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Geschrieben

Hallo Vespa freunde, 

 

Ich habe eine Vespa PK50S von 85 ( Daten im Anhang ) und nur einen B Führerschein von 2005. Im gutachten steht nun 60km/h somit darf ich diese nach meinem Verständis so leider nicht fahren.

 

1 Frage: ist das Gutachten so richtig ?

2 Frage : Falls ja habt ihr Tips wie ich die PK langsamer bekomme ? 

 

16/10 vergaser ist drin 

Orginal auspuff und kolben

 

Besten dank und liebe Grüße

 

Ivo

21.PNG

Geschrieben

Im Gutachten sollte eigentlich unter P.1 der Hubraum drin stehen und wo die unter T genannte wesentlich höhere Höchstgeschwindigkeit (die bei einer PK von vor dem 1. April 1986 nur bei legalen 40 km/h lag) herkommt. Das Gutachten ist ja recht neu; ich würde bei der Stelle mal nachfragen, ob und wie das so seine Richtigkeit hat.

 

So ist der Zettel m. E. unvollständig und nicht zu gebrauchen.

Geschrieben (bearbeitet)

danke für die schnelle Antwort.... Ich habe noch dieses Schreiben / und noch ein Info es handlet sich wohl um eine Italienische Vespa also keine Erstzulassung in Deutschland ..... kannst du mir Sagen ob der Typ unter J ( 24 ) mit der Geschwindigkeit bei T 60 km/h überhaupt so möglich ist dachte da handelt es sich dann um die alte Klasse ( Mokick J39) ?

21 2.PNG

 

mockick 60 km.PNG

J24.PNG

Bearbeitet von Ivo Schaefer
bilder zu J24 und J39 added
Geschrieben

Nach meinem Kenntnissstand ist die 39 4600 nur für die Ost-Mopeten von Simson etc.

 

 

Nicht ganz Ernst: Vielleicht ist deine PK ja auch über die DDR hierher gekommen, dann könnte das passen.

  • Haha 2
Geschrieben

Liebe Vesparianer… kennt einer der einen kennt der einen kennt der ne pk50s nach21 abnehmen lassen hat? Evtl. Sogar aus Italien, und mir evtl. Ein Referenz gutachten zukommen lassen kann?

 

besten dank

Geschrieben (bearbeitet)
vor 40 Minuten schrieb Ivo Schaefer:

Liebe Vesparianer… kennt einer der einen kennt der einen kennt der ne pk50s nach21 abnehmen lassen hat? Evtl. Sogar aus Italien, und mir evtl. Ein Referenz gutachten zukommen lassen kann?

 

besten dank

Sind Vesparianer sowas wie Vespisti? 😎😂

F0434F14-CF5C-4A1A-8ACC-960D156341D2.jpeg

Bearbeitet von scooterlenni
  • Like 1
  • Thanks 1
  • Haha 4
Geschrieben

Moin, 

 

Und danke für die Rückemldungen. 

Ich war heute mal beim Amt und die nette Fachbeamtin hat mir ganz trocken den Stempel drauf gedrückt und gesagt is gratis weil heute Montag ist. 

 

Jetzt bin ich ebenso erfreut wie verwirrt. Ich hatte mit Fragen oder irgend nem kommentar bezüglich fehlendem P1 ( hubraum ) gerechnet. 

Nun ja das Thema scheint dann durch zu sein. Nun stellt sich mir die Frage ob ich das Teil mit dem AM Führerschein ( Klasse B nach 2003) fahren darf. Hat da einer Erfahrung ?

 

gruß

 

Ivo 

gutachten mit stempel.PNG

Geschrieben
On 6/27/2023 at 3:00 PM, Florian2601 said:

Ich hätte so ein Gutachten, brauchst das noch?

Bei mir hatte er damals aber die deutsche Betriebserlaubnis abgeschrieben, meine ich.

Hallo Florian evtl. ist dies eines mit 50 km/h ? 

Gruß Ivo 

Geschrieben (bearbeitet)
On 6/27/2023 at 2:14 PM, kim-lehmann.de said:

Ist es ein PK SS ? 

Dann wäre 60kmh korrekt 

Ansonsten würde ich da noch mal hin und darum bitten es zu korrigieren. Sprich 50kmh draus machen lassen

Hallo Kim, 

 

Nein, ist eine PK 50 s laut der VIN ( gleich dem Fzg. im anhang ) mit V5X2M motörchen. 16/10 vergaser ..... War ohne Tacho beim Kauf und hatte kein Typenschild am Tritt. Vermute ein Italiener. 

 

Grüße

 

ivo

pk50s gutachten V5X2T 50 kmh.PNG

Bearbeitet von Ivo Schaefer
tippfehler / bild angehangen
Geschrieben
vor 47 Minuten schrieb Ivo Schaefer:

Hallo Florian evtl. ist dies eines mit 50 km/h ? 

