Nein! 60 km/h mit Mädchenführerschein gehen nur bei Fahrzeugen, die in der DDR zum ersten Mal auf die Straße gekommen sind. In der "Ehemaligen" durften die Mopeds 60km/h fahren und mit dem Autoführerschein-Führerschein bewegt werden. Gemäß Wiedervereinigungsvertrsg gilt das auch heute noch für Schwalbe und co.
Das heißt, solltest du zufällig eine 60km/h schnelle Vespa V50s haben, die von einem italophilen DDR-Bürger, der die richtigen Kontakte hatte, gekauft wurde, und diesseits des eisernen Vorhangs erstzugelassen wurde, dann darfst du sie mit dem AM-Führerschein fahren. Aber abgesehen von diesem völlig unwahrscheinlichen Fall - die Beweislast für fiese Story liegt übrigens bei dir - brauchst du, um mit einer Vespa legal 60km/h zu fahren, mindestens einen Führerschein der Klasse A1.
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