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Geschrieben

Hi zusammen,

 

ich hoffe die Frage ist hier in diesem Forum richtig.

 

Ich habe eine PX 80 Bj. 94 gekauft, welche seit 2005 abgemeldet ist. 
Ich habe die Betriebserlaubnis und die Abmeldung des ehemaligen Besitzers.

 

Heute habe ich HU + AU neu machen lassen. Das ganze auf meinen Namen.

 

Nachdem ich jetzt etwas gelesen habe, bin ich verunsichert:

Brauche ich statt der HU + AU eine Vollabnahme, da die Vespa länger als 7 Jahre angemeldet war?

Ich dachte eigentlich, dass diese Reglung wäre abgeschafft ist…

 

BG

Niklas

Geschrieben

Ich war genau deswegen gestern beim TÜV Nord. Allerdings geht es um eine T4 Baujahr 59, abgemeldet 1986. Papiere habe ich alle. Der erste TÜV Mokel wusste gar nicht, wie vorzugehen ist, der zweite sagte ich solle lieber bei der Zulassungsstelle nachfragen, was die benötigen. Normale HU oder doch Paragraph 21 Untersuchung. Angeblich gibt es da keine einheitliche Regelung und das sei von Stelle zu Stelle unterschiedlich. 

 

Ich weiß schon wie das wieder läuft … 😂
 

Geschrieben (bearbeitet)

Es reicht die Standard HU wenn die dt Papiere vorhanden sind

 

Egal wo und welches Fzg

Bearbeitet von hacki
  • Like 1
Geschrieben (bearbeitet)

Klar geregelt:

 

wenn 7 Jahre und länger abgemeldet UND keine deutschen Papiere mehr vorhanden, muss eine Paragraph 21 gemacht werden. 
 

Ansonsten: HU und gut. Zulassen! 

Bearbeitet von Goof
Ab und an
Geschrieben
vor 6 Stunden schrieb Goof:

Klar geregelt:

 

wenn 7 Jahre und länger angemeldet UND keine deutschen Papiere mehr vorhanden, muss eine Paragraph 21 gemacht werden. 
 

Ansonsten: HU und gut. Zulassen! 

Du meinst ab, nicht an. 😂

Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb scooterlenni:

Du meinst ab, nicht an. 😂

 

Nein, sag bloß…


(sag das dem Handy Rechtschreibkorrektur)

  • Haha 1
Geschrieben

Genau! Wenn Papiere vorhanden und bereits in D zugelassen dann reicht eine normale HU bzw. jenach Baujahr noch AU. Gleiches Thema hatte ich vorletzte Woche mit einer 87er PX. GTÜ Mann hatte mir das vorab bestätigt. 

Mit TÜV Bericht , alter Abmeldebescheinigung und EVB Nummer problemlos zugelassen. 

Geschrieben
Am 6.11.2023 um 14:14 schrieb risottoracer:

Die Daten mussten nur von der guten Dame nochmal von der BE abgetippt werden, da sie nach 7 Jahren aus dem System gelöscht werden.

 

meine Dame hatte ein Problem, da die "Fahrzeugart Leichtkraftrad, Roller 50-80 ccm 398000" aus der BE nicht mehr gibt und hat mich wieder zum Umschlüsseln zum TÜV zurück geschickt. 

Neu wäre "Kraftrad, Leichtkraftrad 252000"

 

Behalte dir das mal im Hinterkopf

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    • Moin!   Hat wer vielleicht einen Link / Quelle zu einer passenden modernen China Hupe, die man dafür schlechten kann und wo es dann mechanisch passt die Blende davor zu bieten?   Danke    
    • Der Koffer liegt noch hier.  Jetzt mit Schlüssel. 
    • Versuchen wir mal Klartext zu reden!   Wenn ich mir deine Gartensituation so anschaue, dann kann ich mir gut vorstellen warum deine  Nachbarn "schwierig" sind und du Ihnen den Einblick auf dein Grundstück soweit als möglich verwehren möchtest.    Es sollte Dir aber im Klaren sein, dass durch all diese angedachten baulichen (gärtnerischen) Maßnahmen nicht die Ursache dieser Befindlichkeiten ggü. den Nachbarn bereinigt werden.   Nachdem der Spalierobstbaum eine Sonderzuchtform des Obstbaumes ist, liegt die Einstufung bezüglich Grenzabstand in der genaueren Betrachtung des Verwendungszweckes. In deinem Fall als "Heckeneinfassung" Es muss dann aber auch der künftige Pflegeaufwand (Rückschnittmaßnahmen) auf diese Einstufung zwingend abgestimmt sein bzw. die geltenden Abstandsregeln bei Pflanzung dieser Gehölze eingehalten werden. Spalierformen auf Hochstamm gezogen, sind da logischerweise ausgenommen. Nachdem das allerdings, ähnlich wie beim Baumschutz in den Regionen/Ländern unterschiedlich gehandelt bzw. ausgelegt oder interpretiert wird, ist eine Rücksprache mit der zuständigen Baubehörde deiner Gemeinde die sinnvollste Vorgehensweise.   Zu bedenken ist auch, dass dein geplanter "Sichtschutz" aufgrund des Laubfalles im Herbst über Monate wirkungslos ist! Wenn es Dir um den Einblick auf die Terrasse geht, dann würde ich bei entsprechendem Platzangebot eher pflanzliche Sichtschutzelemente (Tröge) auf der Terrasse selbst in Erwägung ziehen. Überdenke auch mal die Platzierungen deiner Spielgeräte "ausschließlich" im hinteren Gartenteil. Du nimmst schon viel Zunder aus der schwierigen Situation, wenn die Spielgeräte nicht alle direkt vor seiner Terrasse platziert sind.        
    • Ist das eine Vermutung oder hast konkrete Infos? Mich interessiert hier der Vergleich zu original PX-Pott.
    • Das ist bei dem leider nicht so. Auch hier Stoß auf Stoß.
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