Gruß Ivo 

Hi Ivo,

 

nein, mit 40 km/h. Denn das ist die richtige Höchstgeschwindigkeit laut original Papieren.

Geschrieben
Just now, Florian2601 said:

Hi Ivo,

 

nein, mit 40 km/h. Denn das ist die richtige Höchstgeschwindigkeit laut original Papieren.

Hi, 

 

Ja bei einer Deutschen ist das wo wohl richtig. Ich habe aber ebenfalls div. Fzg gesehen die 50 km/h in der §21 abnahme stehen haben wenn die in der Erstulassung zwischen 1992 und 2001 sind. ( siehe anhang ) 

 

Güße

 

Ivo 

 

pk50s gutachten V5X2T 50 kmh.PNG

Geschrieben

Das ist ja auch korrekt - wie schon weiter ober geschrieben wurde die erlaubte Höchstgeschwindigkeit für KKR (ehemals "Mokick") per 01.04.1986 von 40 auf 50 km/h erhöht (und 2001 im Zuge einer EU-Angleichung auf 45 km/h reduziert).

 

Unser TÜV hier richtet sich bei Abnahmen nach §21 nach den jeweiligen Herstellerangaben und nutzt ggf. seinen Ermessensspielraum und trägt bei vorliegen entsprechender Unterlagen auch mal 48 oder 50 km/h ein. 

 

Und wie auch schonmal gesagt: m. E. darfst du den Hobel mit AM oder B so nicht fahren, da nur den 50ern aus der Ex-DDR die Ausnahme der höheren Geschwindigkeit von 60 km/h zugestanden wird. Für deine PK dürfte dir kein Versicherungsvertreter ein Versicherungskennzeichen aushändigen, weil das Fz. nicht den Bestimmungen entspricht.

 

Abschließend noch eins: wenn du einen User kontaktieren willst, benutze bitte nicht immer den "Melden"-Button, sondern den Briefumschlag (links unter dem Usernamen). Bei der Mobil-Version tippst du auf den Usernamen; darunter ist dann ebenfalls der Briefumschlag zu finden.

 

image.thumb.png.2a2b81d59d6d9e63bcd6aaaf47c5b4ad.png

Geschrieben (bearbeitet)
1 hour ago, t4. said:

Das ist ja auch korrekt - wie schon weiter ober geschrieben wurde die erlaubte Höchstgeschwindigkeit für KKR (ehemals "Mokick") per 01.04.1986 von 40 auf 50 km/h erhöht (und 2001 im Zuge einer EU-Angleichung auf 45 km/h reduziert).

 

Unser TÜV hier richtet sich bei Abnahmen nach §21 nach den jeweiligen Herstellerangaben und nutzt ggf. seinen Ermessensspielraum und trägt bei vorliegen entsprechender Unterlagen auch mal 48 oder 50 km/h ein. 

 

Und wie auch schonmal gesagt: m. E. darfst du den Hobel mit AM oder B so nicht fahren, da nur den 50ern aus der Ex-DDR die Ausnahme der höheren Geschwindigkeit von 60 km/h zugestanden wird. Für deine PK dürfte dir kein Versicherungsvertreter ein Versicherungskennzeichen aushändigen, weil das Fz. nicht den Bestimmungen entspricht.

 

Abschließend noch eins: wenn du einen User kontaktieren willst, benutze bitte nicht immer den "Melden"-Button, sondern den Briefumschlag (links unter dem Usernamen). Bei der Mobil-Version tippst du auf den Usernamen; darunter ist dann ebenfalls der Briefumschlag zu finden.

 

image.thumb.png.2a2b81d59d6d9e63bcd6aaaf47c5b4ad.png

danke ! 

das was etwas eigenartig ist und auch der Grund für meine ganze fragerei ist im Anhang. Anhand dem was du schreibst ist es ja nicht zulässig. Mich würde die Rechtslage da intressieren. 

 

60 kmh versciherung.PNG

Bearbeitet von Ivo Schaefer
Geschrieben (bearbeitet)

deine Faherlaubnis langt einfach nicht -> 

Klasse AM

Leichte zweirädrige Kleinkrafträder der Klasse L1e-B (Mopeds) mit

  • bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h und
  • einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ 

 

(BMDV - Übersicht über die Fahrerlaubnisklassen (bund.de))

 

solltest du angehalten werden wirds teuer.

 

Nachtrag:

das Gutachten ist einfach falsch!

Aber das interessiert bei der Nutzung wenig, da hier einmal das Fahrzeug für den Straßenverkehr zugelassen wird und der Fahrer durch seine Fahrerlaubnis die Eignung dazu einbringt. 

