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Empfohlene Beiträge

Geschrieben

ich will mein Leben in frieden führen,und desshalb brauche ich Infos wie ich meine ET3 hier zugelassen kriege.Habe kein Typenschild und keine Papiere. Bin bis jetzt mit einem Versicherungsblech rumgefahren. also wie komme ich jetzt wenigstens mal zu  D papierzeugs .

Geschrieben

Hi Dominik,

hab auch ne ET3 importiert und hier im Forum schoneinmal speziell Fragen dazu gestellt. Das Topic Nr. 2 ist meins, schau mal rein und lese es dir in Ruhe durch.

Topic Import 1

Topic Import 2

Viele Grüße

Robin   :-D

PS: Beim TÜV war ich schon und hab ne §21 Untersuchung machen lassen, ging ohne Probleme, hatte keine Papiere und Kaufvertrag oder sonstiges brauchste auch nicht. Allerdings solltest du vielleicht ne passende Briefkopie mitbringen, denn bei mir hamse die Falsche rausgesucht.   :-(

Geschrieben

Hi!

Habe 'ne PV ohne Papiere aus Italien importiert und bei mir lief das so:

1. Reperatur (TÜV-fertig machen)

2. Bescheinigung vom Kraftfahramt, daß die Kiste nicht gesucht wird.

3. Bescheinigung der Polizei, daß die Kiste nicht geklaut iste.

4. Bescheinigung von Piaggio über das Baujahr (Achtung! Piaggio Deutschland kennt nur die Baujahre der hier Produzierten Roller! Habe ca. 25min mit Italien telefoniert)

5. Vollabnahme beim TÜV

6. Mit dem TÜV-Gutachten zm Straßenverkehrsamt und die Kiste anmelden.

Viel erfolg!

  • 7 Jahre später...
Geschrieben

Hab eine Frage zum Ablauf einer Zulassung? Wenn zu einem Fahrzeug X die Papiere vorhanden sind und einer Unbedenklichkeitsbescheinigung, worauf man lesen kann:

"Bescheinigung zur Erlangung einer Zweitschrift der Allgemeinen Betriebserlaubnis

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit bescheinige ich wunschgemäß, dass die Betriebserlaubnis für das o.g. Fahrzeug nicht wegen technischer Mängel oder aus anderen Gründen eingezogen worden ist.

Eine überprüfung der Fahrgestellnummer bei der Polizei verlief negativ. Es bestehen keine Bedenken gegen die Ausstellung einer Zweitschrift der Allgemeinen Betriebserlaubnis."

Also die originalpapiere wären auch vorhanden. Knn man dann nicht damit das Fahrzeug wieder anmelden. Für mich hört sich das so an also ob die Papiere entwertet wurden. Wodurch kann das passiert sein? Was muss man in dem all tun?

Vielen Dank für eure Hilfe

Gruß Moritz

Geschrieben

Originalpapiere existieren in dem Fall ja nicht mehr, sonst würdest du keine sog. "Unbedenklichkeitsbescheinigung" brauchen, wie du sie angeführt hast. Die Papiere können z.B. durch Verlust abhanden gekommen sein und für die Ausstellung der Zweitschrift der Originale brauchst du das von dir zitierte Schreiben.

In den HT findest du mehr zum Thema Zulassung.

Geschrieben

Nein dieses Schreiben bezieht sich auf einen Roller der die Originalpapiere hat. Die liegen also bei. Deshalb bin ich da etwas durcheinnander. Was könnte denn der Grund sein, weshalb der Vorbesitzer soein Schreiben angefordert hat. Oder was könnte sonst mit dem Fahrzeug passiert sein? Oder ist das einfach immer so wenn man eine Unbedenklichkeitsbescheinigung beantragt,dass man von einem Verlustz ausgeht oder sonstwas?

Gruß Moritz

Geschrieben

Also sind euch keine Fälle bekannt wo eine originale Btriebserlaunis ohne irgendeinen Verstoß entwertet wurde obwohl sie noch da ist? Ich find es selbst was merkwürdig :-D

Gruß Moritz

Geschrieben

Früher (damals vor der Wende und so, du weißt, in der Zeit, wo alles besser war weil Schaltroller von Vespa noch neu beim Händler standen) gab es die Option beim Straßenverkehrsamt, das Fahrzeug nicht nur abzumelden, sondern auch endgültig stillzulegen. Wenn ich mich recht erinnere, hatte das als Konsequenz, dass sämtliche Papiere entwertet wurden. Evtl. hat das der Vorbesitzer gemacht oder der/die SachbearbeterIn vom Amt hatte was falsch verstanden oder so. Was das nun für Konsequenzen für eine Neuanmeldung hat heutzutage, weiß ich jedoch nicht.

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