürs Zurückschicken natürlich."

Jetzt mal der Reihe  nach: Ihr bestellt per Telefon, E-Mail, Brief oder Fax etwas bei irgendeinem Unternehmen => Ihr schließt einen Fernabsatzvertrag gemäß § 312 b BGB ab.

Eigentlich müßt ihr VOR Vertragsschluss, spätestens aber bei Lieferung der Ware, über eure Rechte INFORMIERT werden:

UND DIE WÄREN:

Ihr habt nach § 312 d ein Widerrufs- und Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen §§ 355/ 356, und dies für einen Zeitraum von 2 WOCHEN nachdem ihr von diesem Recht "Kenntnis erlangt" habt. Wenn Euch keiner darüber aufklärt, erlischt dieses Recht spätestens 6 MONATE nach dem Vertragsschluss.

Der Widerruf muss KEINE Begründung enthalten und kann durch bloßes Rücksenden der Sache erklärt werden, § 355 BGB.

Und jetzt kommts, und ich zitiere jetzt mal das Gesetz, § 357 Abs. 2:

"Der Verbraucher ist bei Ausübung des Widerrufsrechts zur Rücksendung verpflichtet, wenn die Sache durch Paket versandt werden kann. Kosten und Gefahr der Rücksendung trägt bei Widerruf und Rückgabe der Unternehmer. Wenn ein Widerrufsrecht besteht, dürfen dem Verbraucher bei einer Bestellung bis zu einem Betrag von 40 Euro die regelmäßigen Kosten der Rücksendung vertraglich auferlegt werden, es sei denn, dass die gelieferte Ware nicht der bestellten entspricht"

Kurz gesagt: Eure gesamte Bestellung hat einen Wert von mehr als 40 ?, oder es wurden die falschen Teile geliefert:

Ihr zahlt kein Porto!

(Von diesen Vorschriften darf auch nicht zum Nachteil des Kunden abgewichen werden, §312 f)

Ich denke das sollte jeder bei der Bestellung wissen, egal bei welchem Shop man gerade einkauft.

Gute Nacht und greets

tc

PS: Reichlich dröge, was ?

:D

Geschrieben

also ein vetrtag komt ja nur zustande durch: einigung und übergabe § 929 BGB! so verpflichtet sich in dem fall, sip zu follgendem: die bestellte ware zu dem preis der vereinbart bzw angegenen ist zu liefern, zur frist gerechten lieferung und zur lieferung der richtigen ware!!!! ;)  

der käufer verpflichte sich zu follgendem: die bestellte ware anzunehem, den abgemachtn preis zu zahlen!  und da sip ja oft nicht die richtige ware liefert kommt eigentlich kein kaufvertrag zustande!!! das sollte auch in den BGB's stehn!! hoffe ich mal :D

Geschrieben

*g* könnte man, aber das sind gesetzlich zugesicherte rechte, die kann man jederzeit im BGB nachlesen...

(gibbet es auch irgendwo online!)

Geschrieben

@sedor:

Da hast Du völlig recht, theoretisch...

Aber wer checkt erst mal das BGB bevor er eine Bestellung abgibt?

Und eigentlich fand ich es nur sehr seltsam, dass o.g. Pflichtangaben eben meistens nicht in den AGB (Allgemeinen Geschäftsbedingungen) der Shops zu finden sind. Letztlich und langfristig setzen die sich dadurch in die Nesseln.

So, genug der trockenen Materie, wer es nachlesen möchte investiert 5? in ein BGB oder geht zu www.bmj.bund.de

(Yeah, Schüttelreim!)

Grüße, tc

Geschrieben

der kram muß ja nicht in den AGBs rein, weil er durchs BGB geregelt ist ;)

nja, aber da man bei bestellungen aus der ferne sowieso selten bis nie die chance hat *vorher* in den AGBs reinzuschauen ;)

ansonsten vielleicht noch zu info: in den AGBs dürfen die kunden nicht benachteiligt werden - d.h. jede regelung die den kunden von vorneherein in die "schlechte" position bringen sind nicht gültig (wenn ich mich recht erinnere), auch können nicht einfach dinge die durchs BGB geregelt sind für ungültig erklärt werden (wenn ich mich recht erinnere ;) - ist schon lange her wo ich den stoff durchgenommen habe *g*)...

okay... punkt... schaut auf den von TC angegebenen link wenn ihr mehr wissen wollt :)

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