Eine Firma (oder die Mutter die 125ger der Tochter) kann ja auch Fahrzeuge "zulassen", obwohl sie selbst keine Fahrerlaubnis besitzt. 

 

Bearbeitet von zochen
Geschrieben
2 hours ago, zochen said:

deine Faherlaubnis langt einfach nicht -> 

Klasse AM

Leichte zweirädrige Kleinkrafträder der Klasse L1e-B (Mopeds) mit

  • bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h und
  • einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ 

 

(BMDV - Übersicht über die Fahrerlaubnisklassen (bund.de))

 

solltest du angehalten werden wirds teuer.

 

Nachtrag:

das Gutachten ist einfach falsch!

Aber das interessiert bei der Nutzung wenig, da hier einmal das Fahrzeug für den Straßenverkehr zugelassen wird und der Fahrer durch seine Fahrerlaubnis die Eignung dazu einbringt. 

Eine Firma (oder die Mutter die 125ger der Tochter) kann ja auch Fahrzeuge "zulassen", obwohl sie selbst keine Fahrerlaubnis besitzt. 

 

Das stimmt. Ich habe mich mit dem TÜV der das Gutachten erstellt hat noch einmal in Verbindung gesetzt und warte nun auf deren Erklärung. Beim ersten Versuch die 60 km/h auf 50 km/h zu ändern meinte er trocken ... ist nicht steht so im System muss bleiben... da der Hubraum fehlt habe ich die Hoffnung das er sich beim korregieren dieses Fehlers evtl. darauf einlässt die km/h auch zu ändern.....

 

Ich werde berichten um dieses Thema hier abschliesen zu können

Geschrieben

Das Versicherungskennzeichen hast du bestimmt online beantragt, oder? Ich erinnere mich dass man bei der WGV ein Kreuz machen muss für "ich bin im Besitz einer gültigen Betriebserlaubnis für dieses Fahrzeug". Und deine Betriebserlaubnis ist halt (meiner Meinung nach) so nicht in Ordnung, weil da die 60 km/h drin stehen, die es bei dem Modell so nicht gab / diese Modelle nur eine 40 bzw. 50 km/h Zulassung / Betriebserlaubnis hatten und die 60 km/h-Regelung explizit für die Ost-Mopeten gilt. Wenn du da beim Online-Antrag die 60 km/h aus dem §21-Gutachten einträgst, könnte das schlicht als falsche Angabe gewertet werden.

 

Dies ist keine rechtsgültige Aussage, sondern lediglich eine persönliche Einschätzung, die ich auf Grund meiner gemachten Erfahrungen und meinem angelesenen Halbwissen getroffen habe.

 

Noch zur Fahrerlaubnis AM: damit darfst du alles mit 50 cm³ fahren, sofern die Geräte folgende Bestimmungen erfüllen:

 

  • 2 Wochen später...
Geschrieben

So wollte dem ganzen hier einen Abschluss geben und es kurz zusammen fassen. 

 

Vespa PK50s Baujahr 1985 4 Gang 16/10 vergaser ( serie ) aus italien läuft nach Tacho und GPS tracker 55 km/h

Tüv fertig gemacht mit neuen Reifen Tacho und ein paar Lämpchen. 170€

 

Dem ersten Tüv vorgestellt mit dem Ergebnis eines Gutachtens ohne Hubraum (P.1) und einer VMAX von 60 km/h (T) ( siehe oben ) . (250€)

Mit eurer Hilfe sicher gestellt das diese Gutachten falsch ist und erneut bei TÜV vorgesprochen um (T) auf 50 km/h zu ändern.... leider ohne Erfolg. Er bestand darauf das der TÜV Süd dieses Fahrzeug so eingestuft hat. Option auf geeichte Geschwindigkeitsmessung wurde angeboten. Leider sind die 55 km/h dafür aber zuviel da es durch die neuen GPS tracker die der TÜV nutzt nur eine 3 km/h abweichung gibt = 53 km/h keine 50 km/h Eintragung möglich. ( hatte bei der ersten Vorstellung ein falsches Gutachten als referenz beigelegt in dem 60km/h drin standen diese war aber von einer 68 50s ). Habe die Vermutung das dort abgetippt wurde und er sich nicht die blöße geben wollte dies wieder zu ändern.

Ebenfalls ein Referenzgutachten mit exakt dem gleichen Fzg. Motortyp und 50 km/h eintragug hatten keinen Erfolg. 

 

Die Lösung: 

ein wundervoller Tryp von Köln nach Frankfurt und mir Rita beim TÜV in Offenbach gewesen. Super nett und kompentent. 140€ Armer für das neue Gutachten aber nun alles im Grünen bereich. 

 

Hoffe das dies irgendwann man jemanden hilft und hoffe es ist in eurem sinne das ich dies alles noch einmal zusammendrösel. 

 

grüße

 

Ivo

 

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