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Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hi zusammen,

 

ich hoffe die Frage ist hier in diesem Forum richtig.

 

Ich habe eine PX 80 Bj. 94 gekauft, welche seit 2005 abgemeldet ist. 
Ich habe die Betriebserlaubnis und die Abmeldung des ehemaligen Besitzers.

 

Heute habe ich HU + AU neu machen lassen. Das ganze auf meinen Namen.

 

Nachdem ich jetzt etwas gelesen habe, bin ich verunsichert:

Brauche ich statt der HU + AU eine Vollabnahme, da die Vespa länger als 7 Jahre angemeldet war?

Ich dachte eigentlich, dass diese Reglung wäre abgeschafft ist…

 

BG

Niklas

Geschrieben

Ich war genau deswegen gestern beim TÜV Nord. Allerdings geht es um eine T4 Baujahr 59, abgemeldet 1986. Papiere habe ich alle. Der erste TÜV Mokel wusste gar nicht, wie vorzugehen ist, der zweite sagte ich solle lieber bei der Zulassungsstelle nachfragen, was die benötigen. Normale HU oder doch Paragraph 21 Untersuchung. Angeblich gibt es da keine einheitliche Regelung und das sei von Stelle zu Stelle unterschiedlich. 

 

Ich weiß schon wie das wieder läuft … 😂
 

Geschrieben (bearbeitet)

Es reicht die Standard HU wenn die dt Papiere vorhanden sind

 

Egal wo und welches Fzg

Bearbeitet von hacki
  • Like 1
Geschrieben (bearbeitet)

Klar geregelt:

 

wenn 7 Jahre und länger abgemeldet UND keine deutschen Papiere mehr vorhanden, muss eine Paragraph 21 gemacht werden. 
 

Ansonsten: HU und gut. Zulassen! 

Bearbeitet von Goof
Ab und an
Geschrieben
vor 6 Stunden schrieb Goof:

Klar geregelt:

 

wenn 7 Jahre und länger angemeldet UND keine deutschen Papiere mehr vorhanden, muss eine Paragraph 21 gemacht werden. 
 

Ansonsten: HU und gut. Zulassen! 

Du meinst ab, nicht an. 😂

Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb scooterlenni:

Du meinst ab, nicht an. 😂

 

Nein, sag bloß…


(sag das dem Handy Rechtschreibkorrektur)

  • Haha 1
Geschrieben

Genau! Wenn Papiere vorhanden und bereits in D zugelassen dann reicht eine normale HU bzw. jenach Baujahr noch AU. Gleiches Thema hatte ich vorletzte Woche mit einer 87er PX. GTÜ Mann hatte mir das vorab bestätigt. 

Mit TÜV Bericht , alter Abmeldebescheinigung und EVB Nummer problemlos zugelassen. 

Geschrieben
Am 6.11.2023 um 14:14 schrieb risottoracer:

Die Daten mussten nur von der guten Dame nochmal von der BE abgetippt werden, da sie nach 7 Jahren aus dem System gelöscht werden.

 

meine Dame hatte ein Problem, da die "Fahrzeugart Leichtkraftrad, Roller 50-80 ccm 398000" aus der BE nicht mehr gibt und hat mich wieder zum Umschlüsseln zum TÜV zurück geschickt. 

Neu wäre "Kraftrad, Leichtkraftrad 252000"

 

Behalte dir das mal im Hinterkopf

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